Zahlstelle-Definition

Zahlstelle. “ hat die diesem Begriff in § 8 (1) zugewiesene Bedeutung. “Paying Agent” has the meaning as defined in § 8 (1).
Zahlstelle hat die in § 7 der Allgemeinen Emissionsbedingungen bezeichnete Bedeutung.
Zahlstelle hat die diesem Begriff in Allgemeiner Bedingung 1 (Einleitung) zugewiesene Bedeutung.

Examples of Zahlstelle in a sentence

  • Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Firmenlastschrift über seinen Zahlungsdienstleister an die Bank als Zahlstelle.

  • Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Basislastschrift über seinen Zahlungsdienstleister an die Bank als Zahlstelle.

  • Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich.

  • Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten.

  • Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.


More Definitions of Zahlstelle

Zahlstelle. Die Zahlstelle für die Schuldverschreibungen ist die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, MAIN TOWER, Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx.
Zahlstelle. “ ist The Bank of New York Mellon (Luxembourg) S.A. Der Umbrellafonds wurde am 2. Februar 2007 für eine unbestimmte Dauer als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d’investissement à capital variable) gegründet. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital des Umbrellafonds beträgt 1.250.000 Euro. Das Kapital des Umbrellafonds wird durch voll eingezahlte nennwertlose Anteile repräsentiert. Das Anteilskapital entspricht jederzeit dem Gesamtbetrag des Nettovermögens aller Teilfonds. Die Satzung wurde bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Luxemburg hinterlegt, und diese Hinterlegung wurde am 28. Februar 2007 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations bekanntgegeben. Die Satzung wurde zuletzt durch notarielle Urkunde vom 8. Juni 2012 geändert, und im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations vom 26. Juni 2012 wurde der Hinweis (notice légale) auf die Hinterlegung der konsolidierten Satzung veröffentlicht. Der eingetragene Sitz des Umbrellafonds ist 0-0 xxx Xxxxxx Xxxxxxx, L-2453 Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg. Der Umbrellafonds ist im Registre de Commerce et des Sociétés von Luxemburg unter der Nummer B 124187 eingetragen.
Zahlstelle. “ bezeichnet Baader Bank AG, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx oder jede von der Emittentin ernannte andere Zahlstelle; „Zulässige Verbindlichkeiten“ hat die diesem Begriff in § 12 (2) zugeschriebene Bedeutung;
Zahlstelle bezeichnet eine Stelle, die beauftragt wurde, als Zahlstelle für einen Fonds zu fungieren.
Zahlstelle ist die Degussa Bank AG, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx. Es besteht keine Vertretung von Gläubigern. (1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere Pfandbriefe mit gleicher Ausstattung (gegebenenfalls mit Ausnahme des Tags der Begebung, des Verzinsungsbeginns und / oder des Ausgabepreises) in der Weise zu begeben, dass sie mit den Pfandbriefen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihr Emissionsvolumen erhöhen. Der Begriff "Pfandbriefe" umfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Pfandbriefe. (2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Pfandbriefe zurück zu erwerben. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, den Erwerb bekannt zu machen. Die zurück erworbenen Pfandbriefe können entwertet, gehalten oder weiterveräußert werden. Bekanntmachungen unter diesen Anleihebedingungen werden auf der Internetseite der Emittentin xxx.xxxxxxx-xxxx.xx/xxxxxxxx (oder auf einer anderen Internetseite, welche die Emittentin mit einer Frist von mindestens sechs Wochen nach Maßgabe dieser Bestimmung bekannt macht) veröffentlicht und mit dieser Veröffentlichung den Pfandbriefgläubigern gegenüber wirksam, soweit nicht in der Bekanntmachung ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt wird. Wenn und soweit zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen die Veröffentlichung von Bekanntmachungen an anderer Stelle vorsehen, erfolgt diese gegebenenfalls zusätzlich an jeweils vorgeschriebener Stelle. Sofern und solange die Pfandbriefe nicht an einer Börse notiert sind bzw. keine Regelungen einer Börse sowie keine einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, können die Pfandbriefe betreffende Bekanntmachungen alternativ durch eine Mitteilung an die Verwahrstelle zur Weiterleitung an die Pfandbriefgläubiger oder durch eine schriftliche Mitteilung direkt an die Pfandbriefgläubiger bewirkt werden. Bekanntmachungen über die Verwahrstelle gelten sieben Tage nach der Mitteilung an die Verwahrstelle, direkte Mitteilungen an die Pfandbriefgläubiger mit ihrem Zugang als bewirkt. Alle Zahlungen der Emittentin in Bezug auf die Pfandbriefe werden ohne Einbehalt oder Abzug gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder amtlicher Gebühren gleich welcher Art, die von Deutschland oder von oder für Rechnung einer dort zur Steuererhebung ermächtigten Gebietskörperschaft oder Behörde durch Abzug oder Einbehalt an der Quelle auferlegt, erhoben oder eingezogen we...
Zahlstelle bezeichnet die Schweizer Hauptzahlstelle, die Deutsche Zahlstelle und/oder jede andere Zahlstelle, die gemäß § 9(1) bestimmt wurde.
Zahlstelle. “ die in Ziffer 6 genannte Zahlstelle han­ delnd durch ihre in Ziffer 6 bezeichnete Geschäftsstelle oder eine gemäß Ziffer 6 ernannte Ersatz­ oder weitere Zahlstelle.