Gesamtschuldnerische Haftung. Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher von jedem einzelnen Konto- inhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
Gesamtschuldnerische Haftung. Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftsdepots haften die Anleger als Gesamtschuld- ner, das heißt, die USB kann von jedem einzelnen Anleger die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
Gesamtschuldnerische Haftung. Die Depot-/Kontoinhaber haften der ebase gegenüber für sämtliche Verpflich- tungen aus dem Gemeinschaftsdepot/-konto als Gesamtschuldner, d. h., jeder Inhaber ist zur Bewirkung der gesamten Leistung verpflichtet, die ebase ist aber nur berechtigt, die Leistung einmal zu fordern (Gesamtschuldner). Die ebase kann die Leistung nach ihrer Xxxx von jedem der Schuldner (Inhaber) ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner (Inhaber) verpflichtet.
Gesamtschuldnerische Haftung. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen. Nur mit diesem braucht die Messe- /Ausstellungsleitung zu verhandeln. Mitteilungen anden in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilung an den – oder bei Gemeinschaftsständen – an dieAussteller.
Gesamtschuldnerische Haftung. Für Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Konto- inhaber als Gesamtschuldner, d. h., die BMW Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
Gesamtschuldnerische Haftung. Die Inhaber haften der ebase für sämtliche Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsdepot/-konto als Gesamtschuldner, d. h., jeder Inha- ber ist zur Bewirkung der gesamten Leistung verpflichtet, die ebase ist aber nur berechtigt, die Leistung einmal zu fordern (Gesamt- schuldner). Die ebase kann die Leistung nach ihrer Xxxx von jedem der Schuldner (Inhaber) ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Be- wirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner (Inhaber) verpflichtet.
Gesamtschuldnerische Haftung. 3.1 Schließt ein Dritter für einen Xxxx oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haftet der Xxxx und der Dritte bzw. der Auftragsgeber und der Dritte als Gesamtschuldner.
Gesamtschuldnerische Haftung. Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung und Auslagen von LORZ + PARTNER mbB.
Gesamtschuldnerische Haftung. Für den Ersatz von Xxxxxxx, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, haften Auftraggeber und Auftragnehmer als Gesamtschuldner. Für den Ersatz von Xxxxxxx, die eine betroffene Person wegen einer nach dem geltenden Datenschutzrecht unzulässigen oder unrichtigen Verarbeitung von Auftraggeber-Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zum Auftragnehmer alleine der Auftraggeber verantwortlich.
Gesamtschuldnerische Haftung. Für die Verbindlichkeiten aus dem als Gemeinschaftskonto geführten Girokonto haften alle Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h., die ING kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.