Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen. 2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. 3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern setzen Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weiseaußer Kraft.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen zustän- digen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und die Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen Hand- lungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen Unterla- gen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere an- dere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse Hindernis- se aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen Ex- portkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehenentge- genstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechendentspre- chend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller Kunde gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. 5.1 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen not- wendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Verzol- lung erforderliche Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. 5.2 Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. 5.3 Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern setzen Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weiseaußer Kraft.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen Exportkon- trollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmenvorzuneh- men, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen natio- nalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber gegen- über den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr Aus- fuhr aus Deutschland und die Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmenvorzu- nehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen Un- terlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen Ex- portkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit Verkehrsfähig- keit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten Liefer- zeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weiseangemes- xxxxx Xxxxx.
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Grenzüberschreitende Lieferungen. 1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland Deutsch- land und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen notwen- digen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehenentgegen- stehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine Liefertermi- ne verschieben sich in angemessener Weise.
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