Verpflichtung Musterklauseln

Verpflichtung. Wir erklären hiermit, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Mentoring-Beziehung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und sichern uns gegenseitig Diskretion und Verschwiegenheit zu, es sei denn, beide Seiten stimmen ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Mit den Inhalten der Mentoring-Vereinbarung erklären wir uns einverstanden. ........................................................................ Ort, Datum ......................................................................... ..................................................................... Unterschrift Mentee Unterschrift Mentorin/ Mentor GRADUS Mentoring-Koordinationsbüro Xxxxxxxxxxxxxx 00
Verpflichtung. Das folgende Teilnehmerfeld kann nur herangezogen werden, wenn für die Saison 2021/22 eine Wertung vorgenommen werden kann. Alle für die Saison 2022/2023 eingeteilten Vereine der LT1-OÖ Liga Alle für die Saison 2022/2023 eingeteilten Vereine der Landesliga Ost und Landesliga West Die Meister der 1. Klassen der Saison 2021/2022 Die Meister der 2. Klassen der Saison 2021/2022 Sollte eine 1b-Mannschaft den Meistertitel errungen haben, ist der nächstbestplatzierte Verein dieser Gruppe, der von einem derartigen Ausschlusskriterium nicht betroffen ist, teilnahmeberechtigt/-verpflichtet. Sollte nach dieser Einteilung die erforderliche Anzahl von 64 teilnehmenden Mannschaften nicht erreicht sein, sind so viele nicht aufstiegsberechtigte Zweitplatzierte der Bezirksligen aus der Saison 2021/2022 (die Reihung richtet sich nach § 9 Abs.1 der ÖFB-Meisterschaftsregeln) teilnahmeberechtigt/-verpflichtet, bis diese erreicht ist. Amateurmannschaften der Bundesliga und 1b-Mannschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
Verpflichtung. A10 erklärt sich damit einverstanden, alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter (zusammen "Anspruch") gegen den Abonnenten zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen, in denen behauptet wird, dass die Nutzung kostenpflichtiger Dienste durch den Abonnenten in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht. A10 hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- oder Vergleichsverhandlungen, und A10 erklärt sich bereit, vorbehaltlich der unten dargelegten Einschränkungen jedes rechtskräftige Urteil zu zahlen, das gegen den Abonnenten als Folge einer solchen Verletzung in einem solchen von A10 verteidigten Anspruch ergangen ist; vorausgesetzt, dass: (a) A10 unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wird und (b) der Abonnent bei dieser Verteidigung in angemessener Weise mit A10 zusammenarbeitet. Ungeachtet des Vorstehenden hat A10 keine Verpflichtung aus diesem Abschnitt oder anderweitig in Bezug auf Ansprüche, die auf (i) einer Nutzung oder einem Zugriff auf die Dienste beruhen, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung stehen; (ii) jegliche Nutzung der Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Kombination oder Nutzung nicht stattgefunden hätte; oder (iii) jede Modifikation oder Anpassung der Dienste durch eine andere Person als A10, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Modifikation oder Anpassung nicht stattgefunden hätte; oder (iv) alle Dienste, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienste, die zu Testzwecken bereitgestellt werden. Wenn dem Abonnenten die Nutzung des Dienstes untersagt wird oder wenn A10 Grund zu der Annahme hat, dass dies verboten wird, kann A10 nach eigenem Ermessen für den Abonnenten das Recht erwirken, den Dienst weiterhin zu nutzen oder den Dienst zu ersetzen oder zu ändern, so dass er nicht mehr gegen das Urheberrecht verstößt. Wenn A10 keine der oben genannten Optionen vernünftigerweise zur Verfügung steht, kann jede Partei die Vereinbarung kündigen, und die alleinige Haftung von A10 besteht zusätzlich zu den Entschädigungsverpflichtungen in diesem Abschnitt darin, alle im Voraus bezahlten Gebühren für den Dienst zu erstatten, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bereitgestellt werden sollten.
Verpflichtung. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, A10 und seine verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Nachfolger, Abtretungsempfänger und Vertreter ("A10-Parteien") von und gegen alle Schäden, Verbindlichkeiten, Bewertungen, Verluste, Kosten und sonstigen Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Rechtskosten) zu verteidigen, schadlos zu halten und zu entschädigen, die dieser A10-Partei aufgrund von oder im Zusammenhang mit einem Anspruch entstehen, in dem behauptet wird, dass der Abonnent oder einer seiner Benutzer Abonnentendaten für die Dienste, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder den geltenden Gesetzen stehen, genutzt hat, oder dass die Abonnentendaten und/oder die Nutzung der Dienste durch den Abonnenten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen. Der Abonnent hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, mit der Ausnahme, dass der Abonnent einen solchen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der A10-Parteien beilegt, die nicht unangemessen verweigert werden darf. A10 wird den Abonnenten in angemessener Weise über jeden Anspruch informieren, für den er oder eine A10-Partei eine Entschädigung wünscht, mit der Ausnahme, dass das Versäumnis, eine solche Mitteilung bereitzustellen, den Abonnenten nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbindet, es sei denn, der Abonnent wird durch ein solches Versäumnis wesentlich beeinträchtigt. A10 wird dem Abonnenten auch seine angemessene Zusammenarbeit bei der Abwehr jedes Anspruchs auf Kosten des Abonnenten gewähren.
Verpflichtung. Mit dieser Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich die „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“ im Auftrag des Kooperationspartners, geeignete Maßnahmen zu setzen, um den genauen Personal- und Qualifikationsbedarf festzustellen (Clearing), gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice aus dem Pool der Beschäftigungslosen passende Bewerberinnen oder Bewerber zu suchen (Recruiting) sowie für und mit diesen in Absprache mit dem Kooperationspartner einen Qualifizierungs- und Integrationsplan zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus sorgt die „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“ für den organisatorischen und administrativen Ablauf und die inhaltliche Kontrolle (Mentoring).
Verpflichtung. Weder die Leasingnehmerin noch ein bezugsberechtigtes Un- ternehmen werden direkt oder indirekt von Arval geleaste Fahrzeuge nutzen i) für Aktivitäten oder Geschäfte von oder mit einer Person oder in einem Land oder Gebiet, bei der es sich zu diesem Zeitpunkt um eine sanktionierte Person oder bei dem es sich im ein sanktioniertes Land handelt oder ii) auf eine andere Weise, die zu einer Verletzung der Sanktionen durch eine Person führen würde. Die Leasingnehmerin und / oder ein bezugsberechtigtes Un- ternehmen haben Arval unverzüglich zu informieren, bei: - Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch die Leasing- nehmerin und / oder bezugsberechtigte Unternehmen und oder - wenn eine nach Ziffer 22 (Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Geldwäsche) oder 23.1 abgegebene oder als abgegeben geltende Darstellung oder Erklärung in materieller Hinsicht falsch oder irreführend erweist.
Verpflichtung. Wir erklären hiermit, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Mentoring- Beziehung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und sichern uns gegenseitig Diskretion und Verschwiegenheit zu, es sei denn, beide Seiten stimmen ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Mit den Inhalten der Mentoring-Vereinbarung erklären wir uns einverstanden. Ort, Datum ……………………………………………………… ………………………………… ………………………………… Unterschrift Mentee Unterschrift Mentorin Universität Stuttgart GRADUS Mentoring-Koordinationsbüro Azenbergstraße 12
Verpflichtung. Eine Gehaltszahlung von 100% für mehr als 4 Wochen innerhalb eines Kalenderjahrs wird von der Verpflichtung des Mitarbeiters abhängig gemacht, sein Arbeitsverhältnis während einer bestimmten Zeit nach der Entlassung aus dem Dienst nicht zu kündigen. Diese Zeit beträgt 3 Monate pro 4 Wochen Dienst, höchstens aber 12 Monate. Kündigt der Mitarbeiter in der Verpflichtungsphase, muss er das zusätzliche über das gesetzliche Minimum bezahlte Salär anteilsmässig zurückbezahlen.
Verpflichtung. Störungen der Erfüllung:
Verpflichtung. 1Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird bei Dienstantritt auf die allgemeinen Pflichten (§ 4) sowie auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 5) hingewiesen und auf deren Erfüllung verpflichtet. 2Hierüber ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mitunterzeichnet. 3Vorschriften über ein Gelöbnis und eine gottes- dienstliche Einführung bleiben unberührt. 4Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält eine Kopie der Niederschrift ausgehändigt.