Welche Sachen sind versichert?. Was ist zusätzlich versicherbar? Welche Sachen sind nicht versichert?
Welche Sachen sind versichert?. Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevor- stehenden - Versicherungsfalls aus dem Versiche- rungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versi- chert. Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein be- zeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach A12 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Welche Sachen sind versichert?. (1) Versicherte Gebäudeverglasungen
Welche Sachen sind versichert?. Versichert ist das Gebäude, das im Versicherungsschein bezeichnet ist. Versichert sind auch die Bestandteile dieses Gebäudes. Solche Bestand- teile können z. B. sein: Garagen und Carports, die in das Gebäude inte- griert sind, oder für das Gebäude maßgefertigte Einbaumöbel und Ein- bauküchen. Versichert sind auch:
a. Terrassen, die auf demselben Grundstück liegen wie das versicherte Gebäude und unmittelbar an das Gebäude anschließen.
b. Gebäudezubehör, das dazu dient, das versicherte Gebäude instand zu halten oder es zu Wohnzwecken zu nutzen. Voraussetzung dafür ist: Das Zubehör befindet sich in dem Gebäude, oder es ist von außen an dem Gebäude angebracht. Beispiele: Baumaterial oder Brennstoffe. Dient das Zubehör anderen Zwecken? Oder erfüllt es die genannten Voraussetzungen nicht? Dann ist es nur bei gesonderter Vereinbarung als „Weiteres Zubehör“ versichert.
c. Garagen und Carports, die keine Gebäudebestandteile sind, aber zum versicherten Gebäude dazugehören. Das gilt bis zu einer Anzahl von drei Stück insgesamt. Weitere solche Garagen und Carports sind nur versichert, soweit dies besonders vereinbart ist.
d. Hof- und Gehwegsbefestigungen sowie Einfriedungen, die auf dem- selben Grundstück liegen wie das versicherte Gebäude. Einfriedungen sind bspw. Zäune und Hecken.
x. Xxxxxx und Freileitungen, Garten- und Wegebeleuchtung, Müllboxen, Hundezwinger, Klingel- und Briefkastenanlagen, die auf demselben Grundstück liegen wie das versicherte Gebäude.
f. Geräteschuppen und Gartenhäuschen, die auf demselben Grundstück liegen wie das versicherte Gebäude, und die jeweils höchstens 20 m² Grundfläche haben. Bei mehr als 20 m² besteht kein Versicherungs- schutz.
x. Xxxxxxxxx und Pergolen, die auf demselben Grundstück liegen wie das versicherte Gebäude. Die Mitversicherung gilt nicht für mobile Pavil- lons. Zu den mobilen Pavillons zählen bspw. Aufstellpavillons oder Partyzelte, die mit Erdsteckern oder Heringen befestigt werden. Kein Versicherungsschutz besteht für etwaigen Pflanzenbewuchs, bspw. Efeu oder Kletterrosen. Dieser kann nur im Rahmen von A 3.3.1 gegen Zusatzbeitrag versichert werden.
h. Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach der versicherten Gebäude an- gebracht sind, oder in deren Baukörper integriert wurden. Das umfasst auch dazugehörige Installationen. Solche Installationen können z. B. sein: Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, aber auch Wechselrichter, Verkabelung oder Pufferbatterien. Für diese Sachen k...
Welche Sachen sind versichert?. (1) Versicherte Gebäude
(2) Sonstige versicherte Grundstücksbestandteile
(3) Versichertes Gebäudezubehör
(4) Nicht versicherte Sachen
Welche Sachen sind versichert?. (1) Versicherte Gebäudeverglasungen
(2) Zusätzlich versicherbare Verglasungen
a) Gebäudeverglasungen von Nebengebäuden Versichert sind Scheiben, Platten, Lichtkuppeln, Glassteine und Profilbaugläser aus Glas oder Kunststoff, die • fertig eingesetzt oder vollständig montiert und • mit nicht in Absatz 1 genannten Nebengebäuden fest verbunden sind.
Welche Sachen sind versichert?. Wir leisten Entschädigung für die Zerstörung, die Beschä- digung oder das Abhandenkommen durch Diebstahl von versicherten Sachen, gemäß Abschnitt A Ziffer 7. Aus- genommen hiervon sind Bargeld, auf Geldkarten gela- dene Beträge (z.B. Chipkarten) und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 19 sowie optische und elektronische Geräte im verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.
Welche Sachen sind versichert?. Versichert sind: Hausrat: Er umfasst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweg- lichen Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers und der mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen sind. Zum Haus- rat gehören auch Fahrnisbauten, geleaste oder gemietete Gegen- stände, Berufsutensilien, Gästeeffekten und anvertraute Sachen.
Welche Sachen sind versichert?. Versichert sind die in der Police bezeichneten Sachen, die Eigen- tum des Versicherungsnehmers und der mit ihm in Hausgemein- schaft lebenden Personen sind.
Welche Sachen sind versichert?. Versichert sind Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach der versicherten Gebäude angebracht oder in deren Baukörper integriert sind. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Anlage von einem Fach- betrieb montiert wurde. Außerdem muss sie betriebsfertig sein. Betriebs- fertig ist eine Photovoltaikanlage, sobald ihre Erprobung beendet ist. Die Anlage muss bereit sein, ihre Arbeit aufzunehmen, oder sich schon in Betrieb befinden. Kommt es später zu einer Unterbrechung der Betriebs- fertigkeit, bleibt der Versicherungsschutz trotzdem bestehen. Das gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Trans- ports der Photovoltaikanlage innerhalb des Versicherungsgrundstücks. Folgende Teile gehören zur Photovoltaikanlage dazu: Solarmodule, Mon- tagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und Verkabelung. Das gilt auch für Stromspeicheranlagen, die mit der Photovoltaikanlage verbunden sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.