Grenzüberschreitende Lieferungen. 5.1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Ein- fuhr in das Bestimmungsland notwendigen Handlungen vor- zunehmen, insbesondere etwa erforderliche Erklärungen auch gegenüber den zuständigen Behörden abzugeben, die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und insge- samt den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen zu ge- nügen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu erfüllen. 5.2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfül- lung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internatio- nalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. 5.3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in an- gemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 5.1. 5.1 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde Besteller gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Ein- fuhr Einfuhr in das Bestimmungsland Bestim- mungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vor- zunehmenvorzunehmen, insbesondere etwa erforderliche Erklärungen auch gegenüber den zuständigen Behörden abzugeben, die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und insge- samt den Anforderungen Anforderun- gen an etwaige Exportkontrollen zu ge- nügen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu erfüllengenügen.
5.2. 5.2 Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfül- lung Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internatio- nalen internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen Exportkontrollbe- stimmungen sowie Embargos oder sonstige sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
5.3. 5.3 Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in an- gemessener angemessener Weise.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Grenzüberschreitende Lieferungen. 5.1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Ein- fuhr Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Handlungen vor- zunehmenvorzunehmen, insbesondere etwa erforderliche Erklärungen auch gegenüber den zuständigen Behörden abzugeben, die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und insge- samt insgesamt den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen Exportkon- trollen zu ge- nügen genügen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit Ver- kehrsfähigkeit zu erfüllen.
5.2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfül- lung Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internatio- nalen in- ternationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen Exportkontrollbe- stimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
5.3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern verlän- gern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in an- gemessener angemessener Weise.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale