Selbstbehalte Musterklauseln

Selbstbehalte. 5.1 Vereinbarte Selbstbehalte An jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft im Fall einer tatsächlich erfolgten Freistellung der versicherten Personen an der Entschädigungszahlung mit dem im Versicherungsschein entsprechend vereinbarten Selbstbehalt. In allen anderen Fällen tragen die versicherten Personen je Versicherungsfall den für sie im Versicherungsschein vereinbarten Selbstbehalt. Die Versicherungssumme steht im Anschluss an die zur Anwendung kommenden Selbstbehalte in voller Höhe zur Verfügung. Die Selbstbehalte gelten nicht für die erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen.
Selbstbehalte. 3.1 Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Selbstbehalte. Ist in diesem Vertrag ein Selbstbehalt vereinbart, der über dem nachgewiesenen Selbstbehalt des ande- ren Versicherers liegt, erfolgt die Entschädigungs- leistung unter Anrechnung des Selbstbehaltes des anderen Versicherers. Bietet der andere Versicherer nachweislich den Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt, wird die Entschädigungsleistung durch diesen Vertrag ebenfalls ohne Anrechnung des Selbstbehaltes er- folgen. Dies gilt nicht, wenn • der Versicherungsnehmer bei Abschluss dieses Vertrages durch Xxxx einer entsprechenden Tarifvariante den Selbstbehalt vereinbart hat oder • dem Versicherungsnehmer der Abschluss oder die Fortführung dieses Vertrages nur unter Zu- grundelegung des Selbstbehaltes angeboten wurde. In diesen Fällen bleibt es bei der Entschädigungs- leistung unter Anrechnung des in diesem Vertrag vereinbarten Selbstbehaltes.
Selbstbehalte. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den für diese Position vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Selbstbehalte. Der Anspruchsberechtigte trägt pro Schadenereignis die nach- stehend aufgeführten Selbstbehalte, sofern in der Police keine höheren vereinbart worden sind.
Selbstbehalte. Für die unten genannten Versicherungssummen gelten folgende Selbstbehalte: € 500 für Vermögens- und Sachschäden; € 0 für Personenschäden. Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von € 15.000.
Selbstbehalte. Der Versicherer gewährt die Versicherungsleistungen für
Selbstbehalte. Der Anspruchsberechtigte trägt pro Schadenfall einen Selbstbehalt von CHF 200.00, sofern nicht ein höherer vereinbart ist. Der Schadensbetrag wird um den Selbstbehalt reduziert und ist maximiert durch die versicherte Summe.
Selbstbehalte. 17.1.1. Der gemäß Abschnitt A § 7 Nrn. 1 bis 8 ABE 2008 sowie Abschnitt A § 7 Nrn. 1 bis 7 ABMG 2008 ermittelte Betrag für Versicherungsfälle innerhalb versicherter Betriebsstätten (Versicherungsort) wird, sofern vertraglich bzw. unter 17.1.2. bis 17.3. nichts anderes bestimmt ist, um 250,-- EUR gekürzt.
Selbstbehalte. Es gelten die für Hausratversicherung vereinbarten Selbstbehalte. Für den Fall, dass die Entschädigungsgrenze gegen Mehrbeitrag erhöht wird, werden im Schadenfall, die für die Hausratversicherung vereinbarten Selbstbehalte nicht in Abzug gebracht.