Verpflichtung. Wir erklären hiermit, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Mentoring-Beziehung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und sichern uns gegenseitig Diskretion und Verschwiegenheit zu, es sei denn, beide Seiten stimmen ausdrücklich einer Veröffentlichung zu.
Verpflichtung. Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.
Verpflichtung. Das ID MOF, das gemäß Paragraph 3 als alleiniger Kreditnehmer für die in Paragraph 2 aufgeführten Finanzierungsinstrumente/Kreditarten fungiert, garantiert durch diese Stellung die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, die sich aus Kredit- oder Finanzierungsvereinbarungen ergeben. Die Vertragsparteien können frühzeitig vereinbaren, welcher Instrumententyp für die Finanzierung einer konkreten Projektidee geeignet ist. Die Vertragsparteien legen die verschiedenen Verfahren und Kommunikationskanäle fest, die für eingereichte Projektvorschläge/Projekte einzuhalten sind, die entweder durch gebundene konzessionelle Kredite oder durch ungebundene konzessionelle Kredite und G2G-präferentielle Kredite finanziert werden sollen. Diese sind in den Anhängen spezifiziert. Sofern nicht anders angegeben, werden die österreichische Botschaft in Jakarta und das ID MOF jeweils für ihre Seite als grundsätzlicher Kommunikationskanal für absichtserklärungsrelevante Fragen fungieren. Der Wirtschaftsdelegierte der österreichischen Botschaft in Jakarta und das Ministerium für Nationale Entwicklungsplanung/Nationale Entwicklungsplanungsagentur Indonesiens (BAPPENAS) werden jeweils speziell für ihre Seite als zentrale Kontaktstelle für die Weiterleitung von Projektideen/-vorschlägen und anderer projektbezogener Korrespondenz fungieren. Projekte, die von Österreich durch gebundene konzessionelle, ungebundene konzessionelle oder präferenzielle G2G-Kredite finanziert werden sollen, folgen grundsätzlich den in dieser Absichtserklärung vereinbarten Verfahren. Die ausführende Agentur unterstützt die österreichische Seite bei der Erlangung aller erforderlichen Genehmigungen, um die indonesischen Vorschriften für die Projektdurchführung einzuhalten. Die formelle Einbeziehung unterstützter Transaktionen in die jeweilige Obergrenze der Finanzierungsinstrumente gemäß Paragraph 2 wird durch den Austausch von Briefen zwischen dem ID MOF und dem AT MOF vereinbart, sobald alle transaktionsbezogenen Verträge in Kraft getreten sind. Transaktionen, die vor dem Wirksamwerden dieser Absichtserklärung initiiert/vorbereitet wurden, können auf die gleiche Weise wie Transaktionen, die nach Wirksamwerden dieser Absichtserklärung initiiert wurden, in die Absichtserklärung einbezogen werden. Die indonesische Seite befreit Projekte von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, die in der Republik Indonesien für alle im Rahmen dieser Absichtserklärung finanzierten Projekte erhoben werden. Diese Steuerbefreiu...
Verpflichtung. Der Antragsteller verpflichtet sich, spätestens 30 Tage nach Übergabe der Wertpapiere diese bei der Mikron Pensionskasse zu hinterlegen Bankkonto Nr. Clearing-Nr. Name Bank Postkonto PLZ/Ort
Verpflichtung. Die Partnerin verpflichtet ihre Beschäftigten einschließlich des Machers arbeitsvertraglich ausdrücklich zur Vertraulichkeit über die Obliegenheiten und Inhalte dieses Vertrags und des jeweiligen Projekts im Sinne von Ziffer 13.1.
Verpflichtung. Ich sichere zu, dass ich sämtliche personenbezogenen Daten, die mir als zukünftigem Vereinsmitglied aus oder im Zusammenhang mit meiner Mitgliedschaft bekannt werden, nicht für vereinsfremde Zwecke missbrauche, sie nicht an unbefugte Personen (Mitglieder und Nichtmitglieder) weitergebe, sie auch nicht selbst für eigene gewerbliche Zwecke (insbesondere nicht für Werbezwecke) nutze und sie insbesondere nicht verkaufe. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß Schadensersatzansprüche gegen mich auslösen und nach Artikel 83 DSGVO in Verbindung mit §§ 41 bis 43 BDSG mit Bußgeld, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. , _ _ _ Ort, Datum Unterschrift Vereinsmitglied2) Hinweise:
1) Die Erteilung von Einwilligungen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein. Für den Verein würde es die Mitgliederverwaltung aber erheblich vereinfachen und wäre wünschenswert, wenn Sie die Einwilligungen erteilen. Einmal erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit, unabhängig voneinander und ohne Konsequenzen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Näheres zur jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit siehe Ziffer 7 der Mitgliederinformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
2) Für Minderjährige unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigte).
Verpflichtung. Der Mieter verpflichtet sich, ausschließlich eine private Veranstaltung ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht durchzuführen. Die Personenzahl ist auf maximal 50 Besucher/Gäste beschränkt. Eine öffentliche Veranstaltung ist nicht zulässig. Die Nutzung der Räume ist nur für den vereinbarten Zweck erlaubt. Der Veranstalter hat sicher zu stellen, dass bei der Veranstaltung beteiligte oder auftretende Personen keinerlei verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende, politisch radikale Inhalte verbreiten. Gleiches gilt für Darbietungen pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalts sowie für Aktionen, die auf andere Weise die Würde des Menschen oder bestimmter Personengruppen missachten. Sofern der Gemeinde Anhaltspunkte vorliegen, die einen Verstoß hiergegen erwarten lassen, hat die Gemeinde das Recht, von diesem Vertrag fristlos zurück zu treten und die Veranstaltung zu untersagen bzw. aufzulösen. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Veranstalters gegen die Gemeinde ist dabei ausgeschlossen.
Verpflichtung. Der Mieter verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Die ortspolizeilichen Vorschriften sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für die festgesetzte Polizeistunde und das Jugendschutzgesetz.
Verpflichtung. A10 erklärt sich damit einverstanden, alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter (zusammen "Anspruch") gegen den Abonnenten zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen beizulegen, in denen behauptet wird, dass die Nutzung kostenpflichtiger Dienste durch den Abonnenten in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht. A10 hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigungs- oder Vergleichsverhandlungen, und A10 erklärt sich bereit, vorbehaltlich der unten dargelegten Einschränkungen jedes rechtskräftige Urteil zu zahlen, das gegen den Abonnenten als Folge einer solchen Verletzung in einem solchen von A10 verteidigten Anspruch ergangen ist; vorausgesetzt, dass: (a) A10 unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wird und (b) der Abonnent bei dieser Verteidigung in angemessener Weise mit A10 zusammenarbeitet. Ungeachtet des Vorstehenden hat A10 keine Verpflichtung aus diesem Abschnitt oder anderweitig in Bezug auf Ansprüche, die auf (i) einer Nutzung oder einem Zugriff auf die Dienste beruhen, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung stehen; (ii) jegliche Nutzung der Dienste in Kombination mit anderen Produkten, Geräten, Software oder Daten, die nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Kombination oder Nutzung nicht stattgefunden hätte; oder (iii) jede Modifikation oder Anpassung der Dienste durch eine andere Person als A10, wenn eine solche Verletzung ohne eine solche Modifikation oder Anpassung nicht stattgefunden hätte; oder (iv) alle Dienste, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienste, die zu Testzwecken bereitgestellt werden. Wenn dem Abonnenten die Nutzung des Dienstes untersagt wird oder wenn A10 Grund zu der Annahme hat, dass dies verboten wird, kann A10 nach eigenem Ermessen für den Abonnenten das Recht erwirken, den Dienst weiterhin zu nutzen oder den Dienst zu ersetzen oder zu ändern, so dass er nicht mehr gegen das Urheberrecht verstößt. Wenn A10 keine der oben genannten Optionen vernünftigerweise zur Verfügung steht, kann jede Partei die Vereinbarung kündigen, und die alleinige Haftung von A10 besteht zusätzlich zu den Entschädigungsverpflichtungen in diesem Abschnitt darin, alle im Voraus bezahlten Gebühren für den Dienst zu erstatten, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bereitgestellt werden sollten.
Verpflichtung. Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, A10 und seine verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Nachfolger, Abtretungsempfänger und Vertreter ("A10-Parteien") von und gegen alle Schäden, Verbindlichkeiten, Bewertungen, Verluste, Kosten und sonstigen Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Rechtskosten) zu verteidigen, schadlos zu halten und zu entschädigen, die dieser A10-Partei aufgrund von oder im Zusammenhang mit einem Anspruch entstehen, in dem behauptet wird, dass der Abonnent oder einer seiner Benutzer Abonnentendaten für die Dienste, die nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder den geltenden Gesetzen stehen, genutzt hat, oder dass die Abonnentendaten und/oder die Nutzung der Dienste durch den Abonnenten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen. Der Abonnent hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, mit der Ausnahme, dass der Abonnent einen solchen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der A10-Parteien beilegt, die nicht unangemessen verweigert werden darf. A10 wird den Abonnenten in angemessener Weise über jeden Anspruch informieren, für den er oder eine A10-Partei eine Entschädigung wünscht, mit der Ausnahme, dass das Versäumnis, eine solche Mitteilung bereitzustellen, den Abonnenten nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbindet, es sei denn, der Abonnent wird durch ein solches Versäumnis wesentlich beeinträchtigt. A10 wird dem Abonnenten auch seine angemessene Zusammenarbeit bei der Abwehr jedes Anspruchs auf Kosten des Abonnenten gewähren.