Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen. 3.3.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen a) wegen Vorsatzes b) für Schäden, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Leistung, für die QFS eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass QFS einen Mangel einer Leistung arglistig verschwiegen hat; c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen; d) für andere als die unter Xxxxxx. c) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen; e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz- Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz. 3.3.2 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätten voraussehen müssen. 3.3.3 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 und Ziffer 3.3.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 3.3.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. 3.3.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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Samples: Training and Consulting Agreement
Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen. 3.3.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) Vorschriften - für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer von QFS übernommenen Garantie beruhen; - wegen Vorsatzes
b) für Schäden, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Leistung, für die QFS eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass QFS einen Mangel einer Leistung arglistig verschwiegen hat;
c) ; - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
d) ; - für andere als die unter Xxxxxx. c) Spiegelstrich 3 aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz- Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
3.3.2 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätten voraussehen müssen.
3.3.3 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 und Ziffer 3.3.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.3.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von QFS zu vertretenden Datenverlustes haftet QFS nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.
3.3.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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Samples: Training and Consulting Agreement
Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen. 3.3.1 3.2.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) Vorschriften für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer von QFS übernommenen Garantie beruhen; wegen Vorsatzes
b) ; für SchädenXxxxxxx, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Leistung, für die QFS eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass QFS einen Mangel einer Leistung arglistig verschwiegen hat;
c) ; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
d) ; für andere als die unter Xxxxxx. c) Spiegelstrich 4 aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
e) ; nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz- Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
3.3.2 3.2.2 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 3.2.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Lizenznehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätten hätte voraussehen müssen.
3.3.3 3.2.3 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 3.2.1 und Ziffer 3.3.2 3.2.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.3.4 3.2.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Der Lizenznehmer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von QFS zu vertretenden Daten- verlustes haftet QFS nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungs- gemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.
3.3.5 3.2.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche Schadenersatz- ansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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Samples: Mietvertrag
Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen. 3.3.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) wegen Vorsatzes;
b) für Schäden, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Leistungvon eines neuen Programmstands, für die den QFS eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass QFS einen Mangel einer Leistung eines neuen Programmstands arglistig verschwiegen hat;
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
d) für andere als die unter Xxxxxx. c) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz- Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
3.3.2 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätten hätte voraussehen müssen.
3.3.3 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 und Ziffer 3.3.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.3.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
3.3.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen. 3.3.1 3.2.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) wegen Vorsatzes;
b) für SchädenXxxxxxx, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Leistung, für die QFS eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass QFS einen Mangel einer Leistung arglistig verschwiegen hat;
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
d) für andere als die unter Xxxxxx. c) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz- Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
3.3.2 3.2.2 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 3.2.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Lizenznehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätten hätte voraussehen müssen.
3.3.3 3.2.3 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 3.2.1 und Ziffer 3.3.2 3.2.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.3.4 3.2.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
3.3.5 3.2.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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Samples: Software License Agreement
Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen. 3.3.1 3.2.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) wegen Vorsatzes;
b) für SchädenXxxxxxx, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit einer Leistung, für die QFS eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass QFS einen Mangel einer Leistung arglistig verschwiegen hat;
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
d) für andere als die unter Xxxxxx. c) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz- Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
3.3.2 3.2.2 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 3.2.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Lizenznehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätten hätte voraussehen müssen.
3.3.3 3.2.3 In anderen als den in Ziffer 3.3.1 3.2.1 und Ziffer 3.3.2 3.2.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.3.4 3.2.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung von QFS nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
3.2.5 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
3.3.5 3.2.6 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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