Gewährleistung, Haftung für Mängel Musterklauseln

Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewähr- leistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleis- tungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungs- frist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Scha- densminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 18.1. Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für das Werk beträgt 12 Monate ab Datum des Abnahmeprotokolls. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers als verjährt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Bestel- ler oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Repa- raturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigne- ten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Axpo Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungsfrist für Garantiearbeiten beginnt nicht neu zu laufen und ist auf die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung begrenzt.
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 16.1.Die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) beträgt 12 Monate ab Meldung der Versandbereitschaft. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestel- lers als verjährt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Be- steller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht um- gehend alle geeigneten Massnahmen zur Scha- densminderung trifft und Axpo Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistungs- frist für Garantiearbeiten beginnt nicht neu zu laufen und ist auf die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung begrenzt. 16.2.Axpo verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforde- rung des Bestellers, alle Teile der Lieferungen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Axpo. Axpo trägt dabei die bei ihr anfallenden Kosten der Nachbesserung und des Ersatzes der schadhaften Teile; ist eine Nachbesserung bei Axpo oder im Werk des Herstellers nicht oder nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand oder Nachteil möglich, trägt Axpo die ausserhalb ihres Werkes entstehenden und den Umständen ange- messenen Kosten für Nachbesserung und Ersatz der schadhaften Teile ihrer Lieferung. Alle darüberhinausgehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die ordentliche Wartung der Lieferung selbst vorzu- nehmen. 16.3.Zugesicherte Eigenschaften der Lieferungen sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den vereinbarten Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusiche- rung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewähr- leistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung verein- bart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften an- lässlich dieser Prüfung erbracht worden ist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung durch Axpo. Der Besteller hat Axpo hierzu Gelegenheit zu geben und die erfor- derliche Zeit einzuräumen. 16.4.Von der Gewährleistung und Haftung von Axpo ausgeschlossen sind alle Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehler- hafter Konstruktion oder mangelhafter Ausfüh- rung der Lieferungen entstanden sind, z.B...
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1) Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistun- gen hat der Besteller keine anderen Rechte und Ansprüche, als die nachfolgend in Ziff. 10 ausdrücklich genannten. Vorbehalten bleiben anderslautende, im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarte Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen.
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 12.1 Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsregelung unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen.
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehr- schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Mel- dung der Versandbereitschaft.
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 1. MBW verpflichtet sich, während der Gewährleistungsfrist auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers hin schadhafte oder unbrauchbare Ware so rasch als möglich nach Xxxx von MBW nachzubessern oder zu ersetzen; für die Zustellung der Ware an MBW ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Mangel innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Nachfristen von je 30 Tagen nicht behoben, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der defekten Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und den für die defekte Ware bezahlten Kaufpreis zurückzufordern. Bei nebensächlichen Mängeln besteht kein solches Rücktrittsrecht, stattdessen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung).
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 11.1 Die Gewährleistungsfrist für Geräte beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung des Gerätes an den Gewährleistungsnehmer. Als Gewährleistungsnehmer gelten Erstkunden, die das Gerät zum Gebrauch erworben haben. Der Nachweis zum Beginn der Gewähr- leistungsfrist muss, wenn nicht anders vereinbart, in Form des vom Lieferanten bereitgestellten und vom Auslieferer ergänzten Gewähr- leistungszertifikats erbracht werden. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Gewährleistungs- nehmer oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Gewährleistungsnehmer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls vorzeitig, wenn sich der Ge- währleistungsnehmer nicht an die vom Lieferanten bestimmten und empfohlenen Wartungsmassnahmen oder sich an die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Gerätes, wie sie in der Betriebsanleitung aufgeführt sind, hält. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 12 Monate. Sie be- ginnt mit dem Einbau der Teile. Es gelten dieselben einschränken- den Bestimmungen wie bei der Regelung zur Gewährleistung für Geräte. Die Gewährleistungsfrist für die im Rahmen einer Nachbesserung eingebauten oder reparierten Teile erlischt spätestens mit dem Ab- lauf der Gewährleistungsfrist des Gerätes.
Gewährleistung, Haftung für Mängel. Warranty, liability for defects
Gewährleistung, Haftung für Mängel. 8.1. Wir gewähren auf allen vertriebenen Produkten die Originalgarantie des Herstellers. Die Baer création AG gewährt eine Garantie für die Tauglichkeit der Kaufsache zum vorausgesetzten Gebrauch. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe des Kaufgegenstandes. Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich der Baer création AG zu melden. Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen oder Reparaturen durch Dritte wird der Anspruch auf Garantieleistungen verwirkt. Die Baer création AG ist berechtigt, nach eigener Xxxx Reparaturen oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.