Telefonische Rechtsberatung Musterklauseln

Telefonische Rechtsberatung. Für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen gemäß Fa- miliendefinition steht die telefonische Rechtsberatung der AUXILIA durch unabhängige Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089/000 00-000 in versicherten, in nicht versicherten und in nicht versicherbaren Angelegen- heiten kostenfrei zur Verfügung.
Telefonische Rechtsberatung. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr steht Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles fach- kundige telefonische Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt zur Verfügung. Dieser zusätzliche Service ist für Sie mit keinen Kosten (außer den ortsüblichen Telefongebühren) verbunden. Wurde für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird Ihnen durch die tele- fonische Rechtsberatung diese nicht in Rechnung gestellt.
Telefonische Rechtsberatung. Der Versicherer vermittelt eine telefonische Rechtsberatung für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefoni- sche Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Internetaktivitäten der versicherten Person steht, insbesondere wenn es um Online-Shopping oder Urheberrechtsverletzungen, zum Beispiel nach einem angeblich illegalen Download, geht oder wenn eine Auskunft zum Handlungsspielraum bei Cyber-Mobbing benötigen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Telefonische Rechtsberatung. Ergänzend zu diesem Versicherungsschutz, gewährt die Gesellschaft einen telefonischen Rechtsberatungsdienst im Rahmen der im Vertrag vorgesehenen Gegenstände. Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, kann der Versicherte während der Bürozeiten (von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 18.00 Uhr) die gebührenfreie Nummer 000.00.00.00 anrufen, um folgende Leistungen zu erhalten: • Rechtsberatung; • Erklärungen zu geltenden Gesetzen, Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften; ZURICH CONNECT MOTORRÄDER UND KLEINKRAFTRÄDER.CGA - FASSUNG 03.2021 - SEITE 34 von 92 • Vorab-Beratung und Unterstützung für den Fall, dass der Versicherte vor den Polizeiorganen oder dem ermittelnden Gericht bzw. in Zivil- und/oder Strafverfahren als Zeuge aussagen muss.
Telefonische Rechtsberatung. Mit dieser Leistung stellt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten einen Rechts- anwalt zur Verfügung, von dem er telefonisch zwecks Abwendung jeglichen Streitver- fahrens über den Umfang der Rechte informiert wird, die von ihm durch die Deckung dieser Versicherung in Anspruch genommen werden können. Diese Rechtsauskunft wird unter der Service-Telefonnummer von Zurich Hogar erteilt.
Telefonische Rechtsberatung. Ergänzend zu diesem Versicherungsschutz, gewährt die Gesellschaft einen telefonischen Rechtsberatungsdienst im Rahmen der im Vertrag vorgesehenen Gegenstände. Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, kann der Versicherte während der Bürozeiten (von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 18.00 Uhr) die gebührenfreie Nummer 000.00.00.00 anrufen, um folgende Leistungen zu erhalten: • Rechtsberatung; • Erklärungen zu geltenden Gesetzen, Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften; • Vorab-Beratung und Unterstützung für den Fall, dass der Versicherte vor den Polizeiorganen oder dem ermittelnden Gericht bzw. in Zivil- und/oder Strafverfahren als Zeuge aussagen muss. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 45 von 101
Telefonische Rechtsberatung. Ergänzend zu diesem Versicherungsschutz, gewährt die Gesellschaft einen telefonischen Rechtsberatungsdienst im Rahmen der im Vertrag vorgesehenen Gegenstände. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 47 von 107 Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, kann der Versicherte während der Bürozeiten (von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 18.00 Uhr) die gebührenfreie Nummer 000.00.00.00 anrufen, um folgende Leistungen zu erhalten: • Rechtsberatung; • Erklärungen zu geltenden Gesetzen, Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften; • Vorab-Beratung und Unterstützung für den Fall, dass der Versicherte vor den Polizeiorganen oder dem ermittelnden Gericht bzw. in Zivil- und/oder Strafverfahren als Zeuge aussagen muss.
Telefonische Rechtsberatung. Bei straßenbezogenen Rechtsproblemen bzw. -fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsordnung steht Ihnen eine unverbindliche telefonische Erstberatung (max. 45 Minuten) zu den üblichen Geschäftszeiten (9 bis 17 Uhr) zur Verfügung. Mit der telefonischen Erstberatung durch einen Rechts- anwalt können Sie sich bei allen Angelegenheiten, die Ihr Fahrrad betreffen, eine rechtlich fundierte Meinung einholen. Eine Rechtsberatung kann nur für Deutschland angeboten werden. a) Der Versicherungsschutz umfasst die telefonische Erstberatung durch einen von uns vermittelten, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Dies gilt immer, wenn Sie aufgrund konkreter Fallumstände ein erkennbares Beratungsbedürfnis als Eigentümer, Halter, Fahrer eines Fahrrads hat. b) Nicht versichert sind alle Maßnahmen, die über eine einmalige telefonische Beratung hinausgehen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Erstberatung, wenn die Beratung nur nach Prüfung von Unterlagen erfolgen kann. Daher ist dieser Service kein Ersatz für eine Rechtsschutzversicherung.
Telefonische Rechtsberatung. Bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine telefonische Rechtsberatung. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die nicht versichert ist. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie nicht bezahlen.
Telefonische Rechtsberatung für die telefonische Erstberatung durch einen in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalt in allen eigenen Rechts- angelegenheiten. Ziffern 3 und 4 gelten nicht. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung stel- len wir Ihnen eine Rechtsschutz-Service-Telefonnummer zur Verfügung.