Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions (Gtc), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 14.18.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH haftet in den Fällen des § 7 nicht. Wir können nicht gewährleisten, dass Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwZiffer 7 Satz 1 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDie Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH dem Kunden auf Anfrage gerne mit.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich 8.2 Im Übrigen haften die Parteien vorbehaltlich der Absätze (3) und (4) nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung Die Parteien haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die jeweils andere Partei vertrauen darf). Schließlich haften die Parteien, wenn und soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Die Ersatzpflicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzim Rechtsverkehr mit Privatkunden.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist 8.5 Soweit die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht gilt dies auch im Einzelfall Hinblick auf die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigOrgane beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Autostromvertrag, Autostromvertrag, Autostromvertrag
Haftung. 14.19.1) XxxxXxxx.Xxxxxxx wird die Räumlichkeiten und Trainingsutensilien in einem funktionierenden und verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufrieden stellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Wir können nicht gewährleistenAnsonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, dass es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor, bei schuldhaft verursachte Schäden aus der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
9.2) Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Informationen des Gesundheitszustandes vor Beginn des Kurses/Workshops/Retreats dem jeweiligen Lehrer mitzuteilen. Bei früheren Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Einstieg in das Training ein Arzt bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Orthopäde konsultiert werden.
14.59.3) Der Vertragspartner nutzt die Einrichtung, alle Räumlichkeiten, Duschen, Umkleiden und das Angebot aller Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigDies gilt auch für Videos on Demand.
14.69.4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, allen Hilfsmitteln und AerialYoga-Tüchern pfleglich umzugehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Beschädigungen, die an AutoLogg nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
9.5) Für den Verlust oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine die Beschädigung von Kleidungsstücken, mitgebrachten Traininingsutensilien sowie für Wertgegenstände wird keine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitübernommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten.
16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Scha- dens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernom- men haben.
16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen.
16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver- treter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen.
14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen.
14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi- cherung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch- nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versiche- rungsprämie).
14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Haftung. 14.17.1. Wir können nicht gewährleisten, dass Der BRK-Vertragspartner haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – unabhängig vom Rechtsgrund der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtHaftung – unbegrenzt.
14.27.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Im Falle einfacher oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, leichter Fahrlässigkeit des BRK-Vertragspartners oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenBRK-Vertragspartners bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.47.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Abweichend von den im vorangehenden Absatz genannten Bestimmungen haftet der BRK-Vertragspartner unbegrenzt für MontageSchäden aus der Verletzung des Lebens, Inbetriebnahme und Benutzung des Körpers oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des BRK- Vertragspartners beruhen.
7.4. Der BRK-Vertragspartner haftet nicht für die Leistungen der im Notfall durch die Vermittlung des BRK-Vertragspartners tätig werdenden Dritten.
7.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
7.6. Die beiderseitige Haftung ist eine Haftung generell im Falle höherer Gewalt, insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und ähnlichem ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetBRK-Vertragspartner kann für Beeinträchtigungen und Störungen der Strom-, dafür Sorge zu tragenTelefon-, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Mobilfunk- und Datennetze und der dazugehörigen Leitungen nicht haftbar gemacht werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf, BRK Servicevertrag Für Den Hausnotruf/Mobilruf
Haftung. 14.11. Wir können Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht gewährleistenam Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten der Broich Premium Catering GmbH verletzt sind.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht der Broich Premium Catering GmbH auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
3. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Broich Premium Catering GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Broich Premium Catering GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Broich Premium Catering GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Broich Premium Catering GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5. Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der Broich Premium Catering GmbH begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Lage ist, Planungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKonzepte entsprechend zu realisieren.
14.26. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Broich Premium Catering GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitumgeräumt wird, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls der Broich Premium Catering GmbH ausgeschlossen.
14.47. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat die Broich Premium Catering GmbH nicht zu vertreten.
8. Soweit die Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Montagedie persönliche Haftung der Angestellten, Inbetriebnahme Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Benutzung Unterauftragnehmer der Broich Premium Catering GmbH.
9. Alle gegen die Broich Premium Catering GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in Ziffer 1 bis 9 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Gesundheit von allen Nutzern eingehalten werdenPersonen.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten.
16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Scha- dens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernom- men haben.
16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen.
16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver- treter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen.
14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen.
14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene o- der zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch- nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versiche- rungsprämie).
14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 14.118.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.218.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen. 10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein.
18.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
14.418.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageÜber § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwelche zB Hersteller direkt zusagen.
18.7. Der Kunde ist verpflichtetals Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
18.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile , die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistena. Für die vom Mieter in das Fotomietstudio eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, dass Instrumente, Bänder, Filme, etc.) übernimmt der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVermieter keine Haftung.
14.2b. Das Betreten des Fotomietstudios von Personen des Mieters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
c. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an dem Fotomietstudio. Ebenso an den mitvermieteten Räumen, Bereichen, Geräten, Equipment, Requisiten, Installationen und Anlagen. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher und Models des Mieters verursacht haben, für Personen- und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Der Auftragnehmer Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder nicht normaler Abnutzung der Geräte eine Reparatur fällig, geht diese zu Lasten des Mieters.
d. Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Mietvertrag Für Fotostudio, Mietvertrag Für Fotostudio
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 10.1 Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVeranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung.
14.210.2 Der Mieter haftet insbesondere für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm sowie den Veranstaltungsbesuchern, seinen Beauftragten oder sonstigen Dritten bei der Benutzung der Mietsache, des Inventars, der dazu gehörenden Außenanlagen und sonstigen Einrichtungen verursachten und verschuldeten Schäden.
10.3 Der Mieter stellt die Stadt von allen Schadenersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei.
10.4 Für sämtliche vom Mieter und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm zugewiesenen Räumen.
10.5 Die Stadt kann vom Mieter den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fordern. Sie kann zu einer von ihr festgelegten Frist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Stadtkasse Böblingen oder der Hausleitung verlangen.
10.6 Der Auftragnehmer Mieter haftet der Stadt für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an der Mietsache. Die vom Mieter an der Mietsache zu vertretenden Schäden werden von der Vermieterin auf Kosten des Mieters behoben.
10.7 Die Stadt haftet nur für vorsätzlich Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume und Einrichtungen oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, ausgenommen Personenschädensofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzKörper oder Gesundheit handelt.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer 15.1 Jura Strom haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für gegebene Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Xxxx Xxxxx oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Jura Strom beruhen. Für Xxxxxxx, die auf einer leicht fahrlässigen von Xxxx Xxxxx zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Jura Strom nur, wenn es sich um einen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit Jura Strom bestehenden Stromlieferungsvertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet Jura Strom nicht.
15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zugunsten der Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen und Organe von Jura Strom.
15.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Jura Strom von der Leistungspflicht befreit. Xxxx Xxxxx weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall gegebenenfalls Ansprüche gegen den Netzbetreiber aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung zustehen. Satz 1 gilt nicht, soweit Jura Strom die Störung zu vertreten hat. Xxxx Xxxxx ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese Jura Strom bekannt sind oder von Jura Strom in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Für den Zeitraum der Unterbrechung im Sinne dieser Klausel wird auch die Leistungspflicht des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ausgesetzt.
15.4 Jura Strom verpflichtet sich, den Kunden bei etwaigen Ansprüchen gegenüber den Netzbetreibern dahingehend behilflich zu sein, dass alle verfügbaren Unterlagen und Informationen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen. 10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein.
17.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
14.417.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageÜber § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwelche zB Hersteller direkt zusagen.
17.7. Der Kunde ist verpflichtetals Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
17.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile , die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten13.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmung nichts anderes ergibt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaftet die CellCore GmbH als Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen oder außer- vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.213.2 Für eine Haftung der CellCore GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
13.3 Die CellCore GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadens- ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
13.4 Ferner haftet die CellCore GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftrag- geber regelmäßig vertraut. Der Auftragnehmer In diesem Fall haftet die CellCore GmbH jedoch nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitden vorhersehbaren, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenvertragstypischen Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer CellCore GmbH haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, behördlichen Anordnungen Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.6 Soweit die Haftung der CellCore GmbH ausgeschlossen oder Gesetzesänderungenbeschränkt ist, Feuergilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeit- nehmern, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vertretern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitErfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer 13.1 inside digital haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers lediglich für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässig- keit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung von inside digital auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von inside digital verursacht wurde.
13.2 Für Schäden aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von inside digital oder ihrer Erfüllungsgehilfen, haftet inside digital nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Ver- letzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen inside digital bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Um- stände rechnen musste.
13.3 Soweit über die Dienste der inside digital eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet inside digital weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenban- ken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet inside digital nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, und Aktualität.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens von inside digital und für Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
13.5 Soweit die Haftung von inside digital ausgeschlossen oder be- schränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von inside digital.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.119.1. Wir können nicht gewährleistenDen Kunden trifft die Obliegenheit, dass auf den Wert der Zugang zu unseren Diensten jederzeit sichernden bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtin deren Umkreis befindlichen Sachen hinzuweisen, wenn dieser den Betrag von € 500,- über- schreitet.
14.219.2. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
19.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haf- tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer al- lenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung.
19.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
19.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gericht- lich geltend zu machen.
19.6. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitHaftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ausgenommen PersonenschädenVertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus die diese dem ProdukthaftungsgesetzKunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zu- fügen.
14.319.7. Ist Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
19.8. Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie In- anspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. hö- here Versicherungsprämie).
14.419.9. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungs- ansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regress- ansprüchen schad- und klaglos zu halten.
19.10. Verzichtet der Kunde auf eine entgeltliche Risi- koanalyse (messtechnische Feststellung, wo zu sichernde Risiken im Objekt/bei Personen bestehen), ist verpflichtet, dafür Sorge zu trageneine dies- bezügliche Risikoabdeckung nicht Leistungsbestandteil und übernehmen wir keine Haftung für den Fall, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdensich das vertraglich nicht abgedeckte Risiko realisiert.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten6.1 Der Vertragspartner haftet Necta Deutschland GmbH gegenüber für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass die Daten des Vertragspartners übermittelt wurden, fehlerhaft sind oder aber beispielsweise Daten beinhalten, die in Rechte Dritter eingreifen. In letzterem Fall hat der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Vertragspartner der Necta Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verwendung dieser Daten freizustellen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSchad und klaglos zu halten.
14.26.2 Die Haftung erstreckt sich auf sämtliche Necta Deutschland GmbH entstehende Schäden einschließlich der Kosten der hierdurch notwendigen Rechtsverfolgung bzw. Der Auftragnehmer Rechtsverteidigung.
6.3 Necta Deutschland GmbH haftet dafür, dass die Daten des Vertragspartners unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und dem Inhalt dieses Vertrages verarbeitet und nach dem Inhalt dieses Vertrages ordnungsgemäß in das System eingebunden werden.
6.4 Necta Deutschland GmbH haftet nur für vorsätzlich bei Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine grober Fahrlässigkeit mit maximal der in diesem Monat verrechneten Servicegebühr an den Vertragspartner.
6.5 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeiteine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der Plattformen oder für allfällige Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht die aus der Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder eine vorübergehende Ausfall der für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzden Betrieb erforderlichen Server entstehen
6.6 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Fehlübersetzungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen.
14.3. Ist 6.7 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Kunde UnternehmerNichtverfügbarkeit der Datenbanken oder deren Betriebsunterbrechung sowie allfälliger Fehlbuchungen, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auf entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 6.8 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber dem Vertragspartner noch gegenüber Dritten, für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder irgendwelche Ansprüche aufgrund der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über Markenzeichen oder Copyrights, wenn die ODB-Schnittstelle diesbezüglichen Informationen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden könnenworden sind, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht dann haftet ausschließlich der Vertragspartner.
6.9 Necta Deutschland GmbH trifft keine gesonderte Prüfungspflicht, soweit der Vertragspartner der Necta Deutschland GmbH Daten und Informationen sowie Kennzeichen zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)stellt, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt unter eigenen Rechten des Vertragspartners stehen, so wird vereinbart, dass Necta Deutschland GmbH berechtigt ist, eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitNutzung zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages vorzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.11. Wir können Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschliesslich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gewährleistenwegen der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwGesundheit gehaftet wird. unterbrechungsfrei Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
3. Soweit dem Xxxx ein PKW-Stellplatz zur Verfügung stehtgestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
14.24. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzanspräche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls sind ausgeschlossen.
14.45. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Nachrichten, Post und Warensendungen für Montagedie Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Inbetriebnahme Aufbewahrung und Benutzung – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzanspräche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Kunde Das Hotel ist verpflichtetberechtigt, dafür Sorge nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenübergeben.
14.56. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Die Verjährung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Anspräche des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenDer Hauptlizenznehmer trägt alle Schäden, dass die durch eine schuldhafte Ver- letzung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwBestimmungen zur persönlichen Zugangsberechtigung gemäß Ziff. unterbrechungsfrei 3.2 und 3.3 entstehen. Er haftet für die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz der Daten zur Verfügung stehtpersönlichen Zugangsberechtigung des jeweils nutzungsberechtigten Unterlizenznehmers gegenüber FB als Gesamtschuld- ner neben dem Unterlizenznehmer.
14.26.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Schadensersatzansprüche wegen anfänglicher Mängel des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Lizenzproduktes gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
14.46.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Die in dem Lizenzprodukt enthaltenen Daten und Informationen sowie die die mit den zur Verfügung gestellten Rechenkernen erstellten Berechnungs- ergebnisse sind möglicherweise nicht in jedem Fall aktuell, richtig oder permanent verfügbar oder es bestehen für Montage, Inbetriebnahme die Daten und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenInformationen Nutzungseinschränkungen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenFB weist darauf hin, dass Betriebsanleitungen für Versicherungsgesell- schaften nicht verpflichtet sind, die gelieferten Waren mit Hilfe von allen Nutzern eingehalten Rechenkernen generierten Versicherungsangebote anzunehmen.
6.4. Die Informationen von FB erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen und der enthaltenen Versicherungsprodukte. Die Auswahl der in dem Lizenzprodukt enthaltenen Versicherer und Versi- cherungsprodukte obliegt allein FB ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder richtige Auswahl durch FB. Die Nutzung des Lizenzproduktes erfolgt auf alleiniges Risiko des Hauptlizenznehmers.
6.5. Die Bewertungen wurden auf der Basis von FB vorliegenden Unterlagen er- stellt. FB übernimmt keine Haftung dafür, dass diese stets aktuell sind und unverändert bei Vertragsabschlüssen zugrunde gelegt werden.
14.56.6. Die von FB verarbeiteten oder zur Verfügung gestellten Daten, Informatio- nen und Bewertungen basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegun- gen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Nicht alle Produktmerkmale fließen in die finale Bewertung ein.
6.7. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenFB sich Untersuchungsergebnissen oder Informationsquellen Dritter bedient, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendighat FB diese nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu untersu- chen.
14.66.8. Der Auftragnehmer FB haftet nicht für Schäden die Funktionalität und Fehlerfreiheit der eingebundenen Software von Drittunternehmen, für deren Nutzung ggf. gesonderte Nut- zungsbedingungen gelten. Für die Verfügbarkeit in FB-Analyseprogrammen eingebundener Webservices/Rechenkerne wird keine Gewähr übernommen.
6.9. FB übernimmt keine Haftung für etwaige Einschränkungen oder Beschädi- gungen der von dem Hauptlizenznehmer genutzten Datenverarbeitungsan- lage.
6.10. FB haftet – gleich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder welchem Rechtsgrund – bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.grober Fahr- lässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FB
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Samples: Nutzungsvertrag
Haftung. 14.1. Wir können 19.1 Der Anbieter haftet gegenüber dem Nutzer nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht gewährleisten, dass etwas anderes ergibt.
19.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der Zugang zu unseren Diensten jederzeit nachfolgenden Regelungen beschränkt bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtausgeschlossen.
14.219.3 Unter Berücksichtigung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Risiken und der vom Nutzer zu zahlenden Vergütung vereinbaren die Parteien eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach auf den die monatlichen Nutzungsentgelte je Schadensfall, höchstens jedoch auf das dreifachen Nutzungsentgelt während der gesamten Vertragslaufzeit.
19.4 Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden und Aufwendungen.
19.5 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine In diesem Fall finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen Anwendung; ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeiteinfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
19.6 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, ausgenommen Personenschädeninsbesondere für Schäden bei Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.319.7 Soweit mietvertragliche Leistungen erbracht werden, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen; § 536a Abs. Ist 1 BGB findet keine Anwendung.
19.8 Soweit der Kunde UnternehmerNutzer die unentgeltlichen Funktionen der Plattform nutzt, einen unentgeltlichen Testzugang für kostenpflichtige Bausteine verwendet oder kostenpflichtige Bausteine auf anderer Grundlage ohne die Zahlung von Nutzungsentgelten nutzt, ist die Haftung des Auftragnehmers Anbieters für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste jede Form von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Fahrlässigkeit einschließlich grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Für Vorsatz bleibt es bei der unbeschränkten Haftung des Anbieters.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage19.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, Inbetriebnahme und Benutzung des Körpers oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt weiter die Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Garantien, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvon dem Anbieter übernommen wurden.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Haftung. 14.1Der Xxxx oder der Vertragspartner haftet dem Moselschlösschen Spa & Resort für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden, ohne dass das Moselschlösschen Spa & Resort hierfür ein Verschulden des Gastes oder Vertragspartners nachweisen muss. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Das Moselschlösschen Spa & Resort haftet gegenüber dem Xxxx bzw. unterbrechungsfrei dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Erbringung der Leistungen durch Streik, höhere Gewalt (insbesondere Hochwasser) oder auch angeordnete Betriebsschließung ganz oder teilweise unmöglich wird. Bei Verlust von Geld oder Wertsachen des Gastes erfolgt keine Haftung seitens des Moselschlösschen Spa & Resort, es sei denn das Moselschlösschen Spa & Resort oder sein Personal haben den Verlust zu vertreten, oder die Wertgegenstände wurden ihm gegen Ausstellung einer Quittung zur Verfügung steht.
14.2Verwahrung anvertraut. Der Auftragnehmer haftet nur Für Geld und Wertsachen steht dem Xxxx im Zimmer ein Safe zur Verfügung. Bringt der Xxxx ein KFZ mit, und wird dies auf einem vom Moselschlösschen Spa & Resort bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Dasselbe gilt für vorsätzlich Schäden am Eigentum des Gastes durch einen Parkservice des Hotelpersonals. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenZerstörung zu versichern. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Moselschlösschen Spa & Resort wird ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. 13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzfahrlässiges Handeln verursacht hat.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist 13.2 Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
a) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
b) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung.
c) w2media haften nicht für die wettbewerbs-und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
d) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei w2media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
13.3 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden im Bereich Webhosting sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete.
13.4 Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, Mangelfolgeschädenauch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste uns von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)– gleich welcher Art – freizustellen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts-und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAnwaltskosten) vollständig freizustellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.111.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtIngentis haftet gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
14.211.2. Der Auftragnehmer Bei leichter Fahrlässigkeit haftet nur Ingentis im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
11.3. Eine verschuldenunabhängige Haftung von Ingentis auf Schadenersatz für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
11.4. Nach derzeitigem Stand der Technik ist es nicht möglich, alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Mediums Internet auszuschließen. Eine Haftung von Ingentis für leichte Fahrlässigkeitdurch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, ausgenommen Personenschädenabgebrochene Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang entstandene Probleme, die nicht im Einflussbereich von Ingentis liegen (höhre Gewalt, Verschulden Dritter) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell diesem Grund ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Haftungsausschluss gilt insbesondere bei Eintreten von allen Nutzern eingehalten werdenschadensverursachenden Ereignissen auf Übertragungswegen der Telekommunikationsdienstleister oder bei Störungen innerhalb des Internets.
14.511.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer Ingentis haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie vom Nutzer übermittelten Daten und Inhalte, behördlichen Anordnungen weder für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, noch dafür, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind oder Gesetzesänderungender Nutzer rechtmäßig handelt, Feuerindem er die Daten und Inhalte an das Rechenzentrum oder Ingentis übermittelt.
11.6. Sämtliche Haftungsregeln gelten ebenso zu Gunsten von Mitarbeitern, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vertretern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenErfüllungsgehilfen von Ingentis.
11.7. Davon unberührt Ein Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzen bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitunberührt.
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Samples: Software as a Service Agreement
Haftung. 14.19.1 SBR haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglich oder vertragsähnlicher Pflichte oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir können nicht gewährleistenDie Haftung ist der Höhe nach auf den voraus- sehbaren Schaden und maximal auf der Höhe des 1,5fachen Preises der vermittelten Flugleistung beschränkt. Ausgeschlos- sen ist der Ersatz für Folgeschäden. Von dieser Haftungsbe- schränkung ausgenommen sind Verletzung von Leben, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKörper und Gesundheit.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer 9.2 SBR haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen mangelhafte Flugleistungen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg bei der Durchführung entstehen.
9.3 Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr der Agentur. Der Versand erfolgt auf normalem Post- wege, wenn keine rechtzeitige und abweichende Anweisung der Agentur eingeht. Im Falle kurzfristiger Buchungen hat die Agentur, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen zu tragen. Bei Buchungsaufträgen ab dem dritten Arbeitstag vor Flugantritt übernimmt SBR keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und den rechtzeitigen Zugang des Flugscheins.
9.4 Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernis- se, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls die Agentur den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.
9.5 Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt bzw. Beendi- gung der Reise unverzüglich SBR oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Agentur hat ihren Kunden in diesem Fall bei unseren vor- der von ihm gebuchten Fluggesellschaft zu melden.
9.6 Die Agentur stellt SBR von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstel- lung der Rechts- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Vertragsverhältnisse, der schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und grobe FahrlässigkeitInformationspflichten und/oder einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung her- rührt.
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Haftung. 14.112.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer transformdesign haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungs- beschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet transform- design nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
12.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt transform- design gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit transformdesign kein Auswahl- verschulden trifft. Für fehlerhaften Druck verursacht durch die Druckerei sowie für Transportschäden von Druck- erzeugnissen übernimmt transformdesign keinerlei Haftung.
12.3. Sofern transformdesign selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt transformdesign hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht- lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die abgetretenen Ansprüche selbst durchzusetzen.
12.4. Der Auftraggeber stellt transformdesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen transformdesign stellen, wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung.
12.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwor- tung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
12.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von transformdesign.
12.7. Für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet transformdesign nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Leistungen
Haftung. 14.1Bei der Nutzung des Großen und Kleinen Saales ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung erforderlich und durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Wir können nicht gewährleistenFür die Nutzung der anderen Räume wird dies empfohlen. Im Rahmen der Nutzung der Räume, dass Anlagen und Einrichtungen haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet Vermieter, seine Bediensteten oder Beauftragten – auch im Rahmen des Mitverschuldens – gegenüber dem Nutzer oder den Besuchern nur für vorsätzlich vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädengrobfahrlässiges Verhalten; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeitden Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, ausgenommen Personenschädendie der Nutzer oder die Besucher in das Gebäude eingebracht haben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Wird das Land Berlin ungeachtet des vereinbarten Haftungsausschlusses von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Nutzer das Land Berlin von diesen Ansprüchen frei. Mitbenutztes Mobiliar und anderes Inventar sind pfleglich zu behandeln. Der Nutzer haftet für Ansprüche jeden Schaden, den er oder seine Besucher aus anderen Ursachen als durch normale Abnutzung der Räume, der Einrichtungsgegenstände und der Geräte verursachen. Sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung entstehen, sind unverzüglich dem ProdukthaftungsgesetzVermieter anzuzeigen.
14.31. Ist Bei der Kunde UnternehmerNutzung des Großen Saals müssen die Besucher/innen ihre Garderobe abgeben. Sonderregelungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung Vermieter / FM und dem Nutzer. Bei Verlust, ist die Verwechselung oder Beschädigung wird eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenVermieter / FM nicht übernommen. Hier haftet der Vertragsnehmer.
14.42. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Das Mitbringen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenVerzehr von Speisen und Getränken während Veranstaltungen mit Konzertbestuhlung im Großen Saal sind verboten.
3. Der Kunde Veranstalter/Raumnutzer ist verpflichtet, für jede Veranstaltung im Großen Saal ausgebildetes Personal in der Ersten Hilfe auf eigene Kosten zu bestellen (sofern gesetzlich vorgeschrieben).
4. Für Vorbereitungs- und Veranstaltungszeiten im Großen und im Kleinen Saal ist dem Gemeinschaftshaus rechtzeitig bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung eine verantwortliche Person mit Kontaktdaten zu benennen, die für die Einhaltung der Nutzungsvereinbarung und Raumnutzungsordnung Sorge trägt und die während der gesamten Veranstaltungszeit anwesend ist und die Beräumung des jeweiligen Saales im Notfall organisiert.
5. An Veranstaltungen im Großen Saal dürfen aus Sicherheitsgründen nur 3 Rollstuhlfahrer teilnehmen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen diese Anzahl nicht überschritten wird. Ferner ist der Veranstalter verpflichtet, bis 2 Wochen vor Veranstaltung mitzuteilen, wie viele Rollstuhlfahrer teilnehmen werden und bis zu 3 Helfer (je nach Anzahl der Rollstuhlfahrer) namentlich zu benennen und deren Kontaktdaten mitzuteilen, damit eine Einweisung in die Handhabung der Rettungsstühle erfolgen kann.
6. Die Höchstzahl der in den jeweiligen Bestuhlungsplänen aufgeführten Plätze ist nicht zu überschreiten. In keinem Fall dürfen mehr ZuschauerInnen eingelassen werden, als Plätze vorgehalten werden. Eine Notbestuhlung im Bereich der Fluchtwege ist nicht gestattet.
7. Die Nutzung der Licht- und Tontechnik im Großen und Kleinen Saal darf nur durch einen ausgebildeten und geprüften Veranstaltungs- und Elektroniktechniker bedient werden. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist dem Vermieter / FM vorzulegen. Änderungen der veranstaltungstechnischen Grundeinstellungen sind mit der technischen Leitung des Gemeinschaftshauses abzustimmen.
8. Die Nutzung des Flügels im Großen Saal und des Klaviers im Kleinen Saal bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Leitung des Gemeinschaftshauses. Die Kosten für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten fachgerechte Stimmung sind vom Nutzer zu tragen. Der Flügel darf in keinem Fall als Abstellfläche genutzt werden.
14.59. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Es ist nicht gestattet, Veränderungen an den Räumen, den installierten Geräten oder der Bühnenausstattung vorzunehmen. Keinesfalls dürfen Bühnendekorationen bzw. –bilder mittels Verschraubung, Nagelung, Verklebung oder durch andere fachlich unzureichende Maßnahmen angebracht werden. Evtl. notwendige Installationen müssen dem technischen Leiter des Gemeinschaftshauses vorab angezeigt werden und dürfen ausschließlich in Verbindung Absprache mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig technischen Leitung an den dafür vorgesehenen Traversen angebracht werden.
10. Die Ausschmückung und die Dekoration der Räume im Gemeinschaftshaus muss grundsätzlich von der Hausleitung oder deren Beauftragten genehmigt werden. Eine Ausschmückung, die nach Ansicht des Vermieters /FM den Verpflichtungen des Hauses gegenüber der Öffentlichkeit nicht entspricht, ist abzuändern, andernfalls kann eine Benutzung der Räume nicht gestattet werden.
11. Vom Veranstalter/Raumnutzer verwendeten Kulissen und Dekorationen müssen schwer entflammbar bzw. nicht brennbar sein. Eine entsprechende Bescheinigung muss vor Einbringen der Kulissen dem Vermieters /FM vorgelegt werden. Der Imprägniervermerk/Bescheinigung über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist Imprägnierung darf höchsten ein kostenpflichtiger Einbau notwendigJahr alt sein.
14.612. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksIn bühnentechnischen, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungendarstellerischen und produktionstechnischen Bereichen sind Rauchen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Feuer und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitoffene Flammen verboten.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer 4.1 jemix haftet nur unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig oder vorsätzlich von jemix, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Eine Haftung jemix haftet ferner unbeschränkt für leichte FahrlässigkeitXxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzdes Körpers oder der Gesundheit.
14.3. Ist 4.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde Unternehmerin besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet jemix auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
4.3 In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung des Auftragnehmers von jemix für mittelbare indirekte Schäden (hierzu zählen insbesondere durch Betriebsunterbrechung und -einschränkung verursachte Schäden, Mangelfolgeschäden), entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.
14.44.4 Des Weiteren wird die Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit pro Haftungsfall auf einen Betrag von EUR 800 beschränkt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für Montage, Inbetriebnahme alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart.
4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Benutzung Mitarbeiter von jemix und finden auch im Falle vorvertraglicher oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine deliktischer Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Anwendung.
4.6 Die Haftung von jemix für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.7 Soweit gemäß Angebot jemix für die gelieferten Waren Sicherung von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Daten des Kunden nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenverantwortlich ist, steht ist im Einzelfall Fall von Datenverlusten die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigHaftung von jemix auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.19.1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Wir können Diese Beschränkung gilt nicht gewährleistenbei Verletzung von Leben, dass Körper und Gesundheit. Soweit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwSchaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtBei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden eine Versicherungsleistung übersteigt und Drittschaden nicht im Rahmen des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ersetzt wird. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung - insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung. Das gleiche gilt für Schäden bei der Nachbesserung. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist dessen Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine 9.2 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus des Verkäufers nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz unberührt.
14.39.3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziff. Ist der Kunde Unternehmer, 4 abschließend geregelt.
9.4 Die Rechte des Käufers aus Sachmangel gem. Ziff. 7 bleiben unberührt.
9.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers Verkäufers für mittelbare von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Haftung. 14.18.1. Wir können Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen entstehen, sind ausgeschlossen.
8.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht gewährleistenbei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Xxxx als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
8.3. Die Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Das Kreuzjochhaus ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
8.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Kreuzjochhauses auftreten, wird das Kreuzjochhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.5. Das Kreuzjochhaus haftet für Schäden, die aus dem Betrieb des Wellnessbereichs entstehen nur dafür, dass der Zugang die Einrichtungen zuverlässig und in einer Art und Weise betrieben werden, die für die Gäste verträglich ist, welche Zutritt nach Ziffer 7.4.2. haben. Der Xxxx trägt darüber hinaus selbst die Verantwortung dafür, sein Wohlbefinden in dem Wellnessbereich und bei den Massageleistungen, unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen und seelischen Verfassung, frühestmöglich positiv festzustellen, stets zu unseren Diensten jederzeit überprüfen und andernfalls seinen Aufenthalt in den besonderen Einrichtungen unverzüglich zu beenden bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdie Massage abzubrechen.
14.28.6. Der Auftragnehmer Für die Verfärbung, Verunreinigung oder Beschädigung von Schmuck und Textilien durch Aufgüsse, Peelings oder Cremes wird keine Haftung übernommen, soweit diese ordnungsgemäß ausgeführt bzw. aufgetragen wurden.
8.7. Für eingebrachte Sachen haftet nur das Kreuzjochhaus dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchsten EUR 3.500,00, sowie für vorsätzlich Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von EUR 500,00 im Kreuzjochhaussafe aufbewahrt werden. Das Kreuzjochhaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenBeschädigung unverzüglich dem Kreuzjochhaus Anzeige macht (§ 703 BGB).
8.8. Das Kreuzjochhaus hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus (bekannt als Corona-Virus) nach Möglichkeit zu verhindern. Das Schutzkonzept wurde unter Berücksichtigung von Mitarbeitern und Gästen und unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregelungen erstellt. Alle Reinigungsverfahren wurden verschärft und alle Mitarbeiter wurden in den strengen Hygienerichtlinien geschult. Die Art der Reinigung und Desinfektion des Kreuzjochhauses wurden überprüft und der Situation entsprechend optimiert. Das Kreuzjochhaus weist darauf hin, dass die Umsetzung aller Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS- CoV2-Virus gewährleistet. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeiteine Infektion des Gastes mit dem Corona-Virus oder eine Erkrankung an Covid 19 kann deshalb vom Kreuzjochhaus nicht übernommen werden.
8.9. Dem Xxxx ist bewusst, ausgenommen Personenschädendass ggf. aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus oder aus ähnlichen gravierenden Gründen höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Kreuzjochhaus vollständig oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Xxxx nicht in Anspruch genommen werden können. Dem , liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Kreuzjochhaus verpflichtet sich, dem Xxxx den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines derartigen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Kreuzjochhaus geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das Kreuzjochhaus aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist ausgeschlossendas Kreuzjochhaus berechtigt, sein Angebot im Rahmen des Zumutbaren dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche Anpassung kann vom Xxxx nur aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3triftigem Grund abgelehnt werden. Ist der Kunde UnternehmerHotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Xxxx einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Haftung Parteien aus triftigem Grund nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten. Bedenken des Auftragnehmers für mittelbare SchädenGastes oder lediglich behördliche Empfehlungen, Mangelfolgeschädenauf touristische Reisen zu verzichten, entgangenen Gewinnbegründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Insoweit ist zu berücksichtigen, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendass der Xxxx in Kenntnis der bestehenden Covid-19-Pandemie seine Buchung durchgeführt hat.
14.48.10. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Die Haftungsausschlüsse und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Haftungsbeschränkungen in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet diesem AGB gelten zudem nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)der Gesundheit, die an AutoLogg auf einer vorsätzlichen oder bei unseren vor- fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Kreuzjochhauses beruhen. Die Haftungsausschlüsse und nachgelagerten Dienstleistern entstehenHaftungsbeschränkungen in diesen AGBs gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses oder durch einen gesetzlichen Vertreter des Kreuzjochhauses oder durch einen Erfüllungsgehilfen des Kreuzjochhauses beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen deiner garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
8.11. Davon unberührt bleibt eine Haftung Die Vorschriften des Auftragnehmers für Vorsatz Produkthaftungsgesetztes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und grobe FahrlässigkeitHaftungsbeschränkungen unberührt.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14.
14.2. Der Auftragnehmer 1.14.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von REIMER SYSTEMHAUS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REIMER SYSTEMHAUS beruhen, haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzREIMER SYSTEMHAUS unbeschränkt.
14.3. Ist 1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet REIMER SYSTEMHAUS unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, garantierten Beschaffenheit sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet REIMER SYSTEMHAUS nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4.
1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet REIMER SYSTEMHAUS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
1.14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von REIMER SYSTEMHAUS.
1.14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
1.14.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt REIMER SYSTEMHAUS nicht.
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Samples: Service Agreement
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 6.1 Der Xxxx oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Veranstalter haften gegenüber Altstadthotel Fürth für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 Altstadthotel Fürth haften gegenüber dem Xxxx bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Altstadthotel Fürth bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur 6.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
14.56.4 Altstadthotel Fürth haftet gegenüber dem Xxxx nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,00 €, es sein denn, Altstadthotel Fürth oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung das Geld wurden Altstadthotel Fürth, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht (§703 BGB).
6.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz für ein Kfz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung kommt dadurch kein Verwahrung Vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigderen Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
14.66.6 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvon Altstadthotel Fürth wird ausgeschlossen.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 10.1 Der Nutzer trägt das gesamte Risiko der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVeranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung.
14.210.2 Der Nutzer haftet insbesondere für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm sowie den Veranstaltungsbesuchern, seinen Beauftragten oder sonstigen Dritten bei der Benutzung der Mietsache, des Inventars, der dazu gehörenden Außenanlagen und sonstigen Einrichtungen verursachten und verschuldeten Schäden.
10.3 Der Nutzer stellt die Stadt von allen Schadenersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei.
10.4 Für sämtliche vom Nutzer und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Nutzers in den ihm zugewiesenen Räumen.
10.5 Die Stadt kann vom Nutzer den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fordern. Sie kann zu einer von ihr festgelegten Frist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Stadtkasse Böblingen oder der Mitarbeiterin der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement verlangen.
10.6 Der Auftragnehmer Nutzer haftet der Stadt für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an den Nutzungssachen. Die vom Nutzer an den Nutzungssachen zu vertretenden Schäden werden von der Stadt auf Kosten des Nutzers behoben.
10.7 Freiwillig Engagierte, die als Nutzer im Auftrag der Stadt für den Stadtteiltreff aktiv werden (siehe Punkt 2.2, Priorität 1) haften nur für grobe Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
10.8 Die Stadt haftet nur für vorsätzlich Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit der zur Nutzung überlassenen Räume und Einrichtungen oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, ausgenommen Personenschädensofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzKörper oder Gesundheit handelt.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Benutzungsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können 11.1 Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtübernommen.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. 11.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie wettbewerbsrechtliche Unbedenk- lichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, ausgenommen Personenschädenins- besondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf ju- ristisch überprüfen zu lassen.
11.3 Nach der Druck- oder Produktionsreiferklärung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossendie Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus nachträglich Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jegliche Haftung der Agentur.
11.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auf- traggebers erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Agentur tritt ledig- lich als Mittler auf.
11.5 Bei Druckaufträgen, die von der Agentur im Auftrag des Auftraggebers erteilt werden, gelten die Regelungen für Mehr- bzw.- Minderlieferungen der jeweiligen Druckerei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese anzuerkennen.
11.6 Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungs- mangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Dritt- beauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzderen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
14.311.7 Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Ist der Kunde Unternehmer, Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung und Be- stätigung durch die Agentur. Andernfalls ist die Haftung Agentur le- diglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung ver- pflichtet. Eine Stornierung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Auftrags ist ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage11.8 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Ver- zug sind beschränkt auf den direkten Auftragswert, Inbetriebnahme den die Agentur leistet, ausschließlich Material und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenFremderzeugnisse.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer 11.9 Die Agentur selbst haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten8.1 Perspektive haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, dass leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtnachfolgenden Regelungen.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für 8.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädendurch Perspektive bzw. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitdurch gesetzliche Vertreter, ausgenommen leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Perspektive herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzhaftet Perspektive unbeschränkt.
14.3. Ist 8.3 Bei der Kunde Unternehmerleicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalspflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für 8.4 Für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Perspektive unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könnengestellten Dienste und Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet Perspektive nur, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder
14.6. Der Auftragnehmer 8.5 Perspektive haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder Ausfälle, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungenwelche durch Störungen an Telefonleitungen, Feuersonstigen Leitungen, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Servern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)sonstigen Einrichtungen entstehen, die an AutoLogg nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet Perspektive nicht für Schäden oder bei unseren vor- Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
8.6 Bei der Überlassung des Speicherplatzes schließt Perspektive jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel aus. Spätere Einwendungen und/oder Ansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
8.7 Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von Perspektive oder Dritten, für die Perspektive haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für Perspektive möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter.
8.8 Die Nutzer sind für die Sicherung ihrer Daten (Backup) selbst verantwortlich. Perspektive führt insbesondere kein Backup durch und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers ist für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitden zufälligen Verlust von Daten nicht verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten6.1 Altenburger Film & Media Production verpflichtet sich, dass der Zugang ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen und zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtliefern.
14.26.2 Tritt bei der Herstellung des Films ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat Altenburger Film & Media Production nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftragnehmer Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von Altenburger Film & Media Production noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer werden jedoch verrechnet.
6.3 Sachmängel, die von Altenburger Film & Media Production anerkannt werden, sind vom ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann Altenburger Film & Media Production nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Altenburger Film & Media Production ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
6.4 Altenburger Film & Media Production haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für vorsätzlich Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädengrobe Fahrlässlichkeit nachgewiesen werden kann. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Fahrlässlichkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3Das Vorliegen von grober Fahrlässlichkeit hat der Auftraggeber zu beweisen. Ist der Kunde Unternehmer, Betragsmäßig ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Schadenersatzpflicht von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Altenburger Film & Media Production auf den Wert der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenmangelhaften Lieferung beschränkt. Der Kunde ist verpflichtetVertragspartner verpflichtet sich, dafür Sorge falsche oder mangelhafte Waren unmittelbar nach Mängelrüge an Altenburger Film & Media Production zu tragenretournieren. Sollte der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, dass Betriebsanleitungen für so entfällt die gelieferten Waren Gewährleistungspflicht von allen Nutzern eingehalten werdenAltenburger Film & Media Production.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten9.1 Die durch Permacol BV gelieferten Produkte müssen entsprechend Vorschrift und/oder auf der Verpackung angegebenen Gebrauchsanweisung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Verarbeitungsvorschrift, Handleitung, Datenblätter und vorgeschriebenen und erforderlichen Vorschriften von spezifischen Anwendungen, die vom Abnehmer gewünscht sind, benutzt und/ oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten verarbeitet werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten 9.2 Permacol BV kann nicht haftbar gemacht werden für Schaden bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenKäufer und/oder Abnehmer des Auftraggebers entstanden durch Umstände, steht Nebenwirkungen und /oder andere Mängel im Einzelfall die Plug&Playweitesten Sinn für von Permacol BV produzierte oder verhandelte Ware; es sei denn ausdrück-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigliche gesetzliche Regeln geben an, das Haftung beim Produzenten oder Permacol BV liegt.
14.69.3 Weitere Haftung bei Schaden als in diesem Artikel genannt ist ausgeschlossen; es sei denn der Abnehmer beweist das der Schade durch grobe Schuld oder Fahrlässigkeit seitens Permacol BV verursacht wurden.
9.4 Informationen in Dokumentation, Datenblatt und Empfehlung sind als Richtlinie zu sehen, basiert auf Untersuchung und Erfahrung unsererseits oder auf Daten vorn Dritten. Der Auftragnehmer Die in unseren Dokumentationen veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information und können nicht als Garantie aufgefasst werden.
9.5 Permacol BV haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksSchäden, behördlichen Anordnungen verursacht durch Fehler oder GesetzesänderungenUnterlassung von Dritten, Feuerdie mit Zustimmung des Abnehmers von uns mit der Lieferung von Ware bzw. leisten von Arbeit beauftragt wurden, Blitzschlages sei denn Permacol BV unterliegt gesetzlicher Haftung.
9.6 Der Abnehmer ist verpflichtet die gelieferte Xxxx zu kontrollieren. Damit erklärt der Abnehmer das er die Ware in gutem Zustand und Mängelfrei angenommen hat, Explosiones sei denn Permacol B.V. wird innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich über Mängel informiert. Es wird erwartet das der Abnehmer mit der Arbeitsweise vertraut ist und Anwender dementsprechend instruiert.
9.7 Permacol B..V. kann nicht haftbar gemacht werden für Unzulänglichkeiten, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und die auf Grund wissenschaftlicher und technischer und sonstiger Maßnahmen (zB WartungKenntnisse zum Zeitpunkt zu dem das Produkt in Umlauf gebracht wurde, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitunmöglich entdeckt werden konnten.
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Haftung. 14.17.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir können Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gewährleistenwegen der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwGesundheit gehaftet wird. unterbrechungsfrei Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Xxxx ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung stehtgestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
14.27.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls sind ausgeschlossen.
14.47.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für MontageFundsachen. Schadensersatzansprüche, Inbetriebnahme und Benutzung außer wegen grober Fahrlässigkeit oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Kunde Das Hotel ist verpflichtetberechtigt, dafür Sorge nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenübergeben.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit 7.6 Die Verjährung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigAnsprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1Für mangelhafte Lieferungen bzw. Wir können nicht gewährleistenLeistungen von Fremdbetrieben, die die Formidable GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen. Der Locationgeber übernimmt keine Haftung dafür, dass die Location für den beabsichtigten Nutzungszweck geeignet ist. Schadensersatzsprüche wegen Nichtnutzung aus o.a. Gründen oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt sowie behördlichen Auflagen und Untersagungen, die die Nutzung unmöglich machen oder aufgrund fehlender Genehmigungen sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenfahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Haftungsbegrenzung Beschränkung der Haftung gilt weiters nicht in gleichem Umfang für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Formidable GmbH. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Formidable GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist Bedient der Kunde Unternehmersich der Erfüllungs- und Verrichtungshilfen der Formidable GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Formidable GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell Formidable GmbH ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetSollte ein Schadenfall oder andere äußere Umstände die Nutzung unserer Objekte (Locations) ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein, dafür Sorge zu tragenso besteht seitens des Kunden kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Formidable GmbH, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren es sei denn, der Nutzungsausfall wurde von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6Formidable GmbH schuldhaft herbeigeführt. Der Auftragnehmer haftet Ersatzanspruch ist auf Höhe der Locationmiete begrenzt. Wird durch den Kunden ein Schadensfall verursacht, der die weitere Nutzung unmöglich macht, so hat er den Ausfall angemessen auszugleichen. Für die Schadensbeseitigung sind stets nur fachlich qualifizierte Kräfte einzusetzen. Alle gegen die Formidable GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvorsätzlichem Verhalten beruhen.
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Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten8.1 Für Sachschäden haftet Herzo Media nur bei Vorsatz, dass grober Fahrlässigkeit und der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten); trifft Herzo Media hierbei nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte einfache Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Höhe des Auftragnehmers Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gleichen Haftungsbeschränkungen gelten für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Vermögensschäden außerhalb der Erbringung von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenTelekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 8.2 Herzo Media haftet für MontageSchäden aufgrund von Mängeln der an den Kunden überlassenen Sachen, Inbetriebnahme und Benutzung auch wenn die Mängel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, sofern Herzo Media nicht eine Garantie übernommen hat.
8.3 Die Haftung für Xxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Gesundheit und die Haftung aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung generell ausgeschlossenHerzo Media von der Leistungserbringung befreit, solange und soweit die Leistungsverhinderung anhält. Der Kunde Höhere Gewalt ist verpflichtetinsbesondere auch die Störung von Gateways durch TK-Netze, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen die nicht in der Verfügungsgewalt der Herzo Media stehen.
8.5 Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen zugunsten von Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenÖffentlichkeit bleiben unberührt.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.11. Wir können Xxxxx haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Seitz nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlich Vertragspflicht, begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Seitz sowie deren Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit Xxxxx technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht gewährleistenzu dem von Seitz geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Xxxxx einen Mangel des Werkes arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat sowie im Falle der Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6. Im Falle von Serviceleistungen einschließlich Wartung, Reparatur und Nachrüst- und Umbauarbeiten an von Seitz nicht gelieferten Maschinen bzw. Maschinenkomponenten haftet Seitz nicht und übernimmt auch keine Gewährleistung, falls der Hersteller, Quasi-Hersteller oder Dritte aufgrund der von Xxxxx durchgeführten Arbeiten Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, durch Schutzrechtsrecherche, inhaltliche Beschränkung des Serviceauftrages oder durch Lizenzvereinbarungen mit den jeweils Berechtigten sicherzustellen, dass die beauftragten und von Xxxxx durchzuführenden Arbeiten nicht zu Schutzrechtsverletzungen führen. Insbesondere hat der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden Auftraggeber durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für es zu keinen Schutzrechtsverletzungen kommt (z. B. in dem er die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenSeitz bearbeiteten, modifizierten oder nachgerüsteten Maschinen oder Maschinenkomponenten nicht im Geschäftsverkehr weiterveräußert etc.).
14.57. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung Sollte aufgrund schuldhafter Nichteinhaltung der vorstehenden Mitwirkungspflichten seitens des Auftraggeber Xxxxx von AutoLogg Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen berechtigt in Verbindung mit Anspruch genommen werden, ist der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenAuftraggeber verpflichtet, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigXxxxx von sämtlichen Ansprüchen, inklusive der Kosten der Rechtsverfolgung freizustellen.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Service Agreement
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Drittverschulden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Dies gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzalle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet.
14.3. Ist 4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvertraglichen Vereinbarungen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Dienstleister haftet nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigzum Ort der Leistungserbringung.
14.64.6 Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Der Auftragnehmer haftet Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksveröffentlichte, behördlichen Anordnungen vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder GesetzesänderungenVerwendung solcher Grafiken, FeuerTondokumente, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Videosequenzen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg Texte in anderen elektronischen oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAutors nicht gestattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten10.1 Heldele haftet unbeschränkt für Schäden aus dem Fehlen einer aus- drücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur sowie für Schäden, die Heldele vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte verursacht hat.
10.2 Ebenso unbeschränkt haftet Heldele im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3 Heldele haftet in den Fällen der Produkt- haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz.
10.4 Heldele haftet für die durch die Ver- letzung von sogenannten Kardinal- pflichten verursachten Schäden. Eine Haftung Kardi- nalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maß- geblich für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenden Vertragsschluss des Käufers waren und auf deren Einhaltung er vertrauen durfte. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde UnternehmerHat Heldele Kardi- nalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung daraus resultierende Schadenser- satzhaftung begrenzt auf die Höhe des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvertragstypischen, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehbaren Schadens.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage10.5 Für Datenverlust beim Käufer haftet Heldele nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung ent- steht.
10.6 Im Übrigen ist eine Haftung generell jegliche Schadensersatz- haftung von Heldele, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Kunde Ausgeschlossen ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren insbesondere auch jegliche Haftung von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Heldele in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Fällen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder anderer unvorher- gesehener Ereignisse, behördlichen Anordnungen wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Lieferverzug des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHerstellers.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung. 14.113.1. Wir können nicht gewährleistenDie Haftung des Verwenders für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Schadenverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden sowie auf die in Ziffer 13.3. genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtinsbesondere für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, bleibt unberührt.
14.213.2. Auch die Haftung der Mitarbeiter des Verwenders für Sach- und Vermögensschäden ist in den Fällen leicht fahrlässiger Schadenverursachung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden sowie die in Ziffer 14. 3. genannten Höchstsummen beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für grobes Verschulden, bleibt unberührt.
13.3. Die Höchstsummen betragen:
a. 0.000.000 € bei Sachschäden
b. 00.000 € bei Bearbeitungsschäden
c. 00.000 € bei Vermögensschäden
d. 000.000 € bei infolge Schlüsselverlustes entstandenen Schäden für den Austausch oder Umbau von Schließanlagen.
13.4. Der Auftragnehmer Verwender haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Mangelfolgeschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
13.5. Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind (wesentliche Vertragspflichten) bleibt durch die in den Ziffern 14 und 15 dieser AGB geregelten Haftungsbeschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht8.1 Der VERKÄUFER haftet nach den produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen.
14.28.2 Darüber hinaus ist die Verpflichtung des VERKÄUFERs zur Leistung von Schadensersatz wie folgt beschränkt:
(i) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der VERKÄUFER der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der Auftragnehmer VERKÄUFER haftet nur nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(ii) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitDarüber hinaus gilt sie nicht, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzwenn und soweit der VERKÄUFER eine Garantie übernommen hat.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. 8.3 Der Kunde KÄUFER ist verpflichtet, dafür Sorge angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdentreffen.
14.58.4 Der KÄUFER ist verpflichtet, Preise/Preisänderungen den Behörden, Krankenkassen und öffentlichen Einrichtungen vorzulegen, u. a. den Behörden, Krankenkassen und Einrichtungen, die über Preise und ihre Erstattungsfähigkeit entscheiden. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Der KÄUFER übernimmt darüber hinaus jede vertragliche und gesetzliche Haftung für Schäden im Einzelfall die Plug&Play-Lösung Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Produkt und dem Besitz, der Verwendung und der Nutzung des Produkts, soweit das Produkt bei Lieferung mangelfrei war und der VERKÄUFER für den Schaden nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendighaftet.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.18.1. Wir können nicht gewährleistenDie von NewFinance genutzten Server für das Hosting von Websites gewährleisten eine Netzwerkverfügbarkeit von 99,9% im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, dass kann der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.
14.58.2. Sofern Wird vom Auftraggeber eine Anmeldung seiner Internetpräsenz bei einer oder mehreren Suchmaschinen gewünscht, so schuldet die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg NewFinance nur die Vermittlung. Über die Aufnahme in Verbindung mit die Suchmaschine und den Zeitpunkt entscheidet allein der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigBetreiber der jeweiligen Suchmaschine.
14.68.3. Der Auftragnehmer Im Falle von technischen Störungen oder sonstigen Angelegenheiten verbunden mit Webhosting und Wartung von Websites ist unser Support nur Werktags zu den regulären Geschäftszeiten verfügbar.
8.4. Die NewFinance haftet nicht für Schäden – sofern die Parteien keine anders lautenden Regelungen treffen – gleich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkunggilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungshilfen der NewFinance. Für leichtere Fahrlässigkeit haftet die NewFinance nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
8.5. Die Verjährung für das geltend machen von gegenseitigen Ansprüchen ist auf ein Jahr beschränkt. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in dem die Partei von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
8.6. Die NewFinance schuldet keine Überprüfung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Texten und Dokumenten, welche der Auftraggeber übermittelt zur Nutzung auf der eigenen Website. Dies gilt insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Dokumente, welche nach diversen Verordnungen verpflichtend auf einer Website präsent sein müssen.
8.7. Sofern die NewFinance ein Dokument einsetzt, so handelt es sich um ein Musterdokument, welches als Platzhalter dient. Der Auftraggeber hat sich im Eigeninteresse unaufgefordert mit den rechtlichen Anforderungen einhergehend mit einem Internetauftritt bekannt zu machen und notwendige Handlungen vorzunehmen.
8.8. Sofern der Auftraggeber einen Zugang und administrative Rechte für seine Website besitzt, so ist er allein für die Inhalte seiner Website verantwortlich. Die NewFinance übernimmt keine Haftung für sämtliche Inhalte der Website des Auftraggebers sowie keine Haftung für genutzte Plug-Ins und RSS- Feed Dienste. Der Auftraggeber stellt die NewFinance von Ansprüchen Dritter frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können a. Knallgrau haftet nicht gewährleistenfü r Inhalte und Programme, die in der „twoday“-Community verbreitet werden, noch fü r Schäden, die daraus entstehen, es sei denn, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden von Knallgrau vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenoder unter schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragpflichten von Knallgrau herbeigefü hrt werden. Die Haftungsbegrenzung vorstehende Regelung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare fü r alle Arten von Schäden, Mangelfolgeschädeninsbesondere Schäden, entgangenen Gewinndie durch Fehler, VermögensschädenVerzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Schäden durch Betriebsunterbrechungunrichtige Inhalte, Verluste Verlust oder Löschung von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenViren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Online-Dienstes entstehen können.
14.4b. Knallgrau haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht fü r allfällige Schäden, Geschäftsausfälle oder entgangenen Gewinn des Kunden aus Betriebsunterbrechungen von „twoday“.
c. Eine Haftung fü r Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränk,t der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Die Haftung von Knallgrau ist jedenfalls auf Vorsatz und Benutzung oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
x. Xxxxxxxxx ü bernimmt keine Haftung fü r die Funktionstü chtigkeit und Kompatibilität der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenvom Kunde verwendeten Hardware. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für fü r die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenihm verwendete Hardware selbst verantwortlich.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Nutzungsbedingungen
Haftung. 14.1a. Tech Data haftet nicht bei Fehlern in der Einziehung und Übermittlung der Nachnahme. Wir können nicht gewährleisten, dass Dafür tritt Tech Data etwaige Ansprüche gegen das Transportunternehmen an den Kunden ab. Tech Data wird den Kunden bei der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtGeltendmachung die- ser Ansprüche unterstützen.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. b. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Transportunter- nehmens ist pro Auftrag begrenzt auf die Höhe der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossennach Ziffer 1 zuläs- sigen Nachnahmebeträge. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge vor Inanspruchnahme des Transportunternehmens den Nachnahmebetrag beim Waren- empfänger geltend zu tragenmachen (Zahlungsaufforderung und 2-fache Mahnung). Bei Scheitern und Schadensregulierung durch das Transportunternehmen hat der Kunde im Gegenzug seine Ansprüche gegen den Warenempfänger an das Transportunternehmen abzutreten.
c. Erweist sich die Reklamation einer Nachnahmesendung als unbegrün- det, kann Tech Data für eigenen Rechercheaufwand (Beschaffung Übergabebeleg; sonstige Sendungs- angaben u.ä.) eine angemessene Bearbeitungspauschale verlangen.
d. Das Transportunternehmen ist nicht verpflichtet, die Echtheit von Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prü- fen, es sei denn, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenan der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg e. Sämtliche Ansprüche in Verbindung Zusammenhang mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenEinziehung und Übermittlung der Nachnahme verjähren in einem Jahr, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.beginnend mit der Übergabe der Kaufsache an
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Samples: Fulfilment Bedingungen
Haftung. 14.11. Wir können Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglich- keit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht gewährleistendurch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, dass Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Fami- lienangehörigen des Fotografen) der Zugang Fotograf zu unseren Diensten jederzeit bzwdem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
14.22. Der Auftragnehmer Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Xxxxxxx, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Com- puter entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremd- labore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für vorsätzlich eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.43. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadener- satz ist hiermit ausgeschlossen. 00000 Xxxxxxx 040 / 000 00 000 xxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Hamburger Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Steuer-Nr. 47/253/02598
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdiffe- renzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für MontageFotos sind nur dann verbindlich, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwenn sie schriftlich vom Fo- tografen bestätigt worden sind. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Fotograf haftet für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten Fristüberschreitung nur bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe grober Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten.
16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen.
16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver- treter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen.
14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen.
14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene o- der zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (z.B. Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inan- spruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruch- nahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Ver- sicherungsprämie).
14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Haftung. 14.17.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts ande- res bestimmt ist. Wir können nicht gewährleistenDer vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Ver- treter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, dass sofern der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwKunde Ansprüche gegen diese geltend macht. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
14.27.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, In die- sem Fall ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist jedoch die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenMangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehba- ren Schaden begrenzt.
14.47.3 Die ART ARMINUM GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die wett- bewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSie wird den Auftraggeber auf wettbewerbs- und markenrechtliche Bedenken hinweisen, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossensoweit sie ihr bekannt sind. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulassung der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbständig und gewissenhaft prüfen zu tragenlassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr ver- wendet.
7.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die ART ARMINUM GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Ge- währleistung, sofern die ART ARMINUM GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die ART ARMINUM GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.5 Sofern die ART ARMINUM GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus feh- lerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von der ART ARMINUM GmbH zunächst zu versuchen, die abge- tretenen Ansprüche durchzusetzen.
7.6 Der Auftraggeber stellt die ART ARMINUM GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen- über der ART ARMINUM GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7.7 Mit Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
7.8 Für Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit des Werks so- wie für die Neuigkeit des Produktes haftet die ART ARMINUM GmbH nicht. Der Auftraggeber ver- sichert, dass Betriebsanleitungen für er zur Verwendung aller an die gelieferten Waren ART ARMINUM GmbH übergebenen Vorlagen berech- tigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er die ART ARMINUM – Werbeagentur von allen Nutzern eingehalten werdenErsatzansprüchen Dritter frei.
14.57.9 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, juristisch prüfen zu lassen, ob die von der ART ARM- INUM GmbH gelieferten Materialien, Bilder, Texte, Inhalte und Gestaltung den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften genügen sowie für den beabsichtigten Zweck uneingeschränkt geeig- net sind. Sofern Eine juristische Prüfung, auch bei der Entwicklung von Logos, Namen, Claims, Visual Keys und sonstigen Markenzeichen ist nicht, wenn nicht gesondert vereinbart, Bestandteil der Leistun- gen der ART ARMINUM GmbH. Der Auftraggeber garantiert die Fahrzeugdaten bei Verwendung Einhaltung vorstehender Verpflich- tung und stellt die ART ARMINUM GmbH von AutoLogg in Verbindung mit allen aus der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über Nichteinhaltung erwachsenen Ansprü- chen, Schäden und Kosten frei.
7.10 Für die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Vernichtung von Daten haftet die ART ARMINUM GmbH im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigFalle von grober Fahrläs- sigkeit, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in ma- schinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kön- nen. Die Haftung der ART ARMINUM GmbH beschränkt sich für diesen Fall auf den Wiederherstel- lungsaufwand.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Design Services Agreement
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistenDer Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, dass die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAuftragnehmer unbeschränkt.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeitmittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgenommen PersonenschädenKosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ist Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde UnternehmerSchadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, ist die Haftung jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenSchadens und des Schädigers.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, Inbetriebnahme und Benutzung oder tritt der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAuftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenAuftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
14.5. Sofern Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Fahrzeugdaten bei Verwendung Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Produkten nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigstellt dies keine Vertragsverletzung dar.
14.6. Der Die Haftung für Lizenzverletzungen und Urheberrechtsverletzungen für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und vom Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie Leistungserbringung verwendeten Texten, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenBildern, FeuerAudio- und Videodateien, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenSoftwarekomponenten etc. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitwird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.112.1 Der Netzbetreiber haftet im Rahmen seiner Verteilungsaufgaben für Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung gem. Wir können nicht gewährleisten§§ 15, 16 Abs. 1 bis 4 EnWG, so dass dieser auch für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtGasversorgung entstanden sind, haftet.
14.2. Der Auftragnehmer 12.2 Sollte es dennoch zu einer dem Handeln der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit kommen, haftet nur für vorsätzlich diese nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.3 Für sonstige, von der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH zu vertretende Schäden gilt Folgendes:
a, Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässigen Pflichtverletzung der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzhaftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.3. Ist b, Für Schäden, die auf der Kunde UnternehmerVerletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt c, Schadensersatzansprüche für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, sonstige Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste bei der Verletzung von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage12.4 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, Inbetriebnahme und Benutzung sofern die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Garantie für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenBeschaffenheit der Sache übernommen hat.
14.5. Sofern 12.5 Die Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigHaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Sonderkundenversorgungsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer 16.1 Ruiterplaat Vakanties haftet nicht für Verlust und/oder Diebstahl (einschließlich Geld) und Eigentumsbeschädigung, sowie Mietern, Benutzern und anderen Dritten zugefügten Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder Verletzungen, behördlichen Anordnungen durch welche Ursache auch immer sie entstanden sein mögen.
16.2 Die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen am Urlaubsort erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters und der Benutzer.
16.3 Ruiterplaat Vakanties haftet nicht für erlittenen Schaden, weil die gemietete Unterkunft den Anforderungen oder GesetzesänderungenWünschen des Mieters nicht entspricht.
16.4 Ruiterplaat Vakanties übernimmt keinerlei Haftung für unerwartete (Bau-)Aktivitäten in der Nähe der reservierten Unterkunft, FeuerArbeiten an Zugangs- und/oder anderen Straßen, BlitzschlagLärmbelästigung durch zum Beispiel Nachbarn, ExplosionAutos, Stromausfällenlandwirtschaftliche Fahrzeuge usw., EnergiemangelBelästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme in der Nähe der Unterkunft.
16.5 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website sind für Ruiterplaat Vakanties nicht bindend.
16.6 Es wird davon ausgegangen, Überschwemmungendass Vermieter und Benutzer die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennen. Ruiterplaat Vakanties haftet nicht für die Folgen eines Verstoßes gegen Gesetze und Vorschriften durch Mieter oder Benutzer.
16.7 Ruiterplaat Vakanties haftet nicht für Schäden, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB WartungVerletzungen, ReparaturDiebstahl, Software-Updates)Personenschäden usw. bei Mieter, Benutzern, oder Dritten, die an AutoLogg der Mieter für von Ruiterplaat Vakanties angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel Fahrradvermietung, Vermietung von Strandkörben, usw. Der Vermieter befreit Ruiterplaat Vakanties in diesem Rahmen von jeglicher Haftung.
16.8 Sollte der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nicht genügen und die Unterkunft nicht in ordnungsgemäßem Zustand und/oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenübermäßig verschmutzt zurücklassen, werden ihm die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDer Mieter hat diese Kosten unverzüglich zu begleichen.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung. 14.1Der CoWorker haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch vertragswidrige Benutzung der Büroräume und seiner Ausstattung entstehen. Wir können Der CoWorker übernimmt die Aufsichtspflicht für von ihm mitgebrachte Kinder. Schäden, die der CoWorker oder sein/e Kind/er verursacht, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter lehnt jegliche Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen des CoWorkers ab. Eine Pflicht des Anbieters zur Beaufsichtigung oder Verwahrung der vom CoWorker mitgebrachten Gegenstände wird nicht gewährleistenvereinbart. Es ist Sache des CoWorkers, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit zweckmäßige Sachversicherungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Der Auftragnehmer haftet nur CoWorker wird sich an leichten Aufräumarbeiten im Nutzungsbereich, der Pflege des Nutzungsbereiches sowie an der Reinigung der Küche und Küchenutensilien in angemessenen Umfang beteiligen. Hierzu treffen die Vertragspartner noch gesonderte Vereinbarungen. Der Coworker verpflichtet sich, die Räume bei Feierabend sauber zu hinterlassen. Der Coworker verpflichtet sich, die Hausordnung des Anbieters einzuhalten. Keiner der vorgenannten Haftungsausschlüsse soll die Haftung des Anbieters für Personenschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverursachte Schäden des Anbieters sowie Haftung wegen arglistigem Verschweigen oder zugesicherten Eigenschaften ausschließen oder beschränken. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitAnbringen von Werbung oder Firmenschildern (Fassade, ausgenommen Personenschäden, Treppenhäuser etc.) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzgestattet.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Haftung. 14.1Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Wir können nicht gewährleistenHiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, dass des Körpers, der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für vorsätzlich sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AN beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf. H+L Baustoff GmbH Telefon 03763 / 50 90 0 Geschäftsführer USt.-Nr. 227/110/03499 Volksbank-Raiffeisenbank Xx Xxxxxxxxxxxx 0 Telefax 03763 / 50 90 61 Xxxx Xxxxx Xxxxxxx USt.-IdNr. DE 813969904 Konto 300 009 409 08371 Glauchau xxxx@xx-xxxxxxxx.xx Amtsgericht Chemnitz BLZ 870 959 74 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AN nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig herbeigeführte Schädenverursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des AG aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Auf besondere Haftungsrisiken hat der AG die AN vor Vertragsschluss hinzuweisen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch unmittelbar zugunsten der Organe und gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfen der AN, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.19.1 Bei der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jedes Verschulden unserer Mitarbeiter und der Personen, die wir zur Erfüllung dieser Pflichten hinzuziehen (Erfüllungsgehilfen). Wir können nicht gewährleistenWesentliche Vertragspflich- ten sind solche vertraglichen Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsver- hältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur 9.2 Bei der Erfüllung anderer Vertragspflichten haften wir lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und der Personen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung die wir zur Erfüllung dieser Pflichten hinzuziehen; dies gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungender Gesundheit.
9.3 Hast du durch dein schuldhaftes Verhalten einen Schaden verursacht, Feuerhaften wir für diesen nicht. Hast du durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, Blitzschlagbestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)in welchem Umfang du den Schaden zu tragen hast.
9.4 Wir haften nicht für Schäden, die an AutoLogg durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder bei unseren vor- durch sons- tige nicht von uns zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfü- gungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
9.5 Wir haften nicht für Angebote, Inhalte oder Webseiten Dritter. Die offiziellen Webseiten, Kanäle und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Kontakt- möglichkeiten der BISON-Onlineangebot sind ausschließlich und grobe Fahrlässigkeitabschließend in diesen AGB genannt.
9.6 Unabhängig von diesen Haftungsregelungen gelten auch allfällige gesetzliche Gewährleistungsbestimmun- gen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten9.1 Die vertragliche Haftung von ITT ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtsoweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ITT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (z.B. Leistungsträger) verantwortlich ist.
14.2. Der Auftragnehmer 9.2 Für alle gegen ITT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenITT bei Sachschäden bis auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzHaftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer9.3 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädennach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenso kann sich ITT hierauf berufen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer 9.4 ITT haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder ohne Vermittlung von ITT direkt gebucht und in Anspruch genommen werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche). Die Beteiligung an AutoLogg oder Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte usw. sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei unseren vor- Sportausübungen und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitanderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet ITT nur, wenn ITT ein Verschulden trifft.
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Samples: Reisevertrag
Haftung. 14.1Es gilt das dreistufige Haftungsmodell des Bundesarbeitsgerichts. Wir können nicht gewährleistenDemnach haftet der Nutzer für alle Schäden, dass die er dem mobilen Endgerät oder den Datenträgern bei der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich dienstlichen Nutzung und bei der Nutzung im Hinblick auf die Berufsausbildung, insbesondere durch Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen, Beseitigen oder Verändern, in vorsätzlicher oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiger Weise zugeführt hat, in vollem Umfang. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitFür Schäden bei einer privaten Nutzung haftet der/die Auszubildende in jedem Fall selber. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Nutzer anteilig. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Nutzer nicht. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ausgenommen Personenschädenwenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, ist ausgeschlossenwenn der Nutzer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem bewusst gewesen wäre. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3Bei der mittleren Fahrlässigkeit wird der Haftungsanteil unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt. Ist der Kunde UnternehmerLeichteste Fahrlässigkeit liegt dann vor, ist wenn es sich geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, jedem Beschäftigten unterlaufen können. Soweit Schäden durch Betriebsunterbrechungdie Versicherung vollständig abgedeckt werden, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist entfällt eine Haftung generell ausgeschlossendes/der Auszubildenden. Der Kunde ist verpflichtetSämtliche Daten auf dem mobilen Endgerät oder auf sonstigen Datenträgern, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle diesem Zusammenhang seitens des Ausbildenden zur Verfügung gestellt werden könnenwurden, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung unterliegen den Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze, wie z. B. dem BDSG. Bei Verletzung dieser Vorschriften durch den Nutzer, behält sich der Ausbildende zivil- und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6strafrechtliche Schritte vor. Der Auftragnehmer haftet nicht für Nutzer verpflichtet sich, das ihm überlassene mobile Endgerät sorgsam zu behandeln, aufzubewahren und zu pflegen sowie vor vermeidbaren Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitzu bewahren.
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Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden7.1. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, der Hoch & Zervudakis GbR ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden wegen Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Auftragnehmers Vertragszweckes unverzichtbar sind, wegen fehlerhafter Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Hoch & Zervudakis GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und für mittelbare sonstige Schäden, Mangelfolgeschädendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hoch & Zervudakis GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
7.2. Bei Verletzung der Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von uns, entgangenen Gewinnunseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, Vermögensschädenmit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
7.3. Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.4. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter oder normaler Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung solcher Software, wie Sie vom Kunden erworben wird, typischerweise und vorhersehbarer weise gerechnet werden muss.
7.5. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von Hoch & Zervudakis GbR keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt Hoch & Zervudakis GbR ebenfalls keine Haftung.
7.6. Resultieren Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste des Kunden aus dem Verlust von Daten, Zinsverlusteso haftet Hoch & Zervudakis GbR hierfür nicht, sowie soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
7.7. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus Ansprüchen Dritter jedenfalls welchem Rechtsgrund – sowohl von Hoch & Zervudakis GbR als auch von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
14.47.8. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Leistungsbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Update- und Benutzung anderen neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update- oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenanderen neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Software as a Service Agreement
Haftung. 14.111.1. Alle unsere Flüge sind durch eine gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert.
11.2. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers aus der vor- sätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kar- dinalpflichten). In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt
11.3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Verbrauchern (Ziff. 2) und solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zum Gegenstand haben. Insoweit gelten die ge- setzlichen Verjährungsfristen.
11.4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DS Drohnenfotografie.
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Haftung. 14.113.1 Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten (z.B. Texte, Fotos, Logos und Grafiken, etc.) berechtigt zu sein und die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wir können nicht gewährleistenDer Kunde versichert zudem, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2die von ihm bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie Inhalte seiner Website und stellt Websitebutler vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, ausgenommen Personenschädenurheber-, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, namens- und markenrechtlichen sowie Schäden aus sonstigen Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenfrei. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenverantwortlich für die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen Änderungen an seiner Website. Websitebutler trifft keinerlei Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Daten.
13.2 Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Betriebsanleitungen sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an Websitebutler kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen. Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen, erweiterte Datenschutz- oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von Websitebutler angebotenen Leistungen.
13.3 Schadensersatzansprüche gegen Websitebutler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Websitebutler selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die gelieferten Waren Geltendmachung von allen Nutzern eingehalten werdenSchadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Fristen für Websitebutler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
14.5. Sofern 13.4 Der Höhe nach ist die Fahrzeugdaten Haftung von Websitebutler beschränkt auf die bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigPflichtverletzung vorhersehbar waren.
14.6. Der Auftragnehmer haftet 13.5 Die Haftung von Websitebutler für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Erfüllung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
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Haftung. 14.1a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der ALTERNATE Sportpark bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzli- chen Vorschriften.
b. Auf Schadensersatz haftet der ALTERNATE Sportpark – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir können nicht gewährleisten, dass Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit ALTERNATE Sportpark vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angele- genheiten) nur:
c. Die sich aus Punkt 11.b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtzugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, d. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ALTERNATE Sportparks ausgeschlossen.
14.4e. Insbesondere haftet der ALTERNATE Sportpark nicht für den Verlust von Kleidung/Wertgegenständen in der Garderobe oder den zur Verfügung gestellten Spinden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des ALTERNATE Sportpark vorliegt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Weiterhin wird keine Haftung bei Beschädigungen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Entwendungen von allen Nutzern eingehalten werdenden auf dem ALTERNATE Sportpark Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt übernommen.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit f. Für selbstverschuldete Unfälle des Besuchers/Mitspielers haftet der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung ALTERNATE Sportpark nicht.
g. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigVerwahrung.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht1.12.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.12.
14.2. Der Auftragnehmer 1.12.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Xxxxxx oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kivito beruhen, haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzKivito unbeschränkt.
14.3. Ist 1.12.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Kivito unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, garantierten Beschaffenheit sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Kivito nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.12.4.
1.12.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kivito nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 100.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
1.12.5 Die Haftung von Kivito für Schäden infolge der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln begrenzt. Der Kunde stellt Xxxxxx in der Haftung gegenüber Dritten entsprechend frei.
1.12.6 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
1.12.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Kivito.
1.12.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
1.12.9 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programm- erneuerung übernimmt Kivito nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 9.1 Die Haftung beginnt mit Ankunft der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtTeilnehmer an der Burg und beschränkt sich auf den Zeitraum der Freizeit.
14.29.2 Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind Minderjährige den Weisungen der Freizeitleitung folgepflichtig.
9.3 Die Haftung der Schäden ist auf eigenes grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz beschränkt.
9.4 Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers auf der Veranstaltung. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Verlust, Unter- gang oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitBeschädigung, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters auch nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzVermögensschäden, außer durch grobe Fahr- lässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von Ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
14.3. Ist 9.5 Der Ausrichter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistun- gen, die lediglich vermittelt werden und die in der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Beschreibung der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Freizeitmaßnahme ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
14.59.6 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Ausrichter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Aus- richter aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Sofern Dies gilt insbesondere auch für die Fahrzeugdaten bei Verwendung Ansprüche aus Ver- letzung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht vorvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die Vorschriften des § 651g BGB über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigHemmung der Verjährungsfrist bleiben hiervon unberührt.
14.69.7 Der Veranstalter kann nicht für den Transport der Teilnehmer haftbar gemacht werden, da dieser Transport durch Dritte getätigt wird. Der Auftragnehmer haftet Transport vom Bahnhof Lohr zur Jugendherberge und zurück wird durch ein Taxiunternehmen durchgeführt. Sollte ein Teilnehmer sich während der Freizeit verletzen, und diese Verletzung ist schwerwiegend, so erfolgt der Transport ins Krankenhaus durch den Rettungsdienst. Sollte der Teilnehmer wegen einer Art Kontrolle ins Krankenhaus müssen, so wird das durch einen Krankentransport des Rettungsdienstes oder ein Taxiunternehmen verwirklicht. Bitte denken Sie daran, dass sämtliche Kosten nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksvom Veranstalter, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitsondern vom Teilnehmer getragen werden müssen.
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Samples: Freizeitvertrag
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistena) Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für fehlerhafte Daten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdie auf unrichtigen Eingaben in den liefernden Quellen oder aus fehlerhafter Übermittlung aus diesen Quellen beruhen.
14.2. Der Auftragnehmer b) Generell haftet der Bundesanzeiger Verlag nur für vorsätzlich vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiges Handeln seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Diese Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzalle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. c) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer Bundesanzeiger Verlag haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksGewalt.
d) Sofern der Bundesanzeiger Verlag haftet, behördlichen Anordnungen ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf 2.500,-- EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 25.000,-- EUR. Ansprüche dieser Art sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem angeblichen Auftreten des Fehlers etc. schriftlich anzumelden.
e) Der Bundesanzeiger Verlag haftet nicht für Mängel oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg oder von Dritten verursacht werden.
f) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bei unseren vor- der Registrierung angegebenen Daten.
g) Aus technischen und nachgelagerten Dienstleistern entstehenbetrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zu diesem Online-Service nicht völlig auszuschließen. Davon unberührt bleibt Soweit eine Haftung der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die mangelnde Verfügbarkeit der Internetplattform in Betracht kommt, ist diese auf Fälle der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Zugangsunterbrechung oder Beschränkung der Verfügbarkeit begrenzt.
h) Soweit Geschäftsbedingungen oder Informationen auf den Webseiten des Auftragnehmers für Vorsatz Verlags in verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung gestellt werden, gilt ausschließlich die jeweils deutsche Fassung, insbesondere bezüglich der Interpretation und grobe FahrlässigkeitAuslegung der verwendeten Formulierungen. Andere Sprachversionen (Übersetzungen) sind als reine Serviceleistung des Verlags zu verstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwinsbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.
14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt gegenüber unternehmerischen Kunden auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Endverbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
17.4. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
17.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu machen.
17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen laut Angaben des Herstellers bzw. des Auftragnehmers.
17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und somit beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.18.1. Wir können Widas Technologie Services haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sich nicht gewährleistenaus einer von Widas Technologie Services übernommenen Garantie etwas Abweichendes ergibt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwnur nachfolgenden Regeln:
8.1.1. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtBei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder im Fall arglistigen Verhaltens wird in voller Höhe gehaftet.
14.28.1.2. Der Auftragnehmer Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Widas Technologie Services nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), wenn dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, und nur auf Ersatz des Schadens, der vertragstypisch und vorhersehbar war, der Höhe nach begrenzt auf die aus dem betroffenen Vertrag geschuldete Vergütung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte alle aus diesem Vertrag resultierenden und nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Service- oder Pflegevertrag) ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, alle in einem Vertragsjahr entstehenden Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenauf die im betroffenen Vertrag vereinbarte Vergütung pro Vertragsjahr.
14.48.2. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Widas Technologie Services nur, wenn der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass diese Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für die vertrags- oder bestimmungswidrige Nutzung der Software, unzureichende Datensicherung und/oder unzureichende Abwehr von Schadsoftware sowie fehlende Bereitschaft zur Ergreifung von Maßnahmen zur Schadensminderung.
8.5. Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht nach Ziff. 8.6 die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung finden.
8.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSchadens- und Aufwendungsersatzansprüchen aus Vorsatz, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetgrober Fahrlässigkeit, dafür Sorge zu tragenVerletzung einer Garantie, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall Falle von Arglist sowie in den in Ziff. 8.2 genannten Fällen gelten die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendiggesetzlichen Verjährungsfristen.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung. 14.111.1. Wir können Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften. Segula Technologies Austria haftet nicht gewährleistenfür eine bestimmte Arbeitsleistung oder einen bestimmten Leistungserfolg oder die mangelhafte Ausführung der Arbeiten durch die überlassene Arbeitskraft. Segula Technologies Austria trifft auch keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte beim Kunden verursachte oder bei Dritten entstandene Schäden. Segula Technologies Austria haftet nicht für Verlust, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung stehtgestellten Werkzeugen, Zeichnungen, Muster, Vorrichtungen und sonstigen übergebenen Sachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der überlassenen Arbeitskraft Geld, Wertpapiere, kostbare oder empfindliche Sachen anvertraut werden.
14.211.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Segula Technologies Austria trifft keinerlei Haftung für leichte Fahrlässigkeitallfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte Schäden, insbesondere für Schäden, welche aufgrund oder anlässlich der
11.3. Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Kunde das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligung oder Berechtigung zu überprüfen.
11.4. Segula Technologies Austria haftet nicht für Unterbleiben oder Verzögerungen der Arbeitsleistung, insbesondere bei höherer Gewalt oder Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft. In diesen Fällen ist Segula Technologies Austria berechtigt vom Vertrag zurückzutreten ohne eine andere Arbeitskraft zu überlassen. Schadensersatzansprüche gegen Segula Technologies Austria hieraus sind ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzes wird ein besonderer Werkvertrag abgeschlossen.
14.311.5. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Darüber hinaus ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenSegula Technologies Austria auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Arbeitskräfteüberlassung
Haftung. 14.11. Wir können Der Kulturbetrieb haftet nicht gewährleistenfür den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgenommen wird.
14.22. Der Auftragnehmer haftet nur Kulturbetrieb ist in zumutbarem Umfang bemüht, sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Gleiches gilt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenden Inhalt der gedruckten Kataloge. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen allerdings auf den Angaben der Veranstalter/Anbieter. Eine Haftung Garantie hierfür wird vom Kulturbetrieb nicht übernommen.
3. Sämtliche, auf der Website und im Katalog dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Der Kulturbetrieb haftet nicht für leichte Fahrlässigkeitdie Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.
4. Der Kulturbetrieb übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenVollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter. 5. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit dem Produkthaftungsgesetz.
14.3Kulturbetrieb fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Ist der Kunde Unternehmer, Insoweit ist die Haftung des Auftragnehmers Kulturbetriebes für mittelbare das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Im Übrigen haftet der Kulturbetrieb bei Schäden, Mangelfolgeschädendie nicht Körperschäden sind, entgangenen Gewinnnur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Kulturbetriebes auf vertragstypische und grobe Fahrlässigkeitvorhersehbare Schäden, in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1Für Sach- und Personenschäden, die der EEW Helmstedt oder Dritten durch die unberechtigte Anlieferung und Verbrennung nicht zugelassener Abfälle entstehen, z. B. auch durch die beeinträchtigte Betriebssicherheit des Fahr- zeugs in Folge Überladung, haftet der Lieferant in voller …Höhe. Wir können nicht gewährleistenFerner haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an den Einrichtungen der EEW Helmstedt, dass die er durch regelwidriges Verhalten im Sinne dieser Annahmebedingungen oder durch Vernachlässigung üblicher Sorgfaltspflichten im Zuge der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtBenutzung an den Einrichtungen der EEW Helmstedt verursacht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich (1) Ansprüche gegen die EEW Helmstedt wegen Schäden, die der Anliefe- rer bei der Benutzung der Einrichtungen der Entsorgungsanlage erleidet, sind ausgeschlossen, soweit die EEW Helmstedt oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters seine Bediensteten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzgrobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
14.3. Ist (2) Die Haftung der Kunde Unternehmer, EEW Helmstedt für Sach- und Personenschäden ist in jedem Fall auf die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenDeckungssummen der abgeschlossenen Versicherungen begrenzt.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen (3) Eine Gewähr für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenrestlose Verbrennung der angelieferten Abfälle oder Stoffe wird nicht gegeben. Für einen möglichen Missbrauch der Abfälle vor oder nach etwaiger unvollständiger Verbrennung wird keine Haftung übernommen.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Annahmebedingungen
Haftung. 14.112.1 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Vermieters für bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Wir können nicht gewährleistenIm Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung des Vermieters, dass einschließlich der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwHaftung für bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhandene und für während der Mietzeit auftretende Mängel, nach dem Gesetz, modifiziert durch vorstehende Ziff. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht5.3 (Untersuchungs- und Rügepflicht) und die folgenden Bestimmungen dieser Ziff. 12.
14.2. 12.2 Der Auftragnehmer Vermieter haftet nur unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist 12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde UnternehmerMieter vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenVermieters auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, Mangelfolgeschädenvertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, entgangenen Gewinndie nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenhaftet der Vermieter nicht.
14.412.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziff. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 12 berühren nicht die Haftung des Vermieters für MontageArglist, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung von Leben, behördlichen Anordnungen Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist hiermit nicht verbunden.
12.5 Soweit die Haftung nach dieser Ziff. 12 ausgeschlossen oder Gesetzesänderungenbeschränkt ist, Feuergilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, BlitzschlagMitarbeiter, ExplosionVertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
12.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Mieters, Stromausfällenfür die nach dieser Ziff. 12 die Haftung beschränkt ist, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitin zwölf Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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Samples: Mietvertrag
Haftung. 14.15.1 Der Landkreis überlässt die Schulräume und die gedeckten Sportstätten inklusive der Großge- räte (z. B. Barren, Reck etc.) in ordnungsgemäßem Zustand. Wir können nicht gewährleistenKleingeräte (z. B. Hütchen, Bälle etc.) sind von den Nutzenden zu stellen. Nutzende sind verpflichtet, die Räume und Geräte vor Benutzung auf Sicherheit und ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwen- dungszweck zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unver- züglich dem Hausmeister zu melden. Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden; sie werden nach Möglichkeit vom Hausmeister sofort gesperrt. Nutzende haften für alle Schäden, die dem Landkreis an den überlassenen Einrichtungen durch seine Nutzung entstehen. Sachschäden im baulichen Bereich sowie Schäden am Schulinventar und an Sportgeräten werden durch den Hausmeister festgestellt und dem Amt für Gebäudema- nagement mitgeteilt. Die Kosten der Behebung werden den Nutzenden in Rechnung gestellt. Schäden, die auf nor- malem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung.
5.2 Nutzende stellen den Landkreis von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitgliederinnen und Mitglieder, Bediensteten, Beauftragten oder Besucherinnen und Besucher und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Räume, Sportstätten und Geräte sowie mit dem Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für den Gebäuden, Räumen und Anlagen entstehen frei, es sei denn, diese wurden durch den Landkreis, der Schulleitung oder deren Beauftragte oder Be- dienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenverursacht. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzVerantwortung der Nutzenden nach Ziffer 1 bleibt jedoch auch in diesen Fällen unberührt.
14.3. Ist 5.3 Bei Verlust eines dem/der Kunde Unternehmer, ist Nutzenden überlassenen Schlüssels haftet der/die Haftung des Auftragnehmers Nutzende für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste den Ersatz der Schließanlage bis zu einem Betrag von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen25.000 €.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Entgeltordnung Für Die Benutzung Kreiseigener Einrichtungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.27.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte herbeiführen. Das gilt auch für Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossendie aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzRechnung des Auftraggebers.
14.37.3. Ist Mit der Kunde Unternehmer, ist Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Haftung des Auftragnehmers Verantwortung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste die Richtigkeit von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenText und Bild.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.67.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Screendesigns und Templates durch den Auftragsgeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und dessen Umfang. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Screendesigns und Templates entfällt jede Haftung von Xxxxx Xxxxx Online Marketing. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks oder nach Bereitstellung zur Abnahme schriftlich bei Xxxxx Xxxxx Online Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
7.7. für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Xxxxx Xxxxx Online Marketing nicht.
7.8. Die Dienstleistungen von Xxxxx Xxxxx Online Marketing beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt Xxxxx Xxxxx Online Marketing keine Haftung. 7.9.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Xxxxx Xxxxx Online Marketing übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten gegen nicht geltendes Recht verstoßen. Xxxxx Xxxxx Online Marketing ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksden Inhalten, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenDaten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber.
7.10. WordPress-Wartungverträge legen fest, Feuerwelche Leistungen zu und welcher Turnus festgelegt wird, Blitzschlagum die Webseite auf den technisch aktuellen Stand zu halten. Inhaltliche Änderungen sind vom Wartungsvertrag ausgenommen, Explosionaußer es wurde vereinbart. Keine Haftung wird von Xxxxx Xxxxx Online Marketing übernommen durch Fremdverschulen von Dritten z.B. Hackerattacken, StromausfällenServerausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitTechnische Probleme Hoster.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.13.1. Wir können nicht gewährleisten, dass Die Gesellschaft haftet weder für den Getränkehändler noch für den Kunden hinsichtlich der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDurchführung des vermittelten Vertrags.
14.23.2. Der Auftragnehmer haftet nur Ansprüche des Getränkehändlers und des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für vorsätzlich sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
3.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitverursacht wurde, ausgenommen Personenschädenes sei denn, ist ausgeschlossenes handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.4. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer Gesellschaft haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg durch Fremdverschulden oder bei unseren vor- nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattformen entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen, UMTS Übertragung).
3.5. Die Gesellschaft haftet nicht für Bestellungen von Kunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Phishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden.
3.6. Das Online-Angebot der Gesellschaft enthält auch Links zu anderen Online-Angeboten. Die Gesellschaft ist nicht für den Inhalt der verlinkten Inhalte verantwortlich und nachgelagerten Dienstleistern entstehenübernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Davon unberührt bleibt eine Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Vertragsbedingungen.
3.7. Soweit die Haftung von der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3.8. Die Vorschriften des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1Für die vom Mieter und/oder seinen Angestellten, Besuchern, Hilfskräften oder sonstigen Personen in das Studio oder deren Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, Computer und Zubehör, sonstiges digitales Equipment, sowie alle anderen Gegenstände) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Wir können nicht gewährleistenGleiches gilt für Diebstahl. Das Betreten des Studio´s und der Räumlichkeiten durch den Mieter sowie dazu gehörige Personen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen und Sachschäden übernommen, dass diese trägt ausschließlich der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2Mieter. Der Auftragnehmer Mieter haftet uneingeschränkt während der Mietdauer gegenüber dem Vermieter für alle entstehenden Schäden an dem Mietobjekt, den vermieteten Geräten, dem Equipment und der Anlagen. Dies gilt auch uneingeschränkt für Schäden die Mitarbeiter, Besucher, Models und alle Personen des Mieters verursacht haben, für Personenschäden, wie auch für Folgeschäden und den daraus entstehenden Kosten ( z.B. Mietausfall, Regressansprüche dritter an DISCOUNTAGENTUR). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Räume, Geräte und Einrichtungen sind sofort zu melden. Der Vermieter (DISCOUNTAGENTUR) haftet für Ausfallschäden des Mieters nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Mietvertrag
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Die von purelements geplanten und durchgeführten Veranstaltungs- bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtReiseleistun- gen werden gewissenhaft vorbereitet, die vermittelten Partnerunternehmen werden sorgfältig von purelements ausgesucht. purelements übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Veranstaltungserfolge.
14.2. Bei sämtlichen Outdoor-Sportveranstaltungen besteht naturgegeben ein erhöhtes Un- fall- bzw. Verletzungsrisiko für die Teilnehmer (z.B. Absturz-, Lawinen-, Steinschlagge- fahr, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser/Ertrinken, Erschöpfung, Höhenkrankheit, psychische Störungen, ggf. Tod). Der Auftragnehmer haftet Kunde hat zu berücksichtigen, dass in abgelegenem bzw. schwer zugänglichem Gelände sowie unter großer körperlicher Belastung auch Dritte (z.B. Trainer, Guides, Berufsretter) ggf. nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverzögert bzw. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitu.U. nicht rechtzeitig Rettungsmaßnahmen einleiten und durchführen können. Der Kunde ist gehalten, ausgenommen Personenschädeneigen- verantwortlich, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzselbstschützend sowie in Bezug auf die anderen Teilnehmer rücksichts- voll und umsichtig zu handeln.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Die vertragliche Haftung des Auftragnehmers von purelements für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädendie nicht aus einer Verletzung des Lebens, entgangenen Gewinndes Körpers, Vermögensschädender Gesundheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestim- mung resultieren, Schäden durch Betriebsunterbrechungwird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossensoweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit pu- relements für den entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis- tungsträgers verantwortlich ist.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Die deliktische Haftung von purelements für MontageSachschäden, Inbetriebnahme die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (je Kunde und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenje Reise).
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung Ggf. darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen (insbe- sondere wegen verspäteter Fluggastbeförderung, Verlust oder Beschädigung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigGe- päck) bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von den Beschränkungen unberührt.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haf- ten wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.
16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflicht- versicherung, maximal jedoch bis zur Höhe des Auftragsvolumens.
16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen ha- ben.
16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen.
16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspru- chung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, In- standhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen.
14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunter- brechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleis- tung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitun- gen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstel- lern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Haftung. 14.17.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir können Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gewährleistenwegen der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwGesundheit gehaftet wird. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnmöglichkeit.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg7.3 Soweit dem Xxxx ein Pkw-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Stellplatz zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigbesteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
14.67.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Auftragnehmer haftet nicht Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksFundsachen. Schadensersatzansprüche, behördlichen Anordnungen außer wegen grober Fahrlässigkeit oder GesetzesänderungenVorsatz, Feuersind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitGastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenGETABOX GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, dass die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GETABOX GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Vertreter oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3Erfüllungsgehilfen der Firma GETABOX GmbH beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von GETABOX GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.2. GETABOX GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern GETABOX GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, in diesem Fall ist die Haftung von GETABOX GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Auftragnehmers Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt: dies gilt auch für mittelbare die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.
6.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von GETABOX GmbH ausgeschlossen.
6.5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, Mangelfolgeschädendie infolge technischer Defekte durch die von ihm oder von ihm beauftragte Dritten auf das Betriebsgelände von GETABOX GmbH verbrachten Sache verursacht werden.
6.6. Der Kunde tritt ebenso eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts der Sache eingetretenen Schadensfall im Voraus an GETABOX GmbH ab, entgangenen Gewinnsoweit GETABOX GmbH ein Schaden entstanden ist.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich für die eingelagerte Sache eine Versicherung in ausreichender Höhe gegen Diebstahl, Vermögensschäden, Schäden durch BetriebsunterbrechungVandalismus, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenElementarschäden etc. abzuschließen und nachzuweisen. Außerdem verpflichtet sich der Kunde die Brandschutzvorschriften der GETABOX GmbH vollumfänglich einzuhalten.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Mietvertrag
Haftung. 14.112.1 Die vertragliche Haftung der VHS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teil- nehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her- beigeführt wird oder soweit die VHS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir können Ist für eine Reiseleistung, die durch einen Leis- tungsträger zu erbringen ist, dessen Haftung in Über- einstimmung mit hierfür geltenden internationalen Übereinkommen und darauf beruhenden Rechtsnor- men beschränkt oder ausgeschlossen, so ist ein Scha- denersatzanspruch gegen die VHS insoweit ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die deliktische Haftung der VHS für Schäden, die nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKörperschäden sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
14.2. Der Auftragnehmer 12.2 Die Beförderung erfolgt auf Grundlage der Be- dingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
12.3 Die VHS haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit- telt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleis- tungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Reiseaus- schreibung ausdrücklich und unter Angabe des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten ver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen ge- kennzeichnet werden.
14.512.4 Die Beteiligung an Sport- und Ferienaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Sportanla- gen, Geräte und Fahrzeuge sollte der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6Teilnehmer vor Inanspruchnahme überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Für Unfälle, die an AutoLogg oder bei unseren vor- Sportveranstaltungen und nachgelagerten Dienstleistern entstehenFerienaktivitäten auftreten, haftet die VHS nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDie VHS empfiehlt daher den Abschluss einer Un- fallversicherung.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Haftung. 14.11. Wir können nicht gewährleistenWenn der Verkäufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist oder beide Parteien Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtsind alle Mängelrechte und jede Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
14.22. Der Auftragnehmer haftet nur gem. Ziff. VII 1. vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Eine Haftung Ansonsten hat der Verkäufer vorrangig die Rechte und Pflichten zur Nacherfüllung. Das Nachbesserungsrecht des Verkäufers wird insoweit beschränkt, als nach einem für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenbeide Seiten verbindlichen Gutachten eines Tierarztes von der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmonatiger Behandlungsdauer zu erwarten ist. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Kosten der Anrufung der Tierärztlichen Hochschule Hannover trägt der Verkäufer, wenn die Heilung nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzbinnen 6 Monaten zu erwarten ist und im gegenteiligen Fall der Käufer. Sollte die Nachbesserung unmöglich, unzumutbar oder fehlgeschlagen sein, hat der Verkäufer das Recht zur Nachlieferung, weil die angebotenen Tiere als ersetzbar gelten.
14.34. Ist Besteht Unsicherheit darüber, ob ein käuferseits gerügter tiermedizinischer Befund überhaupt vorliegt, entscheidet das Gutachten eines Tierarztes der Kunde UnternehmerPferdeheilkunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover verbindlich für beide Parteien.
5. Sollte der Käufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet der Verkäufer den Ersatz der notwendigen Verwendungen auf den Kaufgegenstand etwa für Fütterungs- und Unterstell-, Schmiede- und in konkreten Notfällen Tierarztkosten. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Für alle übrigen Kosten haftet der Verkäufer nicht. Von diesem Ausschluss ist die Haftung des Auftragnehmers Verkäufers für mittelbare Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, Mangelfolgeschädendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbenommen bleibt das Recht des Verkäufers auf Herausgabe von Nutzungen oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, entgangenen GewinnVerbrauch, VermögensschädenVeräußerung, Schäden durch BetriebsunterbrechungBelastung, Verluste Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes zu verlangen. Tatsächliche Kosten eines Rücktransports erstattet der Verkäufer nur innerhalb Deutschlands. Insofern sind Kosten bis zur Höhe von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer zu erstatten. Bei Rücktransport aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendem Ausland zahlt der Verkäufer die Kosten ab Grenzübertritt.
14.46. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Wenn der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer sein sollte (Verbrauchsgüterkaufvertrag), haftet der Verkäufer allenfalls für MontageUmstände, Inbetriebnahme die sich innerhalb einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab Zuschlag, offenbaren. Schließen die Parteien keinen Verbrauchsgüterkaufvertrag, kann der Käufer Mangelrechte nur geltend machen, wenn er unverzüglich nach Annahme des Pferdes eine Untersuchung vorgenommen und Benutzung einen sich zeigenden Mangel dem Veranstalter angezeigt hat. Unterlässt er eine solche Anzeige, gilt das Pferd als genehmigt; es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei einer Untersuchung nicht erkennbar war. Auch wenn sich später ein Mangel zeigt, muss der Käufer dies unverzüglich nach Entdeckung gegenüber dem Veranstalter anzeigen. Die Anzeige hat mindestens in Textform zu erfolgen. Sollte der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen haben, bleiben die Rechte des Käufers auch dann unberührt, wenn die Mangelanzeige nicht nach den vorstehenden Regeln erfolgt.
7. Jegliche Ansprüche aus Mängeln verjähren sechs Monate nach Gefahrübergang, wenn die Parteien keinen Verbrauchsgüterkaufvertrag geschlossen haben. Die Anzeige etwaiger Mängel und/oder die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln hat gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, der behördlichen Zulassungsbedingungen als Vertreter des Verkäufers die Mangelanzeige oder die Anspruchsgeltendmachung entgegennimmt und sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt.
8. Eine Haftung des Veranstalters aus dem vermittelten Kaufvertrag ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
9. Der Veranstalter und die Verkäufer übernehmen keine Garantien. Dies gilt insbesondere für bestimmte Beschaffenheiten oder Verwendungszwecke. Es ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenbekannt, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren weitere Entwicklung und die zukünftigen Leistungen der Pferde nicht absehbar und von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5einer Vielzahl unterschiedlichster Faktoren abhängig sind. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Eventuelle mündliche Angaben der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht Verkäufer und des Veranstalters über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Zuordnung der Pferde hinsichtlich bestimmter Eignungen im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksPferdesport oder in der Pferdezucht stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)sondern sind Wissenserklärungen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- auf den subjektiv geprägten Eindrücken der Verkäufer und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVeranstalters beruhen.
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Samples: Auktionsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten16.1 Röder GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass sofern der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschädeneinschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist ausgeschlossendie Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung Röder Maschinenbau GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In allen Haftungsfällen dieser Ziffer 16 bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt; dies gilt weiters nicht auch für Ansprüche aus die zwingendende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer16.2 Sofern Röder Maschinenbau GmbH eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB liegen vor, wenn der Besteller auf deren ordnungsgemäße Erfüllung vertraut oder vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
16.3 Eine weitergehende Haftung von Röder GmbH wird ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Röder Maschinenbau GmbH insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädendie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
16.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
16.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Röder Maschinenbau GmbH.
16.6 Für Beschädigungen an Anlagen haftet Röder Maschinenbau GmbH nur bei nachweisbarem Verschulden des Personals.
16.7 Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter von Röder Maschinenbau GmbH, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Bestellers auf Haftung und Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetzt lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
16.8 Soweit es das anwendbare Recht zulässt, ist Röder Maschinenbau GmbH nicht für irgendwelche Schäden (eingeschlossen Schäden aus entgangenem Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Verlust von Datengeschäftlichen Informationen oder Daten oder anderen finanziellen Einbußen) ersatzpflichtig, Zinsverlustedie aufgrund der Benutzung der gelieferten Produkte oder der Unmöglichkeit entstehen, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls diese Produkte zu verwenden, selbst wenn Röder Maschinenbau GmbH von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von Röder Maschinenbau GmbH auf den Betrag beschränkt, der tatsächlich für das Produkt bzw. die Leistung bezahlt wurde. Jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Haftung. 14.11. Wir können Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht gewährleistendurch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, dass Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Zugang Auftragnehmer zu unseren Diensten jederzeit bzwdem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.62. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksden Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungenfür die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDauerhaftigkeit der Bilder.
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Samples: Wedding Photography Contract
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen15.1. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen gelieferten Bauteile sind ausschliesslich für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten vorgesehene Nutzung im vorgesehenen Umfang zu Nutzen. Aus Fehlbedienung könne keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
14.515.2. Sofern Die Schmidiger AG haftet nicht für Schäden, die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit trotz sorgfältiger Arbeit am zu bearbeitenden Bauwerk entstanden sind. Insbesondere haftet der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Unternehmer nicht über für Schäden an unter der Oberfläche liegenden Bauteilen wie Leitungen, Ablaufrohren, Dichtungen und Isolationen etc., die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigweder bezeichnet noch auf den dem Unternehmer abgegebenen Plänen klar ersichtlich sind.
14.615.3. Der Auftragnehmer Ungeachtet allfälliger abweichender Bestimmungen haftet der Unternehmer nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie z.B. Nutzungsausfall, behördlichen Anordnungen entgangener Gewinn oder GesetzesänderungenAnsprüche Dritter, Feuergleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden.
15.4. Die Haftung der Schmidiger AG aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf den vom Besteller bezahlten Preis für die ausgeführten Lieferungen, Blitzschlagjedoch maximal auf 50‘000.—Fr. limitiert.
15.5. Der Besteller ist verpflichtet, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen allfällige amtliche Bewilligungen auf eigene Kosten und auf Grund technischer rechtzeitig einzuholen. Xxxxxx und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Strafen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung in diesem Zusammenhang von der Schmidiger AG nicht zu verantworten sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitBestellers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehttechnischen Besonderheiten.
14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflicht- versicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber Unternehmen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
17.2. Die be-it solution Gmbh haftet dem Kunden nur für zumindest grob fahrlässige verursachte Sachschäden und nur bis zur Höhe von EUR 5.000,00 je Schadensereignis, die von der be-it solution Gmbh bzw. einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Vertreter verursacht werden.
17.3. Ist die Sicherung von Informationen oder Daten ausdrücklich zwischen der be-it solution Gmbh und dem Kunden als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für deren Wiederherstellung mit EUR 3.000,00 je Schadensfall begrenzt.
17.4. Die gesamte Haftung der be-it solution Gmbh für sämtliche Schäden und Aufwendungen ist jedoch pro Vertragsjahr mit maximal 50% der Summe der Entgelte, die vom Kunden in einem Vertragsjahr, in dem der Anspruch entsteht, geschuldet werden, beschränkt.
17.5. Bei Personenschäden ist die Haftung der be-it solution Gmbh unbeschränkt.
17.6. Die Haftung ist ferner für entgangene Geschäftschancen, Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, MangelfolgeschädenMängelfolgeschäden, entgangenen GewinnBetriebsstörungen, VermögensschädenVerlust von Informationen und Daten nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden durch Betriebsunterbrechungausgeschlossen.
17.7. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz und allfälligen weiteren gesetzlich zwingenden vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungsfällen bleibt unberührt.
17.8. Sofern zwischen dem Kunden und der be-it solution Gmbh Vertragsstrafen oder Ansprüche auf Entgeltminderung vereinbart sind, Verluste sind von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter der obig angeführten Gesamthaftungsgrenze auch sämtliche Vertragsstrafen und Ansprüche auf Entgeltminderung umfasst. Die Geltendmachung von über diese Vertragsstrafen oder Ansprüche auf Entgeltminderung hinausgehen-den Schadenersatzansprüchen ist jedoch jedenfalls ausgeschlossen.
14.417.9. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSämtliche Schadenersatzansprüche gegen die be-it solution Gmbh sind bei sonstigem Verfall binnen 4 Wochen nach Eintritt des Schadensereignisses schriftlich per Einschreiben anzuzeigen und spätestens 6 Monaten nach dem Schadensereignis bei sonstigem Verfall und sonstiger Verjährung gerichtlich geltend zu machen.
17.10. Sofern ein Dritter gegenüber dem Kunden wegen einer Rechtsverletzung durch be-it solution Gmbh berechtigt vorgeht, Inbetriebnahme und Benutzung verpflichtet sich der Kunde, der be-it solution Gmbh die Möglichkeit einzuräumen, die Rechtsverletzung zu beheben. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Dritten oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetdurch Lieferung oder Leistung erfolgen, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für sodass die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Rechte des Dritten nicht mehr verletzt werden.
14.517.11. Sofern Für die Fahrzeugdaten bei Verwendung Rechtmäßigkeit der Benutzung von AutoLogg durch den Kunden an die be-it solution Gmbh übergebenen Unterlagen haftet ausschließlich der Kunde. Die be-it solution Gmbh ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte die be-it solution Gmbh aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen von Dritten in Verbindung Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde die be-it solution Gmbh gegenüber dem Dritten schad- und klaglos.
17.12. Sämtliche der obig geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner auch für den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, rückwirkenden Beseitigung oder Aufhebung eines mit der AutoLoggbe-Box ausnahmsweise herstellerseitig it solution Gmbh abgeschlossenen Vertrages.
17.13. Die be-it solution Gmbh übernimmt keine Haftung und leistet auch nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt Gewähr dafür, dass von ihr gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, fehlerfrei läuft oder alle Softwarefehler behoben werden können. Bei der Errichtung von Firewall-Systemen geht die be-it solution Gmbh nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, steht im Einzelfall gewährleistet jedoch nicht deren absolute Sicherheit. Ebenso haftet die Plug&Playbe-Lösung it solution Gmbh nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigfür allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden.
14.617.14. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksZwingende gesetzliche Bestimmungen, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungeninsbesondere gegenüber Kunden, Feuerwelche Konsumenten sind, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitbleiben von diesen Vereinbarungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten10.1 Kühn haftet unbeschränkt für Schäden aus dem Fehlen einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für die Kühn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitverursacht hat.
10.2 Ebenso unbeschränkt haftet Xxxx im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Körper oder Gesundheit.
10.3 Kühn haftet in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.310.4 Xxxx haftet für die durch die Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten verursachten Schäden. Ist der Kunde UnternehmerKardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsschluss des Käufers waren und auf deren Einhaltung er vertrauen durfte. Hat Kühn Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung daraus resultierende Schadensersatzhaftung begrenzt auf die Höhe des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvertragstypischen, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehbaren Schadens.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage10.5 Für Datenverlust beim Käufer haftet Kühn nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung entsteht.
10.6 Im Übrigen ist eine Haftung generell jegliche Schadensersatzhaftung von Xxxx, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Kunde Ausgeschlossen ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren insbesondere auch jegliche Haftung von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Kühn in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Fällen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder anderer unvorhergesehener Ereignisse, behördlichen Anordnungen wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Lieferverzug des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHerstellers.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung. 14.11. Wir können Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtein.
14.22. Der Auftragnehmer Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
3. Bei anderen Schäden haftet das Hotel nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Hilfspersonen wird vollkommen ausgeschlossen.
14.44. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen.
5. Für Leistungen von Subunternehmen innerhalb des Hotels, namentlich die Palace Skischule sowie der Palace Sport Shop übernimmt das Hotel keine Haftung.
6. Soweit das Hotel Stellplätze in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageAbhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, Inbetriebnahme und Benutzung haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
14.57. Sofern Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendiglängere Fristen vorsehen.
14.68. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVeranstalter ist dafür verantwortlich, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehendass das von ihm verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Davon unberührt bleibt eine Das Hotel kann dafür einen Nachweis verlangen. Die Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitgegenüber der Feuerpolizei liegt beim Veranstalter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1(1) Für etwaige Beanstandungen vertragsgegenständlicher Leistungen der Kühne Personal GmbH trifft den Geschäftspartner eine unverzügliche Rügepflicht. Wir können Schäden, die auf einer Missachtung dieser Pflichten beruhen, sind vom Geschäftspartner zu tragen.
(2) Die Kühne Personal GmbH haftet im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung neben der Erfüllung der Vertragspflichten zur Überlassung der Leiharbeitnehmer nur für die ordnungsgemäße Auswahl der Leiharbeitnehmer im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die durch grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung dieser Verpflichtung entstehen und auf einen Höchstbetrag von 5.000,00 € pro Kalenderjahr begrenzt. Dieser Haftungshöchstbetrag gilt nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit für Todesfälle bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtschuldhafte Verletzung es Körpers.
14.2. (3) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde Geschäftspartner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Kühne Personal GmbH von allen Nutzern eingehalten werdenAnsprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben.
14.5. Sofern (4) Sollten die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung der Branchenauskunft erklärten Angaben des Geschäftspartners nicht zutreffen, unvollständig oder fehlerhaft sein oder teilt der Geschäftspartner der Kühne Personal GmbH Änderungen unvollständig, fehlerhaft oder nicht unverzüglich mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigdie Kühne Personal GmbH aus diesem Grunde zur nachträglichen Zahlung von Branchenzuschlägen an den Arbeitnehmer verpflichtet, ist der Geschäftspartner zum Ersatz sämtlicher der Kühne Personal GmbH hierdurch entstehenden Schäden verpflichtet. Die Kühne Personal GmbH ist frei darüber zu entscheiden, ob sie sich gegenüber dem Leiharbeitnehmer auf Ausschlussfristen beruft; insoweit unterliegt er nicht der Pflicht zur Schadensminderung. Als zu ersetzender Schaden gilt die Summe der von der Kühne Personal GmbH zu zahlenden Bruttobeträgen zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozial- versicherung. Zusätzlich ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Kühne Personal GmbH von Ansprüchen der Sozialversicherungs- xxxxxx und der Finanzverwaltung freizustellen, die diese aufgrund der oben genannten Haftungstatbestände unabhängig von Bruttoentgeltzahlungen geltend machen.
14.6. Der Auftragnehmer haftet (5) Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer mit Wertgegenständen, Geldangelegenheiten oder nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvereinbarten Arbeiten vom Geschäftspartner betraut wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. 20.1 Der Auftragnehmer AN haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche des AG auf Schadens- oder Auf- wendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verlet- zung von Pflichten aus dem ProdukthaftungsgesetzVertragsverhältnis.
14.320.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gem. Ist der Kunde Unternehmer, ist Ziff. 20.1. gilt nicht für die Haftung des Auftragnehmers AN, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ⮚ für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung wegen Vorsatz oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht grober Fahrlässigkeit, ⮚ für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streikseiner Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers, der Gesundheit, ⮚ im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder GesetzesänderungenLeis- tungszeitpunkt vereinbart ist, Feuer⮚ bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Be- schaffungsrisikos, ⮚ bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen wie dem Produkthaftungsgesetz, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf Grund technischer deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und sonstiger Maßnahmen vertrauen darf (zB Wartungwesentlicher Vertragspflichten).
20.3 Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je- doch auf den vertragstypischen, Reparaturvorhersehbaren Schaden be- grenzt, Software-Updates)soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, die an AutoLogg des Körpers oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine der Ge- sundheit gehaftet wird.
20.4 Die Haftung des Auftragnehmers AN für Datenverlust wird auf den typischen Wie- derherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Da- tensicherung angefallen wäre, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
20.5 Die Haftung für vorsätzliche und grobe Fahrlässigkeitgrob fahrlässige Pflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen und nichtleitende Angestellte des AN ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
20.6 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN.
20.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.21. Der Auftragnehmer haftet nur setzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie Prüfung ausschließlich geschultes, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenqualifiziertes Personal ein. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Prüfer verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über genügend Berufserfahrung und können den sicheren Zustand der Schlauchleitung beurteilen. Sie kennen den Stand der Technik und Wissenschaft hinsichtlich der zu prüfenden Schlauchleitung sowie der zu betrachtenden Gefährdungen und wenden ihn an. Zweifel an der Qualifikation des Prüfpersonals des Auftragnehmers gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzals Mangel.
14.32. Ist Die Prüfung wird nach den vom für den Auftragnehmer zuständigen Berufsverband (VTH Verband Technischer Handel e.V.) freigegebenen Prüfungsanweisungen nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Das Prüfergebnis dokumentiert ausschließlich den Zustand der Kunde UnternehmerSchlauchleitung zum Zeitpunkt der Prüfung und stellt keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und auch keine Garantie der Eignung der Schlauchleitung für die Zeit nach der Prüfung dar. Für Mängel, die sich nach der Prüfung an der geprüften Schlauchleitung zeigen, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern er die Schlauchleitung hergestellt hat. Die Prüfung und gegebenenfalls anschließende Instandsetzung vom Auftragnehmer gekaufter Schlauchleitungen hemmt oder unterbricht nicht die ursprüngliche gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist.
3. Nach Entgegennahme des Prüfungsergebnisses ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenSachmängel im Rahmen eines Werkvertrages auf die Nacherfüllung beschränkt. Schlägt diese fehl, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden besteht unbeschadet des Rechts aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen§ 637 BGB ein Anspruch des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt).
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhat dem Auftragnehmer einen festgestellten Xxxxxxxxxx unverzüglich in Textform anzuzeigen.
14.55. Sofern Für Sachmängel, die Fahrzeugdaten auf einem Umstand beruhen, der dem Kunden zuzurechnen ist, besteht keine Haftung des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere bei Verwendung von AutoLogg vom Kunden beigestellten mangelhaften Teilen sowie bei seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorge- nommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten.
6. Nur in Verbindung mit dringenden Fällen der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Verfügung gestellt werden könnenAbwehr unverhältnismäßig großer Schäden, steht wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, hat der Kunde im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, etwaige Sachmängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigvom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
14.67. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenWeitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach den Abschnitten XI. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.und
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Haftung. 14.1Für Schadensersatzansprüche, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurde, übernimmt die HGB GmbH keine Haftung. Wir können Gleichgestellt werden hiermit Schadenersatzansprüche, die durch nicht gewährleistenvorhersehbare von der HGB GmbH nicht zu vertretende Baubehinderungen und damit verbundenen Transportverspätungen entstanden sind. Schadenersatzansprüche dieser Art werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich einschließlich unerlaubter Handlungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiges Handeln vorliegt.Die HGB GmbH als EVU sind gemäß Eisenbahnhaftpflichtversicherungs- VO betriebshaftplichtversichert. Die Haftung beschränkt sich auf diese und o. g. Leistung. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitMängelfolgeschäden wie Baustellen- und Transportausfall, ausgenommen Personenschäden, Betriebsunterbrechung oder Störungen sowie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Dieser Ausschluss gilt weiters nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus übernimmt die HGB keine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist Störungen jeglicher Art die seitens der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenDB Netz AG verursacht worden. Der Kunde Auftraggeber garantiert mit Bestellung der Leistung, dass die zu befördernden Eisenbahnfahrzeuge in einem abfahrbereiten und betriebssicheren Zustand zur Traktion abgestellt, bzw. an die HGB übergeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenalle betrieblichen Besonderheiten dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei Arbeiten, bei denen die Arbeitszugführer (Azf) oder Rangierbegleiter (Rb) am Betrieb beteiligt ist, gilt vom Auftraggeber als bestätigt, dass Betriebsanleitungen für der Lokführer der HGB die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5eisenbahnbetrieblichen Entscheidungen auf den Azf oder Rb übertragen hat. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Dies gilt insbesondere dafür, sofern dieser in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung seiner Eigenschaft als Azf oder Rb tätig ist und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6Anweisungen wie z. B. Rangiertätigkeiten in den Lokführer erteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Bei höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), sonstigen nicht vorhersehbaren Vorkommnissen übernimmt die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHGB GmbH keinerlei Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.120.1 Die Haftung der gp-automation GmbH ist für alle im Zuge der durchzuführenden Arbeiten eventuell entstehenden Sach- und Personenschäden auf Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Wir können Für Schäden, deren Verursacher nicht gewährleisteneinwandfrei festgestellt werden kann, haften alle zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Vorhaben beteiligten Firmen im Verhältnis der jeweiligen Auftragssummen.
20.2 Sind vom Kunden Materialien, Waren und Leistungen für die Auftragsausführung beigestellt worden, so sind diese nicht Gegenstand von Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspüchen.
20.3 Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich an die Geschäftsadresse der gp- automation GmbH per e-mail oder am Postweg zu erfolgen. Sie haben jedenfalls folgenden Inhalt aufzuweisen: - welche Bestellung betroffen ist - worin sich der Mangel im Einzelnen manifestiert - welche Begleitumstände aufgetreten sind. Die Mängelrüge hat bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Übergabe bei sonstiger Verfristung zu erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet verliert der Kunde seine Ansprüche auf Gewährleistung, Irrtum und Schadenersatz. Eine Weiternutzung durch den Kunden trotz erfolgter Mängelrüge gilt als Verzicht auf eine Geltendmachung der Verbesserung bzw. Gewährleistungsansprüche des Kunden. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur Kunde die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, dass diese Umstände nicht ursächlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenden gerügten Mangel sind. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wird auf ein Jahr, bei Schadenersatzansprüchen ab dem Produkthaftungsgesetz.
14.3Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens) verkürzt. Ist Die Anwendung der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Beweislastumkehr des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.12.1 HS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des AG zu bestel- len. Wir können Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungs- durchführung nimmt HS im Namen und auf Rechnung des AG vor. Der AG verpflichtet sich, HS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere der Kosten.
2.2 HS haftet nicht gewährleistenfür Leistungen, Arbeitsergebnisse und Kosten der beauftragten Leistungserbringer/Subunternehmer.
2.3 Der AG übernimmt vor Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts.
2.4 HS haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. das Wetter oder der Ausfall von Kommunikationsdiensten) hat HS nicht zu verantwor- ten. Diese berechtigen HS, die Leistung um die Dauer der Verzö- gerung hinauszuschieben. Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Mehrkosten sind zu vergüten.
2.6 HS haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenem Material nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. HS haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
2.7 Die HS durch den AG überlassenen Vorlagen und Informatio- nen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei AG zur Verfügung steht.
14.2Verwendung berechtigt ist. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenAG stellt HS von jeglichen Ansprü- xxxx Xxxxxxx, die sich aus eventuellen Verletzung von Urheberrech- ten, Persönlichkeitsrechten usw. Eine resultieren, frei. HS übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzdie Verletzung von Rechten abgebildeter Perso- nen oder Objekte.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Videoproduktionsvertrag
Haftung. 14.1von zehn Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnis- ses bzw. auch früher, wenn aus einem Interessenten kein erfolgreich angelegten Zugang/Account bei dem Online- Eine Haftung des Filmpalast im gesetzlichen Umfang be- Kunde wird. Ticketanbieter „cloudticket“ der Firma COMTRADA steht nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschrän- GmbH voraus. Dieser Account muss mit der Kundenkarte und im Falle von schriftlich angegebenen Garantien. Im kung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 13 verknüpft werden. Nur dann können alle Funktionen und Falle einer einfachen Fahrlässigkeit haftet der Filmpalast Abs. 2 b DS-GVO): Als Betroffene/r haben Sie jederzeit Vorteile der Kundenkarte im Internet in Anspruch ge- nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer nommen werden. Das Erstellen des Zugangs/Accounts bei cloudticket ist über xxx.xxxxxxxxxx.xxx möglich. Die Verknüpfung und Verifizierung der Kundenkarte im nur beschränkt auf den vertragstypischen und zum Zeit- Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein punkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden. Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich Die vorerwähnte Haftungseinschränkung gilt nicht für hierzu an den Verantwortlichen unter den angegebenen Account von „cloudticket“ setzt die Eingabe der im Kar- Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Kontaktdaten. tenantrag angegebenen, vierstelligen PIN (=Persönliche Gesundheit sowie für die Einstandspflicht nach dem Pro- Widerspruchsrecht (Art. 21. Abs. 1 DS-GVO): Soweit die Identifikationsnummer) voraus. Diese PIN ist auch im dukthaftungsgesetz. Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung berechtigter Inte- weiteren Verlauf Voraussetzung zur Nutzung der Kun- 10. Kündigung ressen erfolgt, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung denkarte im Internet. Der Internetkauf per Kundenkarte Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Filmpalast unter unseren angegebenen Kontaktdaten jederzeit zu setzt des Weiteren eine ausreichende Deckung der Kun- zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation denkarte voraus. Ist das Kundenkonto für die Kaufmenge dem Teilnehmer berechtigt. Ein wichtiger Grund zur Kün- Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegen- digung liegt insbesondere in nachfolgenden Fällen vor: von Karten nicht ausreichend gedeckt, ist nur eine Re- servierung der Karten möglich. Im Internet reservierte stehen. Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, es sei denn sie dient überwiegenden schutzwürdigen Karten können nicht gewährleisten, dass an der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Kasse im Filmpalast am ZKM abgerufen werden. Im Internet gekaufte Karten werden dem Teilnehmer ausschließlich durch die Comtrada • Bei zeitweiliger und/oder dauerhafter Überlassung der Interessen unsererseits. Widerrufsrecht (Art. 13. Abs. 2 Kundenkarte an einen Dritten zum Zwecke der Nutzung c DS-GVO): Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten ein- und/oder bei Verkauf bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer haftet nur der sonstigen dauerhaften gewilligt haben, haben Sie das Recht, diese jederzeit für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLoggGmbH per E-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Ticket zur Verfügung gestellt werden können(per E-Mail Weitergabe der Karte an Dritte. die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verar- und in Ihrem „cloudticket“ Account). Das E-Ticket wird • Bei Manipulation, steht Beschädigung oder Verschmutzung beitung bis zum Widerruf wird hiervon nicht berührt. Bitte direkt im Einzelfall Einlassbereich des Kinos durch eine geeignete Stelle erfasst bzw. gescannt. Ein Ausdrucken der Karten an der Kinokasse ist nicht nötig aber bis zur Validierung der Kundenkarte zum Zwecke der Täuschung. • Bei einem sonstigen Missbrauch der Kundenkarte. wenden Sie sich hierzu an die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigverantwortliche Stelle unter den angegebenen Kontaktdaten.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.11. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Auftragnehmer Die Gleich GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenVorsatz und grobe Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Verlet- zungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit. Diese Beschränkung gilt auch für gesetzl i- che Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gleich GmbH. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesent- liche Vertragspflicht), haftet die Gleich GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitmittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, ausgenommen Personenschädenausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter oder sonstiger Folgeschäden ist ausgeschlossenaber auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Darüber hinaus besteht keine Haftung der Gleich GmbH. Handelt es sich bei dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Vertragspartner um einen Unternehmer, ist die Haftung der Gleich GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Vertragsabschlusses vorher- sehbaren Schaden begrenzt; ferner ist eine Haftung generell für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer unwesentlichen Vertragspflicht durch einen Er- füllungsgehilfen beruht.
2. Der Kunde ist verpflichtetEine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, dafür Sorge zu trageninsbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, dass Betriebsanleitungen die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruch- diebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschä- den, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr so- wie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzli- che Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbe- schränkungen entgegenstehen.
3. Die Gleich GmbH haftet nicht für Arbeiten ihrer Erfüllungsgehilfen, soweit die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.
4. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen der Gleich GmbH sind dieser unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rech- te hieraus nicht abgeleitet werden.
14.56. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung Beratungen durch Personal der Gleich GmbH oder von AutoLogg in Verbindung mit ihr beauftragte Vertreter erfolgen un- verbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Erkenntnisse und Erfahrungen des Verwenders und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Gleich GmbH nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigkann.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag
Haftung. 14.110.1 Schadensersatzansprüche gegen die Ellab GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Ellab GmbH oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung des Produktes oder der erbrachten Beratungstätigkeit/Serviceleistung, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
10.2 Die Ellab GmbH wird unter keinen Umständen für Produktionsverluste, Profiteinbußen oder andere Konsequenzen haftbar gemacht werden können. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwhalten einen sinnvollen Grad für generelle und Produkt- Gewährleistungs-Versicherungen aufrecht. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDer Käufer ist verantwortlich für Bediener (Arbeiter) Versicherungen und die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen nach eigener Betriebsvorschrift.
14.210.3 Unsere Haftung für Verletzungen und Sachschäden richtet sich nach der Höhe des aufgetretenen Schadens, kann aber einen Höchstbetrag von 50.000 EUR nicht überschreiten.
10.4 Unter keinen Umständen sind wir haftbar für Verluste, welche der Käufer, seinen Kunden oder Dritten durch Missverständnisse in Bezug mit unserem Vertrag erleiden mögen, wie z. B. den Verlust eigener Kunden, falls sich diese Missverständnisse durch fehlerhafte Serviceleistungen, wie z. B. Messungen, Datenaufzeichnungen, Beratungstätigkeit, Validierungsreports, Zertifikate und oder das Nicht-Funktionieren aller möglichen Zubehörteile dieses Vertrages ergeben haben sollten.
10.5 Mündliche und schriftliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und sind nicht verbindlich. Der Auftragnehmer haftet Validierungsreports werden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. durch die Abnahme/Freigabe und Unterschrift der QS/QA des auftraggebenden Unternehmens verbindlich.
10.6 Eine Haftung oder Gewährleistung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, den Erfolg von der Ellab GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Ellab GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
10.7 Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Haftung der Ellab GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen, bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Ellab GmbH gerügt wurden. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich sowohl auf Produkte und Serviceleistungen der Ellab GmbH.
10.8 Die Ellab GmbH haftet bei Serviceleistungen nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzfehlerhafte Bedienungen/Einstellungen auf Seiten des Kunden.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet 10.9 Vorstehendes gilt nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vorsatz und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg grober Fahrlässigkeit und/oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVerletzung von Leib oder Leben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 14.1Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenhat eine Beratungs- und Betriebshaftpflichtver- sicherung mit einer Deckungssumme von derzeit EUR 2.500.000 abgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Xxxxxxx Xxxxxxx ist ausgeschlossenbetragsmäßig mit der Versicherungsleistung begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen GewinnDer Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungentgangenem Gewinn, Verluste nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen gegen den Auftraggeber ist eine Haftung generell auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Auftragnehmer übernimmt soweit gesetzlich abdingbar keine Haftung im Einzelfall die Plug&PlaySinne des Produkthaftungsgesetzes. S3+Partner KG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Version 4.00 X-0000 Xxxx t +43-(0)1-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. 890 43 90-0 f +43-(0)1-890 43 90-90 xxxxxx@x0xxxx.xx xxx.x0xxxx.xx Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg seine Dienstnehmer anlässlich der Leistungserbringung verursachen, gemäß § 1313a ABGB. Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der Auftraggeber seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb der EDV-Anlage (z.B. dem Stand der Technik entsprechende, dokumentierte Datensicherung und Auslagerung) nachgekommen ist. Allfällige Schadenersatzansprüche müssen dem Auftragnehmer bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehensonstigem Anspruchsverlust unverzüglich be- kannt gegeben werden. Davon unberührt bleibt eine Haftung Ansprüche, welche nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitSchadens dem Auftrag- nehmer bekanntgegeben werden, gelten als verjährt.
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Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten7.1 Der Vermieter haftet für Xxxxxxx, dass die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtErfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
14.27.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzErsatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
14.3. Ist 7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenMietdauer.
14.47.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für Montageunerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, Inbetriebnahme und Benutzung oder werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetMieter weigern die Kosten, dafür Sorge welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, dass Betriebsanleitungen für behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenDaten weitergeben.
14.57.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters: Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . Sofern . . .
7.6.1 Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
7.6.2 vom Anhänger fällt.
7.6.3 sich an der Glastür schneidet.
7.6.4 Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
7.6.5 Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
7.6.6 beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Fahrzeugdaten Finger einklemmt.
7.6.7 beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
7.6.8 bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung allen Tätigkeiten im Umgang mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigSauna verletzt.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Rental Agreement
Haftung. 14.1Die Firma Xxxxxx Xxxxx übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Satzung der Stadt Mönchengladbach. Wir können nicht gewährleistenKeine Haftung besteht für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind. Weiters wird die Haftung für alle Schäden und Unfälle abgelehnt, welche auf bereits geräumten Flächen geschehen, wenn diese nachträglich durch Dritte oder Unbekannte (z.B. spielende Kinder, ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, Schmelzwasser etc.) verunreinigt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird vom Auftragnehmer abgeschlossen. Die Firma Xxxxxx Xxxxx ist von der Erbringung der Leistung insofern befreit oder entsprechend eingeschränkt, als durch die Wettersituation derartige Zustände herrschen, dass eine Leistungserbringung trotz bestmöglichen Einsatzes unmöglich ist. Nach Normalisierung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
14.2. Der Situation ist binnen 4-6 Stunden der vereinbarte Leistungsstandard vom Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenwieder herzustellen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer Firma Xxxxxx Xxxxx haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksSchäden, behördlichen Anordnungen welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder Gesetzesänderungendie entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten; - z.B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Feuerzu Beleuchtungskörpern, Blitzschlagzu Raseneinfassungen etc. Keine Haftung besteht auch für Schäden, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), welche durch die an AutoLogg Lagerung oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern das Zusammenschieben von Schnee entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitJeder Schaden ist bei sonstigem Verzicht auf Schadenersatzansprüche binnen 7 Tagen ab Erkennbarkeit (Schneelage) schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadenersatzansprüche nach dieser Frist. Für Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Auftragnehmer in Hinblick auf diese Geschäftsbedingungen bis 3 Monate nach Ende der Schnee-Räumsaison.
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Haftung. 14.110.1. Wir können Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die Städtische Dienste Eberbach von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die Städtische Dienste Eberbach an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung der Städtische Dienste Eberbach nicht gewährleistenmöglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, dass gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwStädtische Dienste Eberbach, Xxxxxxxxxxxxxxx. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht0, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 06271/9209-0, post@sw- xxxxxxxx.xx beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung.
14.210.2. Der Auftragnehmer Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die Städtische Dienste Eberbach bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Städtische Dienste Eberbach und ihre Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitWesentliche Vertragspflichten sind solche, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenderen Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
10.3. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.
14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden.
14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig.
14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Samples: Ladestation Nutzungsvertrag