Marktrisiken Musterklauseln

Marktrisiken. Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen Anlageformen vorhanden; danach kann sich der Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und Weise ändern, die sich u. U. nachteilig auf die Interessen eines Fonds auswirkt.
Marktrisiken. Die allgemeine Marktentwicklung von Effekten ist insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte, die ihrerseits von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (sog. Marktrisiko), abhängig. Änderungen von Marktpreisen wie Zinssätze, Preisen von Rohwaren oder entsprechende Volatilitäten können die Bewertung des Basiswerts bzw. des Strukturierten Produkts negativ beeinflussen.
Marktrisiken. Investitionen in Immobilien werden grundsätzlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Diese kann sich bei einer negativen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abschwächend auf die Nachfrage nach Gewerbe- und Wohnimmobilien, die Verkaufs- und Vermietungssituation und die Werthaltigkeit des Objektes auswirken. Hierdurch können die Nachfrage nach Flächen bzw. Mietobjekten insgesamt und damit auch die langfristig erzielbaren Marktmieten sowie die Verkaufs- und Verwertungserlöse für das Objekt absinken. Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld und der Arbeitsgewohnheiten können Umbauten und zusätzliche Investitionen erforderlich machen und insoweit die Attraktivität des Objektes negativ beeinflussen. Die Erstellung und Nutzung der Immobilien erfolgt im Rahmen entsprechender behördlicher Genehmigungen. Bebauungspläne bzw. Baugenehmigungen können Auflagen beinhalten, die die Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes und damit die Vermietbarkeit einschränken können. Bei dem Objekt sind bautechnische und baurechtliche Einschränkungen vorhanden, die andere Nutzungen als aktuell genehmigt nur teilweise möglich machen und damit die Drittverwendungsfähigkeit einschränken.
Marktrisiken. Der Erfolg eines wesentlichen Anteils jedes Anlageprogramms eines Portfolios wird zum größten Teil von der richtigen Einschätzung der zukünftigen Gründe für Kursbewegungen von Aktien, Rentenpapieren, Finanzinstrumenten und Fremdwährungen abhängen. Es kann nicht zugesichert werden, dass der Anlageverwalter in der Lage ist, diese Kursbewegungen genau vorherzusagen.
Marktrisiken. Wettbewerb um begrenzte Anlagegelegenheiten Anlagen in volatilen oder illiquiden Märkten
Marktrisiken. Als weltweit tätiges Unternehmen wird die GRAMMER Gruppe durch die Entwicklungen an nationalen und internationalen Märk- ten beeinfiusst. Den daraus resultierenden potenziellen Risiken begegnen wir mit einer Vielzahl von Maßnahmen. So beobachten wir kontinuierlich und intensiv die Entwicklung der für uns rele- vanten Märkte und Branchen und passen Produktion und Kapa- zitäten bei Bedarf entsprechend an. Die GRAMMER Gruppe ver- sucht im Sinne eines effektiven Risikomanagements, umgehend auf Krisen und sich andeutende Umsatzschwächen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. So werden z. B. Pro- duktions- sowie Kostenstrukturen frühzeitig der veränderten Umsatzsituation angepasst. Branchenbedingte Umsatzrisiken haben grundsätzlich auch in Zukunft Bestand. Wir agieren in zunehmend wettbewerbsintensiven Märkten, die uns vermehrt Risiken wie Preisdruck, kurze Entwicklungs- und Einführungs- zeiten, Produkt- und Prozessqualität sowie schnellen Verände- rungen aussetzen. Durch die Abhängigkeit von den Weltmärkten, die durch unterschiedliche Konjunktur- und Nachfragezyklen gekennzeichnet sind, haben wir ein sehr breites Feld an Einfiuss- faktoren wahrzunehmen und zu interpretieren. Zusätzlich ent- stehen in Schwellenländern neue Wettbewerber oder Unterneh- men treten neu in diese Märkte ein. Die Auswirkungen von Krisen in spezifischen Märkten und Regionen bergen zudem Risiken, die nicht mehr unmittelbar aus den Geschäftsfeldern abgeleitet wer- den können. Auch die Differenzierung in den einzelnen Märkten nimmt stetig zu, so dass aus einer generellen Entwicklung nicht mehr zwangsläufig auch auf unsere Geschäftsfelder geschlos- sen werden kann. Dies gilt sowohl für die positiven als auch für die negativen Entwicklungen. Im Zuge der E-Mobilität können sich weitere Risiken für unsere Märkte ergeben. Aufgrund der Umstel- lung der Technologie kann es zu Verschiebungen in der Struktur unserer Kunden und Produkte kommen, die uns bisher nicht bekannt sind. Insbesondere in den wachsenden Märkten Chinas treten vermehrt neue OEMs auf, die unseren bisherigen Bestands- kunden Marktanteile kosten können. Zwar bemühen wir uns, auch diese neuen OEMs mit unseren Produkten zu beliefern, können jedoch derzeit nicht absehen, inwieweit das umsetzbar ist und welcher dieser Unternehmen sich im Markt erfolgreich beweisen werden. Zudem besteht das Risiko, dass die Zunahme des auto- nomen Fahrens auch eine Substituierung von Produkten oder die Entwicklung neuer Konzepte erfordert...
Marktrisiken. Aus dem Anlageschwerpunkt Immobilien ergeben sich insbesondere folgende Risiken: Mieterträge können aufgrund von Leerständen bzw. bei zahlungsunfähigen Mietern sinken. Die Attraktivität der jeweiligen Immobilienstandorte kann sinken, so dass bei einer Neuvermietung nur noch geringere Mieten erzielbar sind. Sofern der Fonds selbst Bauprojekte ausführt, können Probleme bei der ersten Vermietung entstehen. Bei Bauprojekten kann sich bspw. die Fertigstellung aus verschiedensten Gründen verzögern, dadurch wird das Objekt teurer als bei Baubeginn angenommen.
Marktrisiken. Da sich außerdem Kursrückgänge oder Wertverluste bei den durch den ETF erworbenen Wertpapieren oder seinen sonstigen Anlagen im Preis der einzelnen ETF-Anteile widerspiegeln, besteht grundsätzlich das Risiko sinkender Anteilspreise. Auch bei einer breiten Streuung und starken Diversifizierung der Fondsanlagen besteht das Risiko, dass sich eine rückläufige Gesamtentwicklung an bestimmten Märkten oder Börsenplätzen in einem Rückgang von Anteilspreisen niederschlägt. Folglich können die in Abschnitt 2.3.1. aufgezeigten Risiken mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintreten. Sollten sich solche Risiken realisieren, kann dies für Wertpapierinhaber zum Total- oder Teilverlust des jeweils investierten Kapitalbetrages führen.
Marktrisiken. Das Handelsvolumen in Schwellenländern kann bedeutend geringer sein als an den führenden Wertpapiermärkten der Welt. Zudem sind die Abwicklungs- und Verwahrpraktiken in diesen Märkten unter Umständen nicht mit denen an den führenden Wertpapiermärkten der Welt vergleichbar, was zu Wertschwankungen der Fondsanteile der Gesellschaft führen kann. Darüber hinaus kann die Liquidität der Märkte geringer sein als an den führenden Wertpapiermärkten der Welt, was zu möglichen Verzögerungen beim Kauf oder Verkauf einiger Anlagen oder zur Ausführung solcher Geschäfte zu ungünstigen Preisen führen kann.
Marktrisiken. Das Marktrisiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus Schwankungen beim Marktwert von Positionen im Portfolio des Investmentvermögens resultiert, die auf Veränderungen bei Marktvariablen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind (§ 5 Absatz 3 Nummer 1 KAVerOV). Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den AIF einhergehen. Diese Risiken können die Wertentwicklung des AIF bzw. der im AIF gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilswert und auf das vom Anleger investierte Kapital auswirken. Veräußert der Anleger seine Beteiligung an der Investmentgesellschaft auf dem Zweitmarkt zu einem Zeitpunkt, in dem die Werte der in dem Investmentvermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das Investmentvermögen investierte Geld nicht oder nicht vollständig zurück. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anleger kein Recht zur Rückgabe seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft hat und eine Veräußerung seiner Beteiligung nur auf dem Zweitmarkt möglich ist. Es kann nicht vorhergesagt werden, ob und zu welchen Bedingungen ein Anleger seine Beteiligung an der Investmentgesellschaft auf dem Zweitmarkt veräußern kann.