Common use of Haftung gegenüber Kaufleuten und öffentlichen Verwaltungen Clause in Contracts

Haftung gegenüber Kaufleuten und öffentlichen Verwaltungen. (1) Verletzt die Bank bei der Ausführung von Geschäften oder Mitteilungen hierüber schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht, die für die Ausführung dieses Geschäftes im Einzelfall von besonderer Bedeutung ist, so haftet sie für den dadurch entstehenden Scha- den. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bank auf den unmittelbaren Schaden in Höhe des Betrages des jeweiligen Geschäftes und den Zinsnachteil beschränkt.

Appears in 23 contracts

Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de

Haftung gegenüber Kaufleuten und öffentlichen Verwaltungen. (1) Verletzt die Bank bei der Ausführung von Geschäften oder Mitteilungen hierüber schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht, die für die Ausführung dieses Geschäftes im Einzelfall Ein- zelfall von besonderer Bedeutung ist, so haftet sie für den dadurch entstehenden Scha- denSchaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bank auf den unmittelbaren Schaden in Höhe des Betrages des jeweiligen Geschäftes und den Zinsnachteil beschränkt.

Appears in 6 contracts

Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de