Common use of Grundstücks- und Mietbereich Clause in Contracts

Grundstücks- und Mietbereich. Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Woh- nungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2016) – Alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäu- ser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert. – Mitversichert sind alle zu einer versicherten Wohneinheit zuzurech- nenden selbst genutzten / gemieteten Garagen oder Kraftfahr- zeug-Abstellplätze im Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Inland. Einzeln gemietete / vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Ab- stellplätze müssen unter Angabe der Anschrift und der Stellplatz- nummer separat versichert werden. – Einliegerwohnung: Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus. Diese hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung muss sich dadurch auszeichnen, dass sie separat zu vermieten ist. Dabei muss sie jedoch nicht zwangsläufig abgeschlos- sen sein. – Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind im Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für die gemieteten / selbst bewohnten Woh- nungen, Einfamilienhäuser im Inland beitragsfrei mitversichert. Eine un- entgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat (dies ist nicht der Fall wenn z.B. die Wohneinheit mit einem Nießbrauch/Wohn- recht belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigen- tümer ist). – Gehören dem Versicherungsnehmer und / oder den mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition in einem Objekt unter der gleichen Anschrift mehrere Einheiten, müssen alle zum Objekt gehörenden Ein- heiten versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einhei- ten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / ver- pachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich. Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten versichert. Zur Jahresbruttomiete/- pacht zählen der Mietzins, die vereinbarten Neben- kosten und ggf. die Mehrwertsteuer (auch dann wenn der Versicherungs- nehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist). Im Grundstücks- und Mietbereich des Spezial-Rechtsschutzes sind alle ge- werblich selbst genutzten Objekte des Versicherungsnehmers bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete/ -pacht von max. 300.000,- € mitversichert. Vor- aussetzung ist die Angabe der Risikoanschriften. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.xxv24.de, rsv-bedingungen.de

Grundstücks- und Mietbereich. Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Woh- nungen und Grundstücken (§ 29 AUXILIA ARB/2016ARB/2021) Der Versicherungsnehmer kann sich als Mieter oder Eigentümer von privat selbst bewohnten Wohnungen versichern. – Alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen bzw. Einfamilienhäu- ser Einfamilienhäuser im Inland sind zu einem Jahresbeitrag versichert. versichert – Mitversichert sind alle zu einer versicherten Wohneinheit zuzurech- nenden privat selbst genutzten / gemieteten Garagen oder Kraftfahr- zeug-Abstellplätze Garagen/Carports im In- land – Mitversichert sind die privat selbst genutzten Schreber-/ Kleingarten-/ Wochenendgrundstücke im Inland sowie alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze – Mitversichert ist die private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes für insgesamt nicht über 8 Wochen im Inland. Einzeln gemietete Jahr, sofern eine notwendige Er- laubnis / vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Ab- stellplätze müssen unter Angabe Genehmigung vorliegt – Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Anschrift und Haupt- wohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz) – Ist der Stellplatz- nummer separat versichert werden. – Einliegerwohnung: Bei Versicherungsnehmer zusätzlich Eigentümer einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus. Diese hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung muss sich dadurch auszeichnen, dass sie separat zu vermieten ist. Dabei muss sie jedoch nicht zwangsläufig abgeschlos- sen sein. – Unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind im Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für die gemieteten / selbst bewohnten Woh- nungen, Einfamilienhäuser im Inland beitragsfrei und überlässt er diese unentgeltlich einem Dritten, ist diese Wohnung mitversichert. Eine un- entgeltliche unentgeltliche Überlassung liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer als Überlasser das vollständige, uneingeschränkte Nutzungsrecht am Objekt hat hat. (dies Das ist nicht der Fall Fall, wenn z.B. die Wohneinheit Wohnung mit einem Nießbrauch/Wohn- recht Wohnrecht belastet ist oder der Versicherungsnehmer nicht zu 100% Eigen- tümer Eigentümer ist). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann das Objekt über den Rechts- schutz für Vermieter versichert werden Der Versicherungsnehmer kann sich als Eigentümer und Vermieter von Wohnungen und / oder Gewerbeobjekten versichern. Gehören dem Jedes Objekt ist einzeln zu versichern – Sind der Versicherungsnehmer und / oder den die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition Eigentümer mehrerer / aller Einheiten in einem Objekt unter der gleichen Anschrift mehrere EinheitenAnschrift, müssen alle zum Objekt gehörenden Ein- heiten in diesem Ob- jekt befindlichen Einheiten, die in ihrem Eigentum stehen, versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einhei- ten Einheiten wie auch für vermietete ver- mietete Wohn- oder gewerblich vermietete / ver- pachtete verpachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglichmöglich – Die Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus kann zu einem reduzierten Beitrag abgesichert werden. Bei einer Einlie- gerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordne- ter Bedeutung ist. Die Einliegerwohnung muss separat zu vermieten sein, was aber nicht bedeutet, dass diese auch abgeschlossen sein muss – Bei vollständiger vorübergehender (Unter-) Vermietung des Erstwohn- sitzes bleibt der Rechtsschutz gegenüber dem eigenen Vermieter aus der Anmietung der Wohnung bestehen, sofern zugleich der Rechts- schutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer versichert ist – Bei Vermietung an mehrere Nutzer (einzelne Zimmer), ist pro Mietver- trag ein Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter abzuschließen – Die private Kurzzeitvermietung eines im Eigentum des Versicherungs- nehmers und / oder einer mitversicherten Person gemäß Familiendefini- tion befindlichen Ferienhaus / -Wohnung kann je Objekt zum Festbei- trag abgesichert werden – Es werden maximal 5 vermietete Wohneinheiten / 5 vermietete Gewer- beeinheiten versichert. Zur Jahresbruttomiete/- pacht zählen der Mietzins, die vereinbarten Neben- kosten und ggf. die Mehrwertsteuer (auch dann wenn der Versicherungs- nehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist). Im Grundstücks- und Mietbereich des Spezial-Rechtsschutzes sind alle ge- werblich selbst genutzten Objekte des Versicherungsnehmers bis zu einer Gesamt-Jahresbruttomiete/ -pacht von max. 300.000,- € mitversichert. Vor- aussetzung ist die Angabe der Risikoanschriften. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar.

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Samples: maklerbetreuung.ks-auxilia.de