Gewerbeausübung. Der/Die Mieter/in darf keine Gewerbeausübung Dritter in den gemieteten Räumen und auf den Außenflächen dulden, sofern nicht die Vermieterin vorher zustimmt.
Gewerbeausübung. 13.1 Dem Mieter ist nicht gestattet ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters Gewerbetreibende aller Art (Fotografen, Blumenver käufern, Schausteller etc.) zu seinen Veranstaltungen zu bestellen. Ist der Vermieter einverstanden, so ist das nach dem Tarif beson ders festgelegte Entgelt zu entrichten.
Gewerbeausübung. 1. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der FEM keine Fotografen zum Zwecke der gewerblichen Anfertigung von Aufnahmen bei Veranstaltungen zulassen oder eine sonstige Gewerbeausübung dulden. Die FEM kann die Erteilung der Erlaubnis von der Vereinbarung eines gesonderten Entgelts abhängig machen.
2. Übertragungen bzw. Aufnahmen von Veranstaltungen für Rundfunk-, Fernseh-, Video- und Filmzwecke sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der FEM erlaubt. Die finanziellen Konditionen hierfür bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Gewerbeausübung. Der Mieter darf die Ausübung von Gewerbe Dritter ohne die Zustimmung des Vermieters in den von ihm gemieteten Räumen nicht dulden. In begründeten Fällen kann er spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich eine Ausnahmebewilligung beantragen.
Gewerbeausübung. Handel, Verkauf, Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus, nicht gestattet.
Gewerbeausübung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der trend factory keine Fotografen zum Zwecke der gewerblichen Anfertigung von Aufnahmen bei Ver- anstaltungen zulassen oder eine sonstige Gewerbe- ausübung dulden. Die trend factory kann die Erteilung der Erlaubnis von der Vereinbarung eines gesonderten Entgelts abhängig machen.
Gewerbeausübung. Jede gewerbliche Betätigung in der Salzachhalle und auf dem dazugehörigen Gelände bedarf der Genehmigung durch die Hallenleitung. Veranstalter, die eine gastronomische Betreuung ihrer Veran- staltung wünschen, sprechen die Einzelheiten rechtzeitig im Vorfeld mit der Hallenleittung ab.
Gewerbeausübung. Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Vermieterin kann Ausnahmen zulassen. Der/die Mieter/in darf keine Gewerbeausübung Dritter in den gemieteten Räumen dulden, sofern nicht die Vermieterin vorher zustimmt.
Gewerbeausübung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der AXENUM keine Fotografen zum Zwecke der gewerblichen Anfertigung von Aufnahmen bei Veranstaltungen zulassen oder eine sonstige Gewerbeausübung dulden. Die AXENUM kann die Erteilung der Erlaubnis von der Vereinbarung eines gesonderten Entgelts abhängig machen.
Gewerbeausübung. 12.1. Der Mieter darf keine Gewerbeausübung in den gemieteten Räumen dulden, soweit nicht die Vermieterin vorher zugestimmt hat.