Common use of Haftungsbegrenzung des Vermieters Clause in Contracts

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.dornseiff-arbeitsbuehnen.eu, www.baugeraete-wagner.de, www.systemlift.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz Er- satz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren vorausseh- baren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder o- der fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsge- hilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.dornseiff-arbeitsbuehnen.eu, www.ziesmann.de, www.schlamann-arbeitsbuehnen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: www.graeber.rentals, www.mietflotte-ingolstadt.de, www.fellensiek-et.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren vorausseh- baren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.wienaeber-hyundai.de, www.wienaeber-hyundai.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere insbe- sondere ein Ersatz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGe- sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden Personenschä- den oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: www.brr-baumaschinen.de, www.dummer-vermietungen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz Er- satz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; . Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhenberuht; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen. Dies umfasst auch die verschuldensunab- hängige Haftung des Mieters aufgrund eines Mangels gemäß § 536a Abs. 1 BGB.

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Samples: baugeraetecenter.de, baugeraetecenter.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Er- füllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren vorausseh- baren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: avl-arbeitsbuehnen.de, www.hochmuth-gruppe.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragstypi- schen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: forsttechnik-mv.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters Ver- mieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters Ver- mieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.arbeitsbuehnen-besl.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den VermieterVer- mieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • bei: - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer eine fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden Personen- schäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Gegenstän- den haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: www.lmh-rr.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 5.1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.martmann-datteln.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet gefähr- det wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.arbeitsbuehnen-besl.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gel- tend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren Schadensvoraussehbaren Scha- dens; dies ist der Schaden, der auf Grund einer Leistungsstörung des vorliegenden Mietver- trages erwartet werden kann. Wesentliche Vertragspflichten sind diese Pflichten, die den In- halt und den Zweck des Mietvertrages bilden. • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhenberu- hen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.scheurer-arbeitsbuehnen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können kön- nen vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des VermietersVermie- ters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters Ver- mieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Vertrags- pflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks Vertrags- zwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragsty- pischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen fahrlässi- gen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten ge- nutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossenausgeschlos- sen.

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Samples: www.paul-kuhn.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den VermieterVer- mieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Vertrags- pflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren vo- raussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Vertre- ters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden Per- sonenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: fe-deutschland.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 6.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere insbeson- dere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters Ver- mieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden Personenschä- den oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.marm.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- Sach schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: www.baumgarten-arbeitsbuehnen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 6.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei bei: • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; , • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; , • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; , • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; , • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: www.philipp-sohn.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VermietersVer- mieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks Ver- tragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.baulift.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere insbe- sondere ein Ersatz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden ent- standen sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit sowie die Erreichung Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragstypi- schen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesund- heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Vertre- ters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Das gilt insbeson- dere auch bei der Haftung des Vermieters für einen Vermögensschaden des Mieters, die ein bei Abschluss des Mietvertrags vorhandener oder angelegter Sachmangel des Mietobjektes verursacht, es sei denn, (a) ihn trifft ein Ver- schulden oder (b) er beseitigt den Mangel nicht unverzüglich und dem Mieter entsteht hierdurch ein Schaden.

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Samples: www.mateco.lu

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 5.1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.herrmann-baumaschinen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 5.1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; dies ist der Schaden, der auf Grund einer Leistungsstörung des vorliegenden Mietver- trages erwartet werden kann. • Wesentliche Vertragspflichten sind diese Pflichten, die den Inhalt und den Zweck des Mietvertrages bilden. • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters Vermie- ters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.kowalski-stapler.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand Miet- gegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Ge- genständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen.

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Samples: c4.maier-arbeitsbuehnen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz Er- satz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhenberuht; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung ausgeschlossen. Dies umfasst auch die verschuldensunab- hängige Haftung des Vermieters aufgrund eines Mangels gemäß § 536a I BGB.

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Samples: www.obm-baumaschinen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 6.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand Mietgegen stand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragstypischen , voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit , die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.hedemann-stapler.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.winzer-lift.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Vertre- ters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragstypi- schen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen vorsätz- lichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.biberger.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen fahrlässi- gen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters Vermie- ters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.eundw.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit sowie die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: oos.medica.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere insbe- sondere ein Ersatz von SchädenXxxxxxx, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden ent- standen sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit sowie die Erreichung Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragstypi- schen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesund- heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Vertre- ters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.mateco.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren Schadensvoraussehbaren Scha- dens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.mietgeraete-udert.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden wer- den bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen ei- ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGe- sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhenberu- hen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden Personenschä- den oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.rueko.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.solardirekt24.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks Ver- tragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhenberu- hen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.baulift.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den VermieterSoweit in diesen Mietbedingungen die Haftung des Vermieters nicht be- sonders geregelt ist, haftet der Vermieter dem Mieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die auch für nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sindentstehende Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden ausschließlich für bei Vertragsschluss voraussehbare vertragstypische Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit schuldhaften, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wirdgefährdender Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter, hinsichtlich des vertragstypischeneines gesetz- lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, voraus- sehbaren Schadens; • Schäden für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGe- sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls , für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen sowie in den Fällen, in denen der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Gegenstän- den haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

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Samples: www.robert-aebi.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei - einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; - einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; - der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit sowie die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischenvertragsty- pischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; - Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesund- heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Vertre- ters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Das gilt insbe- sondere auch bei der Haftung des Vermieters für einen Vermögensscha- den des Mieters, die ein bei Abschluss des Mietvertrags vorhandener oder angelegter Sachmangel des Mietobjektes verursacht, es sei denn, (a) ihn trifft ein Verschulden oder (b) er beseitigt den Mangel nicht unverzüglich und dem Mieter entsteht hierdurch ein Schaden.

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Samples: www.mateco.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: flossdorf.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 5.1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.kowalski-stapler.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sach- schäden Sachschä- den an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: engelhardt-baumaschinen.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzli- chen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters Ver- mieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden Personen- schäden oder Sach- schäden Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

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Samples: www.robb-bauma.de