Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt: a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. 13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz). 13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. 13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. 13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services. 13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen. 13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 16.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:vorvertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten.
a. 16.2. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktbeschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Scha- dens an einer Sache, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztwir zur Bearbeitung übernom- men haben.
c. Die Haftung von net services 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenssonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt16.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Ver- treter und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenErfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die meh- reren Geschädigten diese dem Kunden ohne Bezug auf Grund desselben Ereignisses einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen.
16.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
16.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu leisten sindseinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi- cherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch- nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem Kunden durch die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (§ 44 a Telekommunikationsgesetzz.B. höhere Versiche- rungsprämie).
13.3 16.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde haftet bei von ihm als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüche schad- und klaglos zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hathalten.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 10.1. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen der Ladeinfrastruktur sind gegen den jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber zu richten. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktKontaktdaten des Ladeinfrastrukturbetreibers teilt BS|ENERGY dem Kunden auf Anfrage mit.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 10.2. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztschuldhaft durch ihn oder mit der ihm übergebenen Ladekarte durch Dritte an der Ladeinfrastruktur verursacht werden.
c. 10.3. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenBS|ENERGY sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden, es sei denninsbesondere Schäden, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdie dadurch entstehen, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In Ladeinfrastruktur durch den Nutzer entgegen der Bedienungsanleitung und diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtNutzungsbedingungen oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden oder die aus dem Verlust oder Diebstahl seiner Ladekarte(n) entstehen, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Haftung gemäß Ziffordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKardinalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar10.4. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSchaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
13.5 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 10.1. Die Haftung bei des Providers für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen.
10.2. Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbarender Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. gerechnet werden muss. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensnach beschränkt auf 25.000,– EUR.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff10.3. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtdes Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht zu vertreten hat.
13.4 eingetreten wäre. Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist Übrigen wird die Haftung für Datenverlust außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztbeschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch 10.4. Soweit mietvertragliche Leistungen erbracht werden, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Providers für Mängel, die bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesBeginn des betreffenden Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen; § 536 a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung.
13.6 Bei 10.5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich Mitarbeiter des Providers und seiner Subunternehmer.
10.6. Die Haftung für vom Provider übernommene Garantien, sowie die Leistungs- pflicht von net services daraufBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.7. Unabhängig vom Rechtsgrund verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Provider in einem (1) Jahr ab dem Beginn der Gewährleistungsfrist, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nichtansonsten ab Anspruchsentstehung, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzwnicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Schäden an Leben, Körper und Körper, Gesundheit und oder Freiheit einer Person, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Providers sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Mängelansprüchen, wenn der Provider die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat, sowie bei Ansprüchen aus nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenProdukthaftungsgesetz.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz 15.1. Vorsatz, Personenschäden Bei vorsätzlichem Handeln und aus Garantie ist dem Eintritt von Personenschäden haftet inexio unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 15.2. Vermögensschäden, § 44 a TKG, sonstige Haftung Die Haftung für Vermögensschäden, die bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, ist nach § 44a TKG beschränkt. inexio haftet für Sach- und solche Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten erfolgen, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen ihrer ge- setzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet darüber hinaus für die vorgenannten Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer von inexio zugesicherten Eigenschaft oder einer Verlet- zung einer vertragswesentlichen Pflicht der inexio beruhen. Soweit inexio nicht grob fahrlässig eine ver- tragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500 Euro.
15.3. Haftungsausschluss im Übrigen Im Übrigen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbareninexio ausgeschlossen. Die Haf- tung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. In kei- nem Fall haftet inexio für Schäden, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen anderer Anbieter ergeben. Vorangehende Klauseln und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung inexio ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungenebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem unberechtigte Eingriffe des Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden entstanden sind. net services Kein Vertragspartner kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenmangels Verschulden für höhere Gewalt haftbar gemacht werden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Telecommunications, Telecommunications
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 20.1 Der AN haftet nicht für Ansprüche des AG auf Schadens- oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich Auf- wendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
20.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gem. Ziff. 20.1. gelten nicht für die Haftung des AN, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ⮚ für Schäden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ⮚ für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, ⮚ im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder Leis- tungszeitpunkt vereinbart ist, ⮚ bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Be- schaffungsrisikos, ⮚ bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen wie folgt:dem Produkthaftungsgesetz, ⮚ wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten).
a. 20.3 Die Haftung bei für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je- doch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktoder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaf- tet wird.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. 20.4 Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so AN für Datenverlust wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztWieder- herstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensi- cherung angefallen wäre, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.5 20.5 Die vorstehenden Bestimmungen Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen und nichtleitende Angestellte des AN ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen einer Verletzung
20.6 des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und Verrichtungsgehilfen von net servicesnichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN.
13.6 Bei 20.7 Eine Umkehr der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber Beweislast ist mit den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenvorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz [Es wird auf die abweichenden jurisdiktionsspezifischen Bestimmungen in Klausel 17 hingewiesen.]
8.1 Die Parteien haften für vorsätzliche Handlungen, Betrug oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz Diebstahl durch sie oder ihre Mitarbeiter; Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die ihrer Mitarbeiter verursacht wurden; arglistige Täuschung und aus Garantie ist unbeschränktfür jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 8.2 TravelPerk haftet weder für Handlungen oder Unterlassungen von Reiseanbietern noch für Schäden, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istsich aus der Nutzung eines Reiseelements ergeben. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇▇ € – gegenüber ein Reiselement gebucht und von TravelPerk bestätigt wurde, gelten für den Kunden die Bedingungen des Reiseanbieters für dieses Reiseelement. TravelPerk haftet nicht für Mängel der Gesamtheit von den Reiseanbietern erbrachten Leistungen.
8.3 Weder der Geschädigten Kunde noch TravelPerk haften im Zusammenhang mit diesem Vertrag für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder Schäden aus Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn oder Betriebsstörungen, selbst wenn sie im Voraus über die Möglichkeit solcher Schadensfolgen informiert wurden.
8.4 Vorbehaltlich Klausel 8.1 und Klausel 8.5 ist die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit allen ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, auf den Höchstbetrag größeren der folgenden Beträge begrenzt:
a) dem Gesamtbetrag, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem ersten haftungsbegründenden Ereignis für die Dienstleistungen gezahlt hat, oder
b) zehntausend Euro (€ 10.000), (die "Allgemeine Haftungsobergrenze") Die Allgemeine Haftungsobergrenze gilt unabhängig davon, ob es sich um einen vertraglichen Anspruch oder einen Anspruch aus unerlaubter Handlung handelt, und unabhängig von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen der Haftungstheorie, beschränkt jedoch nicht die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß Klausel 5 (§ 44 a TelekommunikationsgesetzGebühren).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Geschäftsbedingungen Für Geschäftsreise Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen Für Geschäftsreise Dienstleistungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz 10.1. Für Personenschäden, die Übernahme einer Garantie und aus Garantie ist Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der ISP unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung 10.2. Für sonstige Schäden haftet der ISP, wenn der Schaden von net services auf den vor hersehbarendem ISP, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der ISP haftet darüber hinaus bei einfach leicht fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenwesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflich- ten, es sei dennderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), in diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensallerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehba- ren Schaden. Die Haftung für die einfache oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die 10.3. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Ziff§ 536a BGB ist ausgeschlos- sen. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenDer ISP haftet nicht für mögliche Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sinddem Kunden durch die Installation oder den Betrieb eines Empfangsgeräts entstehen, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in das er nicht von dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten ISP erhalten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat 10.4. Die technischen Einrichtungen des ISPs erstrecken sich in der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfRegel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese vom ISP zur Verfügung gestellt wurde. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Für etwaige Störungen an den dem ISP nicht gehörenden Ein- richtungen, insbesondere der Innenhausverkabelung, übernimmt der ISP kei- ne Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztund keine Gewähr.
13.5 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des ISPs für Vermögensschäden des Kunden aus der Erbringung von net servicesTelekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des Telekommunikationsgesetzes richtet sich nach § 70 TKG in der jeweils gülti- gen Fassung.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen10.6. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung Schadensabwehr und –abwehr -minderung zu treffen.
10.7. Der ISP ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels seiner Produkte von Dritten zu erlangenden Inhalten (Informationen) verant- wortlich.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:15.1 Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
a. 15.2 Die Haftung bei des Auftraggebers ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haftet der Auftraggeber bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur für Schäden aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Haftung von net services des Auftraggebers auf den vor hersehbarenErsatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. eintretenden Schadens begrenzt ist. Die vorgenannte Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers, seiner Angestellten/ Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen, deren Verschulden der Auftraggeber nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Die vorstehend aufgeführten Haftungsbeschränkungen und - begrenzungen gelten im Übrigen ausgeschlossennicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensKörper und/oder Gesundheit.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber 15.3 Von Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Gesamtheit Ausführung der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services Lieferungen und/oder Leistungen ist der Kunde verpflichtetAuftraggeber freizustellen, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass sofern er die schadensursächliche Pflichtverletzung diese Schäden nicht selbst zu vertreten hat.
13.4 I15.4 Der Auftragnehmer haftet für alle Ansprüche Dritter wegen der Verletzung ihrer Schutzrechte (formelle wie bspw. Patente und eingetragene Marken sowie sachliche wie bspw. Benutzungsmarken und Urheberrechte) im Falle eines Datenverlustes hat sich Zusammenhang mit der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen durch den Auftragnehmer erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen und stellt den Auftraggeber hiervon frei, sofern der Auftraggeber die Geltendmachung solcher Ansprüche nicht selbst zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztvertreten hat.
13.5 15.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services daraufdes Auftragnehmers wird nicht dadurch eingeschränkt oder begrenzt, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services dass eine etwaig bestehende Haftpflichtversicherung nach Ziffer 16.1 bzw. ihre Erfüllungs- eine etwaig bestehende Bauleistungs- und Montageversicherung gem. Ziffer 16.2 einen eingetretenen Schaden nicht oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossennur teilweise deckt.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions for Procurement, General Terms and Conditions for Procurement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 9.1 Die Haftung bei Vorsatz Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränktwegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
b. Bei grober 9.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist haftet die Haftung von net services auf den vor hersehbarenKrankenkasse nur, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istund auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. In diesen Fällen Die Krankenkasse haftet net services in Höhe des jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensvorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist 9.4 Leistungsverzögerungen hat die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung Krankenkasse nicht zu vertreten hatbei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
13.4 9.5 Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
9.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.7 Im Falle eines Datenverlustes hat sich haftet die Krankenkasse nur, wenn der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfNutzer den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist. unterbliebenen Sicherung seiner Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten anrechnen zu lassen. Bei des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie in der von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztder Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.5 9.8 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- nach dem Produkthaftungsgesetz und Verrichtungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von net servicesdiesen Haftungsregelungen unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen 9.9 44a TKG (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.
9.10 Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossender Krankenkasse besteht nicht.
13.7 Bei Verletzung 9.11 Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungender Krankenkasse anwendbar.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa), Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa)
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 9.1 Die Haftung bei Vorsatz Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränktwegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
b. Bei grober 9.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist haftet die Haftung von net services auf den vor hersehbarenKrankenkasse nur, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istund auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. In diesen Fällen Die Krankenkasse haftet net services in Höhe des jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensvorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist 9.4 Leistungsverzögerungen hat die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung Krankenkasse nicht zu vertreten hatbei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
13.4 9.5 Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
9.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.7 Im Falle eines Datenverlustes hat sich haftet die Krankenkasse nur, wenn der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfNutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist. unterbliebenen Sicherung seiner Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten anrechnen zu lassen. Bei des Nutzern wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztder Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.5 9.8 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- nach dem Produkthaftungsgesetz und Verrichtungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von net servicesdiesen Haftungsregelungen unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen 9.9 44a TKG (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.
9.10 Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossender Krankenkasse besteht nicht.
13.7 Bei Verletzung 9.11 Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungender Krankenkasse anwendbar.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa), Allgemeine Nutzungsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1 Die SWR haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktungenauer oder verspäteter Abrech- nung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.5.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 10.2 Die SWR wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
10.3 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregel- mäßigkeiten in der Gasbelieferung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV).
10.4 In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen der SWR sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, es sei dennsoweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdes Körpers oder der Gesundheit, dass oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet istVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß ZiffKardinalpflichten). 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be- ruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSchaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vo- rausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
13.5 10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services daraufErsatzpflicht nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sachschäden ist gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffeneinem öffent- lich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann ausgeschlossen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossenbleibt die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften erge- bende Haftung, insbesondere aus den Regelungen des Produkthaftungs- gesetzes sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, unberührt.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 12.1. Die CorporateHealth haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Des Weiteren haftet die CorporateHealth auch uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die CorporateHealth nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet die CorporateHealth höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Unberührt bleibt eine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
a. Die 12.2. Soweit nach Absatz 1 eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in Betracht kommt, gehen die Parteien davon aus, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden einen Höchstbetrag von 250.000,00 € je Schadensereignis und von 500.000,00 € insgesamt und bei Vermögensschäden einen Höchstbetrag von insgesamt 250.000,00 € nicht überschreitet.
12.3. Soweit die Haftung der CorporateHealth beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
12.4. Soweit durch die Tätigkeit von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der CorporateHealth bei der Erfüllung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen Schadensersatzansprüche der Mitarbeiter des Auftraggebers oder Dritter in Betracht kommen, wird der Auftraggeber die CorporateHealth von derartigen Ansprüchen freistellen, sofern und soweit insbesondere nach den der Ziffern 12.1 und 12.2 dieser AGB eine Haftung der CorporateHealth nicht gegeben wäre.
12.5. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz können nur innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 12.6. Eine Umkehr der Beweislast ist die Haftung von net services auf mit den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztvorstehenden Regelungen nicht verbunden.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist 12.7. Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen - mit Ausnahme der gesetzlich definierten Aufgaben und Leistungen - dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als zugesicherte Eigenschaft im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung Sinne des Vertragszwecks gefährdet istBürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensGarantien werden von CorporateHealth nicht gegeben.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 16.1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktRegelungen dieser Ziffer gelten nicht für die Leistungen der Drittanbieter.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 16.2. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung des Anbieters gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen des Anbieters unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung), nicht aber für die Haftung des Anbieters für Vorsatz, eigene grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung einer Garantie, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von net services auf den vor hersehbarenPersonen, typischerweise entstehenden Schaden begrenztinsoweit bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
c. Die 16.3. Für leichte oder einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denndies gilt nicht bei Verletzung einer Kardinalpflicht, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtin diesen Fällen wird die Haftung beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, dass deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Moss Plattformvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensgefährdet.
13.2 16.4. Der Anbieter haftet – sofern keine Kardinalpflicht verletzt wird – für eine grob fahrlässige Schadensverursachung seiner Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schaden.
16.5. Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtder Anbieter nach den vorstehenden Regelungen nur beschränkt haftet oder entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden geltend gemacht werden, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens des Anbieters zusätzlich begrenzt auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber Vertragswert. Der Vertragswert berechnet sich aus der Gesamtheit Summe der Geschädigten auf vom Kunden in den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zwölf (12) Monaten vor Schadensereignis an den Anbieter zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)zahlenden Vergütungen.
13.3 Der Kunde haftet 16.6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausgeschlossen.
13.7 16.7. Der Anbieter haftet nicht für Mängel angebundener Drittkomponenten, Eigensoftware des Kunden oder der für die Anbindung verwendeten Schnittstellen Dritter, sofern sie nicht vom Anbieter selbst bereitgestellt wurden.
16.8. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Reaktorunfälle, Handelsembargos, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netzinfrastruktur oder Störungen im Bereich der Dienste von Carriern, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
16.9. Bei Verletzung Verlust von LebenDaten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, Körper und Gesundheit und der für die Wiederherstellung der Daten bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.
16.10. Für Ansprüche des Kunden gegen Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters gelten die gesetzlichen BestimmungenRegelungen dieser Ziffer 16 entsprechend.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die 13.1. Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für leichtes Verschulden bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktSachschäden wird ausgeschlossen.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 13.2. Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, haften wir nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schulhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden gekauften Ware oder Dienstleistung. Eine Haftung für leichtes Verschulden bei Sachschäden wird ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell aus Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die dem unternehmerischen Kunden gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine Regresshaftung iSd § 12 PHG ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtder Regressberechtigte weist nach, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt13.3. Eine Haftung für Schäden, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens welche auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenUmständen beruhen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sinddurch höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen unserer Zulieferer oder Hersteller oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die Höchstgrenzenicht in unserem Einflussbereich liegen, so hervorgerufen werden, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem unternehmerischen Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung 14.1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut, die Standeinrichtung und Wertsachen und schliesst, außer bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktauch für die Mitarbeiter der Aussteller jede Haftung für Schä- den daran aus.
b. 14.2. Gegen die üblichen versicherbaren Gefahren der Veranstaltungsräume wie Feuer, Einbruch, Wasser- schäden ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Jedem Aussteller wird empfohlen, sein individuelles Risiko auf eigene Kosten abdecken zu lassen.
14.3. Bei grober einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Übrigen, soweit sie eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt hat. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtsposi- tionen des Ausstellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchfüh- rung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Er- füllung der Aussteller vertrauen darf. Dabei ist die Haf- tung des Veranstalters summenmässig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Maximal ist diese Haftung jedoch pro Schadensfall auf 70 % der Netto-Standmiete beschränkt. Im Übri- gen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach leicht fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossensonstiger Vertragspflichten und wegen entgangenen Gewinns, es sei dennpersonellen Mehraufwandes beim Kunden, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden Nutzungsausfall und/oder wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen Umsatzeinbussen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben14.4. Die verschuldensunabhängige Schadensersatz- haftung für Mängel, Körper und Gesundheit und die bereits bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen Vertragsschluss vorhanden waren, ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen Messen Und Ausstellungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Messen Und Ausstellungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmung nichts anderes ergibt, haftet die CellCore GmbH als Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktaußer- vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Bei 13.2 Für eine Haftung der CellCore GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
13.3 Die CellCore GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadens- ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztberuht.
c. Die Haftung 13.4 Ferner haftet die CellCore GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von net services bei einfach fahrlässiger wesentlichen Pflichten, deren Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istgefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftrag- geber regelmäßig vertraut. In diesen Fällen diesem Fall haftet net services die CellCore GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die CellCore GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztvorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei Ansprüchen aus arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenbleibt unberührt.
13.8 Im Übrigen ist eine 13.6 Soweit die Haftung der CellCore GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von net services ausgeschlossenArbeit- nehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Der Lieferant haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.6.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 10.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkei- ten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
10.3. Der Lieferant wird auf Wunsch des Kunden unverzüglich über die mit der Scha- densverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden kön- nen.
10.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services der Parteien sowie ihrer Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausge- schlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKardi- nalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar10.5. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSchaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
13.5 10.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz a. Ansprüche des Anmeldenden bzw. des Teilnehmers gegen die KSV oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die ihre Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KSV, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie beschränken sich jedoch der Höhe nach auf den bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktVertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den für die Veranstaltung geleisteten Betrag. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist Die KSV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die Haftung von net services auf als Fremdleistung lediglich vermittelt und als solche ausdrücklich in der Ausschreibung gekennzeichnet werden, so dass die Leistung für den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztAnmeldenden erkennbar nicht Bestandteil der Veranstaltungsleistungen der KSV sind.
c. Die Haftung KSV haftet nicht für den Verlust von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenWertsachen oder sonstigen Gegenständen.
d. Der Anmeldende haftet für alle Schäden, die der Teilnehmer an den Einrichtungen der KSV oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie für alle Schäden, die der Teilnehmer gegenüber Dritten schuldhaft verursacht hat. Der Anmeldende verpflichtet sich hierzu, die KSV von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten KSV ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich e. Für Ausfälle von Teilen der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei Veranstaltung aufgrund von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist Umständen, die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztder KSV nicht zugerechnet werden können (z.B. höhere Gewalt wie Unwetter, behördliche Anordnung o.ä.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), haftet die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt KSV nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 18.1. Der Lieferant haftet bei Vorsatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Lieferant, auch für seine Erfüllungsgehil- fen, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren oder vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung bei Vorsatz nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und aus Garantie ist unbeschränkt.des Haftpflichtgesetzes bleibt unberührt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar18.2. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Kunde verpflichtetGasversorgung ist, net services auf erstes Anfordern freizustellensoweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließ- lich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, der Lieferant von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht Hieraus resultie- rende Ansprüche des Kunden sind unmittelbar gegenüber dem Netzbe- treiber bzw. dem Messstellenbetreiber geltend zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfmachen. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses Satz 1 gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse der Lieferant die Störung zu vertreten hat. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Nachfrage des Kunden unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängende Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist ihm in diesen Fällen ausgeschlossenzumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
13.7 Bei Verletzung 18.3. Sofern ein Leistungshindernis des Lieferanten mit einem Ausfall oder ei- ner Reduzierung von LebenGaslieferungen während einer Alarmstufe oder Notfallstufe nach Artikel 11 der europäischen Verordnung Nr. 2017/1938 (SoS-VO) begründet wird, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenkann dieses Leistungsverweigerungsrecht nur ausgeübt werden, wenn eine Genehmigung der Bundesnetzagentur hierzu vorliegt oder eine Ersatzbeschaffung unmöglich ist, § 27 EnSiG.
18.4. Der Kunde wird seinerseits insoweit von seinen Leistungspflichten be- freit.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist 18.5. Das sinngemäß Gleiche gilt für den Lieferanten bei Behinderung des Gasbezugs infolge entsprechender Vorkommnisse im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffenBereich des Kun- den.
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Sources: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, Gasliefervertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt8.1 Beta Systems haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Regelungen:
a. Die Haftung bei a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen;
b) für Schäden aus Garantie ist unbeschränktder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Beta Systems, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben und
c) nach dem Produkthaftungsgesetz.
b. Bei grober 8.2 Beta Systems haftet für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossennicht, es sei denn, net services es ist eine Pflicht verletzt eine so we sentliche Pflichtworden, dass deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istgefährden würde und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet net services in Höhe des Diese Haftung ist bei Vertragsabschluss typischerweise Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren SchadensSchaden beschränkt.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, 8.3 Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gemäß Zifffür jeden einzelnen Schadensfall auf 50% des Vertragswertes begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten Für alle Schadensfälle zusammengenommen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit maximal auf die Höhe des Vertragswertes begrenzt.
8.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztbeschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Beta Systems haftet nicht für solche Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde die Nutzung der Programme unterbricht oder einstellt.
13.5 8.6 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem (1) Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB benannten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 3 Jahren seit Entstehung des Anspruchs ein. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Beta Systems, arglistigem Verschweigen des Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen Beta Systems gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
8.8 Für die kostenfrei zur Verfügung gestellte Open Source Software gelten in Bezug auf die Haftung der Beta Systems gegenüber dem Kunden die Ausführungen gemäß Ziffer 6.11.
8.9 Die vorstehenden Bestimmungen Regelungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesder Beta Systems.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 33.1. Der Hotelier haftet für die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Vertragswesent- liche Pflichten sind solche, ohne deren Einhaltung der Vertrag regelmäßig nicht durchführbar ist und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenauf de- ren Einhaltung der jeweils andere Vertragspartner da- her unter allen Umständen vertrauen darf.
13.8 33.2. Für Schäden, die durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen entstehen, die der ▇▇▇▇ ein- gebracht hat, haftet der Hotelier nach den gesetzlichen Vorschriften, höchstens jedoch bis zum 100-fachen der anteiligen, auf einen Tag entfallenden Vergütung, ma- ximal bis zu einem Betrag von € 3.500,-. Für von dem ▇▇▇▇ eingebrachtes Geld, Wertpapiere und Kostbarkei- ten haftet der Hotelier abweichend von vorstehendem Satz nur bis zu einem Betrag von maximal € 800,-. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hoteliers oder sei- nen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Schäden, Zerstörung oder Verlust von Sachen sind dem Hotelier und einem von dem Hotelier ggf. mit der Erbringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Soweit möglich, sind vorhandene Safes zu nutzen.
33.3. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verlet- zung nicht vertragswesentlicher Pflichten oder sonsti- ger, nicht in Ziffer 13.1. und 13.2. genannter Rechtsgüter haftet der Hotelier – gleich aus welchem Rechtsgrund
33.4. Im Übrigen und insbesondere für mittelbare Schä- den, entgangenen Gewinn und immaterielle Schäden ist eine die Haftung von net services des Hoteliers ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften des anwendbaren Rechts ein Anderes bestimmen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet33.5. Die Regelungen dieser Ziffer 13. gelten auch für die Haftung des Hoteliers für seine gesetzlichen Ver- treter, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffenErfüllungsgehilfen oder sonstigen Dritten, sowie zugunsten der Mitarbeiter des Hoteliers.
33.6. Durch die Zur-Verfügung-Stellung eines Parkplat- zes durch den Hotelier oder durch einen von dem Hote- lier beauftragten Dritten – auch gegen Entgelt – wird kein Verwahrvertrag über das abgestellte Fahrzeug oder dessen Inhalt begründet.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung 8.1. Siemens haftet für von ihr im Rahmen des Vertrages verschuldeten Perso- nenschaden unbeschränkt. gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und er- setzt bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkteinem von ihr im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen verschuldeten direkten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von CHF 1‘000'000.- pro Schadensereignis, insgesamt aber maximal CHF 2'000'000.- pro Kalenderjahr.
b. 8.2. Bei grober Fahrlässigkeit ist Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträgermaterial beschränkt sich die Haftung Ersatzpflicht von net services Siemens auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztdie Wiederinstallation gesi- cherter Daten.
c. Die Haftung 8.3. Nutzt der Kunde einen Fernzugriff zur Vornahme von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung Änderungen an seinem eigenen System, ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass er alleine dafür und die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services Erfüllung der in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensdiesem Zusam- menhang anwendbaren rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt8.4. Weitergehende oder andere als die in den vorliegenden ABS Siemens aus- drücklich genannten Ansprüche des Kunden, ist die insbesondere aus Gewährleis- tung, Verspätung, Nichterfüllung und Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - und jede Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungenfür Vermögensschäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindentgangener Ge- winn, die HöchstgrenzeNutzungsausfall, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürztProduktionsausfall, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Betriebsunterbrechung oder für Ansprüche Dritter sowie für alle indirekten oder Folgeschäden sind ausge- schlossen, sofern nicht wegen rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässig- keit zwingend gehaftet wird.
13.3 8.5. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst Siemens zugäng- lich gemachten Unterlagen und unmittelbarInformationen, wie insbesondere anlagen- spezifischen Sicherheitsrichtlinien, Arbeitsanweisungen, Unfallverhütungsvor- schriften, etc. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er Er verantwortet die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatSicherheit seiner IT-Anlagen selbst.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf8.6. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist wird im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung Hinblick auf seine gesetzliche Schadensminderungspflicht an der Vermeidung des Eintritts von Schäden sowie an der Feststellung und –abwehr zu treffenBehebung entstandener Schäden in einem angemessenen Rahmen mitwir- ken.
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Sources: Allgemeine Bedingungen, Allgemeine Bedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung 10.1 Der Webdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Dateien, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Satzdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus Garantie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Webdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist unbeschränkt(Kardinalpflicht).
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 10.2 Für Aufträge, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenNamen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Webdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtden Webdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Webdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet er zur Verwendung aller dem Webdesigner übergebenen Daten und Vorlagen (insb. Grafiken, Fotografien oder Templates) berechtigt ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensSollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Webdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Satzdateien auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, ist die Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellendes Webdesigners für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatAuftraggeber ein Verbraucher ist.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich 10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Webdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfFrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses Dies gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenwenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
13.7 Bei Verletzung von Leben10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Körper die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Gesundheit sonstigen Arbeiten selbstständig und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist Entwürfe und sonstigen Arbeiten im Übrigen verpflichtetgeschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffensoweit sie ihm bekannt sind.
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Sources: Webdesign Agreement, Webdesign Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt19.1. Den Kunden trifft die Obliegenheit, auf den Wert der zu sichernden bzw. in deren Umkreis befindlichen Sachen hinzuweisen, wenn dieser den Betrag von € 500,- über- schreitet.
b. Bei 19.2. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit.
19.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztHaf- tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer al- lenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen19.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, es sei denndie wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenswenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt19.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gericht- lich geltend zu machen.
19.6. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Vertreter und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenErfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die meh- reren Geschädigten diese dem Kunden – ohne Bezug auf Grund desselben Ereignisses einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zu- fügen.
19.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
19.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu leisten sindseinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem Kunden durch die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht In- anspruchnahme dieser Versicherung entstehen (§ 44 a Telekommunikationsgesetzz.B. hö- here Versicherungsprämie).
13.3 19.9. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde haftet bei von ihm als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungs- ansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regress- ansprüchen schad- und klaglos zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbarhalten.
19.10. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist Verzichtet der Kunde verpflichtetauf eine entgeltliche Risi- koanalyse (messtechnische Feststellung, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtwo zu sichernde Risiken im Objekt/bei Personen bestehen), wenn der Kunde nachweistist eine dies- bezügliche Risikoabdeckung nicht Leistungsbestandteil und übernehmen wir keine Haftung für den Fall, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung sich das vertraglich nicht zu vertreten hatabgedeckte Risiko realisiert.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 13.1. Die Haftung bei Vorsatz und des IT-DL, gleich aus Garantie welchem Rechtsgrund, ist unbeschränktunbegrenzt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
b. Bei grober 13.2. Der IT-DL haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss für die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Im Übrigen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztbei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist13.3. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtWenn und soweit der IT-DL für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b bei Sach- und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens Vermögensschäden auf den Höchstbetrag von ▇▇vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt
13.4. Übersteigen Ausgeschlossen ist die Entschädigungenverschuldensunabhängige Haftung des Lieferanten nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei 13.5. Alle Schadensersatzansprüche gegen den IT-DL verjähren innerhalb von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellensechs (6) Monaten nach Lieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatfür Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder vorsätzlicher Schädigung.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf13.6. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassenResultieren die Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung.
13.7. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist Soweit die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztdes IT-DL ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des IT-DL.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- 13.8. Der Auftraggeber stellt den IT-DL von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)den Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei, die auf Übertragungswegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter Gesetzesverletzungen durch den Auftraggeber oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- dessen Erfüllungs - oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenbegründet sind und gegen den IT-DL geltend gemacht werden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 18.1. Verletzen der Reiseveranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Reiseveranstalter aus dem Vertragsverhältnis mit dem Reisenden obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Reisenden zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktdes daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
b. Bei grober 18.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie
a) eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos, welches in die Sphäre des Reisenden fällt, darstellen (vgl 16.)
b) vollständig dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind;
c) einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder
d) auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
18.3. Für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die auf unvorhersehbare und / oder unvermeidbare Umstände mit denen der Reiseveranstalter nicht rechnen musste, zurückzuführen sind, sowie für entschuldbare Fehlleistungen bis hin zur Fahrlässigkeit ist wird die Haftung ausgehend von net services Art 13 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) in Entsprechung des § 6 Abs 1 Z. 9 KschG auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztdas Dreifache des Reisepreises beschränkt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist 18.4. Bei Reisen mit besonderen Risiken haftet der Reiseveranstalter nicht für die Folgen, die sich im Übrigen ausgeschlossenZuge des Eintrittes der Risiken ergeben, es sei dennwenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensPauschalreise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt18.5. Der Reisende hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Personals vor Ort, sowie Geboten und Verboten (z.B. Badeverbot, Tauchverbot etc.) Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen durch den Reisenden haftet der Reiseveranstalter nicht für allenfalls daraus entstehende Personen- und Sachschäden des Reisenden.
18.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach Reiseantritt selbst vor Ort zusätzlich gebucht worden ist.
18.7. Dem Reisenden wird empfohlen, keine Gegenstände besonderen ▇▇▇▇▇ mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren (▇.▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt▇▇) bzw. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht versichern (§ 44 a Telekommunikationsgesetzvgl 4.).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar18.8. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er Soweit das Montrealer Übereinkommen über die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist Beförderung im Übrigen verpflichtetinternationalen Luftverkehr 2001, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr das Athener Protokoll 2002 zum Athener Übereinkommen über die Beförderung auf See 1974 oder das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr 1980 idF 1999 den Umfang des Schadenersatzes oder die Bedingungen, unter denen ein Erbringer einer vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistung Schadenersatz zu treffenleisten hat, einschränken, gelten diese Einschränkungen auch für den Reiseveranstalter (Vgl § 12 Abs 4 PRG).
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz 6.1. Der Lieferant sichert zu, dass seine Leistung/Lieferungen der vereinbarten Spezifikation entspricht. Zur Sicherstellung der Qualität hat der Lieferant vor Auslieferung eine geeignete Qualitätskontrolle durchzuführen. Auf unser Verlangen hin sind das Vorgehen und aus Garantie ist unbeschränktdie Ergebnisse der Qualitätskontrolle schriftlich zu belegen. Ferner sichert der Lieferant zu, dass seine Lieferung/Leistung den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Regelwerken der Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Bei Transport von gefährlichen Gütern gewährleistet der Lieferant, dass alle rechtlichen Vorgaben für diesen eingehalten werden.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services 6.2. Unsere Wareneingangsprüfung beschränkt sich auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istoffenkundige Mängel und Abweichungen. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei festgestellten Mangels, gilt die Rüge dessen innerhalb von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt10 Werktagen als rechtzeitig.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- 6.3. Eventuelle Zahlungen von gerügten Lieferungen und Verrichtungsgehilfen von net servicesLeistungen zählen in keinem Fall als Verzicht auf das Rügerecht.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf6.4. Gerügte Lieferungen, dem Kunden einen Zugang sind zu diesem Netz zu verschaffenLasten des Lieferanten, bei uns abzuholen. Für Schaden verursachende Ereignisse Wir behalten uns vor, beanstandete Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten, vor Ort oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenextern einzulagern.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz 6.5. Es gelten die gesetzlichen BestimmungenAnsprüche wegen Pflichtverletzungen, sofern in diesen Einkaufsbedingungen nichts anderes oder Ergänzendes geregelt ist.
13.8 I6.6. Bei mangelhafter Leistung haftet der Lieferant auch für Schäden, die uns im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossenordentlichen Geschäftsgang nach der Verarbeitung der Waren durch nicht erkannte Mängel der gelieferten Ware entstehen.
13.9 6.7. Weiterhin gelten die gesetzlichen Fristen für die Verjährung von Mängelansprüchen.
6.8. Der Kunde ist Lieferant verpflichtet sich für die Dauer der Vertragsbeziehung einschließlich Garantie- und Verjährungsfrist, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 2,5 Mio. pro Personen- oder Sachschaden zu unterhalten. Der Lieferant muss uns dies auf Verlangen nachweisen; Geringere Deckungssummen sind im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffenEinzelfall mit uns abzustimmen. Weitergehende Ersatzansprüche werden davon nicht berührt.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 10.1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von net services auf den vor hersehbarenWebhead in Ziffer 10 und zur Gewährleistung in Ziffer 11 gelten für alle Schadensersatz-, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Übrigen ausgeschlossenZusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unabhängig davon, es sei dennauf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, net services verletzt eine so we sentliche PflichtVerzug, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtUnmöglichkeit, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.▇▇▇ € – gegenüber ) außer für: • Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Gesundheit, • Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Webhead oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Webhead eine Garantie übernommen hat, • Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Webhead oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen sowie • Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
10.2. Webhead haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von Webhead begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Vertragsschluss für Webhead vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine die Haftung von net services Webhead für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde 10.3. Webhead haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Webhead vorhersehbaren Schadens.
10.4. Die Haftung von Webhead ist insgesamt beschränkt auf den Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags.
10.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von Webhead im Übrigen verpflichtetBereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat Webhead nicht zu treffenvertreten.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die LIMTRADE B.V. kann, außer aufgrund grober Fahrlässigkeit, nicht für von ihr erteilte Empfehlungen und Informationen haftbar gemacht werden, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, verwendetes Material und Software. Der Geschäftspartner stellt LIMTRADE B.V. auch von der Haftung bei Vorsatz für sämtliche diesbezüglichen Ansprüche Dritter frei, und er kann keinerlei Rechte aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist Empfehlungen und Informationen ableiten, die Haftung er von net services LIMTRADE B.V. erhält, wenn sich diese nicht auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Auftrag beziehen. Der Geschäftspartner trägt die Gefahr und haftet für Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenZusammenhang mit dem Verlust, dem Diebstahl, dem Verbrennen und der Beschädigung von Ware von LIMTRADE B.V. und/oder von von ihr beauftragten Dritten, sofern es sei dennsich um Ware handelt, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdie zur Erfüllung von Aufträgen außerhalb der Geschäftsadresse von LIMTRADE B.V. benötigt wird. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istsich diesbezüglich angemessen gegen mögliche Risiken zu versichern und auf erste Aufforderung einen Versicherungsnachweis vorzulegen. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇▇▇ € – gegenüber hat der Gesamtheit Geschäftspartner zur weiteren Bearbeitung und Abwicklung umgehend seiner Versicherung zu melden. LIMTRADE B.V. ist berechtigt, sich die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden unmittelbar von der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztVersicherung des Geschäftspartners auszahlen zu lassen. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweistEs kann vereinbart werden, dass er LIMTRADE B.V. für den Transport sorgt. Auch in diesem Fall trägt der Geschäftspartner die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Gefahr an der Ware beim Be- und Entladen sowie auf dem übrigen Transportweg. Im Falle eines Datenverlustes hat Umtauschs geht die Gefahr an der Ware erst wieder auf LIMTRADE B.V. über, nachdem die ▇▇▇▇ vom Frachtführer an der Geschäftsadresse von LIMTRADE B.V. abgeliefert wurde. Kann LIMTRADE B.V. – gleich, aus welchem Grund – die oben genannte Beschränkung auf die Versicherungssumme der von ihr abgeschlossenen Versicherung nicht geltend machen, gilt, dass die Schadenersatzpflicht auf höchstens 15 % der gesamten Auftragssumme (ohne MwSt.) beschränkt ist. Anderweitiger Schaden ist von der Schadenersatzpflicht ausgeschlossen. Der Geschäftspartner kann sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfauf Wunsch gegen solchen Schaden versichern. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassenLIMTRADE B.V. haftet ferner nicht für Schaden an vom Geschäftspartner oder in dessen Auftrag bereitgestelltem Material, sofern dieser Schaden auf nicht ordnungsgemäße Verarbeitung zurückzuführen ist. Bei Der Geschäftspartner stellt LIMTRADE B.V. frei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sämtlichen Produkthaftungsansprüchen Dritter aufgrund von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)Mängeln an Produkten, die auf Übertragungswegen vom Geschäftspartner an Dritte geliefert wurden und die (auch) aus von LIMTRADE B.V. gelieferten Produkten und/oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehengeliefertem Material bestanden. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, haftet net servicessämtlichen LIMTRADE B.V. in diesem Zusammenhang erlittenen Schaden, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist einschließlich der (vollständigen) Kosten im Übrigen verpflichtetZusammenhang mit der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch und der Rechtsberatung, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ersetzen. Wenn ein Verarbeitungsauftrag (auch) die Verarbeitung von vom Geschäftspartner bereitgestelltem Material beinhaltete, hat der Geschäftspartner für eigene Rechnung und –abwehr auf eigene Gefahr für die Lieferung von neuem Material zu treffensorgen. In diesem Fall sind sämtliche damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten, darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Transport- oder Versandkosten, Ausbau- und Einbaukosten sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten, für Rechnung des Geschäftspartners. Ist LIMTRADE B.V. die obsiegende Partei in einem Gerichtsverfahren, hat der Geschäftspartner die LIMTRADE B.V. im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen tatsächlichen Kosten zu tragen; dies unbeschadet der Prozesskosten, zu deren Übernahme der Geschäftspartner verurteilt wird. Möchte der Geschäftspartner den Vertrag beenden, ohne dass eine Pflichtverletzung seitens LIMTRADE B.V. vorliegt, kann der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden. LIMTRADE B.V. hat in diesem Fall Anspruch auf primären Ersatz von sämtlichem Vermögensschaden, einschließlich u. a. Verlust, Gewinneinbußen und aufgewendeter Kosten. Selbstverständlich steht es den Parteien frei, nähere Bedingungen für die Beendigung zu vereinbaren.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 6.1 Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie des Auftragnehmers für Schäden jeglicher Art ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht - für Schäden welche durch den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen Auftragnehmer grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden - für Schäden durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Leben in Fällen grober Fahrlässigkeit - sowie einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer
6.2 Der Auftragnehmer haftet bei Montage und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenDemontage der Rauchwarnmelder nicht für Schäden, welche auf marode Bausubstanz, Rückstände eigener Haftungskomponenten oder Befestigung bereits verbauter Fremd- Rauchwarnmelder zurückzuführen sind.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen6.3 Rauchwarnmelder unterstützen dabei, Brände frühzeitig zu erkennen. Sie können kein Feuer löschen, noch die Entstehung eines Brandes verhindern. Dieser Vertrag und die damit verbundenen Leistungen sind nicht geeignet, Versicherungen zu ersetzen.
13.9 6.4 Rauchwarnmelder werden standardmäßig mittels 2 Schrauben ggf. mit Dübel an der Decke bzw. Dachschräge befestigt. Der Kunde Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtetverpflichtet uns auf mögliche Gefahren beim Anschrauben z.B. Versorgungsleitungen, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr Dampfbremse, Dämmung hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für dabei entstehende Schäden.
6.4.1 Als Alternativlösung können Rauchwarnmelder mittels zugelassenem Klebepad angebracht werden. Die Kosten hierfür werden zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die durch das Ablösen des Klebapads entstehen.
6.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sachschäden die infolge eines Feuerwehreinsatzes anfallen.
6.6 Sollte es zu treffenFehlauslösungen des Rauchwarnmelders kommen, haftet der Auftragnehmer nicht für ggf. anfallende Kosten infolge eines Feuerwehr- / Polizeieinsatzes.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb) for Sale and Maintenance of Smoke Detectors
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Der Lieferant haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.6.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 10.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsver- sorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
10.3. Der Lieferant wird auf Wunsch des Kunden unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
10.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsge- hilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, es sei dennsoweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdes Körpers oder der Gesundheit, dass oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet istVertrages überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKardinalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar10.5. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSchaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden.
13.5 10.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Liefervertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:13.1. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für den mit der Verwendung der Hardware und der Software Module beim Auftraggeber bezweckten Erfolg.
a. 13.2. Die Nutzung der Produkte und Leistungen des Auftragnehmers erfolgt auf eigene Ge- fahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insbesondere darüber informiert und be- stätigt hiermit, dass die gelieferte Hardware und die bereitgestellten Software Module lediglich Hilfsmittel zur Unterstützung von Pflegekräften darstellen und ihre Nutzung keinesfalls die Konsultation eines Arztes, Unterstützung durch Pflegepersonal, sowie medizinische Diagnosen, Behandlungen bzw. generell fachkundige Aufsicht und Be- treuung welcher Art auch immer ersetzt. Aus den vom Auftragnehmer erbrachten Leis- tungen kann insbesondere kein Rückschluss auf den Gesundheitszustand einer Person geschlossen werden.
13.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei den mittels 3D-basierten Verfahrens erstellten Bewegungsdaten eine 100%ige Genauigkeit bzw. Treffsicherheit technisch nicht gewährleistet werden kann. Der Auftragnehmer haftet somit nur dafür, dass das von ihm eingesetzte Verfahren dem Stand der Technik entspricht.
13.4. Der Auftragnehmer haftet für Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie für leichte Fahrlässigkeit ist unbeschränktausgeschlossen. Die Beweislast trifft den Auftraggeber. Eine Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 13.5. Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Pkt. 7.4. regelmäßig, mindestens jedoch ein- mal täglich, zu überprüfen, ob er Benachrichtigungen vom Auftragnehmer hinsichtlich Funktionsstörungen/ Ausfällen von Sensoren vom Auftraggeber erhalten hat. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so trifft den Auftragnehmer für Scha- densfälle, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachgekom- men ist, keine Haftung.
13.6. Der Auftragnehmer sorgt auf seinen Systemen für einen angemessenen Virenschutz. Sollten dem Auftragnehmer Kosten für die Problembearbeitung, Analyse und Behe- bung, die durch Viren auf den Systemen des Auftraggebers hervorgerufen werden, ent- stehen, so werden diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
13.7. Der Auftragnehmer setzt angemessene Maßnahmen, die den Verlust von Daten des Auftraggebers verhindern, etwa durch Schutz vor nicht autorisierten Zugriffen (sowohl physisch als auch elektronisch). Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn er seiner Pflicht zur Datensicherung nicht nachgekommen ist.
13.8. Für Störungen der Internetverbindung des Auftragnehmers ist dieser nicht verantwort- lich, wenn die Störungen auf Versäumnisse seines Access-Providers zurückzuführen sind. Letzterer ist nicht als Gehilfe des Auftragnehmers anzusehen.
13.9. In jedem Fall ist die Haftung von net services der Höhe nach auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztEUR 10.000 beschränkt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 9.1 Die Haftung bei Vorsatz Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränktwegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
b. Bei grober 9.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist haftet die Haftung von net services auf den vor hersehbarenKrankenkasse nur, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istund auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. In diesen Fällen Die Krankenkasse haftet net services in Höhe des jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensvorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist 9.4 Leistungsverzögerungen hat die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung Krankenkasse nicht zu vertreten hatbei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
13.4 9.5 Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
9.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.7 Im Falle eines Datenverlustes hat sich haftet die Krankenkasse nur, wenn der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfNutzer den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist. unterbliebenen Sicherung seiner Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten anrechnen zu lassen. Bei des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztder Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.5 9.8 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- nach dem Produkthaftungsgesetz und Verrichtungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von net servicesdiesen Haftungsregelungen unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen 9.9 44a TKG (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.
9.10 Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossender Krankenkasse besteht nicht.
13.7 Bei Verletzung 9.11 Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungender Krankenkasse anwendbar.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Nutzungsbedingungen Zur Nutzung Der Elektronischen Patientenakte (Epa)
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 10.1 Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenAgentur haftet nicht für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtes handelt sich um Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, dass die Erreichung für die Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensvon wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, 10.2 In diesem Fall ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)vertragstypischen Schäden.
13.3 Der Kunde 10.3 Bei Verlust von Daten haftet die Agentur nur für denjenigen Aufwand, der bei von ihm zu vertretenden Verletzungen ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbarDaten erforderlich gewesen wäre. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ist.
10.4 Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit der in der Werbung enthaltenen Sachaus- sagen über die Produkte, die Leistungen oder das Unternehmen des Kunden. Werden dem Kunden die für die Werbemaßnahmen vorgesehenen Vorlagen zur Freigabe oder Genehmigung vorgelegt, übernimmt der Kunde nachweist, dass er mit der Freigabe bzw. mit Erteilung der Genehmigung die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatVerantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat 10.5 Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztAgentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn.
13.5 10.6 Die vorstehenden Bestimmungen o.g. Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services daraufVerletzung des Lebens, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse des Körpers oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)der Gesundheit, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nichtbei Arglist, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzwdas Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie Garantie- versprechen, soweit bzgl. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenletzterem nichts anderes geregelt ist.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Der Lieferant haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverlet- zung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktungenauer o- der verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.6.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 10.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unre- gelmäßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzan- schlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu ma- chen.
10.3. Der Lieferant wird auf Wunsch des Kunden unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zu- mutbarer Weise aufgeklärt werden können.
10.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verur- sachte Schäden ausgeschlossen, es sei dennsoweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdes Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten, dass d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet istVertrags überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmä- ßig vertrauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKardinalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar10.5. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSchaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverlet- zung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Um- stände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
13.5 10.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes Produkthaftungsgesetzes bleiben unbe- rührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die 12.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber dem Kunden nicht. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den vor hersehbarennach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auf bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, sowie unserer Erfüllungsgehilfen, wie beispielsweise Arbeitnehmer, sonstige Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Wolftank Deutschland GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Tel.: +49 7303 / ▇▇ ▇▇ ▇▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Amtsgericht Memmingen · HRB 16266 Bankverbindung: Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG
12.2 Ebenso ist bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
c. 12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.
12.4 Die Haftung in den vorstehenden Absätzen dieses Paragraphen und sonstigen Regelungen dieses Dokuments genannten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregelung gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Sie gelten ebenfalls nicht bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer von net services uns übernommenen Beschaffenheitsgarantie, bei einfach fahrlässiger Verletzung ist ivon uns zu vertretendem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung oder wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist.
12.5 Im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter sind weitergehende Schadensersatzansprüche gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen uns gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben12.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen BestimmungenVertreter sowie unserer Erfüllungsgehilfen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgtHaftungsansprüche gegen Biotec Klute sind ausgeschlossen mit folgenden Ausnahmen:
a. Die Haftung 9.1 Biotec Klute haftet bei Vorsatz von ihr zu vertretender Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzli- chen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen. Bei grober Fahrlässigkeit grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner einfachen Erfüllungsgehilfen gegenüber einem Unternehmer ist die Haftung von net services Biotec Klute auf den vor hersehbarenver- tragstypischen, typischerweise entstehenden vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c. 9.2 Beruht der Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung von Bio- tec Klute auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung Biotec Klute ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istnicht ausgeschlossen bzw. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten sie einen Mangel arglistig ver- schwiegen oder eine Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantie übernommen hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten 9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung 9.5 Ansprüche auf Schadenersatz aus Verzug, Unmöglichkeit der Bekämpfung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahr- lässiges Handeln der Verwenderin oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Der Anspruch auf kostenfreie Nachbehandlung erlischt, sofern der Auftraggeber eine Ursache für den erneuten Befall gesetzt hat. Dies ist insbesondere der Fall bei Nichtbeachtung der erforderlichen Sauberhaltung behandel- ter Räume, Entfernen, Verändern oder Beschädigen des Bekämpfungsmaterials, Unterlassen der Beseitigung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten Befallrisiken nach Hinweis durch die gesetzlichen BestimmungenVerwenderin (z.B. offene Zulauflöcher in Boden oder Wänden).
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Service Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei 11.1 Der Sachverständige haftet nur für Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen 11.2 Der Sachverständige haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungenfür Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindeinem mangelhaften Gutachten beruhen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellenSchäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)für ▇▇▇▇▇▇▇, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehender Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, haftet net servicessowie für Schäden, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen§939 BGB bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung 11.3 Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Sachverständigen entsprechend von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungender Haftung frei.
13.8 I11.4 Sofern nicht im Übrigen ist eine Haftung konkreten Schadensfall die gesetzliche Gewährleistungsfrist kürzer ist, haftet der Sachverständige auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde (also auch für außervertragliche Ansprüche und wegen Mängelfolgeschäden) - nur auf die Dauer von net services ausgeschlossen3 Jahren, beginnend mit der Übergabe des Gutachtens oder - sofern die Tätigkeit des Sachverständigen ohne Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beendet wird - mit der Beendigung der Tätigkeit des Sachverständigen.
13.9 11.5 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtetSachverständige haftet nicht für Leistungen auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschungen, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung für Anregungen und –abwehr zu treffenfür überschlägige Ermittlungen und überschlägige Schätzungen.
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Sources: Gutachtenvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 8.1. Allgemeine Haftungsbeschränkung: Für Schäden des Kunden haftet PRISM Events nur soweit, als ihr Vorsatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellenLast fällt. Dies gilt nichtfür alle Schadenersatzansprüche, wenn gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Kunde nachweistLeistung, dass er Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die schadensursächliche Pflichtverletzung durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mängelschäden, gegen welche die zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten. Haftet PRISM Events nach Vorstehendem, darf die Verpflichtung zum Schadenersatz den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht zu vertreten hat.
13.4 Iübersteigen, den PRISM Events bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der ihr dann bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist gleichen Umfang für die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffenPRISM Events. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse PRISM Events selber oder Stö- rungen durch net services bzwderen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. ihre PRISM Events haftet nicht für grobes Verschulden Ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren persönliche Haftung für ihr eigenes, grobes Verschulden hiervon nicht berührt wird.
8.2. Vermittelt PRISM Events ausdrücklich im fremden Namen, so haftet PRISM Events nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung nicht für die Leistungserbringung selbst.
8.3. PRISM Events haftet nicht für Leistungsstörungen oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenDies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzleistungen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 8.1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Gewährleistung für die sach- und fachgerechte sowie termingemäße Ausführung der beauftragen Leistungen, insbesondere dafür, dass diese Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften haben und den einschlägigen ÖNORMEN, subsidiär den technischen DIN oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich sonstigen technischen Vorschriften (z.B. ÖVE), jedenfalls dem letzten Stand der Technik entsprechen. Er haftet stets in jenem Umfang und so lange, wie folgt:
a. der Auftraggeber gegenüber seinem Bauherrn haftet. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktwährend der Gewährleistungsfrist gerügten Mängel können noch innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden. Sollte der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, haftet er für alle daraus entstehenden Nachteile einschließlich Folgeschäden.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung 8.2. Der Auftragnehmer haftet auch für das Verschulden seiner Lieferanten bzw. der Hersteller der von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztihm verwendeten Produkte wie für eigenes Verschulden.
c. 8.3. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist Gewährleistungsfrist beginnt mit der endgültigen Übernahme des Gesamtbauvorhabens durch den Bauherrn.
8.4. Der Auftragnehmer hat sämtliche Kosten zu ersetzen, die für die Feststellung und im Übrigen ausgeschlossenZuge der Behebung eines Mangels anfallen (z.B. Leistungen anderer Auftragnehmer und von Sachverständigen, es sei dennPlanungsänderungen, net services verletzt eine so we sentliche PflichtSanierung von Bauteilen, dass zusätzliche Überwachungstätigkeit durch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istörtliche Projekt-/Bauleitung bzw. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensBauaufsicht oder den Prüfingenieur).
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt8.5. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ist die Haftung gemäß ZiffVerbesserung des Mangels bzw. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf durch den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztAuftragnehmer zuzulassen und kann sofort auch Wandlung oder Preisminderung begehren.
8.6. Übersteigen Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, sofort, ohne die EntschädigungenVerbesserung durch den Auftragnehmer zuzulassen, die meh- reren Geschädigten Mängel- und Schadensbehebung auch selbst oder durch Dritte ohne Einholung von Konkurrenzangeboten auf Grund desselben Ereignisses Kosten des Auftragnehmers durchzuführen oder durchführen zu leisten sindlassen.
8.7. Wird vom Auftraggeber die Behebung von Mängeln und Schäden durch den Auftragnehmer verlangt, sind sie vom Auftragnehmer bei Gefahr in Verzug sofort, sonst innerhalb angemessener Frist kostenlos zu beheben. Das Zurückbehaltungsrecht besteht im gesetzlichen Umfang.
8.8. Der Auftragnehmer hat rechtzeilig vor der Mängelbehebung dem Auftraggeber einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten. Eine Genehmigung des Auftraggebers befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner alleinigen Haftung für die HöchstgrenzeVerbesserungsarbeiten.
8.9. Wird der Auftraggeber wegen Mängel und Schäden von seinem Bauherrn oder Dritten in Anspruch genommen, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürztist er berechtigt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht sich vollständig beim Auftragnehmer, auch bei vergleichsweiser Bereinigung, zu regressieren. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu hatten (§ 44 a Telekommunikationsgesetzeinschließlich sämtlicher Prozesskosten).
13.3 8.10. Der Kunde Auftragnehmer haftet bei für von ihm zu vertretenden Verletzungen selbst oder durch seine Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich entgangener Gewinn) des Auftraggebers, des Bauherrn oder sonstiger Dritter. Weiters haftet der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbarAuftragnehmer für alle Nachteile, die durch vom Auftragnehmer eingesetzte Geräte oder Materialien entstehen. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellenDie Haftungsgrenzen gemäß ÖNÖRM B 2110 Punkt 12.3.1. Dies gilt gelten nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes 8.11. Der Auftragnehmer hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen eine ausreichende Betriebshaftpflicht- versicherung abzuschließen oder diese aufrecht zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist halten und die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztPolizze unverzüglich nach entsprechender Aufforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Subcontractor Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 18.1. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktder Gesundheit haftet SWOM unbegrenzt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 18.2. Für Vermögensschäden, die Haftung von net services SWOM, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf den vor hersehbarenVorsatz beruhen, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung haftet SWOM nur bis zu einem Betrag von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass 12.500-Euro je Endnutzer. Besteht die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtSchadensersatzpflicht wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern, ist die Haftung gemäß Ziffauf insgesamt 30 Mio. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens Euro begrenzt. unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von höchstens 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – Euro begrenzt. Übersteigen Übersteigt die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sinddie Höchstgrenze nach Satz 2, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des SWOMs herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.
13.3 Der Kunde 18.3. Für Vermögensschäden, die SWOM, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und die nicht vom Anwendungsbereich des Absatzes 2 erfasst sind, haftet SWOM unbegrenzt.
18.4. Für sonstige Schäden, z. B. Sachschäden, die nicht vom Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 erfasst sind, haftet SWOM nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“), wobei die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
18.5. Als vertragstypisch vorhersehbarer Schaden im Sinne des Absatzes 4 gilt höchstens ein Betrag von ihm zu vertretenden Verletzungen 12.500,- Euro je Schadensfall.
18.6. SWOM haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen SWOM-Leistungen unterbleiben.
18.7. ▇▇▇▇ haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Informationen Dritter und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst Informationssender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
18.8. In Bezug auf die von SWOM entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- und unmittelbarHardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen1 BGB ausgeschlossen.
18.9. Dies gilt Für den Verlust von Daten haftet SWOM über die vorstehenden Regelungen hinaus nicht, wenn der Kunde nachweistseine Pflicht, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht Daten zur Schadensminderung und zur Datensicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu vertreten sichern, schuldhaft verletzt hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich 18.10. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei gesetzlichen Vertreter von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSWOM, der SWOM- Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
13.5 18.11. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesRegelungen unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen18.12. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung Schadensabwehr und –abwehr -minderung zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 7.1 Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Gästehaus ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und aus Garantie ist unbeschränktVertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung von net services auf den vor hersehbarenwegen Mängeln, typischerweise entstehenden Schaden begrenztVerzugs oder Unmöglichkeit.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen7.3 Soweit dem ▇▇▇▇ ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services dies wurde individuell schriftlich in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenseinem Verwahrungsvertrag vereinbart.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Gästehaus ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)übergeben.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen 7.5 Die Verjährung der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf Ansprüche des Gastes erfolgt nach den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 7.1 Die HAM GH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die HAM GH oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
a. 7.2 Darüber hinaus besteht eine Haftung der HAM GH nur, sofern eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Die Haftung ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden je Schadensereignis und
a) für Verluste und Beschädigungen von Reisegepäck und Gütern, unter Einschluss von lebenden Tieren und Luftpost durch die Vorschriften des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen),
b) für sonstige Schäden auf den Betrag, der dem durchschnittlichen Auftragswert eines Kalendermonats entspricht,
c) für Schäden bei Vorsatz Luftfahrzeugen
i) bis 50t MTOM auf 250.000,00€,
ii) von 50t – 100t MTOM auf 500.000,00€,
iii) über 100t MTOM auf 1.000.000,00€ begrenzt, oder
d) für den Fall des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, auf deren Höchstsumme beschränkt, sofern und aus Garantie ist unbeschränktsoweit die Versicherung Ersatz leistet. Werden durch ein Schadensereignis mehrere Personen geschädigt, gelten diese im Hinblick auf die Leistung durch die Versicherung als Gesamtgläubiger.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 7.3 Im Übrigen ist eine die Haftung von net services ausgeschlossen. Vor allem übernimmt die HAM GH keine Haftung für Folgeschäden. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches, insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen vertraglicher Nebenpflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet7.4 Die vorstehenden Haftungsausschüsse gelten nicht, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffensofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der HAM GH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HAM GH beruhen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet 8.1 Die Ansprüche des Verbrauchers gegen den Anbieter auf Haftung und Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgtrichten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Soweit es Geschäfte mit Unternehmern betrifft, gilt Folgendes:
a. Die Haftung 8.2.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. 8.2.2 Bei grober leichter Fahrlässigkeit ist haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Haftung von net services auf ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder die für den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet Vertragszweck relevant ist. In diesen Fällen haftet net services der Anbieter lediglich in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, 8.2.3 Die Höhe der Haftung des Anbieters gegenüber Unternehmern beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit zudem auf das jeweils für den betreffenden Vertrag geschuldete Entgelt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
8.2.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenUnternehmern für alle übrigen Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindinsbesondere Folgeschäden, die Höchstgrenzemittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei 8.2.5 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und oder Gesundheit, sowie bei Ansprüchen aus einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenProdukthaftungsgesetz.
13.8 Im Übrigen ist eine 8.2.6 Soweit die Haftung von net services ausgeschlossendes Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13.9 8.3 Der Kunde ist Anbieter haftet nicht für Leistungsunterbrechungen aufgrund von höherer Gewalt, wie insbesondere Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terroranschlägen, Streiks oder behördlichen Eingriffen, sowie für Leistungsunterbrechungen aufgrund von Stromausfall. Das Recht des Kunden, im Übrigen verpflichtetFall einer unzumutbar langen, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr die zulässigen Ausfallzeiten gemäß Punkt dieser Geschäftsbedingungen überschreitenden Leistungsunterbrechung diesen Vertrag außerordentlich zu treffenkündigen, bleibt unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die 9.1 Für durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers dem Besteller entstandene Sach- und Sachfolgeschäden ist die Ersatzpflicht des Lieferers auf die Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung des Lieferers begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung bei Vorsatz der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und aus Garantie Erfüllungsgehilfen des Lieferers. Der Lieferer ist unbeschränktbereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in die Haftpflichtversicherungspolice zu gewähren. Diese Haftungsbegrenzung tritt allerdings nur dann ein, wenn die abgeschlossene Deckungssumme der Versicherung im Rahmen der Vorhersehbarkeit solcher Sach- und Sach- folgeschäden liegt. Soweit die Versicherung nicht eintritt, ohne dass die Deckungssumme überschritten ist, übernimmt der Lieferer die subsidiäre Haftung gegenüber dem Besteller, jedoch nur in dem in nachfolgender Ziffer 9.2 beschriebenen Umfang.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen 9.2 Darüber hinausgehende Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtnicht für unabdingbare Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn in Fällen des Vorsatzes oder der Kunde nachweistgroben Fahrlässigkeit, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der Lieferer allerdings nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wiede-rum Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer ggfder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassenEine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den Regelungen der Ziff. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt9 nicht verbunden.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services9.3 Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gem. Ziff. 8.7.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die (1) Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istübernommen. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Eine verschuldensunabhängige Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei Schadensersatz für anfängliche Mängel der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services überlassenen Mietsache ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben(2) Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, Körper die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und Gesundheit / oder eingebrachten Einrichtungen und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungentechnischen Ausstattungen entstehen.
13.8 I(3) Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossenZusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gegenstände, der Zufahrtswege und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.
13.9 (4) Der Kunde ist im Übrigen verpflichtetMieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung welche beim Vermieter bis Werktage vor Veranstaltungstermin vorzulegen ist. Kommt der Mieter dieser Nachweispflicht nicht nach, entspricht dies einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung.
(5) Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Vermieter und –abwehr zu treffenfür den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vermieter und dessen Bedienstete oder Beauftragte. Der Vermieter nimmt den Verzicht an.
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Sources: Raumnutzungsvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 20.1 Der AN haftet nicht für Ansprüche des AG auf Schadens- oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich Auf- wendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
20.2 Der AN übernimmt insbesondere keine Haftung ⮚ für Schäden aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen und/oder ähnlichen Versorgungsleitun- gen sowie Angaben zur Gebäudestatik ⮚ für Fehlfunktionen von Soft- und Hardwarekomponenten von Drittanbietern ⮚ bei Stromausfällen ⮚ Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber ⮚ Störungen beim jeweiligen Leitungsanbieter ⮚ Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen, ⮚ für Schäden oder Nachteile auf Grund mangelnder Einhaltung der Sicherheitsstandards für die IT-Infrastruktur, insbesondere der Server- und Netzwerksicherheit sowie die Aktualisierung ein- zelner Netzwerkelemente, für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt gem. Ziff. 19.3 beru- hen und für alle sonstigen Ereignisse, die bei objektiver Betrach- tung nicht dem Risikobereich des AN zuzuordnen sind.
20.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gem. Ziff. 20.1 und 20.2. gel- ten nicht für die Haftung des AN, seiner Vertreter und seiner Erfül- lungsgehilfen ⮚ für Schäden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ⮚ für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, ⮚ im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder Leis- tungszeitpunkt vereinbart ist, ⮚ bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Be- schaffungsrisikos, ⮚ bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen wie folgt:dem Produkthaftungsgesetz, ⮚ wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten).
a. 20.4 Die Haftung bei für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je- doch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktoder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaf- tet wird.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. 20.5 Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so AN für Datenverlust wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztWieder- herstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensi- cherung angefallen wäre, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.5 20.6 Die vorstehenden Bestimmungen Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen und nichtleitende Angestellte des AN ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen einer Verletzung
20.7 des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und Verrichtungsgehilfen von net servicesnichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN.
13.6 Bei 20.8 Eine Umkehr der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber Beweislast ist mit den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenvorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 20.1 Der AN haftet nicht für Ansprüche des AG auf Schadens- oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und Verletzung von Pflichten aus Garantie ist unbeschränktdem Vertragsverhältnis.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 20.2 Der vorstehenden Haftungsausschluss gem. Ziff. 20.1 gilt nicht für die Haftung von net services auf den vor hersehbarendes AN, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen • für Schäden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, • für Schäden aus einer Verletzung ist des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, • im Übrigen ausgeschlossenFalle des Verzuges, es sei dennsoweit ein fixer Liefer- und/oder Leistungszeitpunkt vereinbart ist, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht• bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos, dass • bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen wie dem Produkthaftungsgesetz, • wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Vertrags überhaupt erst ermöglicht und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber deren Einhaltung der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf (§ 44 a Telekommunikationsgesetzwesentlicher Vertragspflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen 20.3 Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatGesundheit gehaftet wird.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die 20.4 Die Haftung des AN für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztbeschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.5 20.5 Die vorstehenden Bestimmungen Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen und nichtleitende Angestellte des AN ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und Verrichtungsgehilfen von net servicesnichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN.
13.6 Bei 20.6 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Nutzung Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN.
20.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
20.8 Der AN haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem Verantwortungsbereich des AG, insbesondere nicht: • für Schäden aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen und/oder ähnlichen Versorgungsleitungen sowie Angaben zur Gebäudestatik • für Fehlfunktionen von Netzen Soft- und Hardwarekomponenten von Drittanbietern • bei Stromausfällen • Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Anbieter beschränkt sich Betreiber • Störungen beim jeweiligen Leitungsanbieter • Störungen, die Leistungs- pflicht von net services daraufim Risikobereich anderer Netzanbieter liegen, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse • für Schäden oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen Nachteile auf Grund mangelnder Einhaltung der Sicherheitsstandards für die IT- Infrastruktur, insbesondere der Server- und Netzwerksicherheit sowie die Aktualisierung einzelner Netzwerkelemente, • für Leistungseinschränkungen oder Abbruch eines Telefongesprächs)Leistungsausfälle, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehenhöherer Gewalt gem. Ziff. 19.3 beruhen und für alle sonstigen Ereignisse, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden die bei objektiver Betrachtung nicht dem Risikobereich des AN zuzuordnen sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1 Sofern und inwieweit in diesen Bedingungen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei durch Einzelvertrag nicht anderweitig geregelt, sind gegen avado und ihre Mitarbeiter gerichtete Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, sofern nicht vorwerfbares Verschulden (Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktoder grobe Fahrlässigkeit) vorliegt.
b. 10.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist Verletzung des Körpers, des Lebens und der Verletzung der Gesundheit gilt die Haftung Haftungsbeschränkung nicht. Hier finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
▇▇.▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ nach sind etwaige Schadenersatzansprüche von net services Kunden auf den vor hersehbarenjeweiligen Zeitwert der Sache, typischerweise entstehenden Schaden maximal jedoch auf 10.000,00 EUR begrenzt.
c. 10.4 Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenMitarbeitern, es sei dennErfüllungsgehilfen, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensVertretern und Organe von avado.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt10.5 Darüber hinausgehende Haftungsansprüche für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen insbesondere aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
13.7 10.6 Bei Verletzung von LebenDatenverlust haftet avado nur für denjenigen Aufwand, Körper und Gesundheit und der bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten ordnungsgemäßer Datensicherung für die gesetzlichen BestimmungenWiederherstellung der Daten erforderlich ist.
13.8 Im Übrigen ist 10.7 Sofern dem Kunden eine Software testweise überlassen worden ist, schließt avado jegliche Haftung von net services ausgeschlossenfür Folgen bzw. Schäden, insbesondere Folgeschäden und aus entgangenem Gewinn, welche aus der Nutzung der Software resultieren, grundsätzlich aus.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet10.8 avado behält sich bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen das Recht vor, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr den Einwand des Mitverschuldens geltend zu treffenmachen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 6.1. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Ebenso ist unsere Haftung für schlicht grobe Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Von diesen Haftungsausschlüssen sind insbesondere Schadenersatzansprüche und Regressansprüche des Kunden, Ersatz- ansprüche aus Mangelfolgeschäden, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktVerzug umfasst.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 6.2. Jede Art von Ersatzansprüchen ist die Haftung von net services der Höhe nach auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden jeweiligen Fakturenwert der von dem Mangel betroffenen Ware begrenzt.
c. . Davon unabhängig ist jede Art von Ersatzansprüchen ist der Höhe nach mit der Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istunzulässig. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztGeschädigten. Übersteigen die EntschädigungenAllfällige Schutzwirkung dieses Vertrages zu Gunsten Dritter wird mit dem Kunden ausdrücklich aus- geschlossen.
6.3. Beabsichtigt der Kunde, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses uns aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu leisten sind, die Höchstgrenzenehmen, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzthat er seine Ansprüche unter konkreter Spezifikation des Sachverhaltes, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, bei gerichtlicher In- anspruchnahme unverzüglich, uns bekannt zu geben. Unterlässt er diese fristgerechte Verständigung, verliert er uns gegenüber seinen Regressanspruch.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen 6.4. Anwendung, Verwendung und Bearbeitung sowie Einsatz der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst gelieferten Ware erfolgen außerhalb unserer Kontroll- möglichkeiten und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Iliegen ausschließlich im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllenVerantwortungsbereich des Kunden. Eine weitergehende diesbezügliche Gewähr- leistung oder Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung 6.5. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von Leben, Körper sechs Monaten ab Kenntnis von ▇▇▇▇▇▇▇ und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenSchädiger. Schaden- ersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen6.6. Treten wir aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden vom Vertrag zurück, können wir ohne weiteren Nachweis 10 % der Auftragssumme als pauschalierten, verschuldensunabhängigen und nicht dem richterlichen Mäßi- gungsrecht unterliegendem Schadenersatz verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 18.1 Für Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrober Fahrlässigkeit.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 18.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztbeschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen18.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, es sei denndie wir zur Bearbeitung übernommen haben.Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenswenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt18.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen.10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein.
18.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, ist Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
18.6 Über § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, welche zB Hersteller direkt zusagen.
18.7 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B.Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens insoweit auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenNachteile , die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, dem Kunden durch die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (§ 44 a Telekommunikationsgesetzz.B.höhere Versicherungsprämie).
13.3 18.8 Der Kunde haftet Gewährleistungsbehelf der Wandlung ist gegenüber unternehmerischen Kunden dergestalt beschränkt, als eine Entfernung der Einbauten nur bei von ihm Zumutbarkeit für den AN zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten erfolgen hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 13.1. Ergibt sich nichts anderes aus dieser AGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:den nachfolgenden Bestimmungen, haftet die ANDAV als Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
a. 13.2. Hinsichtlich der Haftung der ANDAV auf Schadensersatz gelten unabhängig von den sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -Begrenzungen.
13.3. Die Haftung der ANDAV beschränkt sich grds. auf die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt und die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
13.4. Dabei übernimmt die ANDAV keine Haftung bezüglich der tatsächlichen Umsetzungsmöglich- keit des Vorhabens bzw. dessen wirtschaftliche Verwertbarkeit, soweit der erbrachte Leistungsge- genstand dem geschuldeten entspricht.
13.5. Die ANDAV haftet zudem auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrober Fahrlässigkeit.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 13.6. Zudem haftet die ANDAV für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Ver- letzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet, oder für Pflichtverletzungen, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber grds. vertrauen darf. Hierbei haftet die ANDAV jedoch nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Dabei wird der Schadensersatzanspruch in diesem Fall auf 10.000 € begrenzt und eine Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztfür evtl. entgangenen Gewinn beim Auftraggeber ausgeschlossen. Für alle anderen leicht fahrlässigen Verletzungen als die genannten haftet die ANDAV nicht.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen13.7. Eine weitergehende Haftung von net services der ANDAV für den Untergang gespeicherter Daten ist in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.
13.7 Bei 13.8. Die aufgeführten Haftungsbeschränken gelten jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Gesundheit, für einen Mangel nach Garantieübernahme hins. der Beschaffenheit des Leis- tungsgegenstandes und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenarglistig verschwiegenen Mängeln. Garantieübernahmen müssen hierbei ausdrücklich als solche in der Leistungsbeschreibung benannt worden sein.
13.8 Im Übrigen ist eine 13.9. Darüber hinaus übernimmt die ANDAV keinerlei Haftung, soweit dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich nicht übernommen.
13.10. Sollte die Haftung der ANDAV ausgeschlossen oder beschränkt sein, so gilt dies auch für die persönliche Haftung von net services ausgeschlossenArbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen13.11. Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers gegenüber der ANDAV beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Schadens. Ohne Be- rücksichtigung dieser Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach drei (3) Jahren ab dem Zeit- punkt der Abnahme.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz RigiPlus AG haftet gegenüber dem ▇▇▇▇ im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit für die ordnungsgemässe Buchung und Reservation der Leistungen, sowie bei der Erbringung von eigenen Leistungen, für deren gehörige Erfüllung. Ausgeschlossen ist eine Haftung der RigiPlus AG, wenn die Nichterfüllung bzw. nicht richtige Erfüllung auf eine oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz mehrere nachfolgenden Ursachen zurückzuführen sind: ● auf Versäumnisse und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbarendas Verhalten des Gastes; ● auf Versäumnisse und auf das Verhalten Dritter, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. welche nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind; ● auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche nicht vorhersehbar oder abwendbar sind. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung RigiPlus AG für leichte Fahrlässigkeit ist iausgeschlossen. Im Übrigen ausgeschlossenFalle von Vermittlungsgeschäften lehnt RigiPlus AG jede Haftung für Ansprüche des Gastes ab, es sei dennwelche die Leistung betreffen. Allfällige Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages sind ausschliesslich an den Vertragspartner zu richten. RigiPlus AG lehnt jede Haftung und Regulierung für Schäden und Beschädigungen, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtwelche auf höhere Gewalt oder auf das Verschulden des Gastes zurückzuführen sind, dass vollumfänglich ab. RigiPlus AG ist berechtigt den Betrieb des Reservationssystems jederzeit für Wartungsarbeiten und Updates einzustellen. RigiPlus AG haftet nicht für die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istFolgen eines Systemausfalls. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist Vorbehalten bleibt die Haftung gemäß Zifffür rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von Der Vertragspartner trägt die Produkthaftung gegenüber dem ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungenund ist verpflichtet, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenDer Vertragspartner verfügt über die für ihn notwendigen Versicherungsdeckungen mit einer angemessenen Versicherungssumme, welche die Risiken des Betriebs (auch Regressforderungen) abdeckt.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Direktreservationsvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1 Der Lieferant haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z.B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktungenauer oder verspäteter Ab- rechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.6.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 10.2 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmä- ßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (EXTRASpar-Strom Gewerbe) | Stand: 29.03.2022 Seite 3/5
10.3 Der Lieferant wird auf Wunsch des Kunden unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft ge- ben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise auf- geklärt werden können.
10.4 In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, es sei dennsoweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdes Körpers oder der Gesundheit, dass oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet istVer- trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertrauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKardinalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 10.5 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services daraufHaf- tung auf den Schaden, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)den die haftende Partei bei Abschluss des Ver- trages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat o- der unter Berücksichtigung der Umstände, die auf Übertragungswegen sie kannte oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außer- halb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens- , Körper- oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenGesundheitsschäden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen10.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Stromliefervertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 6.1. Ausserhalb von Mängelansprüchen haftet MuM aus jeglichem Rechtsgrund nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. grob fahrlässige Handlungen der gesetzlichen Ver- treter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von MuM verschuldet wurden oder in den Anwendungsbereich einer von MuM ausdrücklich (d.h. unter Verwendung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Die Haftung bei Vorsatz für Man- gelfolgeschäden aller Art werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Dies gilt sowohl für indirekte und aus Garantie ist unbeschränktdirekte Schäden wie auch für entgangenen Gewinn.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 6.2. Ein Mitverschulden, ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsausgleich (ein- schliesslich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder ein Unterlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Kunden sind diesem anzurechnen. Insbesondere haftet MuM nicht für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, wenn Sicherungsmassnahmen des Kunden unterlassen wurden. Im Übrigen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztWiederherstel- lungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Siche- rungskopien eingetreten wäre.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei 6.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen MuM verjährt innert 12 Monaten. Hinsichtlich des Beginns der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 6.4. Soweit die Haftung von MuM beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen.
6.5. Im Übrigen ist Falle von Schutzrechtsverletzungen darf MuM – unbeschadet sonstiger etwaiger Schadenersatz- ansprüche – nach eigener ▇▇▇▇ und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung
6.5.1. nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Inte- ressen des Kunden gewährleisten, dass eine Haftung von net services ausgeschlossenSchutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder
6.5.2. für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:gegen den VERKÄUFER richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
a. 10.2. Die Haftung bei Vorsatz und des VERKÄUFERS ist – gleich aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denndenn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des VERKÄUFERS, net services verletzt seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des VERKÄUFERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS. Die Haftung des VERKÄUFERS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
10.3. Für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den VERKÄUFER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS beruhen, haftet der VERKÄUFER nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.4. Sofern der VERKÄUFER zumindest fahrlässig eine so we sentliche wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, dass deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istvon besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtKardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauftypischerweise entstehenden Schaden, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)also auf solche Schäden, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehenmit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllenbeschränkt. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Iwesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im Übrigen vorgenannten Sinne ist eine Haftung von net services ausgeschlossensolche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Agb Für Den Online Shop
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 9.1 Die Haftung bei Vorsatz für Schäden aus Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten des Netzan- schlusses ist dem Grunde und aus Garantie ist unbeschränktder Höhe nach entsprechend § 18 NAV begrenzt. Der Anschlussnehmer wird sich nach Kräften bemühen eine Haftungsbeschränkung nach § 18 NAV mit allen Dritten, soweit der Anschlussnehmer mit diesen vertragliche Verein- barungen im Zusammenhang mit der Anschlussnutzung schließt, zu Gunsten des VNB sowie dritter Netzbetreiber im Sinne des § 18 Abs. 3 NAV zu vereinbaren.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist i9.2 Im Übrigen ausgeschlossenhaftet VNB nicht, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtes handelt sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, dass des Körpers und der Gesundheit, oder der Scha- den beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VNB. Die Haftung ist ebenso wenig bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten ausgeschlossen, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istbei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtWesentliche Ver- tragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der An- schlussnehmer vertrauen darf. Schließlich ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtnicht ausgeschlossen, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten und soweit VNB eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf9.3 Die Haftungsbeschränkung aus Ziff. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist 9.2 gilt entsprechend für die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztaus unerlaubter Handlung.
13.5 9.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.5 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird mit der Ausnahme der Regelung in Satz 2 insgesamt ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht bei Sachschäden nach § 2 Haftpflichtgesetz wird nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kaufleuten im Rahmen eines zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehörenden Vertrages ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
9.6 Die in den vorstehenden Bestimmungen Absätzen genannten Haftungsregelungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch in Be- zug auf gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes VNB.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Netzanschlussvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 5.1 Mainova haftet für Sach- und Vermögensschäden aus vorvertraglichen, ver- traglichen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung gesetzlichen Haftungsgründen bei Vorsatz und aus Garantie grober Fahr- lässigkeit. Daneben haftet Mainova auch für eine einfach fahrlässige Verlet- zung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet; jedoch ist unbeschränktbei ein- fach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren5.2 Mainova haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossendes Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensMainova hat weder vorsätzlich noch fahr- lässig gehandelt.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt5.3 Der Kunde kann bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzan- schlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegenüber dem/ den Netzbetreiber(n) oder dem Messstellenbetreiber im eigenen Namen geltend machen. Sofern der be- troffene Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber als Erfüllungsgehilfe der Mainova anzusehen ist, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungengelten für Schäden, die meh- reren Geschädigten der Kunde durch Unterbre- chungen oder Unregelmäßigkeiten in der Versorgung erleidet und die auf Grund desselben Ereignisses einer Störung eines Netzbetriebs beruhen, ergänzend und vorrangig zu leisten sindZif- fer 5.1 die Haftungsregelungen des § 18 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und § 5 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnet- zen (GasNZV) entsprechend. Der Kunde hat den Schaden Mainova unver- züglich mitzuteilen.
5.4 Mainova ist verpflichtet, den Kunden auf Verlangen über die Höchstgrenzemit der Schadensverursachung durch einen Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, so wird als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können (gilt nicht für Verträge exklu- sive Abwicklung der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzNetznutzung).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services 5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch der ge- setzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesder Mainova entsprechende Anwendung. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaf- tungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder vergleichbarer eine Gefähr- dungshaftung vorsehender Vorschriften bleibt unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Erdgaslieferbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1 Die Appart Laijola GmbH haftet nicht bei Diebstahl, Verlust, Sach- oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist Personenschäden, welcher Art auch immer, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist während des Aufenthaltes im Übrigen ausgeschlossenAppartementgebäude bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück/Gelände entstehen oder als Folge daraus resultieren, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenses handelt sich um grobe Fahrlässigkeit seitens der Appart Laijola GmbH oder (einer) ihrer Mitarbeiter.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die 10.2 Die Appart Laijola GmbH haftet nicht für technische Störungen oder für Ausfälle bei Leistungen Dritter.
10.3 Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c aufgrund von unerlaubten vorsätzlichen Handlungen beschränkt sich in allen Fällen auf maximal € 75.000,00 bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von Personenschäden pro ▇▇.▇▇▇ und Aufenthalt. Haftung bei Sachschäden beschränkt sich in allen Fällen auf maximal € – gegenüber 1.500,00 pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt.
10.4 Sie übernehmen zusammen mit dem Nutzer die Gesamthaftung für sämtlichen Verlust und/oder sämtliche Schäden am Mietobjekt und/oder anderem Eigentum der Gesamtheit Appart Laijola GmbH während Ihrer eigenen Nutzung und/oder der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenNutzung anderer, ungeachtet ob es eine Folge Ihres Handelns oder Ihrer Nachlässigkeit ist, oder durch Dritte verursacht wurde, die meh- reren Geschädigten sich mit Ihrer Zustimmung in dem Gebäude oder auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sinddem Gelände von Appart Laijola aufhalten.
10.5 Sie entbinden die Appart Laijola GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen bezüglich Schäden, die Höchstgrenzevon Dritten verursacht wurden, so wird der Schadenersatz als Folge eigenen Handelns oder eigener Nachlässigkeit (in Gänze oder teilweise), Handelns anderer Nutzer, Ihrer Mitreisenden oder Handelns Dritter, die sich mit Ihrer Zustimmung im Gebäude oder auf dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Grundstück von Appart Laijola aufhalten.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. 10.6 Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der unsachgemäßer Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services des Mietobjektes bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sindHinterlassen in unsachgemäßem Zustand, darunter fällt z. B. auch eine übermäßige Verschmutzung, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung Zur Begleichung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenKosten sind Sie unverzüglich verpflichtet.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 1 Die CBT und ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet, die an- gebotenen Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen Fachdisziplin zu erbringen. Die CBT-Qualitätsmaßstäbe können vom Kunden und / oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:einer Person seines Vertrauens eingesehen werden. Verpflich- tung der CBT
a. 2 Bei Qualitätsmängeln und erheblichen Mängeln bei der Leistungserfüllung aus dem Wohn- und Dienstleistungs- vertrag haftet die CBT dem Kunden im Rahmen der ge- setzlichen Bestimmungen. Haftung der CBT
3 Die CBT haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen in Höhe eines erbrachten Wertnachweises, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Haftungs- ausschluss
4 Für Personenschäden sind die Regelungen des Bürger- lichen Gesetzbuches (BGB) bindend. Personen- schäden
5 Die Haftung bei Vorsatz und für Höhere Gewalt wird ausgeschlossen. Rechte aus Garantie ist unbeschränkt.§ 326 BGB bleiben unberührt. Höhere Gewalt
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 6 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen gegenüber der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)CBT für Schäden, die auf Übertragungswegen er vorsätzlich oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehengrob fahrlässig verursacht hat. Er haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Haftung des Kunden
7 Dem Kunden wird empfohlen, haftet net services, falls eine Privathaftpflicht- und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehenHausratversicherung abzuschließen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzwVersiche- rungs- empfehlung 10. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.Vertragsende
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Wohnen in Der Hausgemeinschaft
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz (10.1.) Die OZL AG verpflichtet sich, die eingelagerten bzw. verwahr- ten Wertgegenstände des Kunden mit der gehörigen Sorgfalt zu be- handeln. Die OZL AG haftet nur für grob fahrlässig oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich vorsätzlich verursachte Schäden. Die OZL AG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aus- sperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störun- gen (wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktz.B. das EDV-System) zurückzuführen sind.
b. Bei grober Fahrlässigkeit (10.2.) Die OZL AG ist in keiner Weise für indirekte oder Folgeverlus- te wie beispielweise Zinsverluste, Wechselverluste, entgangene Ge- schäfte, entgangene Gewinne, Zahlungen von Zollabgaben, Steuern, Strafen oder anderer Zahlungen haftbar. Dazu zählen auch Verluste, die Haftung aus Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung(en) durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Die OZL AG haftet nicht für die Kosten der Wiederherstellung von net services Daten oder Informati- onen, die sich auf beschreibbaren Medien befinden oder für Verluste durch den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztMissbrauch solcher Medien oder der auf diesen Medien enthaltenen Informationen durch Unberechtigte.
c. Die Haftung von net services (10.3.) Dem Kunden obliegt es, die verwahrten Wertgegenstände sofort bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Übergabe auf Mängel zu überprüfen und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – allfällige Mängel unmittelbar vor Ort gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztOZL AG zu reklamieren. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist Andern- falls kann der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn keine Ansprüche gegenüber der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatOZL AG geltend machen.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 9.1 Die vertragliche Haftung von ITT ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktsoweit ITT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (z.B. Leistungsträger) verantwortlich ist.
b. Bei 9.2 Für alle gegen ITT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist beruhen, haftet ITT bei Sachschäden bis auf die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztHöhe des dreifachen Reisepreises. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist 9.3 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich ITT hierauf berufen.
9.4 ITT haftet nicht für Leistungsstörungen im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag Bereich von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenFremdleistungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindlediglich vermittelt oder ohne Vermittlung von ITT direkt gebucht und in Anspruch genommen werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche). Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte usw. sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die Höchstgrenzebei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtITT nur, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatITT ein Verschulden trifft.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Reisevertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von net services TMH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet TMH nur für den vor hersehbarenvertragstypischen, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenvorhersehbaren Schaden, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtes handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensKörpers oder der Gesundheit.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtb. Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
c. Die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes, PrHG, bleiben unberührt.
d. Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
e. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen des ChargePilot Web-Portals oder TMH Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen.
f. Die von TMH vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil (vgl. z.B. Ziffer III) mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. TMH haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder Mängel am Fahrzeug bestehen, die ein ordnungsgemässes Laden zumindest vorübergehend unmöglich machen. Die von TMH erworbenen Smart Charging Controller funktionieren nur im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software. Die vom Kunden erworbene Ladeinfrastruktur funktioniert nur bei Vorliegen weiterer – nicht von TMH beeinflussbarer – Voraussetzungen im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software.
g. TMH haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.
h. Bei einem von TMH verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens von TMH auf den Höchstbetrag von ▇▇denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 25.1 Die Haftung bei Vorsatz der VR Payment für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden aus Garantie ist unbeschränktder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für die Haftung der VR Payment im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen wie dem Produkthaftungsgesetz.
b. Bei grober 25.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die VR Payment nur bei der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Servicevereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die AKZEPTANZSTELLE regelmäßig vertraut und vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung von net services der VR Payment auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ziffer 26 bleibt da- von unberührt. Im Übrigen ist die Haftung der VR Payment für leichte Fahrlässigkeit, vorbehaltlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gemäß Ziffer 25.1, ausgeschlossen.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist 25.3 Der vertragstypische und vorhersehbare Schaden im Übrigen ausgeschlossenvorstehenden Sinn ist auf 10.000,- EUR je Schadensfall be- grenzt.
25.4 Die VR Payment haftet im Rahmen der vorstehend vereinbarten Haftungsbeschränkung für die ordnungsgemäße und vollständige Verarbeitung der übermittelten Daten ab Eingang verarbeitungsfähiger, korrekter Daten bei der VR Payment, nicht jedoch für die korrekte Dateneingabe und die Funktionstüchtigkeit von Erfassungsgeräten, Lei- tungswegen und Datenträgern.
25.5 Weitere individuell zwischen der VR Payment und der AKZEPTANZSTELLE vereinbarte Haftungsbeschränkungen bleiben unberührt.
25.6 Die AKZEPTANZSTELLE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
25.7 Die AKZEPTANZSTELLE hat sich eigenständig über den Inhalt der Regularien der Kartenorganisationen betreffend die Akzeptanz der jeweiligen Karten und die Nutzung ihrer Marken zu informieren, soweit diese Regularien der AKZEPTANZSTELLE zugänglich sind, und Mitteilungen der VR Payment über den Inhalt der Regularien zu befolgen. Darüber hinaus sind zahlreiche Pflichten, denen die AKZEPTANZSTELLE im Rahmen der Servicevereinbarung unter- liegt, zugleich Teil der Regularien. Bei Verstößen der AKZEPTANZSTELLE gegen die Regularien können die Karten- organisationen Vertragsstrafen gegen die VR Payment verhängen. Derartige Verstöße liegen z.B. vor bei einem Ver- stoß gegen die Pflicht zur Einholung der Zustimmung der VR Payment zur Einschaltung Dritter in die Durchführung der Servicevereinbarung durch die AKZEPTANZSTELLE und bei der Nichteinhaltung des PCI-Standards oder unter- bliebener PCI-Zertifizierung der AKZEPTANZSTELLE oder ihres Payment Service Providers. Von derartigen Vertrags- strafen hat die AKZEPTANZSTELLE die VR Payment freizustellen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtsie weist nach, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenssie an dem Verstoß kein Verschulden trifft.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Kartenakzeptanzbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und aus Garantie ist unbeschränktVertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung von net services auf den vor hersehbarenwegen Mängeln, typischerweise entstehenden Schaden begrenztVerzugs oder Unmöglichkeit.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen7.3 Soweit dem ▇▇▇▇ ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services dies wurde individuell schriftlich in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenseinem Verwahrungsvertrag vereinbart.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)übergeben.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen 7.5 Die Verjährung der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf Ansprüche des Gastes erfolgt nach den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Hotelaufnahmevertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Für Schäden, die durch FBS oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich die Anwendung von FBS verursacht wurden, insbesondere für Schäden wie folgt:
a. Die Haftung bei Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn, Verlust von Daten oder In- formationen oder Schäden auf Grund von Bedienungsfehlern oder Fehlern der zugrundelie- genden Hardware wird nicht gehaftet, soweit nicht Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober oder grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden vorlie- gen. iRFP haftet für einen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services bis höchstens zu einem Betrag in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensim Einzelvertrag vereinbarten Gesamtpreises.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens des iRFP der Höhe nach begrenzt auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber Schaden, der Gesamtheit nach der Geschädigten Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird deren Einhaltung der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen10.3. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossendes iRFP besteht nicht.
13.7 Bei Verletzung von Leben10.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Körper Vertreter und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenOrgane des iRFP.
13.8 I10.5. Die Vertragssoftware wird getestet übergeben. Sollten dennoch Programmfehler auftreten, verpflichtet sich iRFP im Übrigen ist eine Haftung Rahmen einer Garantiefrist von net services ausgeschlossenzwölf Monaten ab Lieferung zur Nachbesserung. Weitere gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. Wird innerhalb angemessener Frist ein schwerwiegender Programmfehler nicht beseitigt oder in für den Kunden zumutbarer Weise umgangen, kann der Nutzer Herabsetzung des Preises oder Er- satzvornahme auf Kosten des iRFP verlangen. Für bereits genutzte Lizenzzeit wird pro Mo- nat ein Betrag von 1% des Lizenzpreises einbehalten.
13.9 Der Kunde ist 10.6. Etwa im Übrigen verpflichtetLieferumfang enthaltene Infrastruktur- und Fahrzeugdaten geben nur Beispiele und Anwendungsmöglichkeiten wieder, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung entsprechende Übereinstimmungen sind zufällig und –abwehr zu treffener- lauben keine Rückschlüsse auf Planung und Betrieb.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 16.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
a. 16.2. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktbeschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsicht- lich des Schadens an einer Sache, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztwir zur Bearbeitung übernommen haben.
c. Die Haftung von net services 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenssonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt16.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Vertreter und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenErfüllungs- gehilfe aufgrund Schädigungen, die meh- reren Geschädigten diese dem Kunden ohne Bezug auf Grund desselben Ereignisses einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
16.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behand- lung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installa- tionsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autori- sierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Scha- den war. Ebenso besteht der Haftungsaus- schluss für Unterlassung notwendiger War- tungen.
16.7. Wenn und soweit der Kunde für Schä- den, für die wir haften, Versicherungsleis- tungen durch eine eigene oder zu leisten sindseinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflich- tet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem Kunden durch die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht Inanspruchnahme dieser Versiche- rung entstehen (§ 44 a TelekommunikationsgesetzzB höhere Versicherungs- prämie).
13.3 16.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulas- sungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichti- gung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde haftet bei von ihm als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprü- che abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hathalten.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung 8.1 Der Kommunikationsdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus Garantie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kommunikationsdesigner auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im üb- rigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhal- tung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist unbeschränkt(Kardinalpflicht).
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 8.2 Für Aufträge, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenNamen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Kommunikationsdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istden Kommunikationsdesigner trifft gerade bei der Auswahl Verschul- den. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist Kommunikationsdesigner tritt in diesen Fällen ausgeschlossenlediglich als Vermittler auf.
13.7 Bei Verletzung 8.3 Mit der Freigabe von LebenEntwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber über- nimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Körper Text und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenBild.
13.8 Im Übrigen ist eine 8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von net services ausgeschlossendes Kommunikationsdesigners.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr 8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kommunikationsdesigner geltend zu treffenmachen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
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Sources: Allgemeine Vertragsgrundlagen (Avg) Für Kommunikationsdesign
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 19.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktoder grober Fahrlässigkeit.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 19.2. Gegenüber dem Kunden ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztbeschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen19.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenswir zur Bearbeitung übernommen haben.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt19.4. Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
19.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Vertreter und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenErfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die meh- reren Geschädigten diese dem Kunden zufügen, ohne Bezug auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in einen Vertrag ihrerseits mit dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Kunden.
13.3 Der Kunde haftet bei 19.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von ihm zu vertretenden Verletzungen Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
19.7. Wenn und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist soweit der Kunde verpflichtetfür Schäden, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtfür die wir haften, wenn der Kunde nachweistVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunst en abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und unsere Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich insoweit auf die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)Nachteile, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung die Inanspruchnahme dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenVersicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 20.1 Der AN haftet nicht für Ansprüche des AG auf Schadens- oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung Auf- wendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und Verletzung von Pflichten aus Garantie ist unbeschränktdem Vertragsverhältnis.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 20.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gem. Ziff. 20.1. gelten nicht für die Haftung von net services auf den vor hersehbarendes AN, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ⮚ für Schäden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ⮚ für Schäden aus einer Verletzung ist des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, ⮚ im Übrigen ausgeschlossenFalle des Verzuges, es sei dennsoweit ein fixer Liefer- und/oder Leis- tungszeitpunkt vereinbart ist, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht⮚ bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Be- schaffungsrisikos, dass ⮚ bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen wie dem Produkthaftungsgesetz, ⮚ wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Vertrags überhaupt erst ermöglicht und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber deren Einhaltung der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf (§ 44 a Telekommunikationsgesetzwesentlicher Vertragspflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen 20.3 Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je- doch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatGesundheit gehaf- tet wird.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die 20.4 Die Haftung des AN für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztWieder- herstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensi- cherung angefallen wäre, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.5 20.5 Die vorstehenden Bestimmungen Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen und nichtleitende Angestellte des AN ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen einer Verletzung
20.6 des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und Verrichtungsgehilfen von net servicesnichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN.
13.6 Bei 20.7 Eine Umkehr der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber Beweislast ist mit den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenvorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 14.1 Die Haftung bei FHG haftet nur für Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrobe Fahrlässigkeit unter Ausschluss von Folgeschäden und mittelbaren Schäden.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 14.2 Ausgenommen von Ziffer 14.1 sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztaus einer fahr-lässigen Pflichtverletzung der FHG oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FHG resultieren.
c. 14.3 Die FHG haftet für sonstige Schäden nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FHG beruhen. Diese Haftung ist auf Schäden begrenzt, die typischerweise bei dieser Art von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensGeschäften entstehen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt14.4 Die FHG haftet nicht für die Zerstörung, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Beschädigung oder das Abhandenkommen von Ausstellungs-stücken und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Werbemitteln.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter 14.5 Die FHG übernimmt keine Haftung gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtdem Vertragspartner oder Dritten, wenn die Pflicht-verletzung eines Verschulden des Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht, unabhängig da-von, ob der Kunde nachweist, dass er Vertragspartner die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Vertragspartner ist insoweit verpflichtet, die FHG von Ansprüchen Dritter freizustellen.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich 14.6 Die FHG übernimmt keine Haftung für Schäden aus Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, aus Verstößen gegen die Flughafenbenutzungsord-nung oder Anweisungen oder Richtlinien der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztFHG.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch 14.7 Eine verschuldensunabhängige Haftung nach
14.8 Der Vertragspartner haftet bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen widerrechtlicher Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung gemäß Ziffer 13 für den der FHG entstandenen Schaden. Der Vertragspartner stellt diesbezüglich die FHG von net servicesAnsprüchen Dritter frei.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Im Hinblick auf Ausrüstung und sonstige vom Anbieter bezogene Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
10.2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung durch den Anbieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten. Der Anbieter haftet unbeschränkt für direkte Schäden, die durch oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktnach dem Produkt- haftungsgesetz bleibt unberührt.
b. Bei grober 10.3. Soweit eine Verpflichtung des Anbieters zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber dem Kunden besteht und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtberuht, ist die Haftung gemäß Ziffauf höchstens 12.500,00 Euro je Kunde begrenzt. 13.1 Buchstabe b Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens beruht dies nicht auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, so ist die Schadenersatz-pflicht unbeschadet der Gesamtheit Begrenzung in Satz 1 in der Geschädigten Summe auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – höchstens 30.000.000,00 Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)steht. Die Haftungs- begrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
13.3 Der Kunde 10.4. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist Anbieter nur im Umfang des eigenen Verschuldensbeitrags, nur soweit der Kunde verpflichtetseine Daten täglich gesichert hat und ist auf den Aufwand beschränkt, net services der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatAnlage des Nutzers wiederherzustellen.
13.4 I10.5. Der Anbieter ist im Falle eines Datenverlustes hat sich höherer Gewalt für die Dauer der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfLeistungsverhinderung von der Leistungspflicht befreit. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung Beruht ein Schaden auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf an Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehenist er durch Dritte verursacht, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre die nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden des Anbieters sind. net services kann ihre Verpflichtungen , ist der Anbieter für die Dauer von Leistungsverhinderungen von der Leistungspflicht befreit und haftet gegenüber dem Kunden durch Abtretung nur sofern und soweit dem Anbieter eigene Schadens-ersatzansprüche gegenüber Dritten zustehen. Der Anbieter kann zur Erfüllung dieser Schadenersatzansprüche erfüllenSchadensersatzpflicht die Ansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ist, vorbehaltlich einer Haftung nach Ziffer 8.1, ausgeschlossen.
13.7 Bei 10.6. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritten aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Lebender Mitwirkungspflichten des Kunden nach Ziffer 10.3 entstehen.
10.7. Für den Fall, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz dass der Anbieter die wichtigsten technischen Leistungsdaten der zu erbringenden Dienste nicht eingehalten hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungenfolgenden Entschädigungs- und Erstattungs- regelungen: Bei längerem Ausfall als in der Produktspezifikation festgelegt, erstattet der Anbieter dem Kunden die anteilige Monatsgebühr für die bestellten Produkte.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung Vertragspartner des Vertragszwecks gefährdet istHotels bzw. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von der ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier im vollen Umfange für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden.
2. Eine von der Gesamtheit Vereinbarung abweichende Nutzung der Geschädigten dem ▇▇▇▇ überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztdas vereinbarte Entgelt gemindert wird.
3. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die HöchstgrenzeWird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so wird kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden jedoch ist der Schadenersatz in Hotelier dem Verhältnis gekürztAuftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistung zu bemühen.
4. Das Hotel haftet gegenüber dem ▇▇▇▇ nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000.-EUR) Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der ▇▇▇▇ Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zum Betrag von 800.- EUR gehaftet. Die Gäste werden gebeten Wertgegenstände dem die Summe aller Schadenersatzansprüche Empfang zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Hinterlegung im Hotelsafe zu übergeben. Geld ist offen gegen ▇▇▇▇▇▇▇▇ zu hinterlegen.
13.3 5. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Kunde Veranstalter haftet bei für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten allen Ansprüchen Dritter gegen net services aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
6. Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
7. Der ▇▇▇▇ / Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellenbei evtl. Dies gilt nichtauftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, wenn um zu einer Behebung der Kunde nachweistStörung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Der ▇▇▇▇ / Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung seine Beanstandung unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der ▇▇▇▇ dieser Verpflichtung nicht zu vertreten hatnach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf8. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei Eine etwa notwendige Versicherung von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services daraufmitgebrachten Ausstellungsgegenständen, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services Seminar – bzw. ihre Erfüllungs- Tagungsgegenständen oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sindtechnischen Einrichtungen obliegt dem Auftraggeber. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenDas Hotel haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Hotel Accommodation Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 11.1 Heldele haftet unbeschränkt für Schäden aus dem Fehlen einer ausdrü- cklich garantierten Beschaffenheit oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung dem arglistigen Verschweigen von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenMängeln sowie für Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten Heldele vorsätzlich oder grob fahrlässig verur- sacht hat.
13.4 I11.2 Ebenso unbeschränkt haftet Heldele im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenoder Gesundheit.
13.8 11.3 Heldele haftet in den Fällen der Produkt- haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz.
11.4 Heldele haftet für die durch die Ver- letzung von sogenannten Kardinal- pflichten verursachten Schäden. Kardinalpflichten sind solche grundle- genden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsschluss des Kunden waren und auf deren Ein- haltung er vertrauen durfte. Hat Heldele Kardinalpflichten leicht fahrlässig ver- letzt, ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorherseh- baren Schadens.
11.5 Für Datenverlust beim Kunden haftet Heldele nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung ent- steht.
11.6 Im Übrigen ist eine jegliche Schadensersatz- haftung von Heldele, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch jegliche Haftung von net services ausgeschlossenHeldele in Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorher- gesehener Ereignisse, wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Lieferverzug des Herstellers.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Wartungsvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung vorvertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktoder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 17.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztHaf- tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allen- falls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, es sei denndie wir zur Bearbeitung über- nommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenswenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gericht- lich geltend zu machen.
17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b Vertreter und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenErfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die meh- reren Geschädigten diese dem Kunden – ohne Be- zug auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in einen Vertrag ihrerseits mit dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)Kunden – zufügen.
13.3 Der Kunde haftet bei 17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Über- beanspruchung, Nichtbefolgen von ihm zu vertretenden Verletzungen Bedienungs- und Installa- tionsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger War- tungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
17.7. Wenn und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist soweit der Kunde verpflichtetfür Schäden, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtfür die wir haften, wenn der Kunde nachweistVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (z.B. Haftpflichtversicherung, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)Nachteile, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung die Inan- spruchnahme dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenVersicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb)
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 12.1. Die ias haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Des Weiteren haftet die ias auch uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ias nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet die ias höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Unberührt bleibt eine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
a. Die 12.2. Soweit nach Absatz 1 eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in Betracht kommt, gehen die Parteien davon aus, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden einen Höchstbetrag von 250.000,00 € je Schadensereignis und von 500.000,00 € insgesamt und bei Vermögensschäden einen Höchstbetrag von insgesamt 250.000,00 € nicht überschreitet.
12.3. Soweit die Haftung der ias beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
12.4. Soweit durch die Tätigkeit von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der ias bei der Erfüllung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen Schadensersatzansprüche der Mitarbeiter des Auftraggebers oder Dritter in Betracht kommen, wird der Auftraggeber die ias von derartigen Ansprüchen freistellen, sofern und soweit insbesondere nach den der Ziffern 12.1 und 12.2 dieser AGB eine Haftung der ias nicht gegeben wäre.
12.5. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz können nur innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 12.6. Eine Umkehr der Beweislast ist die Haftung von net services auf mit den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztvorstehenden Regelungen nicht verbunden.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist 12.7. Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen - mit Ausnahme der gesetzlich definierten Aufgaben und Leistungen - dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als zugesicherte Eigenschaft im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung Sinne des Vertragszwecks gefährdet istBürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensGarantien werden von ias nicht gegeben.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Service Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 1.12.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.12.
a. Die Haftung bei Vorsatz und 1.12.2 Für Schäden aus Garantie ist der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, haftet der Anbieter unbeschränkt.
b. 1.12.3 Bei grober den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der ga- rantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist die auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nur im Umfang der Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztfür leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.12.4.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen1.12.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, es sei dennsofern eine Pflicht verletzt wird, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istvon besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, Bei Verletzung der Kardi- nalpflicht ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens summenmäßig beschränkt auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten das Fünffache des Überlassungsentgelts oder des monatlichen Entgelts, soweit eine monatliche Vergütgung vereinbart ist, sowie auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungensolche Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)mit de- ren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die 1.12.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztbeschränkt, der bei regel- mäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
13.5 1.12.6 Die vorstehenden Bestimmungen Regelungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net serviceszugunsten der Mitarbeiter des Anbieters.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende 1.12.7 Die Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenbleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
Appears in 1 contract
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 9.1 Die Haftung bei Vorsatz Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränktwegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
b. Bei grober 9.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist haftet die Haftung von net services auf den vor hersehbarenKrankenkasse nur, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istund auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. In diesen Fällen Die Krankenkasse haftet net services in Höhe des jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensvorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist 9.4 Leistungsverzögerungen hat die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung Krankenkasse nicht zu vertreten hatbei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
13.4 9.5 Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
9.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.7 Im Falle eines Datenverlustes hat sich haftet die Krankenkasse nur, wenn der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfNutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist. unterbliebenen Sicherung seiner Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten anrechnen zu lassen. Bei des Nutzern wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztder Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.5 9.8 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- nach dem Produkthaftungsgesetz und Verrichtungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von net servicesdiesen Haftungsregelungen unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. 9.9 44a TKG bleibt unberührt.
9.10 Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossender Krankenkasse besteht nicht.
13.7 Bei Verletzung 9.11 Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungender Krankenkasse anwendbar.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Haftung. 13.1 net services 9.1 Rhönnet leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz Vorsatz, auf Grund grober Fahrlässigkeit und aus Garantie im Falle über- nommener Garantien ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services Rhönnet bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services Rhönnet verletzt eine so we sentliche wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks Vertragszweckes gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services Rhönnet in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 9.2 Soweit net services Rhönnet Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 9.1 Buchstabe a und b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens Vermögensschadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ 12.500 € – - gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem verursachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren mehrereren Geschädigten auf Grund desselben aufgrund dessel- ben Ereignisses zu leisten sind, die HöchstgrenzeHöchstwerte, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze Höchst- grenze steht (§ 44 a 44a Telekommunikationsgesetz).
13.3 9.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services Rhönnet ist der Kunde verpflichtet, net services Rhönnet auf erstes Anfordern dieser Ansprüche freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 9.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services Rhönnet fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesRhönnet.
13.6 9.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services Rhönnet darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen Übertra- gungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net servicesRhönnet, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehenzustehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen Störungen durch net services Rhönnet bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services Rhönnet kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche Schadenersatz- ansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services Rhönnet ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 9.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten vorrangig zu Ziffer 9.1 bis 9.6 die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 9.8 Rhönnet ist insbesondere nicht für die Herstellung, Instandhaltung und Bewirtschaf- tung der Netzinfrastruktur verantwortlich. Eine Haftung für Schäden die aus der Be- schaffenheit oder der Art und Weise der Herstellung des Hausanschlusses entstehen, wird von Rhönnet nicht übernommen.
9.9 Im Übrigen ist eine Haftung von net services Rhönnet ausgeschlossen.
13.9 9.10 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung Schadener- satzminderung und –abwehr -abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 1. Der TVG Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Der Kunde hat bei unrichtiger oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services unvollständiger Ausführung des Auftrages Anspruch auf Nachbesserung. Für den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche PflichtFall, dass die Erreichung Nachbesserung fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, vom Auftrag zurück- zutreten oder Minderung des Vertragszwecks gefährdet istEntgelts geltend zu machen. In diesen Fällen haftet net services Unerhebliche Mängel in Höhe der Ausführung des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensAuftrages berechtigen den Kunden nicht zu einem Preisnachlass.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff2. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von Für ▇▇.▇▇▇▇ € – jeder Art aufgrund telefonischer Übermittlung durch den Kunden übernimmt der TVG Verlag keine Haftung. Telefonische Beauftra- gungen oder sonstige Angaben des Kunden zur in Auftrag gegebenen Dienstleistung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden.
3. Mängelrügen müssen gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztdem TVG Verlag bei offensichtlichen Fehlern innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.
4. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz Der TVG Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen einer Haftung nach dem Verhältnis gekürztProdukthaftungs-gesetz, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen allen Fällen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie durch den TVG Verlag für die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten arglistig verschwiegenen Mängeln unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der TVG Verlag nur bei Schäden, die gesetzlichen Bestimmungenzurückzuführen sind auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.
13.8 5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund und schließen An- sprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des TVG Verlages ein. Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossenFalle höherer Gewalt besteht keine Schadensersatzpflicht des TVG Verlags.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Online Marketing Produkte
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 11.1. NetFed haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktgrob fahrlässig verursachten Schäden bzw. nach Maftgabe der folgenden Bestimmungen.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 11.2. NetFed haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen vertraglich garantierter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht – auch durch ihre Erfüllungsgehilfen – nicht fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von net services NetFed der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden gilt bei Privatanwendern ein Schaden i.H. von bis zu 5.000,00 Euro und bei geschäftlichen Anwendern ein Schaden i.H. von bis zu 50.000,00 Euro. Soweit mehrere Handlungen bzw. zusammenhängende Handlungskomplexe innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten stattfinden, gilt bei Privatanwendern ein vorhersehbarer Gesamtschaden i.H. von bis zu 25.000,00 Euro und bei geschäftlichen Anwendern von bis zu 250.000,00 Euro für diesen Zeitraum.
11.3. NetFed haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
11.4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung von NetFed sind beschränkt auf den vor hersehbarenWert desjenigen Teiles der Leistung, typischerweise entstehenden Schaden begrenztwelcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
c. Die 11.5. Soweit NetFed auf Anweisung des Auftraggebers Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, hat NetFed nicht für die Leistungen des Dritten einzustehen. Jegliche Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung NetFed für aus der Inanspruchnahme der Dritten resultierenden Schäden ist im Übrigen ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber NetFed den Mehraufwand zu vergüten, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensder von dem Dritten verursacht wird.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung 11.1. Arqum Zert haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gleich aus Garantie ist unbeschränktwelchem Rechtsgrund nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. 11.2. Bei grober einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.haftet Arqum Zert gleich aus welchem Rechtsgrund nur:
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von a) für ▇▇.▇▇▇▇▇ € – gegenüber aus der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Gesundheit,
b) im Falle einer gesetzlich zwingend angeordneten Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz,
c) für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentli- che Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten auf deren Einhal- tung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die gesetzlichen BestimmungenHaftung für einfache Fahr- lässigkeit jedoch auf den Ersetz des vorhersehbaren, typischerweise eintreten- den Schadens begrenzt. Ausgeschlossen ist insoweit insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, es sei denn diese Schäden waren vorhersehbar und typischerweise zu erwarten. Die Haftung für die Ver- letzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist zudem maximal begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Arqum Zert. Diese beträgt für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden EUR 5.000.000 je Schadensfall und für sonstige Vermögensschäden, die nicht durch vorhergehende Sach- und Personenschäden ausgelöst wurden, EUR 2.000.000 je Schadensfall.
13.8 I11.3. Die Haftungsausschlüsse und –begrenzungen nach Ziffer 11.2 gelten im Übrigen ist eine Haftung glei- chen Umfang zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von net services ausgeschlossenArqum Zert.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung 11.4. 377 HGB findet entsprechend Anwendung auf Dienst- und –abwehr zu treffenWerkleistungen von Arqum Zert. Die Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 8.8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist nach den telekommunikationsrechtlichen Raiffeisenbank Radevormwald eG ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Vorschriften wie folgt begrenzt. Verstößt der Auftragnehmer bei Vorsatz dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung von net services für Vermögensschäden auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist10.000,– EUR beschränkt. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Höchstbetrag von 10 zehn Millionen € EUR jeweils je Schaden verur- sachendem schadenverursachendes Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen steht. Die Haftungsbegrenzung der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtHöhe nach entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfSchaden vorsätzlich verursacht wurde. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossengilt die Regelung nach § 44a Telekommunikationsgesetz.
13.9 8.8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 8.8.1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Kunde Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Übrigen verpflichtetFalle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 10.000,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und –abwehr zu treffendadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer ferner insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde gegen eine Pflicht aus Ziffer 8.3 verstoßen hat.
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Sources: Service Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 5.1 Sollte der Netzbetreiber durch Ereignisse, deren Verhinderung nicht in seiner Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, insbesondere in allen Fällen höherer Gewalt, bei Krieg, Streik in den eigenen Werken oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz Zulieferbetrieben, Beschädigung der Erzeugungs- und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung Verteilungsanlagen, aber auch durch Anordnungen von net services auf den vor hersehbarenHoher Hand, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenan der Fortleitung elektrischer Energie gehindert sein, es sei dennso ruhen seine Verpflichtungen zur Leistungsbereitstellung solange, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istbis diese Störung und ihre Folgen beseitigt sind. In diesen solchen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziffkann der Anschlussnehmer keine Entschädigung vom Netzbetreiber beanspruchen. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so Der Netzbetreiber wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweistjedoch mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatseinen vertraglichen Verpflichtungen sobald als möglich wieder nachkommen kann.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat 5.2 Die Haftung des Netzbetreibers und dritter Netzbetreiber für Schäden, die der Anschlussnehmer durch Unterbrechung des Netzanschlusses oder durch Unregelmäßigkeiten in der Netzanschlussnutzung erleidet, ist dem Grunde und der Höhe nach in gleicher Weise wie gegenüber Anschlussnutzern in Niederspannung nach § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01. November 2006 beschränkt. § 18 NAV ist in der Anlage Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) enthalten und somit Vertragsbestandteil. Aus den dort genannten Haftungshöchstbeträgen sind auch die Schadenersatzansprüche von Anschlussnutzern und Anschlussnehmern in vor- und nachgelagerten Spannungsebenen, Lieferanten und Netznutzern zu decken. Die Haftungsbegrenzung gem. Satz 1 gilt, sofern sie Sachschäden betrifft, auch für eine Haftung des Netzbetreibers nach § 2 Haftpflichtgesetz, falls es sich bei dem Anschlussnutzer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann handelt und der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztVertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes zählt.
13.5 5.3 Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, eine Haftungsregelung mit dem Inhalt der Ziffern 5.1 und 5.2 mit allen nachgelagerten Letztverbrauchern zu Gunsten des Netzbetreibers zu vereinbaren.
5.4 Der Anschlussnehmer stellt den Netzbetreiber von allen Schadensersatzansprüchen Dritter insofern und insoweit frei, als solche Ansprüche ausgeschlossen wären, wenn eine Haftungsbeschränkung nach den Ziffern 5.1 und 5.2 unmittelbar zwischen dem Dritten und dem Netzbetreiber vereinbart worden wäre.
5.5 Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.1 und 5.2 genannten Haftungsregelungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch in Bezug auf gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes Netzbetreibers.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Netzanschlussvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz 10.1. Für Personenschäden, die Übernahme einer Garantie und aus Garantie ist Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der ISP unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung 10.2. Für sonstige Schäden haftet der ISP, wenn der Schaden von net services auf den vor hersehbarendem ISP, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der ISP haftet darüber hinaus bei einfach leicht fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenwesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflich- ten, es sei dennderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), in diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensallerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehba- ren Schaden. Die Haftung für die einfache oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die 10.3. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Ziff§ 536a BGB ist ausgeschlos- sen. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenDer ISP haftet nicht für mögliche Schäden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sinddem Kunden durch die Installation oder den Betrieb eines Empfangsgeräts entstehen, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in das er nicht von dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten ISP erhalten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat 10.4. Die technischen Einrichtungen des ISPs erstrecken sich in der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggfRegel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese vom ISP zur Verfügung gestellt wurde. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Für etwaige Störungen an den dem ISP nicht gehörenden Ein- richtungen, insbesondere der Innenhausverkabelung, übernimmt der ISP kei- ne Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztund keine Gewähr.
13.5 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des ISPs für Vermögensschäden des Kunden aus der Erbringung von net servicesTelekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne des Telekommunikationsgesetzes richtet sich nach § 44a TKG in der jeweils gülti- gen Fassung.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen10.6. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung Schadensabwehr und –abwehr -minderung zu treffen.
10.7. Der ISP ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels seiner Produkte von Dritten zu erlangenden Inhalten (Informationen) verant- wortlich.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1 Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB), soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Erfüllungsgehilfen Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktoder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
b. 10.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schäden resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung von net services auf den vor hersehbarennach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztvertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Vorstehende Regelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
c. Die Haftung von net services 10.3 Für Schutzrechtsverletzungen haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen, sofern und soweit bei einfach fahrlässiger Verletzung ist vertragsgemäßer Verwendung unserer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn soweit wir die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeugnissen nicht wissen mussten, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.
10.4 Unsere Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Produkte beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Produkte, höchstens jedoch 14 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn die Abnahme verzögert sich aus Gründen, die der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt die Verjährung erst nach 5 Jahren ein.
13.4 Im Falle 10.6 Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Datenverlustes hat sich Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztNacherfüllungsanspruch verjährt ist.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen 10.7 Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdiesen Abschnitt unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 16.1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktRegelungen dieser Ziffer gelten nicht für die Leistungen der Drittanbieter.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 16.2. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung des Anbieters gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen des Anbieters unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung), nicht aber für die Haftung des Anbieters für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung einer Garantie, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von net services auf den vor hersehbarenPersonen, typischerweise entstehenden Schaden begrenztinsoweit bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
c. Die 16.3. Für leichte oder einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denndies gilt nicht bei Verletzung einer Kardinalpflicht, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtin diesen Fällen wird die Haftung beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, dass deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Moss Plattformvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensgefährdet.
13.2 16.4. Der Anbieter haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung seiner Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schaden.
16.5. Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtder Anbieter nach den vorstehenden Regelungen nur beschränkt haftet oder soweit entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden geltend gemacht werden, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens des Anbieters zusätzlich begrenzt auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber Vertragswert. Der Vertragswert berechnet sich aus der Gesamtheit Summe der Geschädigten auf vom Kunden in den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses 12 Monaten vor Schadensereignis an den Anbieter zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)zahlenden Vergütungen.
13.3 Der Kunde haftet 16.6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausgeschlossen.
13.7 16.7. Der Anbieter haftet nicht für Mängel angebundener Drittkomponenten, Eigensoftware des Kunden oder der für die Anbindung verwendeten Schnittstellen Dritter, sofern sie nicht vom Anbieter selbst bereitgestellt wurden.
16.8. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Reaktorunfälle, Handelsembargos, Epidemien oder Pandemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Netzinfrastruktur oder Störungen im Bereich der Dienste von Carriern, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
16.9. Bei Verletzung Verlust von LebenDaten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, Körper und Gesundheit und der für die Wiederherstellung der Daten bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.
16.10. Für Ansprüche des Kunden gegen Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters gelten die gesetzlichen BestimmungenRegelungen dieser Ziffer 16 entsprechend.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 10.1. Der Lieferant haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfül- lung der Lieferpflicht oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch ent- standene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.6.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 10.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs ein- schließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu ma- chen.
10.3. Der Lieferant wird auf Wunsch des Kunden unverzüglich über die mit der Schadensver- ursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
10.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, es sei dennsoweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdes Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dass d. h. solcher Pflichten, de- ren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks gefährdet istVertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKar- dinalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar10.5. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztSchaden, den die haf- tende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vo- rausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
13.5 10.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net servicesdes Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 12.1 sonnen eServices haftet gegenüber dem Kunden für Schäden durch die Unterbrechung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:Unregelmäßigkeiten der Strombelieferung und des Messstellenbetriebs, nicht je- doch des Netzbetriebs, in entsprechender Anwendung des § 18 Netzanschlussverordnung, soweit diese eine Unterbre- chung oder Unregelmäßigkeit der Energieversorgung nach sich ziehen.
a. 12.2 Für sonstige Schäden, die im Rahmendes Erbringens der vertragsgegenständlichen Leistungen oder durch den fehler- haften Einbau, Ausbau, Betrieb oder die Wartung der durch sonnen eServices zur Verfügung gestellten Hardware verur- sacht werden, haftet sonneneServices nachden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen undstellt den Kunden von etwa- igen Schadensersatzforderungen Dritter in diesem Zusam- menhang frei.
12.3 Im Übrigen haften die Parteien einander für Sach- und Vermögensschäden, die aus einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossenFall leicht fahrlässigen Verschuldens auf vertragstypische, es sei dennvor- hersehbare Schäden begrenzt. Im Fall der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien einander nur für vorsätzlichesund grob fahrlässiges Handeln, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtwobei die Haftung für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögens- schäden auf den vertragstypischen, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt12.3.1 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Vertrags sind die Verpflichtungen, ist deren Erfüllung die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßigver- traut und vertrauen darf.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen
12.3.2 Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindder Vertragspartner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Be- rücksichtigungder Umstände, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem ihm bekannt warenoder die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)er hätte kennen müssen.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen 12.4 Die Parteien haften einander für Schäden aus der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist schuld- haften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatGesund- heit.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich 12.5 Eine Haftung der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztParteien nachzwingendengesetzlichen Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt un- berührt.
13.5 12.6 Die vorstehenden Bestimmungen Ziffern 12.1 bis 12.5 gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei zugunsten der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services daraufge- setzlichen Vertreter, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Arbeitnehmer sowie der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossender Vertragspartner, soweit diese für den jeweiligen Vertragspartner Anwendung finden.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen12.7 Die Parteien informieren einander nach Kenntnisnahme unverzüglich in Textform über eingetretene Schäden.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 8.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, unverzüglich gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV). Eine Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktder Stadtwerke Norderstedt besteht in diesen Fällen nicht.
b. Bei grober Fahrlässigkeit 8.2. Ansprüche wegen Schäden durch Störungen der Ladeinfrastruktur, soweit diese nicht auf ein schuldhaftes Verhalten der Stadtwerke Norderstedt zurückgehen, sind gegen- über dem Ladeinfrastrukturbetreiber geltend zu machen. Eine Haftung der Stadtwerke Norderstedt besteht in diesen Fällen nicht. Geht die Störung der Ladeinfrastruktur auf ein schuldhaftes Verhalten der Stadtwerke Norderstedt zurück, gilt Ziffer 8.4 entsprechend.
8.3. Die Stadtwerke Norderstedt werden unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und die Kundin/der Kunde dies wünscht.
8.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, es sei dennsoweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtdes Körpers oder der Gesundheit, dass bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung ordnungsgemäße Durch- führung des Vertragszwecks gefährdet istVertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a TelekommunikationsgesetzKardinalpflichten).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar8.5. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Schaden, den die haftende Partei bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)unter Berücksichtigung der Umstände, die auf Übertragungswegen sie kannte oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehenkennen musste, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenhätte voraussehen müssen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Elektromobilitätsvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet 12.1 BALLUFF haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 933a ABGB (nachfolgend "Schadenersatz") wegen Mängeln der Vertragssoftware oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Dok.-Nr. 896024.010 · DE · C21
12.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgtvertragstypischer Schäden beschränkt, die BALLUFF bei Vertragsschluss aufgrund für BALLUFF erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
12.3 Die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden im Sinne von Ziff. 12.3 sind:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkta) pro Schadensfall: Schäden maximal in Höhe des Nettoumsatzes des betroffenen Einzelvertrages. Sofern es sich um einen wiederkehrenden Umsatz handelt, maximal in Höhe des Nettoumsatzes, den der Kunde für die Nutzung der SaaS-Dienste im letzten Quartal gezahlt hat.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung b) pro Kalenderjahr: Schäden maximal in Höhe des Nettoumsatzes, zu welchem der Kunde im vorherigen Kalenderjahr SaaS-Dienste von net services auf den vor hersehbarenBALLUFF bezogen hat. Im ersten Vertragsjahr ▇▇▇▇▇▇▇ maximal in Höhe des Nettoumsatzes, typischerweise entstehenden Schaden begrenztzu welchen der Kunde bis zum Eintritt des Schadensfalls SaaS-Dienste von BALLUFF bezogen hat.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist 12.4 In jedem Fall sind vertragstypische, vorhersehbare Schäden im Übrigen ausgeschlossenSinne von Ziff. 12.2 keine indirekten Schäden (z. B. entgangener Gewinn oder Schäden, es sei denndie aus Produktionsunterbrechungen resultieren).
12.5 Unabhängig von den vorstehenden Regelungen sind bei der Festsetzung eines Betrages, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtden BALLUFF an den Kunden als Schaden zu zahlen hat, die wirtschaftlichen Gegebenheiten von BALLUFF, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeiträge des Kunden nach Maßgabe des § 933a ABGB angemessen zu Gunsten von BALLUFF zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die BALLUFF tragen soll, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der SaaS-Dienste stehen.
12.6 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
12.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.8 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Ziff. 12.1 und 12.2 sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
12.9 BALLUFF haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services Daten aus Datenmaterial, das in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensmaschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Software as a Service Agreement
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14.
a. Die Haftung bei Vorsatz und 1.14.2 Für ▇▇▇▇▇▇▇ aus Garantie ist der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
b. 1.14.3 Bei grober den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist die auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztfür leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, es sei dennsofern eine Pflicht verletzt wird, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istvon besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung gemäß Zifffür alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. 13.1 Buchstabe b Das gilt auch für entgangenen Gewinn und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztausgebliebene Einsparung. Übersteigen die EntschädigungenDie weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindsowie für sonstige, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die 1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztbeschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
13.5 1.14.6 Die Haftung für alle übrigen, durch Hardwarestörungen verursachten Schäden entfällt, die durch In- kompatibilität der auf der Hardware des Kunden vorhandenen Komponenten mit einer neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.
1.14.7 Die vorstehenden Bestimmungen Regelungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net serviceszugunsten der Mitarbeiter des Auftragnehmers.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, 1.14.8 Die Haftung nach dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs§ 14 ProdHG), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung 1.14.9 Eine Haftung für beigestellte Software und von LebenDritten bezogene Patches, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenUpdates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. 12.1 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Vermieters für bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung des Vermieters, einschließlich der Haftung für bei Vorsatz Abschluss des Mietvertrages bereits vorhandene und aus Garantie ist unbeschränktfür während der Mietzeit auftretende Mängel, nach dem Gesetz, modifiziert durch vorstehende Ziff. 5.3 (Untersuchungs- und Rügepflicht) und die folgenden Bestimmungen dieser Ziff. 12.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt12.2 Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
c. Die Haftung von net services bei einfach 12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlosseneiner Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung gemäß des Vermieters auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet der Vermieter nicht.
12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung 12 berühren nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei des Vermieters für Arglist, für Schäden aus der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist hiermit nicht verbunden.
12.5 Soweit die Haftung nach dieser Ziff. 12 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und bei Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
12.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Mieters, für die nach dieser Ziff. 12 die Haftung beschränkt ist, in zwölf Monaten gerechnet ab dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen BestimmungenVerjährungsbeginn.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Mietvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich 11.1 AN haftet gegenüber der DTAG wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktein Lagerhalter für alle von ihm nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen, während die Fahrzeuge in seiner Obhut waren.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 11.2 Die Obhut des AN beginnt mit der Entladung ankom- mender Fahrzeuge und endet mit der transportsicheren Verladung auszuliefernder Fahrzeuge, gegebenenfalls auch auf dem Ausliefermedium wie Schiff oder Bahn oder Lkw. Da es der vertraglichen Verantwortung des AN obliegt, die Haftung von net services auf Dokumentation jeweils bei Übernahme und Abgabe der Fahrzeuge zu führen, gilt ein Fahrzeug immer dann als vollständig, also inklusive Zubehör, und unbeschädigt übernommen, wenn AN nicht ent- sprechend bei Übernahme des Fahrzeuges in den vor hersehbarenbetreffenden Frachtdokumenten bzw. elektronisch einen Schaden oder sonstigen Fehler, typischerweise entstehenden Schaden begrenztauch fehlende Teile vermerkt hat.
c. 11.3 Soweit AN nach dem Operations Manual im Rahmen einer Eingangsprüfung verpflichtet ist, offenkundige Abweichungen wie fehlerhafte Felgen, Stoßdämpfer oder auch Zubehörteile zu vermerken, sind diese Fest- stellungen im Wareneingang nicht Gegenstand einer Haftung des AN. Die Haftung einzelne Verantwortungsabgrenzung bei der Über- nahme von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung Fahrzeugen hinsichtlich Be- und Entladen ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istOperations Manual pro Transportmedium bzw. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren SchadensFahrzeugtyp geregelt.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt11.4 Dieser Haftungsumfang gilt ausdrücklich auch für die Verbringung der Fahrzeuge an und von dem Ort, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungenan dem weitere Leistungen erbracht werden, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)gemäß Einkaufsabschluss anderen Bedingungen unterfallen.
13.3 Der Kunde haftet 11.5 Die Verjährung beläuft sich auf 2 Jahre, beginnend entweder mit dem dokumentierten Ende der Lagerzeit oder aber dem Zeitpunkt des Eingangs der Verlust- oder Schadenanzeige des AN bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbarDTAG. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beträgt die Verjährung 3 Jahre, beginnend mit der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei Ablieferung oder aber der Kenntnis von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztder DTAG vom Schaden.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Commodity Specific Contract Terms
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 8.1 Aequitas haftet in Fällen des Vorsatzes oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei Vorsatz für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Aequitas ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und aus Garantie ist unbeschränktVertretern haftet Aequitas in demselben Umfang.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 8.2 Darüber hinaus, soweit die Aequitas gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
8.3 Für entgangenen Gewinn haftet Aequitas nicht.
8.4 Die Haftung durch die Aequitas für den Verlust oder die Veränderung von net services Daten wird auf den vor hersehbarentypischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, typischerweise entstehenden Schaden begrenztder bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
c. Die Haftung von net services 8.5 Der Aequitas bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen. Mitverschulden liegt insbesondere bei einfach fahrlässiger Verletzung unzureichenden Fehlermeldungen an die Aequitas oder unzureichender Datensicherung vor. Unzureichende Datensicherung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nichtinsbesondere gegeben, wenn der Kunde nachweistes versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
8.6 Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr mit der Maßgabe, dass er für Ansprüche nach Abs. 1 Ziff. a) sowie in den Fällen des Absatzes 2 die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatgesetzliche Verjährungsfrist gilt. Die Verjährungsfrist gem. Satz 1 beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Dienstleistungsvertrag
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 4.1. Bei einer Unterbrechung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz Unregelmäßigkeiten kön- nen, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und aus Garantie ist unbeschränkteinschließlich des Messstellenbetriebes handelt, Ansprüche wegen Versor- gungsstörungen gegen den Netzbetreiber bzw. Messstellen- betreiber geltend gemacht werden. Nähere Angaben zum Netzbetreiber und zum Messstellenbetreiber erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung.
b. 4.2. Bei grober Fahrlässigkeit einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs ein- schließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, die Westenthanner Energiever- sorgung GmbH von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die Westenthanner Energieversorgung GmbH an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Um- stände, deren Beseitigung den Westenthanner Energiever- sorgung GmbH nicht möglich ist die Haftung von net services auf den vor hersehbarenoder wirtschaftlich nicht zu- gemutet werden kann, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet gehindert ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der Westent- hanner Energieversorgung GmbH beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung.
4.3. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden einschließlich Schäden aufgrund der Nichteinhaltung vertraglich vereinbar- ter Leistungsqualität, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen, haften die Westenthanner Energiever- sorgung GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmun- gen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschä- den haften die Westenthanner Energieversorgung GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentli- chen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypi- schen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatver- trauen darf.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf4.4. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztDie Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben un- berührt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. 14.1. Die Haftung von net services gbedv, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist unbegrenzt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
14.2. gbedv haftet nicht bei einfach fahrlässiger leichter Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss für die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um die Verletzung ist im Übrigen ausgeschlosseneiner wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Kardinalpflichten, es sei dennbzw. wesentliche Vertragspflichten, net services verletzt eine so we sentliche Pflichtsind solche Pflichten des Vertragspartners, dass deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Geschäftsbeziehung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; mithin also Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet istgefährden würden. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des Im Übrigen ist die Haftung bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadensleichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt14.3. Wenn und soweit gbedv für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b bei Sach- und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens Vermögensschäden auf den Höchstbetrag vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
14.4. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
14.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztgbedv nach § 536a Abs. Übersteigen die Entschädigungen1 Alt. 1 BGB wegen Mängeln, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz)ist ausgeschlossen.
13.3 14.6. Resultieren die Ansprüche aus unerlaubter Handlung aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung.
14.7. Soweit die Haftung von gbedv ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Herstellers.
14.8. Der Kunde haftet bei stellt gbedv von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf und den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei, die auf Übertragungswegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter Gesetzesverletzungen durch den Kunden oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenbegründet sind und gegen den Hersteller geltend gemacht werden.
13.7 Bei Verletzung 14.9. gbedv weist den Kunden darauf hin, dass die Haftungs- und Gewährleistungsrechte von Leben, Körper Microsoft für Online Services irischem Recht unterliegen und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungenzum Teil erheblich von deutschem Recht abweichen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Nutzungs Und Lizenzbedingungen
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 12.1. NISCH AUFZÜGE haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die besagte Haftung besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
c. Die Haftung von net services bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ebenso ausgeschlossen, es sei dennwie der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, net services verletzt eine so we sentliche PflichtDrittschäden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringtnicht erzielten Ersparnissen, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag Zinsverlusten oder von ▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen net services ist der Kunde verpflichtet, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hatden Kunden.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf12.2. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassenNISCH AUFZÜGE haftet innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. NISCH AUFZÜGE sowie ihre Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, insbesondere nicht für reine Vermögensschäden oder Drittschäden, die ein Unternehmer erleidet.
12.3. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen oder Weisungen für die Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie in Bedienungsanleitungen enthalten) oder behördlichen Zulassungsbedingungen, sowie der ausgewiesenen Wartungsintervalle, soweit dies nicht In der Verantwortung der Firma NISCH AUFZÜGE (Wartungsvertrag) liegt, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenztjeder Schadenersatz ausgeschlossen. Ist der Gewährleistungsanspruch nach Punkt 10.5. oder 10.6. erloschen, erlischt dadurch auch jeder Schadenersatzanspruch.
13.5 12.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- Haftungsbeschränkungen gem. den Pkt.12.1., 12.2. und Verrichtungsgehilfen von net services12.3. sind vom Kunden vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.
13.6 Bei 12.5. Einschränkungen der Nutzung für den Kunden aus dem Produktionshaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen oder Einschränkungen von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs)Ersatzansprüchen, die auf Übertragungswegen NISCH AUFZÜGE nach diesem Gesetz oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehenanderen gesetzlichen Bestimmungen zustehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung werden von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossenNISCH AUFZÜGE nicht anerkannt.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 13.1 net services leistet Schadenersatz 7.1 Der Kunde haftet gegenüber der Vermietungsgesellschaft für die von ihm oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränktseinen Gästen verursachten Schäden.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist 7.2 Die Vermietungsgesellschaft haftet gegenüber dem Kunden bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Haftung von net services auf den vor hersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenztLeistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Vermietungsgesellschaft bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
c. 7.3 Die Haftung Vermietungsgesellschaft haftet für die von net services bei einfach fahrlässiger ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung ist im Übrigen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Vermietungsgesellschaft beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen, es sei denn, net services verletzt eine so we sentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet net services in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit net services Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögens- schadens auf den Höchstbetrag von 7.4 Es obliegt dem ▇▇▇▇, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Vermietungsgesellschaft bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Vermietungsgesellschaft.
7.5 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vermietungsgesellschaft auftreten, wird die Vermietungsgesellschaft bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der ▇▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden verur- sachendem Ereignis – begrenztgering zu halten. Übersteigen die EntschädigungenDie Haftungsansprüche erlöschen, die meh- reren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Drit- ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen net services ist wenn nicht der Kunde verpflichtetunverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, net services auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn Zerstörung oder Beschädigung der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von net services fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von net services.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungs- pflicht von net services darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet net services, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zu- stehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Stö- rungen durch net services Vermietungsgesellschaft bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. net services kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von net services ist in diesen Fällen ausgeschlossender Familie ▇▇▇▇▇ Anzeige macht.
13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von net services ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.
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Sources: Vermietungsvertrag