Common use of Haftungsversicherung des Spediteurs Clause in Contracts

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.vtlogistik.com, b-slogistik.de, b-slogistik.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.schott-spedition.de, cs-log.de, www.nienaber-transporte.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen markt- üblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen Regel- haftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung Selbst- beteiligung des Spediteurs.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com, www.dslv.org, www.benway-solutions.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: timber-worxx.de, terrasped.de, glettenberg.com

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen markt- üblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen Regel- haftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.lbt.de, www.bgl-ev.de, baldus-transport.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung Höchstersatz- leistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung Selbst- beteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.wimmer-maschinentransporte.de, www.felbermayr.cc

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen Regelhaftungs- summen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.dslv.org, www.vaeth-kg.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhaltenaufrechtzuerhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.epolog.com, intermodal-transporte.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung Haftungs- versicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhaltener- halten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.mbe.de, www.schmidl-logistik.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen Haf- tungsversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.uld-hamburg.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens seine verkehrsvertragliche Haftung nach den CCG Bedingungen und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: ccg-logistics.com

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhaltener- halten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.lhi-logistik.eu

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer Versiche- rer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche verkehrsvertrag- liche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung Höchstersatzleis- tung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen angemes- senen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.huster-spedition.eu

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung Haf- tungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhaltenauf- rechtzuerhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: qtrado-logistics.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.die

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Samples: www.gatewaycargo.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen an- gemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.krosanke-umzuege.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang Um- fang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis Schadener- eignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.sievert-logistik.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung Verein- barung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: www.janta-logistics.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer Versi- cherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung zu marktüblichen marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche verkehrsver- tragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: wegner-transporte.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung Haftungs- versicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche verkehrs- vertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung Verein- barung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: klp-tarifrechner.de

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 29.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsversicherung Haftungsversi- cherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs.

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Samples: transportrecht.org