Common use of Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft Clause in Contracts

Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat einen/eine oder mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäfts- führerin gemeinsam mit einem Prokuristen bzw. einer Prokuristin vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin vorhanden, so vertritt er/sie die Gesellschaft allein.

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Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat einen/eine einen oder mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnenGeschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäfts- führerin gemeinsam mit einem Prokuristen bzw. einer Prokuristin vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin vorhanden, so vertritt er/sie er die Gesellschaft allein. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden.

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Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat eineneine Geschäftsführerin/eine einen Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnenGeschäftsführerinnen/Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen gemeinsam oder durch eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäfts- führerin gemeinsam mit einer Prokuristin/einem Prokuristen bzw. einer Prokuristin vertreten. Ist nur eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin vorhanden, so vertritt ersie/sie er die Gesellschaft allein. Auch wenn mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer bestellt sind, kann jeder Geschäftsführerin/jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsmacht erteilt werden.

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Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat einen/eine Geschäftsführer/in oder mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäfts- führerin gemeinsam mit einem Prokuristen bzw. einer Prokuristin vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin vorhanden, so vertritt erGeschäftsführer/sie die Gesellschaft alleininnen.

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