Gewässerschaden-Anlagenrisiko für Tankanlagen (Heizöl und Flüssiggas). Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Tankanlagen für Heizöl und Flüssiggas oder von privat genutzten Abwassergruben ausschließlich für Abwässer ohne Einleitung in Gewässer auf den über diesen Vertrag versicherten Grundstücken.
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