Grundstücks- und Mietbereich. Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Woh- nungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2016) – Alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäu- ser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert. – Mitversichert sind alle zu einer versicherten Wohneinheit zuzurech- nenden selbst genutzten / gemieteten Garagen oder Kraftfahr- zeug-Abstellplätze im Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Inland. Einzeln gemietete / vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Ab- stellplätze müssen unter Angabe der Anschrift und der Stellplatz- nummer separat versichert werden. – Einliegerwohnung: Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus. Diese hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung muss sich dadurch auszeichnen, dass sie separat zu vermieten ist. Dabei muss sie jedoch nicht zwangsläufig abgeschlos- sen sein. – Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind im Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für die gemieteten / selbst bewohnten Woh- nungen, Einfamilienhäuser im Inland beitragsfrei mitversichert. Eine un- entgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat (dies ist nicht der Fall wenn z.B. die Wohneinheit mit einem Nießbrauch/Wohn- recht belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigen- tümer ist). – Gehören dem Versicherungsnehmer und / oder den mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition in einem Objekt unter der gleichen Anschrift mehrere Einheiten, müssen alle zum Objekt gehörenden Ein- heiten versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einhei- ten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / ver- pachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich. Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten versichert. Zur Jahresbruttomiete/- pacht zählen der Mietzins, die vereinbarten Neben- kosten und ggf. die Mehrwertsteuer (auch dann wenn der Versicherungs- nehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist). Im Grundstücks- und Mietbereich des Spezial-Rechtsschutzes sind alle ge- werblich selbst genutzten Objekte des Versicherungsnehmers bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete/ -pacht von max. 300.000,- € mitversichert. Vor- aussetzung ist die Angabe der Risikoanschriften. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.
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