Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben Musterklauseln

Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. 17 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben (1) Der Geschäftsanteil beträgt 15,50 EUR. (2) Die Mitglieder haben folgende Pflichtanteile zu übernehmen: a) Mitgliedschaft mit 1 mitgliedschaftsbegründendem Pflichtanteil - Nutzung der Spareinrichtung b) Mitgliedschaft mit 10 leistungsbezogenen Pflichtanteilen - Inanspruchnahme von Dienst- und Serviceleistungen bzw. von Einrichtungen der Genossenschaft sowie Teilhabe an sonstigen Vorteilen c) Mitgliedschaft mit 90 wohnungsbezogenen Pflichtanteilen - Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit Dauernutzungsrecht (3) Soweit sich das Mitglied bereits mit freiwilligen Geschäftsanteilen gemäß Absatz 5 beteiligt hat, werden diese auf zu zeichnende Pflichtanteile angerechnet. (4) 1Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. 2Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 15,50 Euro einzuzahlen. 3Vom Beginn des auf die Leistungserbringung durch die Genossenschaft folgenden Mo- nats an sind monatlich mindestens weitere 15,50 Euro oder 31,00 Euro oder 46,50 Euro oder 62,00 Euro oder 186,00 Euro oder 372,00 Euro oder 744,00 Euro oder 930,00 Euro einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. 4Welche dieser Raten gewährt wird, bestimmt der Vorstand entsprechend den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des Mitgliedes. 5Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen. (5) 1Über die Pflichtanteile gemäß Absatz 2 hinaus können sich die Mitglieder mit freiwilligen Anteilen beteiligen, wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den zuletzt übernommenen voll eingezahlt sind und der Vorstand die Beteiligung zugelassen hat. 2Für die Einzahlung des zuletzt übernommenen Anteils gilt Absatz 4 entsprechend. (6) 1Solange ein Geschäftsanteil nicht voll eingezahlt ist, ist die Dividende dem Geschäfts- guthaben zuzuschreiben. 2Im Übrigen gilt § 41 Absatz 4. (7) 1Die Höchstzahl der freiwilligen Anteile gemäß Absatz 5, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, wird auf maximal 2.000 beschränkt. 2Der Vorstand kann durch Beschluss eine geringere Höchstzahl bestimmen. 3Dies gilt nicht, sofern die freiwilligen Zusatzanteile einem Produkt der Altersvorsorge dienen. (8) 1Die Einzahlungen auf den/die Geschäftsanteil(e), vermehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, vermindert um abgeschriebene Verlustanteile, bilden das Geschäfts- guthaben des Mitgliedes. (9) 1Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gege...
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt EUR 100,00.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt 52 EURO.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. 17 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben § 18 Kündigung freiwilliger Anteile § 19 Ausschluss der Nachschusspflicht
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt EUR 500. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens drei Anteile zu übernehmen.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. 17 Geschäftsanteil – Geschäftsguthaben (Pflichtanteile, weitere Geschäftsanteile) § 18 Kündigung von Geschäftsanteilen § 19 Nachschusspflicht
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR. Jedes Mitglied hat mindestens 20 Geschäftsanteile zu erwerben, es sei denn, es handelt sich um eine natürliche Person, die nur aufgrund von § 9 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz Mitglied werden muss. Diese Personen können die Mitgliedschaft mit mindestens einem Geschäftsanteil erwerben.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt 110 Euro.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt 260,-- Euro. Er ist sofort voll einzuzahlen.
Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben. Der Geschäftsanteil beträgt 50,00 EURO.