Gewinnprognosen oder -schätzungen Musterklauseln

Gewinnprognosen oder -schätzungen. Die Emittentin nimmt keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen in diesen Prospekt auf.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Es werden weder Gewinnprognosen noch Gewinnschätzungen abgegeben.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Die Emittentin hat sich dafür entschieden, keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen in den Prospekt aufzunehmen.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Die Emittentin nimmt keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen in dieses Memorandum auf.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Die Emittentin gibt im gegenwärtigen Prozess der UMSTRUKTURIERUNG generell keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen ab und hat somit auch davon Abstand genommen, Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen in den gegenständlichen Basis-Prospekt aufzunehmen.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Der Basisprospekt enthält keine Gewinnprognosen oder -schätzungen in Bezug auf die SG Issuer.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Entfällt. Die Emittentin hat keine Gewinnprognosen oder -schätzungen abgegeben.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Auf Basis der bisherigen Entwicklungen im Geschäftsjahr 2017 geht die Gesellschaft zum 11. Mai 2017 für das laufende Geschäftsjahr 2017 von einem Konzernjahresergebnis zwischen EUR -2,0 Mio. und EUR -2,4 Mio. für den InCity-Konzern und von einem Jahresergebnis zwischen EUR -0,4 Mio. und EUR -0,8 Mio. für die InCity AG aus.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. Entfällt, da keine Gewinnprognosen oder -schätzungen vorliegen. B.10. Beschränkungen in Bestätigungsvermerken Entfällt, da die Bestätigungsvermerke bzw. Bescheinigungen zu den historischen Finanzinfor- mationen keine Beschränkungen des Abschlussprüfers enthalten.
Gewinnprognosen oder -schätzungen. 11.1. Hat eine Emittentin eine (noch ausstehende und gültige) Gewinnprognose oder - schätzung veröffentlicht, ist diese Prognose oder Schätzung in das Registrierungsformular aufzunehmen. Wurde eine Gewinnprognose oder -schätzung veröffentlicht und ist diese noch ausstehend, jedoch nicht mehr gültig, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ist darzulegen, warum eine solche Prognose oder Schätzung nicht mehr gültig ist. Eine solche ungültige Prognose oder Schätzung unterliegt nicht den unter den Punkten 11.2 und 11.3 genannten Anforderungen. 11.2. Erläuterungen zur Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2023 11.2.1. Darstellung der Grundlagen für die Gewinnprognose