Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. 17 Geschäftsanteil – Geschäftsguthaben (Pflichtanteile, weitere Geschäftsanteile) § 18 Kündigung von Geschäftsanteilen § 19 Nachschusspflicht § 20 Organe § 21 Vorstand § 22 Leitung und Vertretung der Genossenschaft § 23 Sorgfaltspflicht des Vorstandes § 24 Aufsichtsrat § 25 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates § 26 Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates § 27 Sitzungen des Aufsichtsrates § 28 Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 29 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat § 30 Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern § 31 Vertreterversammlung § 32 Einberufung der Vertreterversammlung § 33 Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung § 34 Zuständigkeit der Vertreterversammlung § 35 Mehrheitserfordernisse § 36 Auskunftsrecht
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. 17 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt EUR 100,00.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt 52 EURO.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt EUR 500. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens drei Anteile zu übernehmen.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt 25,00 Euro.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. 14 Geschäftsanteil § 15 Ausschluss der Nachschusspflicht
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt 300,00 EUR.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt 260,-- Euro. Er ist sofort voll einzuzahlen.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. (1) Der Geschäftsanteil beträgt 50,00 EURO.