Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 12.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12.2 haften wir auf Schadenersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadenersatz- ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhand- lungen und Delikt – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfen. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrläs- sigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Scha- denersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 12.2 Von den in Ziffer 12.1 geregelten Haftungsausschlüssen und Be- schränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und den gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB). Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -be- schränkungen gelten außerdem nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. 12.3 Die Begrenzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 gelten auch, soweit der Be- steller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 12.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 12.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 12.2 und 12.1 Satz 2 haften wir auf Schadenersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadenersatz- ansprüchenSchadenersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhand- lungen Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenErfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrläs- sigkeitFahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenErfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Scha- denersatzhaftung Schadenersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.2 Von den in Ziffer 12.1 geregelten Haftungsausschlüssen und Be- schränkungen Beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verlet- zung Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und den gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB). Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -be- schränkungen gelten außerdem nicht, soweit wir bzw.- einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
12.3 Die Begrenzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 gelten auch, soweit der Be- steller Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
12.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen sowie sonstiger Personen, die wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen einsetzen.Rücktritts- / Kündigungsrechte. Wegen einer Pflichtverletzung unsererseits, die nicht in einem Mangel besteht, ist der Besteller nur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Unbenommen ist ein Rücktritt im Fall höherer Gewalt gemäß Ziff. 7.6.
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Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 12.1 10.1 Vorbehaltlich der Regelung in der Ziffer 12.2 10.2 haften wir auf Schadenersatz Schadensersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadenersatz- ansprüchenSchadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhand- lungen Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich einschließlich Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenoder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrläs- sigkeitFahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenErfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde Besteller daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Scha- denersatzhaftung Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.2 10.2 Von den in Ziffer 12.1 10.1 geregelten Haftungsausschlüssen und Be- schränkungen –Beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verlet- zung Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Gesundheit sowie Ansprüche des Kunden Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz und Produkthaftungsgesetz, den gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB)und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -be- schränkungen –Beschränkungen gelten außerdem nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine soweit wir aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder wegen der Ware übernommen habenÜbernahme des Beschaffungsrisikos haften.
12.3 10.3 Die Begrenzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 Ziffern 10.1 bis 10.2 gelten auch, soweit wenn der Be- steller Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
12.4 10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die auf demselben Rechtsgrund beruhen.
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Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 12.1 1. Vorbehaltlich der Regelung in der Ziffer 12.2 XI.2 haften wir auf Schadenersatz – Schadensersatz - bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadenersatz- ansprüchenSchadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhand- lungen Vertragsverhandlungen und Delikt – - nur bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich einschließlich Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenoder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrläs- sigkeitFahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenErfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Scha- denersatzhaftung Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.2 2. Von den in Ziffer 12.1 geregelten XI.1. Geregelten Haftungsausschlüssen und Be- schränkungen -beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verlet- zung Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Gesundheit sowie Ansprüche des Kunden Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz und Produkthaftungsgesetz, den gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB)und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -be- schränkungen -beschränkungen gelten außerdem nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine soweit wir aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder wegen der Ware übernommen habenÜbernahme des Beschaffungsrisikos haften.
12.3 3. Die Begrenzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 Ziffern XI.1 bis XI.2 gelten auch, soweit wenn der Be- steller Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
12.4 4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die auf demselben Rechtsgrund beruhen.
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Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 12.1 Vorbehaltlich der die Regelung in Ziffer 12.2 haften wir auf Schadenersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadenersatz- ansprüchenSchadenersatzan- sprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen MängelnMän- geln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhand- lungen Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich Vorsatz einschließlich Vor- satz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenErfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrläs- sigkeitFahrlässigkeit, einschließlich einschließ- lich einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Er- füllungsgehilfenErfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung Pflicht- verletzung angelastet wird, ist die Scha- denersatzhaftung Schadenersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt...
12.2 Von den in Ziffer 12.1 geregelten Haftungsausschlüssen und Be- schränkungen Beschrän- kungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verlet- zung Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und den gesetzlichen Sondervorschriften Sondervorschrif- ten bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB). Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -be- schränkungen -beschränkungen gelten außerdem au- ßerdem nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
12.3 Die Begrenzung nach Ziff. 12.1 und 12.2 gelten auch, soweit der Be- steller Bestel- ler anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
12.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung Schadens- ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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