Gesamthaftung Musterklauseln

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Gesamthaftung. 12.1 Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet LIEFERANT – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB – entsprechend Ziffern 11.10, 11.11 und 11.12. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 Abs. 4 bis Abs. 6 festgeschrieben, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Gesamthaftung. 10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
Gesamthaftung. 10.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziff. 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 2 dieser Bedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Die Begrenzung nach Ziffer 2 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung des Lieferanten ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Gesamthaftung. Über die Regelungen in Ziffer 4.10 und 4.11 sowie 7.13 hinaus, ist jegliche Haftung unsererseits – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, es sei denn, wir haften nach den nachfolgenden Bestimmungen:
Gesamthaftung. Eine weitergehende Schadensersatzhaftung als in Ziffer III 3 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzansprüche uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, gilt dies auch in Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Gesamthaftung. 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in VI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs – außer, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgewor- fen werden kann, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt nicht für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.