Common use of Gutschriften und Stornorecht Clause in Contracts

Gutschriften und Stornorecht. Z 40. (1) Bei aufrechtem Girokontovertrag ist das Kreditinstitut verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen und seinem Konto gutzubringen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, wird das Kreditinstitut durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers ausführen, wenn sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Wird das im Auftrag angegebene Konto des Kunden nicht in jener Währung geführt, auf die der Auftrag lautet, erfolgt die Gutschrift nach Umrechnung in die Währung des Xxxxxx zum Kurs des Tages, an dem der im Auftrag genannte Geldbetrag zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Gutschriften und Stornorecht. Z 40. (1) Bei aufrechtem Girokontovertrag ist das Kreditinstitut verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen und seinem Konto gutzubringen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, wird das Kreditinstitut durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers Kunden ausführen, wenn sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Wird das im Auftrag angegebene Lautet jener Betrag, der dem Konto des Kunden nicht in jener Währung geführtgutzu- schreiben ist, auf die der Auftrag lauteteine andere Währung als das Konto, erfolgt die Gutschrift nach Umrechnung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung; die Währung des Xxxxxx Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der im Auftrag genannte Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Gutschriften und Stornorecht. Z 40. (1) Bei aufrechtem Girokontovertrag ist das Kreditinstitut Kreditinsti- tut verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen und seinem Konto gutzubringen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, wird das Kreditinstitut durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers Kunden ausführen, wenn sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Wird das im Auftrag angegebene Lautet jener Betrag, der dem Konto des Kunden nicht in jener Währung geführtgutzuschreiben ist, auf die der Auftrag lauteteine andere Währung als das Konto, erfolgt die Gutschrift nach Umrechnung mangels ausdrücklicher gegenteili- ger Weisung des Kunden in die Währung des Xxxxxx zum Kurs des Tages, an dem der im Auftrag genannte Geldbetrag zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kanninländischer Währung.

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Gutschriften und Stornorecht. Z 40. (1) Bei aufrechtem Girokontovertrag ist das Kreditinstitut verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen und seinem Konto gutzubringen. Auch nach Auflösung des Girokontovertrages ist das Kreditinstitut berechtigt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen, soweit Verbindlichkeiten des Kunden aus dem Konto bestehen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, wird das Kreditinstitut durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers ausführen, wenn sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Wird das im Auftrag angegebene Konto des Kunden nicht in jener Währung geführt, auf die der Auftrag lautet, erfolgt die Gutschrift nach Umrechnung in die Währung des Xxxxxx zum Kurs des Tages, an dem der im Auftrag genannte Geldbetrag zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.dolomitenbank.at

Gutschriften und Stornorecht. Z 40. (1) Bei aufrechtem Girokontovertrag ist das Kreditinstitut Kreditinsti- tut verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen und seinem Konto gutzubringen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, wird das Kreditinstitut durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers Kunden ausführen, wenn sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Wird das im Auftrag angegebene Lautet jener Betrag, der dem Konto des Kunden nicht in jener Währung geführtgutzuschreiben ist, auf die der Auftrag lauteteine andere Währung als das Konto, erfolgt die Gutschrift nach Umrechnung mangels ausdrücklicher gegenteili- ger Weisung des Kunden in inländischer Währung; die Währung des Xxxxxx Abrech- nung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der im Auftrag genannte Geldbetrag in aus- ländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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