Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesam- ten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der in 13.4 genannten Deckungssummen besteht.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens betragen: • Für Personenschäden [. ] €, • für sonstige Schäden [. ] €.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB - Arch/Ing müssen mindestens betragen: § 8
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden Euro Für sonstige Schäden Euro
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB uns Abschnitt K 12 RBBau müssen mindestens betragen: Für Personenschäden EUR Für sonstige Schäden EUR
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden [. ] EUR Für sonstige Schäden [. ] EUR
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden EUR Für sonstige Schäden EUR Ergänzend zu § 16 Nummer 16.1 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungs-jahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen mindestens betragen:
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 AVB müssen mindestens betragen: • für Personenschäden 1.500.000,00 €, • für sonstige Schäden 250.000,00 €.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 Nummer 16.1 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden Euro Für sonstige Schäden Euro