Gesamtsumme Musterklauseln

Gesamtsumme. Die Gesamtsumme bestehend aus der Addition der Rechnungsbeträge für das Zahn- arzthonorar nach BEMA bzw. GOZ, der Summe aller im Eigen- bzw. Fremdlabor ent- standenen tatsächlichen Material- und Laborkosten sowie der Versandkosten ist zu übermitteln.
Gesamtsumme. Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*: Lfd. Nr. Lfd. Nr. aus Num- mer 4.4.1, Tabelle 1 Bezeichnung der vorbestehenden Teile* Übergabe nur im Ob- jektcode* Ja/Nein Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbe- stehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, je- doch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Un- terlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.