Common use of Gleichbehandlung der Anleger Clause in Contracts

Gleichbehandlung der Anleger. Die HEP KVG handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung der von ihr aufgelegten Fonds un- abhängig von der Verwahrstelle und ausschließlich im Interesse der Anleger. Darüber hinaus bestehen seitens der HEP KVG Entscheidungs- prozesse und organisatorische Strukturen, um angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten durchzu- führen. Sofern eine Vermeidung von Interessenkonflikten durch ebenjene Maßnahmen nicht angezeigt ist, wird die HEP KVG Maßnahmen zur Ermittlung, Beilegung, Beobachtung und ge- gebenenfalls Offenlegung dieser Interessenkonflikte treffen, um zu vermeiden, dass sich diese nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen und der Anleger auswirken und sicherzu- stellen, dass den von ihr verwalteten Investmentvermögen eine faire Behandlung zukommt. Die HEP KVG handelt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit stets in Erfüllung der entsprechenden regulatorischen Anforderungen, sowie im ausschließlichen Interesse der Anleger und der Inte- grität des Marktes. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der HEP KVG wirken darüber hinaus auf eine gute Corporate Governance der HEP KVG hin. Zur Sicherstellung der fairen Behandlung der Anleger hat die HEP KVG eine Reihe von Verfahren und Richtlinien implementiert, de- nen hinsichtlich der Verwaltung des Publikums-AIF gefolgt wird. Hierzu zählen insbesondere folgende Richtlinien (Auszug): > Interessenkonflikt-Richtlinie > Beschwerdemanagement-Richtlinie > Bewertungs-Richtlinie > Compliance-Richtlinie

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