Hausanschrift. Liegt dem meldenden Finanzinstitut anhand der erfassten Be- lege eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die Kontoinha- ber ist, kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoin- haber ist, zur Feststellung, ob diese Person, die Kontoinhaber ist, eine meldepflichtige Person ist, als in dem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
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Hausanschrift. Liegt dem meldenden Finanzinstitut anhand der erfassten Be- lege eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die Kontoinha- ber Konto- inhaber ist, kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoin- haber ist, diese Person zur Feststellung, ob diese Person, die Kontoinhaber ist, sie eine meldepflichtige Person ist, als in dem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
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Hausanschrift. Liegt dem meldenden Finanzinstitut anhand der erfassten Be- lege eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die Kontoinha- ber Kontoinhaber ist, kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoin- haber ist, diese Person zur Feststellung, ob diese Person, die Kontoinhaber ist, sie eine meldepflichtige Person ist, als in dem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
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Hausanschrift. Liegt dem meldenden Finanzinstitut anhand der erfassten Be- lege eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die Kontoinha- ber ist, kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoin- haber ist, diese Person zur Feststellung, ob diese Person, die Kontoinhaber ist, sie eine meldepflichtige Person ist, als in dem Staat (einem Mitgliedstaat, der Schweiz oder einem anderen Staat) steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
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