Gruppenhaltung in Laufställen mit Liegeboxen Musterklauseln

Gruppenhaltung in Laufställen mit Liegeboxen. Masse der Liegeboxen ja nein - die Liegeboxen mit einer Bugkante ausgestattet sind. - die Bug- und Kotkanten tierseitig abgerundet oder abgeschrägt sind und die Liegefläche maximal 10 cm überragen; - Stützen im Liegeboxenbereich die Tiere weder beim Liegen, Abliegen noch Aufstehen stören; Anmerkungen Laufgänge und Fressplatz ja nein - die Laufgänge so angelegt sind, dass die Tiere einander ausweichen können; Anmerkungen Abkalbebucht für Laufställe ja nein Haltung in Einzelboxen ja nein Masse Kalb bis 2 Wochen Kühe und hochträchtige Erstkalbende ja nein - für Wasserbüffel dürfen keine neuen Anbindeplätze mehr eingerichtet wurden - Yaks dürfen nicht angebunden gehalten werden; - Bei jedem Platz müssen folgende Mindestmasse eingehalten werden: - bei jedem Platz müssen folgende Mindestmasse eingehalten werden: - Die Masse gelten für Tiere von 135 cm +/- 5 cm Widerristhöhe. - Die tierseitige Krippwand darf inklusive Krippholz und allfällige darüber angebrachte massive Einrichtungen wie Drehrohr für Gruppenauslösung usw. nicht höher als 32 cm über dem Lägerniveau und nicht dicker als 15 cm sein (Abb. 7). Flexible Gummilappen dürfen die tierseitige Krippwand über 32 cm hinaus erhöhen. - Der Krippenboden muss in neu eingerichteten Ställen mindestens 10 cm höher als das Lägerniveau sein, inkl. all- fälliger Gummimatte (Abb. 8). - Die Krippe muss genügend breit sein. Auf einer Höhe von 20 cm über dem Lägerniveau muss in neu eingerichteten Ställen zwischen tierseitigem Krippenrand und tennseitiger Krippenwand ein Freiraum von mindestens 60 cm vor- handen sein (Abb. 9). - Fressgitter im Kurzstand dürfen nicht zum Aussperren der Tiere aus dem Krippenbereich verwendet werden. - Anbindevorrichtungen müssen dem Tier genügend Spiel in der Längsrichtung (A) und in der Vertikalen (B) geben, damit ein artgemässes Aufstehen, Abliegen, Sich-Lecken sowie Zurücktreten möglich ist. Die Standplatzlänge (C) muss den Vorschriften entsprechen (Abb.10). - – Pfosten- und Böckli-Aufstallungen Anmerkungen Betonspaltenboden Lochboden Beurteilung von Spalten- und Lochböden: kälber auf Einstreu ja nein Eingestreute Liegefläche für Kühe, hochträchtige Rinder und Zuchtstiere ja nein Liegeflächen für übrige Rinder ja nein

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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