Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1. Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft und zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist der Mangel, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. 6.2. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden. 6.3. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der Ware. 6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt. 6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den AG gegen solche Schäden abzusichern. 6.6. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für Ansprüche, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Leistungen Der Werkstätten Für Behinderte Menschen
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1. Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft und zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist der Mangel, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig1. Bei Fehlschlagen form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach innerhalb einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten.
6.2Frist zu verlangen. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen Das Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware steht Vion zu. Erst wenn die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist und es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Schadens- ersatzansprüche bei Mängeln stehen dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden.Käufer nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. zu:
6.32. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr Weitergehende Rechte und beginnt mit Ansprüche stehen dem Auslieferungsdatum Käufer nicht zu. Insbesondere haftet Vion dem Käufer nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Ersatz der Ware.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von Aufwendungen, die der Art Käufer im Vertrauen auf den Erhalt der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werdenLeistungen gemacht hat, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt geradedass für die von Vion gelieferte Ware ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder auf Seite von Vion Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, den AG gegen solche Schäden abzusicherntypischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
6.63. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für Ansprüchein Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung Produkthaftungsgesetz, und bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens, soweit Vion die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von Vion bzw. des Körpers Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine Beschaffenheitsangabe zu der GesundheitKaufsache dar. Soweit Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums für die Kaufsache erfolgt ausschließlich in Erfüllung gesetzlicher Pflichten und stellt weder eine Garantie noch eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
5. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Jede Verarbeitung der von Vion gelieferten Ware durch den Käufer ist ein Veredelungsvorgang und nicht von § 439 Abs. 3 BGB erfasst. §§ 445a, 478 BGB bleiben unberührt.
7. Eine weitere Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt istauf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen dieser Ziff. VII vorgesehen ist- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten von gesetzlicher Vertreter, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfensonstiger Erfüllungs- und /oder Verrichtungsgehilfen der Vion.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1. Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft und zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist der Mangel, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig1. Bei Fehlschlagen form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Das Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware steht uns zu. Erst wenn die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist und erfolglosen Fristsetzung wenn es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktretenMinderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nach Maßgabe der nachfolgenden Klauseln zu.
6.22. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden.
6.3Käufer nicht zu. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit Insbesondere haften wir dem Auslieferungsdatum Käufer nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Ersatz der Ware.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von Aufwendungen, die der Art Käufer im Vertrauen auf den Erhalt der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werdenLeistungen gemacht hat, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt geradedass für die von uns gelieferten Ware ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, den AG gegen solche Schäden abzusicherntypischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
6.63. Die Haftungsbeschränkungen vorstehenden Haftungsausschlüsse und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. –beschränkungen gelten nicht für Ansprüchein Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung Produkthaftungsgesetz, und bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Körpers Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen neben der GesundheitProduktbeschreibung des Herstellers keine Beschaffenheitsangabe zu der Kaufsache dar.
5. Soweit Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrtragung. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Übergang der Transportgefahr auf den Kunden vorhanden war und von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach § 478 BGB unberührt. Für die Verjährung dieser Rückgriffsansprüche gilt § 479 BGB.
7. Eine weitere Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen dieser Klausel
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1a) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Ist Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Zur Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung hat der Leistungsgegenstand mangelhaft Käufer uns die erforderliche Zeit und zeigt sich innerhalb Gelegenheit zu gewähren. Auf unser Verlangen hat uns der Gewährleistungsfrist Käufer die beanstandete Ware zur Prüfung der MangelRüge zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung entfallen Mangelrechte des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktretenKäufers.
6.2b) Beschaffenheitsvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
c) Der Käufer hat die empfangene Ware sofort bei Erhalt auf Transportschäden und Fehlmengen zu untersuchen; dabei festgestellte Beanstandungen müssen vom Transportunternehmer bestätigt werden. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG Im Übrigen hat der Käufer die empfangene Ware unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN Eintreffen auf Mängel zu untersuchen. Solche Mängel (hierzu zählt auch das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit) sowie Mengenabweichungen und Fehllieferung sind, soweit sie erkennbar sind, uns binnen 8 Tagen nach Warenempfang mit genauer Angabe der Mängel, der Auftrags-, Versand- und Herstellungsnummer der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen binnen einer Woche nach Entdeckung uns gegenüber schriftlich angezeigt werden. Werden die genannten Rügefristen versäumt, gilt die Ware als genehmigt. Mängelansprüche sind dann ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge unzureichend und/oder verspätet war.
6.3d) Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen: - Fehler, die durch Beschädigung durch den Kunden verursacht werden; - Mängel durch Verschleiß oder Gebrauch; - Schäden durch unsachgemäße Behandlung - Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an der Ware selber entstanden sind
e) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht seitens des Verkäufers autorisierten Dritten. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der WareAbtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von f) Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Art Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, ist der PflichtverletzungBesteller nach seiner Xxxx berechtigt, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches vom Vertrag zurück zu treten oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall eine entsprechende Minderung des 6.5 oder 6.6. vorliegtKaufpreises zu verlangen.
6.5g) Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den AG gegen solche Schäden abzusichernim Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
6.6h) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers- gleich, aus welchen Rechtsgründen-ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für AnsprücheFür Schäden, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie bei einer Haftung wird nicht gehaftet, insbesondere wird nicht für garantierte Beschaffenheitsmerkmaleentgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers gehaftet. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus wenn der Verletzung des Lebens, des Körpers Schaden durch unseren Vorsatz oder der Gesundheitgrobe Fahrlässigkeit eintritt. Soweit die unsere Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine unsere Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
i) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels beträgt ein Jahr, es sei denn, bei der mangelhaften Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die Begrenzung der Verjährungsfrist gilt nicht, wenn wir für den Mangel wegen Vorsatzes haften.
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Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1a. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Xxxx nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ist Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht das Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt.
b. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Leistungsgegenstand mangelhaft Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und zeigt sich innerhalb Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Gewährleistungsfrist Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der MangelGefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
c. Falls unsere Bemühungen zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung Kunde vom Vertrag zurücktreten. Werden mehrere nicht zusammengehörige Gegenstände geliefert, so berechtigt der Mangel an einem der Gegenstände nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
6.2x. Xxxxx nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Die Feststellung eines Mangels muss seitens Das Recht auf Minderung des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden.
6.3. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der Ware.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, denn das Gesetz sieht den AG gegen solche Schäden abzusichernBestand dieser Möglichkeit zwingend vor.
6.6e. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüche aus §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Ansprüche, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Ansprüche des Käufers aus einer ihm von uns oder dem Hersteller eingeräumten Garantie oder zugesicherten Eigenschaft bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
f. Soweit die unsere Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
g. Anregungen, Beanstandungen und Reklamationen richten Sie bitte an uns: LTM Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1. Ist 1) Unsere Gewährleistungshaftung für Mängel an der Leistungsgegenstand mangelhaft Kaufsache setzt voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und zeigt sich innerhalb Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist (siehe auch oben VI.).
2) Im Falle des Vorliegens eines Mangels und bei Einhaltung des § 377 HGB durch den Käufer, ist der Gewährleistungsfrist der Mangel, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder Käufer nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung seiner Xxxx zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktretenin Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.23) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werdenSoweit uns keine vorsätzliche Vertragsverlet- zung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.34) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzen. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der WareDer Schadensersatz ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den AG gegen solche Schäden abzusichern.
6.6. 5) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für Ansprüche, die Haftung wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt istausgeschlossen.
7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfengerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungs- beginn.
8) Der Käufer darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrückli- xxxx Xxxxxxxxxx abtreten.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1Wir leisten Gewähr nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung - Im Falle einer Beanstandung durch den Besteller, ist er verpflichtet auf unseren Wunsch die beanstandete Ware auszusortieren und zu unserer Verfügung zu halten. Ist Bei berechtigter Beanstandung übernehmen wir die Kosten der Leistungsgegenstand mangelhaft und zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist der MangelRücksendung. - Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig scheitert, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern Besteller eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung fordern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten.
6.2. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden.
6.3. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der Ware.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches - Bei Lieferung oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche Fertigung mehrerer Gegenstände beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werdenden beanstandeten Teil, es sei sein denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt geradedass der Besteller nachweist, den AG gegen solche Schäden abzusichern.
6.6dass sein Interesse an der gesamten Lieferung entfallen ist. - Jeder weitergehende Gewährleistungsanspruch ist ebenso ausgeschlossen wie Schadenersatzansprüche wegen des Mangels, etwaiger Mangelfolgeschäden oder Verzögerungen im Zusammenhang mit einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. - Gewährleistungsansprüche entfallen ersatzlos, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte Änderungen oder Nachbesserungen an dem Gegenstand durchführen lässt, ausser wenn durch uns nicht anders schriftlich vereinbart wurde. - Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für AnsprücheFirma Xxxxx Xxxxxxx AG, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer übernimmt keine Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmaleeine falsche Handhabung beim Abfüllen der verkauften Gebinde. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass er das richtige Gebinde zum abfüllenden Produkt einsetzt. Insbesondere hat der Kunde vorab abzuklären, ob ein allfälliger Innenlack oder Dichtungen der verkauften Gebinde für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitsein Produkt geeignet bzw. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt Beständig ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1. Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft und zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist der Mangel, kann der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig1. Bei Fehlschlagen form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach innerhalb einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten.
6.2Frist zu verlangen. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen Das Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden.
6.3oder Lieferung einer mangelfreien Ware steht uns zu. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr Erst wenn die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist und beginnt mit dem Auslieferungsdatum wenn es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt, ist der Ware.
6.4Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von bei Mängeln stehen dem Käufer nach Maßgabe der Art nachfolgenden Ziffer zu:
2. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere haften wir dem Käufer nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Ersatz der PflichtverletzungAufwendungen, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche Käufer im Vertrauen auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werdenden Erhalt der Leistungen gemacht hat, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt geradedass für die von uns gelieferten Ware ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, den AG gegen solche Schäden abzusicherntypischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
6.63. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten nicht für Ansprüchein Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung Produkthaftungsgesetz, und bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Körpers Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen neben der GesundheitProduktbeschreibung des Herstellers keine Beschaffenheitsangabe zu der Kaufsache dar. Soweit Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums für die Kaufsache, erfolgt ausschließlich in Erfüllung gesetzlicher Pflichten und stellt weder eine Garantie noch eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
5. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrtragung. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Übergang der Transportgefahr auf den Kunden vorhanden war und von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegenüber uns nach § 478 BGB unberührt. Für die Verjährung dieser Rückgriffs Ansprüche gilt § 479 BGB.
7. Eine weitere Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt istauf Schadensersatz wie den vorstehenden Absätzen dieser Xxxxxxx XXX. vorgesehen, gilt dies ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch für seine Angestelltenzugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfensonstigen Erfüllungs- und /oder Verrichtungsgehilfen.
8. Weitergehende Ansprüche und Rechte stehen dem Käufer nicht zu.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung, Haftungsbeschränkung. 6.1Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Ist Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistungsgegenstand mangelhaft Ware zu rügen. Die im kaufmännischen Verkehr geltenden §§ 377 und zeigt sich 378 HGB bleiben unberührt. Soweit keine Rüge innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Gewährleistungsfrist Ware am Bestim- mungsort bei uns eingeht, gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen und Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprü- chen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch oder Reparaturen gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kaufgegenstand. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der MangelLage oder schlägt die Mangelbeseitigung mindestens 3 x fehl, kann so ist der AN unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nachbessern (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG Herabsetzung eine entsprechende Minderung des Kaufpreises bzwzu verlangen. der Vergütung verlangen (Minderung) oder nach einer angemessenen und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten.
6.2Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich, aus welchen Rechtsgründen, – ausgeschlossen. Die Feststellung eines Mangels muss seitens des AG unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem AN gegenüber schriftlich angezeigt werden.
6.3. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen des AN beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Auslieferungsdatum der Ware.
6.4. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder ein Fall des 6.5 oder 6.6. vorliegt.
6.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ausgleich von Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom AN garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den AG gegen solche Schäden abzusichern.
6.6. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 6.4. und 6.5. gelten Wir haften deshalb nicht für AnsprücheSchäden, die wegen eines arglistigen Verhaltens des AN nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswe- sentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus den §§ 1.4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Beim Verkauf von Software mit Hardware im Paket gilt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitKauf als einheitlicher Kaufvertrag. Soweit die unsere Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestelltendie persönliche Haftung unserer Ange- stellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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