Common use of Haftungsversicherung des Spediteurs Clause in Contracts

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsver- sicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs. 28.2 Der Spediteur hat dem Auftraggeber auf Verlangen das Bestehen eines gültigen Haftungsversicherungsschutzes durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Erbringt er diesen Nachweis nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber den Verkehrsvertrag außerordentlich kündigen. 28.3 Der Spediteur darf sich gegenüber dem Auftraggeber auf die Haftungsbestimmun- gen der ADSp nur berufen, wenn er bei Auftragserteilung einen ausreichenden Ver- sicherungsschutz vorhält. 29.

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Samples: oos.medica.de, logistics-bls.de, www.abc-messe.com

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsver- sicherung Haftungs- versicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhaltener- halten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche verkehrsver- tragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. Die Vereinbarung Vereinba- rung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässigzu- lässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des SpediteursSpe- diteurs. 28.2 Der Spediteur hat dem Auftraggeber auf Verlangen das Bestehen eines gültigen Haftungsversicherungsschutzes durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung Versicherungsbestäti- gung nachzuweisen. Erbringt er diesen Nachweis nicht innerhalb einer angemessenen angemes- senen Frist, kann der Auftraggeber den Verkehrsvertrag außerordentlich kündigenkündi- gen. 28.3 Der Spediteur darf sich gegenüber dem Auftraggeber auf die Haftungsbestimmun- gen der ADSp nur berufen, wenn er bei Auftragserteilung einen ausreichenden Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz vorhält. 29.

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Samples: www.vogel-international.com, www.road-star.info

Haftungsversicherung des Spediteurs. 28.1 Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Xxxx eine Haftungsver- sicherung zu marktüblichen Bedingungen Haftungsversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die mindestens im Umfang der Regelhaftungssummen seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz abdeckt. 28.2 Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung des Spediteurs. 28.2 28.3 Der Spediteur hat dem Auftraggeber auf Verlangen das Bestehen eines gültigen Haftungsversicherungsschutzes durch nachzuweisen. Hierfür genügt die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachzuweisenVersicherungsbestätigung. Erbringt er diesen Nachweis nicht innerhalb einer angemessenen FristFrist und verfügt er nicht über einen gültigen Versicherungsschutz, kann der Auftraggeber den Verkehrsvertrag außerordentlich kündigen. 28.3 Der Spediteur darf sich der Spediteur gegenüber dem Auftraggeber nicht auf die Haftungsbestimmun- gen Haftungsbestimmungen der ADSp nur berufen, wenn er bei Auftragserteilung einen ausreichenden Ver- sicherungsschutz vorhält. 29.

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Samples: skd-services.de