Common use of Geschäfte mit Derivaten Clause in Contracts

Geschäfte mit Derivaten. 90.1. Der Kunde, der dem Finanzinstitut Kauf- und Verkaufsaufträge für Derivate oder andere Finanzinstrumente mit Hebelwirkung erteilt, ist darüber informiert, dass diese Produkte und Dienstleistungen ein erhebliches Verlustrisiko beinhalten. 90.2. Der Kunde, der Geschäfte mit Derivaten tätigen will, erkennt an, dass ihn das Finanzinstitut über das diesen Geschäften innewohnende hohe Risiko aufgeklärt hat. In diesem Zusammenhang muss ein besonderes Schriftstück durch den Kunden unterzeichnet werden. 90.3. Ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden ist das Finanzinstitut in keinem Falle verpflichtet, irgendwelche weiterführenden Maßnahmen in Bezug auf die verschiedenen Produkte zu ergreifen. 90.4. Sollte das Konto eines Privatanlegers Anlagepositionen über Finanzinstrumente mit Hebelwirkung enthalten oder sollten Transaktionen auf diesem Konto eventuelle Passiva zur Folge haben, informiert das Finanzinstitut den Privatanleger, falls der Wert jedes Finanzinstruments, um 10% gegenüber seines Ausgangswertes fällt, sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%- Schritten. Diese Informationen werden dem Privatanleger gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfte mit Derivaten. 90.189.1. Der Kunde, der dem Finanzinstitut Kauf- und Verkaufsaufträge für Derivate oder andere Finanzinstrumente mit Hebelwirkung erteilt, ist darüber informiert, dass diese Produkte und Dienstleistungen ein erhebliches Verlustrisiko beinhalten. 90.289.2. Der Kunde, der Geschäfte mit Derivaten tätigen will, erkennt an, dass ihn das Finanzinstitut über das diesen Geschäften innewohnende hohe Risiko aufgeklärt hat. In diesem Zusammenhang muss ein besonderes Schriftstück durch den Kunden unterzeichnet werden. 90.389.3. Ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden ist das Finanzinstitut in keinem Falle verpflichtet, irgendwelche weiterführenden Maßnahmen in Bezug auf die verschiedenen Produkte zu ergreifen. 90.489.4. Sollte das Konto eines Privatanlegers Anlagepositionen über Finanzinstrumente mit Hebelwirkung enthalten oder sollten Transaktionen auf diesem Konto eventuelle Passiva zur Folge haben, informiert das Finanzinstitut den Privatanleger, falls der Wert jedes Finanzinstruments, um 10% gegenüber seines Ausgangswertes fällt, sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%- Schritten. Diese Informationen werden dem Privatanleger gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen