Haftpflichtversicherung für Drittschäden. Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist unter einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert. Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer maximalen Deckungssumme in der Höhe von CHF 100'000'000 und ist auf Europa beschränkt.
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Samples: Vermietvertrag, Vermietvertrag
Haftpflichtversicherung für Drittschäden. Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist unter einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei der „Zürich Versicherung“ gegen Motorfahrzeughaftpflichtfälle versichert. Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer maximalen Deckungssumme in der Höhe von CHF 100'000'000 und ist auf Europa für folgende Länder beschränkt: Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich und Schweiz. Der Selbstbehalt beträgt 2000 CHF.
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Samples: Vermietvertrag
Haftpflichtversicherung für Drittschäden. Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist unter einer Motorfahrzeug-Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung versichert. Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer maximalen Deckungssumme in der Höhe von CHF 100'000'000 und ist auf Europa beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen