Common use of Haftung bei Drittnutzung Clause in Contracts

Haftung bei Drittnutzung. Der Kunde wird sich unter Ausschöpfung der folgenden rechtlichen Möglichkeiten, Vertragsanpassung, Änderungskündigung und Androhung der Unterbrechung der Anschlussnutzung unter Verweis auf § 17 Abs. 2 EnWG bemühen, mit nachgelagerten Letztverbrauchern eine Haftungsregelung gem. § 18 NAV zu Gunsten des VNB zu vereinbaren. Bei fehlender Haftungsbegrenzung gem. § 18 NAV wird im Schadensfall vermutet, dass der Kunde seine Bemühungspflicht verletzt hat. Der Kunde ist dem VNB gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis seines Bemühens zur Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung unbenommen, um seine Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem VNB zu entgehen.

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Samples: www.westnetz.de, www.westnetz.de

Haftung bei Drittnutzung. Der Kunde wird sich unter Ausschöpfung der folgenden aller rechtlichen MöglichkeitenMöglichkeiten (beispielsweise Änderungskündigung, Vertragsanpassung, Änderungskündigung und Androhung der Unterbrechung der Anschlussnutzung unter Verweis auf § 17 Abs. 2 EnWG EnWG) bemühen, mit nachgelagerten Letztverbrauchern eine Haftungsregelung gem. § 18 NAV zu Gunsten des VNB zu vereinbaren. Bei fehlender Haftungsbegrenzung gem. § 18 NAV wird im Schadensfall vermutet, dass der Kunde seine Bemühungspflicht Bemühensverpflichtung verletzt hat. Der Kunde ist dem VNB gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis seines Bemühens zur Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung unbenommen, um seine seiner Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem VNB zu entgehen.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag Strom

Haftung bei Drittnutzung. Der Kunde wird sich unter Ausschöpfung der folgenden rechtlichen Möglichkeiten, Möglichkeiten Vertragsanpassung, Änderungskündigung und Androhung der Unterbrechung der Anschlussnutzung unter Verweis auf § 17 Abs. 2 EnWG bemühen, mit nachgelagerten Letztverbrauchern eine Haftungsregelung gem. gemäß § 18 NAV zu Gunsten zugunsten des VNB zu vereinbaren. Bei fehlender Haftungsbegrenzung gem. Haftungs-begrenzung gemäß § 18 NAV wird im Schadensfall vermutet, dass der Kunde seine Bemühungspflicht verletzt hat. Der Kunde ist dem VNB gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis seines Bemühens zur Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung unbenommen, um seine Schadensersatzverpflichtung Schadensersatz- verpflichtung gegenüber dem VNB zu entgehen.. V16/11 Seite 1 von 3

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Samples: www.bew-netze.de