Common use of Haftungsbegrenzung des Vermieters Clause in Contracts

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: imaonline.de, imaonline.de, www.eberle-hald.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks Vertrags zwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: berger-unternehmensgruppe.de, www.baupunkt-kraatz.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.fahrlässigen

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Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche 1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich nur geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • - bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobem Verschulden des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • beruhen - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • haftet - bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter Haftung ausgeschlossen.

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Samples: www.kurt-koenig.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den 5.1 Soweit in diesen Mietbedingungen die Haftung des Vermieters nicht besonders geregelt ist, haftet der Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • dem Mieter, insbesondere auch für nicht am Mietgegenstand selbst entstehende Schäden, aus- schließlich - für bei vorsätzlicher Pflichtverletzung Vertragsschluss voraussehbare vertragstypische Schäden, die auf einer schuldhaften, die Errei- chung des Vertragszwecks gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermietersberuhen, • bei - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, - für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhtberuhen sowie - in den Fällen, • falls in denen der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung eine Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: www.volvoce.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche 1. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich nur geltend gemacht werden in folgenden Fällen: bei bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobem Verschulden des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des VermietersVertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, beruhen. falls Falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetzt für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: static1.squarespace.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich ausschließ- lich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen vorsätz- lichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks Vertrags zwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich hinsicht- lich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: www.brielmaier-baumaschinen.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.,

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Samples: www.mietverbund.com

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: - bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, - bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, - bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks Vertrags zwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: www.haendel-in.de

Haftungsbegrenzung des Vermieters. Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter Vermie- ter ausschließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks Vertrags zwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen.

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Samples: www.restemeyer.de