Grillen Musterklauseln

Grillen. Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.
Grillen. Grillen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen mit Einweg- und Drei-Bein-Grills zulässig. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.
Grillen. Die Benutzung der Grillstellen innerhalb der Parzelle ist jederzeit gestattet, soweit dies genehmigt ist und die Höhe des Feuers die Mauern des Grills nicht übersteigt. Das Feuer darf niemals direkt auf dem Boden entzündet werden.
Grillen. Offene bodenberührende Feuer und Holzkohlegrills sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet.
Grillen. Offene Feuer sind sowohl auf dem Campingplatz als auch auf der Campingwiese nicht gestattet.
Grillen. Das Grillen mit Holzkohle ist streng verboten. Es werden nur Gas- oder Elektrogrills zugelassen.
Grillen. Im Resort ist die Verwendung von Gas - oder Kohlegrills gestattet, sofern die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen genommen werden, Feuer innerhalb von 1,5 m von entflammbaren Gegenständen zu vermeiden, und die Anweisungen der Hersteller von den verschiedenen verwendeten Produkte gefolgt werden. - Im Resort-Bereich ist die Verwendung von Gas- oder Kohlegrills im Außenbereich der Unterkunft mit Ausnahme der La Mediterrània. In anderen Unterkünften darf der Grill auf keinen Fall auf der Holzplattform oder unter der Veranda oder Markise angezündet werden. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu Bäumen, Bungalows oder brennbaren Gegenständen ist ebenfalls erforderlich. - Die Verwendung von hoch entzündbarer flüssiger Produkte wie Gel oder Alkohol zum Anzünden ist verboten. - Es ist auch strengstens verboten, Feuer jeglicher Art oder Größe direkt am Boden anzuzünden.
Grillen. Es steht eine Grillhütte zur Verfügung. Die Grillhütte ist besenrein zu hinterlassen, die Feuerstelle wird erst von der nächsten Gruppe gereinigt, damit das Feuer vollständig erlöschen kann. Bei dringenden Problemen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Heimleiter. Der Heimleiter übt das Hausrecht aus.
Grillen. 9.1 Das Grillen ist grundsätzlich untersagt.
Grillen. Im Camping-Bereich ist die Verwendung von Gas - oder Kohlegrills gestattet, sofern die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen genommen werden, Feuer innerhalb von 1,5 m von entflammbaren Gegenständen zu vermeiden, und die Anweisungen der Hersteller von den verschiedenen verwendeten Produkte gefolgt werden. - Im Resort-Bereich ist die Verwendung von Gas- oder Kohlegrills im Außenbereich der Unterkunft mit Ausnahme der Safari-Zelte und der Grand Safari-Zelte gestattet. In anderen Unterkünften darf der Grill auf keinen Fall auf der Holzplattform oder unter der Veranda oder Markise angezündet werden. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu Bäumen, Bungalows oder brennbaren Gegenständen ist ebenfalls erforderlich. - Die Verwendung von hoch entzündbarer flüssiger Produkte wie Gel oder Alkohol zum Anzünden ist verboten. - Es ist auch strengstens verboten, Feuer jeglicher Art oder Größe direkt am Boden anzuzünden.