Personaleinsatz durch den Anbieter Musterklauseln

Personaleinsatz durch den Anbieter. (1) Das vom Anbieter eingesetzte Personal unterliegt aus- schließlich den Weisungen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Personal des Anbieters fachliche o- der disziplinarische Weisungen zu erteilen. (2) den Anbieter kann im Bedarfsfalle einen vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen jederzeit austauschen. (3) Der Kunde kann den Austausch einer vom Anbieter zur Vertragsdurchführung eingeteilten Person nur verlangen, wenn diese Person gegen wesentliche vertragliche Pflich- ten des Anbieters bei der Vertragsdurchführung zweifels- frei verstoßen hat und nicht zu erwarten ist, dass die be- treffende Person sich in Zukunft vertragskonform verhal- ten wird.