Gleitender Ruhestand. 33.1 Um ältere Arbeitnehmende vor wirtschaftlich begründeter Kündigung bzw. physischer Belastung zu schützen, können die Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber auf der Basis dieser Vereinbarung den gleitenden Ruhestand vereinbaren. 33.2 Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten: a) Ein gleitender Ruhestand ist ab Alter 58 möglich. b) Die Inkraftsetzung eines gleitenden Ruhestandes muss 3 Mo- nate vorher definitiv schriftlich zwischen den Arbeitnehmen- den und dem Arbeitgeber vereinbart worden sein. c) Mit dem gleitenden Ruhestand können Arbeitnehmende ihre persönliche Arbeitszeit senken. Diese Arbeitszeitverkürzung kann gestaffelt bzw. mit zunehmendem Alter erhöht werden. d) Der gleitende Ruhestand bedingt eine anteilsmässige Sen- kung des Xxxxxx der Arbeitnehmenden. e) Die Prämien an die berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) verbleiben auf der Höhe vor Einführung der Arbeitzeitreduk- tion, sofern die Arbeitnehmenden mindestens 10 Dienstjahre im Betrieb angestellt sind und die Arbeitszeitreduktion nicht mehr als 30% der Normalarbeitszeit beträgt. f) Das Büro der PLK bzw. PK kann beratend beigezogen werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag
Gleitender Ruhestand. 33.1 Um ältere Arbeitnehmende vor wirtschaftlich begründeter Kündigung bzw. physischer physio- logischer Belastung zu schützen, können die Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber Arbeitge- ber auf der Basis dieser Vereinbarung den gleitenden Ruhestand vereinbaren.
33.2 Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
a) Ein gleitender Ruhestand ist ab Alter 58 55 möglich.
b) Die Inkraftsetzung eines gleitenden Ruhestandes Ruhes tandes muss 3 Mo- nate Monate vorher definitiv schriftlich zwischen den Arbeitnehmen- den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber vereinbart worden sein.
c) Mit dem gleitenden Ruhestand können Arbeitnehmende ihre persönliche Arbeitszeit senken. Diese Arbeitszeitverkürzung kann gestaffelt ge- staffelt bzw. mit zunehmendem Alter erhöht werden.
d) Der gleitende Ruhestand bedingt eine anteilsmässige Sen- kung Senkung des Xxxxxx Loh- nes der Arbeitnehmenden.
e) Die Prämien an die berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) verbleiben verbleibt auf der Höhe vor Einführung der Arbeitzeitreduk- tionArbeitzeitreduktion, sofern die Arbeitnehmenden Arbeitnehmen- den mindestens 10 Dienstjahre im Betrieb angestellt sind und die Arbeitszeitreduktion Arbeits- zeitreduktion nicht mehr als 30% der Normalarbeitszeit beträgt.
f) Das Büro der PLK bzw. PK kann beratend beigezogen werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Gleitender Ruhestand. 33.1 35.1 Um ältere Arbeitnehmende vor wirtschaftlich begründeter Kündigung bzw. physischer physiologischer Belastung zu schützen, können die Arbeitnehmenden Arbeitnehmende und der Arbeitgeber Arbeitgebende auf der Basis dieser Vereinbarung den gleitenden Ruhestand vereinbaren.
33.2 35.2 Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
a) Ein gleitender Ruhestand ist ab Alter 58 möglich.
b) Die Inkraftsetzung eines gleitenden Ruhestandes muss 3 Mo- nate Monate vorher definitiv schriftlich zwischen den Arbeitnehmen- den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber Arbeitgebenden vereinbart worden sein.
c) Mit dem gleitenden Ruhestand können Xxxxxxxxx kann der Arbeitnehmende ihre seine persönliche Arbeitszeit senken. Diese Arbeitszeitverkürzung kann gestaffelt bzw. mit zunehmendem zu- nehmendem Alter erhöht werden.
d) Der gleitende Ruhestand bedingt eine anteilsmässige Sen- kung Senkung des Xxxxxx der des Arbeitnehmenden.
e) Die Prämien an die berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) verbleiben verbleibt auf der Höhe vor Einführung der Arbeitzeitreduk- tionArbeitszeitreduktion, sofern die Arbeitnehmenden der Arbeitnehmen- de mindestens 10 15 Dienstjahre im Betrieb angestellt sind und die Arbeitszeitreduktion nicht mehr als 30% der Normalarbeitszeit beträgtwar.
f) Das Büro Die Geschäftsstelle der PLK bzw. PK Paritätischen Kommission kann beratend beigezogen werden.
35.3 Rechtsansprüche aus dieser Bestimmung entstehen ausschliesslich gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
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Gleitender Ruhestand. 33.1 36.1 Um ältere Arbeitnehmende Arbeitnehmer vor wirtschaftlich begründeter Kündigung Kündi- gung bzw. physischer übermässiger körperlicher Belastung zu schützen, können die Arbeitnehmenden Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf der Basis dieser Vereinbarung den gleitenden Ruhestand vereinbaren.
33.2 36.2 Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
a) Ein gleitender Ruhestand ist ab Alter 58 möglich.
b) Die Inkraftsetzung eines gleitenden Ruhestandes muss 3 Mo- nate vorher definitiv schriftlich zwischen den Arbeitnehmen- den Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Arbeitge- ber vereinbart worden sein.
c) Mit dem gleitenden Ruhestand können Arbeitnehmende ihre Xxxxxxxxx kann der Arbeitnehmer seine persönliche Arbeitszeit senken. Diese Arbeitszeitverkürzung kann gestaffelt bzw. mit zunehmendem Alter erhöht werden.
d) Der gleitende Ruhestand bedingt eine anteilsmässige Sen- kung des Xxxxxx der Arbeitnehmendendes Arbeitnehmers.
e) Die Prämien an die berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) verbleiben verbleibt auf der Höhe vor Einführung der Arbeitzeitreduk- tionArbeitzeitreduktion, sofern die Arbeitnehmenden der Arbeitnehmer mindestens 10 Dienstjahre im Betrieb Be- trieb angestellt sind und die Arbeitszeitreduktion nicht mehr als 30% der Normalarbeitszeit beträgtist.
f) Das Büro der PLK bzw. PK kann beratend beigezogen werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Gleitender Ruhestand. 33.1 35.1 Um ältere Arbeitnehmende vor wirtschaftlich begründeter Kündigung bzw. physischer phy- siologischer Belastung zu schützen, können die Arbeitnehmenden Arbeitnehmende und der Arbeitgeber Arbeitgebende auf der Basis dieser Vereinbarung den gleitenden Ruhestand vereinbaren.
33.2 35.2 Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
a) Ein gleitender Ruhestand ist ab Alter 58 55 möglich.
b) Die Inkraftsetzung eines gleitenden Ruhestandes muss 3 Mo- nate Monate vorher definitiv schriftlich schrift- lich zwischen den Arbeitnehmen- den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber Arbeitgebenden vereinbart worden sein.
c) Mit dem gleitenden Ruhestand können Xxxxxxxxx kann der Arbeitnehmende ihre seine persönliche Arbeitszeit Ar- beitszeit senken. Diese Arbeitszeitverkürzung kann gestaffelt bzw. mit zunehmendem zuneh- mendem Alter erhöht werden.
d) Der gleitende Ruhestand bedingt eine anteilsmässige Sen- kung Senkung des Xxxxxx der des Arbeitnehmenden.
e) Die Prämien an die berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) verbleiben verbleibt auf der Höhe vor Einführung der Arbeitzeitreduk- tionArbeitszeitreduktion, sofern die Arbeitnehmenden mindestens 10 der Arbeitnehmende min- destens 15 Dienstjahre im Betrieb angestellt sind und die Arbeitszeitreduktion nicht mehr als 30% der Normalarbeitszeit beträgtist.
f) Das Büro Die Geschäftsstelle der PLK bzw. PK Paritätischen Kommission kann beratend beigezogen werden.
35.3 Rechtsansprüche aus dieser Bestimmung entstehen ausschliesslich gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
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