Gärtnerische Anlagen Musterklauseln

Gärtnerische Anlagen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und/oder Wiederbepflan- zung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort. Die Entschädigung hierfür ist auf EUR 1.000,- begrenzt.
Gärtnerische Anlagen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und/oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort mit entsprechenden Jungpflanzen (Bäume bis maximal 5-jährig verschult sowie Hecken, Sträucher, Pflanzenstöcke und Staudenpflanzen bis maximal 3-jährig verschult). Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Gärtnerische Anlagen. Die Gestaltung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen des Stadtteils Karlsruhe-Wol- fartsweier ist Sache der Ortsverwaltung und wird vom örtlichen Bauhof mit Unterstützung des Gartenbauamts durchgeführt.
Gärtnerische Anlagen. Die Gestaltung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen des Stadtteils Karlsruhe-Hohen- wettersbach ist Sache der Ortsverwaltung und wird vom örtlichen Bauhof mit Unterstützung des Gartenbauamts durchgeführt.
Gärtnerische Anlagen. Die Gestaltung und Unterhaltung der gärtnerischen und sonstigen Anlagen im Stadtteil Karls- ruhe-Neureut ist Sache der Ortsverwaltung und wird vom örtlichen Bauhof mit Unterstützung des Gartenbauamts durchgeführt.
Gärtnerische Anlagen iA/MFH/P94010INA/2023/01/V01
Gärtnerische Anlagen. Die Gestaltung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen im Stadtteil Karlsruhe-Grötzin- gen ist Sache der Ortsverwaltung und wird vom örtlichen Bauhof mit Unterstützung des Gar- tenbauamtes durchgeführt.
Gärtnerische Anlagen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und/oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort.
Gärtnerische Anlagen. P04016INA – 01.11.2020
Gärtnerische Anlagen. Die Gestaltung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen des Stadtteils Ettlingen- Spessart ist Sache der Stadt Ettlingen.