Gerätebereitstellungsdienste Musterklauseln

Gerätebereitstellungsdienste. Zum Einrichten und Verwenden der Gerätebereitstellungs-, Kontoauthentifizierungs- und Bereitstellungsfunktionen der Apple-Software und -Dienste sind möglicherweise bestimmte eindeutige Kennungen für Ihre Apple-Produkte und Kontoinformationen erforderlich. Diese eindeutigen Kennungen können Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Apple Account, eine Hardware- Kennung für Ihren Computer und Gerätekennungen umfassen, die Sie in die Apple-Software oder -Dienste für solche mit der Marke Apple versehenen Produkte eingegeben haben. Solche Kennungen werden möglicherweise im Zusammenhang mit Ihrer Interaktion mit dem Dienst und Ihrer Nutzung dieser Funktionen und der Apple-Software und -Dienste erfasst. Durch die Verwendung dieser Funktionen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Apple und seine Tochtergesellschaften und Vertreter diese Informationen zum Zweck der Bereitstellung der Apple-Software und -Dienste sammeln, einschließlich der Verwendung solcher Kennungen zur Kontobestätigung und zur Betrugsbekämpfung. Wenn Sie diese Informationen nicht bereitstellen möchten, dürfen Sie die Aufbau-, Bereitstellungs- oder Authentifizierungsfunktionen der Apple-Software oder -Dienste nicht verwenden.
Gerätebereitstellungsdienste. Zum Einrichten und Verwenden der Gerätebereitstellungs-, Kontoauthentifizierungs- und Bereitstellungsfunktionen der Apple-Software und -Dienste sind möglicherweise bestimmte eindeutige Kennungen für Ihren Computer, iOS-Produkte, watchOS-Geräte, tvOS-Geräte und Kontoinformationen erforderlich. Diese eindeutigen Kennungen können Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Apple ID, eine Hardware-Kennung für Ihren Computer und Gerätekennungen umfassen, die Sie in die Apple-Software oder -Dienste für solche mit der Marke Apple versehenen Produkte eingegeben haben. Solche Kennungen werden möglicherweise im Zusammenhang mit Ihrer Interaktion mit dem Dienst und Ihrer Nutzung dieser Funktionen und der Apple-Software und - Dienste erfasst. Durch die Verwendung dieser Funktionen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Apple und seine Tochtergesellschaften und Vertreter diese Informationen zum Zweck der Bereitstellung der Apple-Software und -Dienste sammeln,

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen