Hardwaremiete Musterklauseln

Hardwaremiete. (1) Der Mietpreis und die Mietdauer ergeben sich aus dem Angebot. (2) Die verschuldensunabhängige Haftung wegen anfänglicher Mietmängel aus § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. (3) Der Kunde hat die gemietete Hardware mit der Sorgfalt zu behandeln, die er in eigenen Dingen anzuwenden pflegt. Er muss die Nutzer der gemieteten Hardware hin- reichend einweisen und schulen oder auf andere Art und Weise dafür sorgen, dass sie die gemietete Hardware im üblichen Umfang nutzen. (4) Der Anbieter kann die gemietete Hardware durch zumutbare Etikettierung als sein Eigentum kennzeichnen. Der Kunde darf weder diese Kennzeichnung noch Hersteller- hinweise, Seriennummern, Siegel, Software- lizenzhinweise etc ohne vorherige Zu- stimmung des Anbieters entfernen oder ändern. (5) Der Kunde hat Mängel sowie Be- schädigungen der gemieteten Hardware unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. (6) Nach Ende der Mietzeit hat der Kunde dem Anbieter die gemietete Hardware ein- schließlich des gesamten Zubehörs zurück- zugeben. Der Anbieter wird die Daten nicht sichern und nach der Rückgabe die Speicher löschen oder vernichten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Rück- gabe Sicherungskopien von ggfs. auf der gemieteten Hardware gespeicherten Daten anzufertigen und die Hardware grundsätzlich mit gelöschtem Speicher zu übergeben.
Hardwaremiete. (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungsanweisung - insbesondere hinsichtlich der Bedienung und Pflege der Hardware - zu befolgen. (2) Änderungen an der Hardware darf der Mieter nicht durchführen; das gilt auch für Erweiterungen oder den Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten. (3) Der Mieter ist nur berechtigt, die Hardware im Rahmen des vertraglich festgelegten Gebrauches zu nutzen; eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. (4) Für die Änderung des Einsatzortes der Hardware hat der Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Soweit die Anlage durch Fachleute abgebaut, transportiert und installiert wird, wird der Vermieter das Vorhaben des Mieters tolerieren. Sämtliche Kosten der Anlagenverbringung trägt der Mieter. Eine Verbringung der Anlage in das Ausland kann der Vermieter ohne Angaben von Gründen verweigern. (5) Nach Ende der Mietdauer erfolgt die Rückgabe zu Kostenlasten des Mieters.
Hardwaremiete. (1) Der Mietpreis und die Mietdauer ergeben sich aus dem Angebot. (2) Die verschuldensunabhängige Haftung wegen anfänglicher Mietmängel aus § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. (3) Der Kunde hat die gemietete Hardware mit der Sorgfalt zu behandeln, die er in eigenen Dingen anzuwenden pflegt. Er muss die Nutzer der gemieteten Hardware hin- reichend einweisen und schulen oder auf andere Art und Weise dafür sorgen, dass sie die gemietete Hardware im üblichen Umfang nutzen. (4) Der Anbieter kann die gemietete Hardware durch zumutbare Etikettierung als sein Eigentum kennzeichnen. Der Kunde darf weder diese Kennzeichnung noch Hersteller- hinweise, Seriennummern, Siegel, Software- lizenzhinweise etc ohne vorherige Zu- stimmung des Anbieters entfernen oder ändern. (5) Der Kunde hat Mängel sowie Be- schädigungen der gemieteten Hardware unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen.
Hardwaremiete. 43 Vertragsgegenstand (1) Soweit ITEXIA dem Kunden Hardware zur zeitweisen Nutzung überlässt (Hardwaremiete), ergeben sich die näheren Einzelheiten, insbesondere zur Beschaffenheit und zum Leistungsumfang sowie einer eventuellen Montage aus dem Einzelvertrag. (2) Ziff. III. § 38 („Vertragsgegenstand“) Absatz 2 gilt entsprechend. (1) Der Kunde ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag nicht berechtigt, die Hardware außerhalb des Unternehmens des Kunden zu nutzen oder Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. (2) Der Kunde wird die Hardware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes behandeln. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen und durch geeignete Einweisungen bzw. Schulungen darauf hinzuwirken, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen die Hardware vertragsgemäß einsetzen und bedienen. (3) Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag, die Hardware angemessen gegen Beschädigung, Zerstörung und Entwendung zu versichern und den Abschluss sowie den Bestand der Elektronikversicherung auf Anforderung von ITEXIA nachzuweisen. (4) Der Kunde hat jede Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der Hardware ITEXIA unverzüglich anzuzeigen. (5) Soweit ITEXIA die Hardware verpackt überlassen hat, gilt Ziff. III. § 40 („Rücknahme besonderer Verpackungen“) entsprechend. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware einschließlich einer gegebenenfalls überlassenen Dokumentation und sonstigem Zubehör nach Ende der Mietzeit an ITEXIA zurückzugeben. (2) Vor der der Rückgabe hat der Kunde vom Kunden installierte Software sowie gespeicherte Daten endgültig von der Hardware zu entfernen, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist. (3) Ein Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ITEXIA.

Related to Hardwaremiete

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Kontaktdaten Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz von SWD haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), nehmen Sie bitte unter dem Stichwort “Datenschutz” Kontakt unter xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx mit uns auf.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1