Gepäckvorschriften Musterklauseln

Gepäckvorschriften. Im Rahmen der Luftbeförderung können Sie in einem bestimmten Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen für Buchungen in den Tarifen Economy Plus, Premium Plus, Business Plus sowie Economy Classic, Premium Classic, Business Classic ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages zugrunde liegt. Bei Buchungen im Tarif Economy Light ist keine Freigepäckmenge inkludiert. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze 01.08.2015 Seite 17 Condor AGB hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen Ihres Gepäcks durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass sich die in Absatz 9.9 - 9.15 aufgeführten Gegenstände nicht im aufgegebenen oder im Handgepäck befinden dürfen. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass sich im Handgepäck keine spitzen und scharfen Gegenstände, wie z. X. Xxxxxx, Scheren oder auch der Inhalt eines Maniküre-Sets o. ä. befinden dürfen. Solche Gegenstände gehören in das aufgegebene Gepäck. Bei der Nutzung von Zu- und Abbringerflügen anderer Fluggesellschaften zum Condor Flug gelten für die gesamte Zu- und Abbringerstrecke die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Gepäckregelungen der ausführenden Fluggesellschaft. Sofern Sie auf einer Condor Strecke Sonderleistungen reserviert haben oder Sondergepäck angemeldet haben, gilt diese Reservierung nur auf der von Condor ausgeführten Strecke. Gleiches gilt für Vergünstigungen bzw. Vorteile aufgrund von Buchungen in unserer Condor Business Class oder Premium Class. Wenn die Beförderung von einem Code Share-Partner durchgeführt wird, gelten die Besonderheiten gemäß Ziffer 1.2. der AGB, wonach es zu Abweichungen in den Beförderungsbedingungen der anderen Fluggesellschaft von den vorliegenden AGB kommen kann. Die Entgelte für den Transport von Übergepäck sind der Internetseite von Condor (xxx.xxxxxx.xxx) zu entnehmen. Sie dürfen ein Handgepäckstück bis zu einem Maximalgewicht von 6 kg kostenfrei an Bord mitführen. Weiterhin ist es zulässig, eine kleine Handtasche, ein Laptop inklusive Tasche, einen Regenschirm und eine erforderliche Gehhilfe mit an Bord zu nehmen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße von 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Sobald das zulässige Höchstgewicht bzw. die zulässigen Maße für Handgepäck überschritten werden, sind wir berechtigt, einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Darüber hinaus ist unser Boden- un...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.