Haftung des Veranstalters für Schäden. 1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
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Haftung des Veranstalters für Schäden. 1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Veranstalters für Schäden. 1. Der Veranstalter Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer Veranstaltungsteilnehmer, bzw. – –besucher, Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel Maxhaus kann vom Veranstalter Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.Sicherheit ( z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Das Maxhaus, Katholisches Stadthaus in Düsseldorf
Haftung des Veranstalters für Schäden. 1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden Beschädigungen an Gebäude Gebäuden, Parkplätzen, Außengelände oder InventarInventar(- verlust), auch Inventar Dritter, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, -besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hostel/Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. VersicherungenVersicherung, Kautionen, BürgschaftenKaution) verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen