Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich ab. Die im Vierteljahr jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird ("Zinseszinsen"). Depotaufstellungen werden vierteljährlich erteilt.
(2) Das Kreditinstitut hält dem Kunden den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss/die Depotaufstellung bei der konto-/ depotführenden Stelle bereit.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres ab. Die im Vierteljahr jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird; dadurch entstehen unterjährig Zinseszinsen. Depotaufstellungen werden vierteljährlich erteilt.
(2) Das Kreditinstitut hält dem Kunden den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss zum Abruf (insbesondere über das Online- oder Mobile-Banking und über die Selbstbedienungsgeräte in den Filialen) bereit.
(3) Die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Informationspflichten des Kreditinstituts bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt; zu diesen wird auf die Ziffern 5. (3) und (4), 39. (9) und 40. (2) verwiesen.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich ab. Die seit dem letzten Kontoabschluss jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiterverzinst wird („Zinseszinsen“). Den Kontoabschluss erhält der Kunde mit einem Kontoauszug.
(2) Depotaufstellungen werden vierteljährlich übermittelt. Die Depotaufstellung kann in die Electronic Banking-Mailbox übermittelt werden. Über die Zustellung in die Electronic Banking-Mailbox wird der Kunde gesondert informiert. Diese Information erfolgt per Post oder – wenn mit dem Kunden vereinbart – an eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditins- titut Konten vierteljährlich ab. Depotaufstellungen werden dem Kunden vierteljährlich erteilt.
(2) Die seit dem jeweils letzten Kontoabschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird. Durch die Zuschreibung der Zinsen zum Kontosaldo (Kapitalisierung) fallen in weiterer Folge Zinsen auf die Zinsen an („Zinseszinsen“).
(3) Das Kreditinstitut hält dem Kunden den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss zum Abruf (insbesondere über das BAWAG eBanking per Internet und über die Selbstbedienungs- geräte in den Filialen) bereit.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich ab. Die seit dem jeweils letzten Kontoabschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiterverzinst wird ("Zinseszinsen“). Depotaufstellungen werden einmal im Quartal erteilt.
(2) Das Kreditinstitut hält dem Kunden den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss/die Depotaufstellung bei der konto-/ depotführenden Stelle oder - sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde - im elektronischen Postfach des Internetbanking (Oberbank Kundenportal) bereit.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich ab. Die im Vierteljahr jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiterverzinst wird („Zinseszinsen“). Depotaufstellungen werden vierteljährlich erteilt.
(2) Das Kreditinstitut hält dem Kunden mangels anderer Vereinbarung den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss/die Depotaufstellung bei der konto- /depotführenden Stelle bereit.
(1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich ab. Depotaufstellungen werden dem Kunden vierteljährlich mitgeteilt.
(2) Die seit dem jeweils letzten Kontoabschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird. Durch die Zuschreibung der Zinsen zum Kontosaldo (Kapitalisierung) fallen in weiterer Folge Zinsen auf die Zinsen an („Zinseszinsen“).
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten vierteljährlich ab. Die im Vierteljahr jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird («Zinseszinsen»). Depotaufstellungen werden einmal jährlich erteilt.
(2) Das Kreditinstitut wird dem Kunden den Kontoauszug mit dem Rechnungsabschluss/die Depotaufstellung in Papierform übermitteln oder, soweit vertraglich vereinbart, in elektronischer Form mittels E- Mail oder Zustellung in die Addiko Online Banking Postbox übermitteln.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut nicht einen Verstoß gegen österreichische oder gemeinschaftsrechtli- che Rechtsvorschriften bzw. eine gerichtliche oder verwaltungsbe- hördliche Anordnung darstellen würde. Überweisungsaufträge, die Konten vierteljährlich ab. Die im Vierteljahr jeweils angefallenen Zinsen und Entgelte sind Teil des Abschlusssaldos, der in der Folge weiter verzinst wird ( " Zinseszinsen"). Depotaufstellungen werden vierteljährlich erteilt.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung am Verrechnungskonto und der gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz erhobenen Informationen zu kaufen und zu verkaufen. Im Rahmen der Anlageberatung sind die geringeren finanziellen Verhältnisse bzw. die geringere finanzielle Verlusttragfähigkeit, der kürzere Anlagehorizont, die risikoärmeren Veranlagungsziele sowie die niedrigere Risikoeinstufung der einzelnen Depotmitinhaber für sämtliche Aufträge maßgeblich. Bei der Beurteilung der für den konkreten Auftrag erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen wird ausschließlich auf den disponierenden Depotmitinhaber abgestellt.
Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen. (1) Mangels anderer Vereinbarung schließt das Kreditinstitut Konten
(2) Das Kreditinstitut hält dem Kunden den Kontoauszug mit dem Rech- nungsabschluss/die Depotaufstellung bei der konto-/depotführenden Stelle bereit.