Welche Sachen sind versichert?. Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevor- stehenden - Versicherungsfalls aus dem Versiche- rungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versi- chert. Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein be- zeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach A12 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Welche Sachen sind versichert?. Was ist zusätzlich versicherbar? Welche Sachen sind nicht versichert?
Welche Sachen sind versichert?. (1) Versicherte Gebäudeverglasungen
Welche Sachen sind versichert?. Wir leisten Entschädigung für die Zerstörung, die Beschä- digung oder das Abhandenkommen durch Diebstahl von versicherten Sachen, gemäß Abschnitt A Ziffer 7. Aus- genommen hiervon sind Bargeld, auf Geldkarten gela- dene Beträge (z.B. Chipkarten) und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 19 sowie optische und elektronische Geräte im verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.
Welche Sachen sind versichert?. Versichert ist das Gebäude, das im Versicherungsschein bezeichnet ist. Versichert sind auch die Bestandteile dieses Gebäudes. Solche Bestand- teile können z. B. sein: Garagen und Carports, die in das Gebäude inte- griert sind, oder für das Gebäude maßgefertigte Einbaumöbel und Ein- bauküchen. Versichert sind auch:
Welche Sachen sind versichert?. Versichert sind folgende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien:
Welche Sachen sind versichert?. 1. Versichert sind: Hausrat: Er umfasst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweg- lichen Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers und der mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen sind. Zum Haus- rat gehören auch Fahrnisbauten, geleaste oder gemietete Gegen- stände, Berufsutensilien, Gästeeffekten und anvertraute Sachen.
Welche Sachen sind versichert?. Versicherte Sachen sind
Welche Sachen sind versichert?. Welche Sachen sind nicht versichert?
Welche Sachen sind versichert?. Versichert sind Photovoltaikanlagen mit höchstens 100 m² Modulfläche, die auf dem Dach der versicherten Gebäude angebracht oder in deren Baukörper integriert sind. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Anlage von einem Fach- betrieb montiert wurde. Außerdem muss sie betriebsfertig sein. Betriebs- fertig ist eine Photovoltaikanlage, sobald sie erprobt oder ein vorgese- hener Probebetrieb beendet ist. Die Anlage muss bereit sein, ihre Arbeit aufzunehmen, oder sich schon in Betrieb befinden. Der Versicherungs- schutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeit- punkt unterbrochen ist. Das gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Photovoltaikanlage innerhalb des Versicherungsgrundstücks. Folgende Teile gehören zur Photovoltaikanlage dazu: Solarmodule, Mon- tagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und Verkabelung. Das gilt auch für Stromspeicheranlagen, die mit der Photovoltaikanlage verbunden sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.