Verpflichtung Musterklauseln

Verpflichtung. Wir erklären hiermit, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Mentoring-Beziehung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und sichern uns gegenseitig Diskretion und Verschwiegenheit zu, es sei denn, beide Seiten stimmen ausdrücklich einer Veröffentlichung zu.
Verpflichtung. Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.
Verpflichtung. Mit dieser Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich die „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“ im Auftrag des Kooperationspartners, geeignete Maßnahmen zu setzen, um den genauen Personal- und Qualifikationsbedarf festzustellen (Clearing), gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice aus dem Pool der Beschäftigungslosen passende Bewerberinnen oder Bewerber zu suchen (Recruiting) sowie für und mit diesen in Absprache mit dem Kooperationspartner einen Qualifizierungs- und Integrationsplan zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus sorgt die „connexia Implacementstiftung Betreuung und Pflege“ für den organisatorischen und administrativen Ablauf und die inhaltliche Kontrolle (Mentoring).
Verpflichtung. Tätigkeiten im Rahmen von Bildungsmaßnah- men mit gemeinsamer Übernachtung Leitung mehrtägiger Aus- und Fortbil- dungsmaßnahmen für Minderjährige mit gemeinsamer Übernachtung JA - Verpflichtung Ehrenamtliche Betreuer/innen, Mitarbeiter/innen, Leiter/innen in offenen Jugendeinrichtungen Regelmäßige dauerhafte Betreuungs-/Leitungstätigkeit in einer offenen Einrichtung Liegt im Ermessen des Vor- standes - Empfehlung Tätigkeiten im Rahmen von Einzelbetreung / - unterricht Regelmäßige Einzelbetreung / regelmäßi- ger Einzelunterricht JA - Verpflichtung
Verpflichtung. A10 erklärt sich damit einverstanden, alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter (zusammen "Anspruch") gegen den Abonnenten zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen, in denen behauptet wird, dass die Nutzung kostenpflichtiger Dienste durch den Abonnenten in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht. A10 hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- oder Vergleichsverhandlungen, und A10 erklärt sich bereit, vorbehaltlich der unten dargelegten Einschränkungen jedes rechtskräftige Urteil zu zahlen, das gegen den Abonnenten als Folge einer solchen Verletzung in einem solchen von A10 verteidigten Anspruch ergangen ist; vorausgesetzt, dass: (a) A10 unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wird und (b) der Abonnent bei dieser Verteidigung in angemessener Weise mit A10 zusammenarbeitet. Ungeachtet des Vorstehenden hat A10 keine Verpflichtung aus diesem Abschnitt oder anderweitig in Bezug auf Ansprüche, die auf (i) einer Nutzung oder einem Zugriff auf die Dienste beruhen, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung stehen; (ii) jegliche Nutzung der Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Kombination oder Nutzung nicht stattgefunden hätte; oder (iii) jede Modifikation oder Anpassung der Dienste durch eine andere Person als A10, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Modifikation oder Anpassung nicht stattgefunden hätte; oder (iv) alle Dienste, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienste, die zu Testzwecken bereitgestellt werden. Wenn dem Abonnenten die Nutzung des Dienstes untersagt wird oder wenn A10 Grund zu der Annahme hat, dass dies verboten wird, kann A10 nach eigenem Ermessen für den Abonnenten das Recht erwirken, den Dienst weiterhin zu nutzen oder den Dienst zu ersetzen oder zu ändern, so dass er nicht mehr gegen das Urheberrecht verstößt. Wenn A10 keine der oben genannten Optionen vernünftigerweise zur Verfügung steht, kann jede Partei die Vereinbarung kündigen, und die alleinige Haftung von A10 besteht zusätzlich zu den Entschädigungsverpflichtungen in diesem Abschnitt darin, alle im Voraus bezahlten Gebühren für den Dienst zu erstatten, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bereitgestellt werden sollten.
Verpflichtung. Der AN stellt sicher, dass jeder seiner Erfüllungsgehilfen verpflichtet ist, die Richtlinien des AGs für IT Operation Services und die Bestimmungen der DAIMLER AG über die Geheimhaltung, die IT-Sicherheit sowie die Arbeitnehmerüberlassung einzuhalten.
Verpflichtung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers
Verpflichtung. Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den Bestimmungen des geltenden schweizerischen Rechtes, den guten Sitten oder den Gesetzen derjenigen ausländischen Staaten zu unterziehen, mit denen sie in irgendeiner Geschäftsbeziehung steht.
Verpflichtung. Das ID MOF, das gemäß Paragraph 3 als alleiniger Kreditnehmer für die in Paragraph 2 aufgeführten Finanzierungsinstrumente/Kreditarten fungiert, garantiert durch diese Stellung die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, die sich aus Kredit- oder Finanzierungsvereinbarungen ergeben. Die Vertragsparteien können frühzeitig vereinbaren, welcher Instrumententyp für die Finanzierung einer konkreten Projektidee geeignet ist. Die Vertragsparteien legen die verschiedenen Verfahren und Kommunikationskanäle fest, die für eingereichte Projektvorschläge/Projekte einzuhalten sind, die entweder durch gebundene konzessionelle Kredite oder durch ungebundene konzessionelle Kredite und G2G-präferentielle Kredite finanziert werden sollen. Diese sind in den Anhängen spezifiziert. Sofern nicht anders angegeben, werden die österreichische Botschaft in Jakarta und das ID MOF jeweils für ihre Seite als grundsätzlicher Kommunikationskanal für absichtserklärungsrelevante Fragen fungieren. Der Wirtschaftsdelegierte der österreichischen Botschaft in Jakarta und das Ministerium für Nationale Entwicklungsplanung/Nationale Entwicklungsplanungsagentur Indonesiens (BAPPENAS) werden jeweils speziell für ihre Seite als zentrale Kontaktstelle für die Weiterleitung von Projektideen/-vorschlägen und anderer projektbezogener Korrespondenz fungieren. Projekte, die von Österreich durch gebundene konzessionelle, ungebundene konzessionelle oder präferenzielle G2G-Kredite finanziert werden sollen, folgen grundsätzlich den in dieser Absichtserklärung vereinbarten Verfahren. Die ausführende Agentur unterstützt die österreichische Seite bei der Erlangung aller erforderlichen Genehmigungen, um die indonesischen Vorschriften für die Projektdurchführung einzuhalten. Die formelle Einbeziehung unterstützter Transaktionen in die jeweilige Obergrenze der Finanzierungsinstrumente gemäß Paragraph 2 wird durch den Austausch von Briefen zwischen dem ID MOF und dem AT MOF vereinbart, sobald alle transaktionsbezogenen Verträge in Kraft getreten sind. Transaktionen, die vor dem Wirksamwerden dieser Absichtserklärung initiiert/vorbereitet wurden, können auf die gleiche Weise wie Transaktionen, die nach Wirksamwerden dieser Absichtserklärung initiiert wurden, in die Absichtserklärung einbezogen werden. Die indonesische Seite befreit Projekte von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, die in der Republik Indonesien für alle im Rahmen dieser Absichtserklärung finanzierten Projekte erhoben werden. Diese Steuerbefreiu...
Verpflichtung. Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz übernehmen, sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterlie- genden Angelegenheiten, zu verpflichten.