Common use of Haftungseinschränkungen Clause in Contracts

Haftungseinschränkungen. (1) Die Einschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 AAB 2018 bezieht sich auf den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden bleibt ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen beruht. Weiteres ist, außer bei vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung von G & W für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Neben- oder ähnliche Schäden, ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig und von den Vertragsparteien nicht im Einzelfall im Hinblick auf den Leistungsgegenstand anderweitig ausverhandelt, ausgeschlossen, subsidiär gelten die Haftungsbeschränkungen von G & W gegenüber dem Auftraggeber jedenfalls auch gegenüber Dritten. Punkt 7 der AAB 2018 bleibt im Übrigen davon unberührt.

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Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung

Haftungseinschränkungen. (1) Die Einschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 AAB 2018 bezieht sich auf den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden bleibt ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen beruht. Weiteres ist, außer bei vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung von G & W V&V für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Neben- oder ähnliche Schäden, ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig und von den Vertragsparteien nicht im Einzelfall im Hinblick auf den Leistungsgegenstand anderweitig ausverhandelt, ausgeschlossen, subsidiär gelten die Haftungsbeschränkungen von G & W V&V gegenüber dem Auftraggeber jedenfalls auch gegenüber Dritten. Punkt 7 der AAB 2018 bleibt im Übrigen davon unberührt.

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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)

Haftungseinschränkungen. (1) Die Einschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 AAB 2018 bezieht sich auf den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden bleibt ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen beruht. Weiteres ist, außer bei vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung von G & W MEDmanagement für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Neben- oder ähnliche Schäden, ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig und von den Vertragsparteien nicht im Einzelfall im Hinblick auf den Leistungsgegenstand anderweitig ausverhandelt, ausgeschlossen, subsidiär gelten die Haftungsbeschränkungen von G & W MEDmanagement gegenüber dem Auftraggeber jedenfalls auch gegenüber Dritten. Punkt 7 der AAB 2018 bleibt im Übrigen davon unberührt.

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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)