Haftung bei Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten. Die Haftung des VNB ist dem Grunde und der Höhe nach entsprechend § 18 der NAV begrenzt. Der Wortlaut des § 18 ist als Anhang beigefügt und damit Bestandteil des Vertrages. Bei Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung wird die Haftungsregelung an diese angepasst. Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt.
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Haftung bei Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten. Die Haftung des VNB ist dem Grunde und der Höhe nach entsprechend § 18 der NAV begrenzt. Der Wortlaut des § 18 ist als Anhang beigefügt und damit Bestandteil des Vertrages. Bei Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung wird die Haftungsregelung an diese angepasst. Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt.
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Samples: Anschlussnutzungsvertrag Strom