Common use of Graffitischäden Clause in Contracts

Graffitischäden. 1. Versichert sind die erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von A 6 VGB 2021 der Continentale verursacht werden.

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Graffitischäden. 1. Versichert sind die erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von A 6 VGB 2021 der Continentale verursacht ver- ursacht werden.

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Samples: www.continentale.de, makler.continentale.de

Graffitischäden. 1. Versichert sind die erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von A 6 § 5 VGB 2021 2016 der Continentale verursacht werden.

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Graffitischäden. 1. Versichert sind die erforderlichen notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder und Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von Abschnitt A 6 § 5 VGB 2021 der Continentale 2015 verursacht werden.

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