Geschwindigkeiten Musterklauseln

Geschwindigkeiten. Außerhalb der Teststrecken sowie im Bereich der Gebäude und Parkplätze besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Innerhalb der Teststrecken gilt: - Auf den Zufahrtsstraßen ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. - Gibt es Hinweise auf eventuelle Straßenschäden, Straßenglätte, Glatteis, Nebel o. ä., ist die Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen und der Dispatcher umgehend zu informieren. - Eine Gefährdungs- oder Risikobeurteilung ist der Buchungsanfrage hinzuzufügen. Jeder Nutzer muss sich durch Fahrten mit reduzierten Geschwin- digkeiten mit den spezifischen Besonderheiten der Teststrecken vertraut machen. Der Fahrer muss die Geschwindigkeit auf den Teststrecken so an- passen, dass jederzeit ein ausreichender Anhalteweg zur Verfügung steht und andere Nutzer nicht gefährdet werden. Generell ist ein „Herantasten“ an die Maximalgeschwindigkeiten erforderlich. Dies gilt besonders bei Verwendung von Sonderreifen oder Reifen mit geringer Profiltiefe. Es ist in jedem Fall auf eine ausreichende Trag- fähigkeit der Bereifung zu achten. Die empfohlenen Geschwindig- keiten gelten für Fahrzeuge mit normalen, für den Straßenverkehr zugelassenen Reifen (Spikereifen und Schneeketten sind nicht zugelassen).
Geschwindigkeiten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt bei nicht-exklusiver Nutzung 120 km/h. Detaillierte Geschwindigkeitsvorgaben für die Fahrspuren werden im Rahmen der Sicherheitseinweisung erläutert. Höhere Geschwindigkeiten sind nur bei exklusiver Nutzung möglich und in jedem Fall mit dem Dispatcher abzusprechen und von die- sem explizit freizugeben. Die Geschwindigkeit ist für Zweiräder in den Kurven des Ovals auf 80 km/h begrenzt. Fahrdynamikfläche 400 m Shortcut Erweiterungs- option Anfahrt Rückführung Zufahrt Schlechtwegstrecke 0,89 m 0,86 m 0,89 m 0,86 m 180 mm 8 mm 72 m Parkbucht Plattenstöße Zufahrt Fahrdynamik- Ein- und Ausfahrt Die Ein- und Ausfahrt zur Fahrdynamikfläche erfolgt wie in der Sicherheitseinweisung angegeben aus dem Oval. Der Dispatcher entscheidet situationsabhängig über die jeweils geltende Verkehrs- regelung. Der Shortcut zur Bremsenstrecke darf nur nach erfolgter Absprache und mit Zustimmung des Dispatchers benutzt werden.
Geschwindigkeiten. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind fahrmanöverabhängig und werden im Rahmen der Sicherheitseinweisung erläutert. Höhe- re Geschwindigkeiten sind nur bei exklusiver Nutzung möglich und in jedem Fall mit dem Dispatcher abzusprechen und von diesem explizit freizugeben. 1 g-Senke Erweiterungs- option Zufahrt Handlingkurs Ein- und Ausfahrt Auslaufzonen
Geschwindigkeiten. Auf den Gleisanlagen ist die Geschwindigkeit begrenzt auf maximal 20 km/h. Sie ist insbesondere bei Annäherung an Bahnübergänge und Übergabestellen und im Bereich von Hindernissen, Kranbahnen, Verladeanlagen auf die zur Vermeidung von Sach- oder Personenschäden erforderliche Geschwindigkeit zu ermäßigen. Im Bereich mit eingeschränktem Sicherheitsabstand darf nur mit Schrittgeschwindigkeit rangiert werden.

Related to Geschwindigkeiten

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beilegung von Streitigkeiten 1. Jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens ist durch Verhandlungen zwischen den streitenden Vertragsparteien beizulegen. 2. Kann die Streitigkeit nicht nach Absatz 1 beigelegt werden, so können die Ver- tragsparteien sie im gegenseitigen Einvernehmen einem Schiedsgericht, insbeson- dere dem Haager Schiedshof, vorlegen; die Vertragsparteien, welche die Streitigkeit dem Schiedsgericht vorlegen, sind an den Schiedsspruch gebunden.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.