Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Aus führung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforde rung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lie feranten, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausfüh rung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Kosten der Nach besserung, soweit sie die üblichen Transport-, Perso nal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile nicht übersteigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Aus führung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforde Aufforde- rung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lie ferantenLiefe- ranten, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausfüh rung Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden wer- den Eigentum des Lieferanten, sofern er nicht ausdrücklich ausdrück- lich darauf verzichtet. Der Lieferant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Kosten der Nach besserungNachbesserung, soweit sie die üblichen Transport-, Perso nal-Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile nicht übersteigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Aus führung. Der Lieferant verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforde rung Auffor- derung des Bestellers alle Teile der Lieferungen des Lie ferantenLieferanten, die nachweisbar infolge schlechten MaterialsMate- rials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausfüh rung Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich mög- lich nach seiner Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten, sofern so- fern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Der Lieferant Liefe- rant trägt im Rahmen der Verhältnismässigkeit Verhältnismäßigkeit die Kosten Kos- ten der Nach besserungNachbesserung, soweit sie die üblichen Transport-Trans- port-, Perso nal-Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die üblichen Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten de- fekten Teile nicht übersteigen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen