Leistungserbringung durch den Anbieter Musterklauseln

Leistungserbringung durch den Anbieter. (1) Der Anbieter wird die im Einzelvertrag beschriebenen Consultingleistungen gemäß den zum Leistungszeitpunkt allgemein anerkannten Regeln der Technik erbringen. Terminangaben sind in der Regel unverbindlich Planwerte, die der Anbieter dem Kunden auf Basis von Erfahrungswerten mit vergleichbaren Aufgabenstellungen angibt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien einen bestimmten Liefer- und Leistungstermin ausdrücklich als verbindlichen Termin vereinbaren.
Leistungserbringung durch den Anbieter. (1) Der Anbieter wird die im Angebot beschriebenen Consul- tingleistungen gemäß den zum Leistungszeitpunkt allge- mein anerkannten Regeln der Technik erbringen. Termin- angaben sind in der Regel unverbindliche Planwerte, die der Anbieter dem Kunden auf Basis von Erfahrungswerten mit vergleichbaren Aufgabenstellungen angibt. Etwas an- deres gilt nur dann, wenn die Parteien einen bestimmten Liefer- und Leistungstermin ausdrücklich als verbindlichen Termin vereinbaren.